Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - kembser

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226
Rund um's Kind / Re: kindergeld
« am: 29. November 2010, 13:50:29 »
Hallo,

wenn einer in D und der andere in F arbeitet, ist F prioritär. Man kann dann in D die Differenz beantragen. Zuständig ist für Arbeitsplatz in Ba-Wü die Familienkassen Offenburg, für das Saarland die Familienkasse Saarbrücken. Ausnahme: Wenn man im dt. öffentlichen Dienst beschäftigt ist (und damit in D unbeschränkt steuerpflichtig), dann ist die Familienkasse am Sitz des Arbeitgebers zuständig.

Für ein Kind unter 3 Jahren gibt es in F die "allocation de base" von 177 Euro, jedoch abhängig vom Einkommen.
Ab 3 Jahren gibt es erst ab zwei Kindern was, unabhängig vom Einkommen.

http://www.caf.fr/cataloguepaje/BasePaje.htm
http://www.caf.fr/redirect/s/Redirect?page=prestationMetroAf

Interessant sind vor allem die Zuschüsse zur Tagesmutter:

http://www.caf.fr/cataloguepaje/GardPajeEmploi.htm

Grüße,
der Kembser

227
Wohnen / Re: Preise für Strom, Wasser, Gas bzw. Öl
« am: 18. November 2010, 14:06:29 »
Hallo,

zum Strom wollte ich noch ergänzen:

1. Die Zählermiete und der Preis pro kWh schwankt je nach Vertrag - man muss vorher bestimmen, welche Leistung man maximal braucht. Die genauen Tarife findet man hier unter "Option Base": http://bleuciel.edf.com/abonnement-et-contrat/les-prix/les-prix-de-l-electricite/tarif-bleu-47798.html#acc52401

2. Soweit ich weiß, kann man mittlerweile auch nach einem Anbieterwechsel zurück zum EDF-Tarif. Steht zumindest auch hier: http://www.energie-info.fr/pratique/changer-fournisseur

"Si je quitte une offre de fourniture d’électricité au tarif réglementé et/ou une offre de fourniture de gaz naturel au tarif réglementé, je pourrai revenir à ce même tarif par la suite (à l’exception des tarifs EJP et Tempo)."

Auf dieser Seite findet man auch einen Rechner mit Tarifvergleich.

Grüße,
der Kembser

228
Technik / Re: Neuf: keine Verbindung zu deutschem Handy möglich
« am: 15. November 2010, 15:10:20 »
Hallo stini,

in dem Forum von n9ws.com wird einem in der Regel auch geholfen, da schauen regelmäßig Mitarbeiter von SFR vorbei und kümmern sich um die Probleme.

Übrigens, für alle, die bei neuf/SFR sind und es noch nicht wussten: Falls man wirklich mal die Hotline anrufen muss: Das geht auch vom Ausland (und damit auch von einem deutschen Handy) aus über die normale Festnetznummer 0033.1.71.25.10.77. Das kann unter Umständen (je nach deutschen Handytarif) günstiger sein als die 1077 Hotline über ein französisches Handy anzurufen, falls z.B. das Internet komplett ausgefallen ist und damit auch das Telefon nicht mehr funktioniert.

Grüße,
der Kembser

229
Technik / Re: Neuf: keine Verbindung zu deutschem Handy möglich
« am: 15. November 2010, 14:37:46 »
Hallo,

kann ich bestätigen, hab's gerade ausprobiert. Werde mal einen Beitrag im Forum von n9ws.com schreiben, in der Hoffnung, es hilft.

Grüße,
der Kembser

230
Steuern / Re: Steuer-Identifikationsnummer bei dt. privaten KV
« am: 28. Oktober 2010, 19:47:19 »
Hallo,

auch ich habe vor ein paar Tagen von meiner PKV ein solches Schreiben erhalten. Ich habe dann bei meinem zuständigen deutschen Finanzamt nachgefragt: Es gibt für im Ausland Lebende definitiv keine Steuer-ID!

Daraufhin habe ich bei meiner PKV (HUK) angerufen und ihnen das Problem geschildert. Die Sachbearbeiterin meinte, sie vermerkt es, sodass ich auch weiterhin eine Bescheinigung über die gezahlten Beiträge erhalte, die ich dann mit der Steuererklärung abgeben kann.

Viele Grüße,
der Kembser

231
Rund um's Kind / Re: complement de libre choix du mode de garde
« am: 03. Oktober 2010, 13:43:02 »
Hallo Marta,

so genau nicht. Ich kann dir nur ein Beispiel geben:

In einem Monat, in dem wir für die Tagesmutter netto 285 Euro bezahlt haben, berechnet die CAF einen Arbeitgeberanteil von ca. 150 Euro und einen Arbeitnehmeranteil von ca. 90 Euro. Beide Teile werden allerdings anscheinend von der CAF übernommen.(?) Wie sich das genau berechnet, kann ich leider beim besten Willen nicht nachvollziehen.

Grüße,
der Kembser

232
Rund um's Kind / Re: complement de libre choix du mode de garde
« am: 02. Oktober 2010, 14:24:42 »
Hallo Marta,

das betrifft leider nicht nur die Luxemburger Grenzgänger. Dort ist jedoch der Aufschrei um einiges lauter, einfach deshalb, weil das Luxemburger Kindergeld viel höher ist.

Seit April wird bereits das deutsche Kindergeld mit dem Betrag "prise en charge partielle de la rémunération" verrechnet. Vorher bekamen wir mit einem Kind unter 3 Jahren monatlich 167,07 € Zuschuss. Die fallen jetzt weg.

Ab Januar 2011 sollen dann auch die Lohnnebenkosten, die die CAF (über Pajemploi) übernimmt ("Prise en charge des cotisations sociales par votre Caf") in diese Rechnung miteinbezogen werden. Dann muss man die Lohnnebenkosten an Pajemploi zuerst vorstrecken, und von der CAF bekommt man dann den Rest (Zuschuss+Lohnnebenkosten-deutsches Kindergeld) wieder zurück.

Vorausgesetzt, die Luxemburger Grenzgänger schaffen es nicht, hier noch etwas zu ändern.

Du hast allerdings in der Tat Recht, dass man die selbst gezahlten Kosten in der Steuererklärung angeben kann und dann 50% crédit d'impôt bekommt.

Grüße,
der Kembser

233
Rund um's Kind / Re: complement de libre choix du mode de garde
« am: 01. Oktober 2010, 17:21:38 »
Hallo,

Erics Link sollte alle wesentlichen Infos enthalten. Wichtig aber noch zu wissen: Wenn du Kindergeld aus D bekommst, wird dieser Betrag von den Leistungen der CAF abgezogen!

Grüße,
der Kembser

234
Hallo Martin,

um es kurz zusammenzufassen: Das was du machen möchtest geht so nicht. Warum?

In Frankreich arbeiten die Internetprovider beim Telefon nicht mit dem weit verbreiteten SIP-Protokoll, sondern mit dem MGCP-Protokoll. Mit letzterem kann die Fritzbox leider nichts anfangen.

Prinzipiell gibt es bei free die Möglichkeit, Telefon über SIP zu nutzen. Dazu muss man zuerst im Webinterface eine feste IP-Adresse beantragen. Wenn man die hat (dauert wenn ich mich recht erinnere nur ein paar Stunden), dann kann man - ebenfalls irgendwo im Webinterface - die Telefonie auf SIP umstellen.

Problem dabei: Via SIP kann man bei free nicht ins Ausland telefonieren. Und wenn ich es richtig verstanden habe, ist es ja das, was du gerade möchtest.

Vorausgesetzt, es hat sich an dieser Situation in den letzten zwei Jahren nichts geändert. Damals bin ich von free zu neuf/SFR gewechselt und habe mich seitdem nicht mehr damit beschäftigt.

Du hast natürlich Recht: Die Fritzbox ist halt eine eierlegende Wollmilchsau, aber in Frankreich nicht nur praktisch unbekannt, sondern auf Grund o.g. Besonderheit ziemlich nutzlos. Deshalb hat auch Dieter Recht: Benutze einfach die Freebox. Andere Länder - andere Boxen. So ist das halt. Und wenn du ein bisschen französisch lernst (ist ja auch für manch andere Situation sinnvoll  :laugh: ), wirst du auch mit dem Webinterface zurecht kommen.

P.S.: Dégroupé bedeutet entbündelt. In deiner Gemeinde hat free also eigene Anlagen in der Vermittlungsstelle installiert. Das heißt, dass du einen free-Anschluss ganz ohne France Télécom Anschluss bekommen kannst. Wenn du diesen - wie du schreibst - gar nicht nutzt, ließe sich die FT-Grundgebühr also sparen!

Grüße,
der Kembser

235
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: conduite accompagnée
« am: 11. September 2010, 20:23:25 »
Hallo,

habe auch ein bisschen gegoogelt und folgende Seite gefunden:

http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F2824.xhtml

Dort heißt es unter "consitution du dossier" über die vorzulegenden Bescheinigungen:

"si le candidat est français et âgé de 16 à 25 ans, une photocopie de l'attestation de recensement et du certificat de participation à l'appel de préparation à la défense."

Das heißt also: Die attestation de recensement wird nur von französischen Staatsbürgern verlangt!

Grüße,
der Kembser

236
Rund um's Kind / Re: deutsches Abitur/französisches Abitur
« am: 03. September 2010, 14:52:10 »
Hallo Andrea,

bevor ich ein Jahr in Frankreich studiert habe (nicht im Rahmen eines Austauschprogramms - da geht das problemlos), musste ich einen Sprachtest bestehen. Ist allerdings schon ein paar Jahre her (14 genauer gesagt). Ausgenommen davon sind Schüler, die an einem bilingualen Gymnasium das AbiBac gemacht haben, und - wenn ich mich richtig erinnere - gibt's auch Erleichterungen für diejenigen, die wenigstens Französisch-Leistungkurs bzw. Neigungskurs mit anschließender Abiturprüfung hatten.

Grüße,
der Kembser

237
Hallo sapperlot,

ganz deiner Meinung.  :doppeld:

Ein Kollege sagte mir, es hat wohl schon mal jemanden gegeben, der das Verfahren bis zum Europäischen Gerichtshof angefochten hat. Ohne Erfolg.  :-\ Keine Ahnung ob dem wirklich so ist.

Leider gibt es wohl nur sehr wenige Grenzgänger mit diesem Problem. Sonst könnte man sich zusammentun und vielleicht was auf die Beine stellen. In der Ortenau ist es ja gerade umgekehrt. Da wohnen relativ viele französische Beamte, weil die Wohnungen günstiger sind als in Straßburg und sie in F versteuern können. Die haben schon verschiedene Aktionen eingeleitet bezüglich merkwürdiger Behandlung durch den deutschen Fiskus. Siehe hier: http://www.frontaliers.net/

Sowas müssten wir gemeinsam schaffen!

Grüße,
der Kembser

238
Hallo sapperlot,

ja, aber du musst weiterlesen:

"...Bei Anwendung des § 1 Absatz 3 Satz 2 ist auf die Einkünfte beider Ehegatten abzustellen und der Grundfreibetrag nach § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 zu verdoppeln." steht am Ende des zitierten Artikels.

Und dort steht wiederum: "Dies gilt nur, wenn ihre Einkünfte im Kalenderjahr mindestens zu 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte den Grundfreibetrag nach § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 nicht übersteigen;...".

Das bedeutet, dass die 90% auf das Gesamteinkommen angewandt werden bzw. der dopppelte Grundfreibetrag (2 x 8004 = 16008 EUR) als Grundlage genommen wird.

Glaub's mir, es geht nicht. Ich habe mich selbst schon mit den Finanzbeamten rumgeschlagen, außerdem sind mehrere Kollegen von mir in der gleichen Situation. Und auch die haben schon entsprechenden rechtlichen Rat eingeholt. Da scheint D stur zu sein. Leider. Wobei, ich weiß nicht, wie F das im umgekehrten Fall machen würde. Auf jeden Fall bräuchte es hier eine europäische Regel. Aber wer glaubt ernsthaft, dass die Nationalstaaten sich eines Tages im wichtigsten aller Politikfelder - der Steuer - so hereinreden lassen würden?

Grüße,
der Kembser


239
Hallo zusammen,

sapperlot, wenn du das mal dem deutschen Fiskus bzw. den verantwortlichen Politikern erklären könntest, wäre ich dir sehr dankbar.

Aber - nein, das geht leider nicht. Es ist schon so, wie ich geschrieben habe. Eine gemeinsame Veranlagung ist nicht möglich. D sagt, meine Frau ist in D nicht einkommensteuerpflichtig. Das wäre nur der Fall, wenn

"die Einkünfte im Kalenderjahr mindestens zu 90% der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte den Grundfreibetrag nach § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 nicht übersteigen." (siehe hier: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1.html)

Und wer nicht einkommensteuerpflichtig ist, kann auch keine Steuererklärung abgeben, egal ob der Ehepartner einkommensteuerpflichtig ist oder nicht:

"Ehegatten, die beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig im Sinne des § 1 Absatz 1 oder 2 oder des § 1a sind und nicht dauernd getrennt leben und bei denen diese Voraussetzungen zu Beginn des Veranlagungszeitraums vorgelegen haben oder im Laufe des Veranlagungszeitraums eingetreten sind, können zwischen getrennter Veranlagung (§ 26a) und Zusammenveranlagung (§ 26b) wählen." (siehe hier: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__26.html)

Also keine gemeinsame Verlagung, kein Progressionsvorbehalt.

Das ist wohl ein Feld, wo Europa noch weit weit weg ist... Leider!

Grüße,
der Kembser

240
Hallo Bax,

wir sind in einer ähnlichen Situation: Ich bin deutscher Beamter und daher in D steuerpflichtig, meine Frau ist in F steuerpflichtig.

Prinzipiell gilt dann: Du musst Steuern in D zahlen nach Steuerklasse 1. Das Einkommen deiner Frau interessiert D nicht.
Ausnahme: Sie verdient weniger als 16008 Euro (2010) oder du verdienst mehr als 90% des Gesamteinkommens. Dann könnt ihr gemeinsam veranlagt werden.

Außerdem müsst ihr gemeinsam in F eine Steuererklärung über euer gesamtes Einkommen abgeben. Dort wird dann berechnet, wie viele Steuern ihr normalerweise zahlen müsstet, wenn ihr beide in F steuerpflichtig wärt. Von diesem Betrag wird dann ungefähr (ich habe leider immer noch nicht kapiert, wie die das genau rechnen) der Anteil abgezogen, der dein Einkommen am Gesamteinkommen beträgt. Also: Wenn du z. B. 60% des gemeinsamen Einkommens verdienst (und damit diesen Anteil in D versteuerst), dann werden von dem eigentlich in F zu zahlenden Steuerbetrag ca. 60% abgezogen.

Grüße,
der Kembser

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