Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - kembser

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211
Hallo,

wie die Vorredner schon erwähnt haben, arbeitet die Neufbox nicht mit SIP. Man kann sich zwar entsprechend des Links von banjo Zugangsdaten zu "NeufTalk" beschaffen. Dann kann man zwar via SIP und neuf telefonieren, aber nur mit großen Einschränkungen!

1. Anrufen kann man dann nur Ziele, die nichts extra kosten (also z.B. keine deutschen Handys).
2. Eingehende Anrufe gehen trotzdem nur zur Neufbox. Zwar kann man unter "Mon compte" bei SFR umstellen, dass die eingehenden Anrufe auf das SIP-Konto umgeleitet werden, aber das funktioniert nicht immer und außerdem geht es erst nach dem fünften Klingeln...

Fazit: Wenn du via neuf telefonieren willst, kommst du um die neufbox nicht herum!

Aber hast du schon mal beim neuf/SFR-Support nachgefragt? Möglicherweise ist deine neufbox oder deren Netzteil hinüber! Dann schicken sie dir eine neue zu.

Grüße
der Kembser

212
Technik / Re: SFR neufbox VOIP
« am: 29. März 2011, 17:51:47 »
@Bingo

Genau, es sind irgendwie zwei unterschiedliche Freizeichen, die sich gegenseitig überlagern.
Ich hoffe auch, die kriegen das irgendwann mal in den Griff. Und ich hoffe vor allem, die kümmern sich überhaupt wirklich darum. Dass das Problem dort bekannt ist, scheint mir sicher, denn das wurde mir sowohl in einem Forum (http://www.n9ws.com/forum/viewtopic.php?f=27&t=110307) als auch im Support-Chat von einem Mitarbeiter bestätigt. Aber ob sie wirklich an einer Lösung arbeiten?

Wir sollten alle nachhaken, vielleicht bewegt sich dann eher was!

Grüße,
der Kembser

213
Technik / Re: SFR neufbox VOIP
« am: 29. März 2011, 09:03:27 »
Hallo,

bei SFR gibt's keine 09er-Nummern, sondern immer "geografische", also 03er. Deswegen sind es aber trotzdem VOIP-Nummern, also kein Festnetz im üblichen Sinne.

Nebenbei: An alle Neufbox-Nutzer: Habt ihr auch das Problem, dass bei manchen Anrufen nach D das Gespräch nach ca. 30 Sekunden beendet wird? Ich habe mich schon an SFR gewandt, die sagen, das sei ein generelles Problem bei Anrufen nach D und CH, das seit 23.3. bekannt sei, und es werde an einer Lösung gearbeitet... Leider ist es aber immer noch nicht behoben...  :-\

Grüße,
der Kembser

214
Technik / Re: Französische Prepaid Telefonkarte
« am: 20. März 2011, 09:31:22 »
Hallo,

mittlerweile gibt es auch folgenden Anbieter in F:
http://www.prixtel.com/particulier/offre-telephone-mobile/forfait-chrono-sans-engagement/chrono

Postpaid-Karte, F-intern 12 Cent/Minute, in der EU (und der Schweiz!) gilt der offizielle Eurotarif, 1,50 Euro Gebühr pro Monat, kein Mindestumsatz oder ähnliches. Scheint ein sehr interessanter Anbieter zu sein, wenn man eine französische Nummer möchte.

Grüße
der Kembser

215
Steuern / Re: Einkommenssteuer CH-DE
« am: 13. März 2011, 13:24:03 »
Hallo Havejan,

den offiziellen Steuerrechner für die deutsche Einkommensteuer findest du hier:

https://www.abgabenrechner.de

Ein anderer Rechner ist dieser hier: http://www.n-heydorn.de/steuer.html

Demnach ergibt sich grob für ein Jahreseinkommen von 112000 Euro: Wenn du Single bist ohne Kinder ein Steuerbetrag von rund 38.000 Euro. Solltest du verheiratet sein und deine Frau keine Einkünfte haben, sind es etwa 29.000 Euro.

Auf jeden Fall deutlich mehr als in Frankreich...

Grüße
der Kembser

216
Behörden / Re: Umzug ins Elsass, noch ein paar Fragen
« am: 05. März 2011, 11:39:01 »
Zur KV:
Du musst dich bei einer KV deines Beschaeftigungslands (pflicht)versichern lassen. Natuerlich kannst du aber Zusatzversicherungen in F oder CH (oder D) abschliessen. Als Grenzgaenger kannst du die Leistungen in beiden Laendern in Anspruch nehmen ohne zusaetzliche Kosten (E106 von der KV besorgen)

Hallo,

wie ich bereits oben schrieb, ist dies mit der Schweiz nicht so: Man hat die Wahl, sich in CH oder in F zu versichern. Wählt man eine CH-Versicherung, so ist diese relativ teuer, da die Schweizer KV spezielle Grenzgänger-Tarife besitzen, die teurer sind als für in der Schweiz Wohnhafte. Will man sich in F versichern, so gibt es - wie erwähnt - zumindest bis 2014 zwei Alternativen: CMU (also Sécurité sociale) mit z.Zt. 8% des Bruttolohns oder eine private KV wie die, die ich oben verlinkt habe.

Die Situation ist also anders als bei Grenzgängern nach D.

Viele Grüße
Der Kembser

217
Behörden / Re: Umzug ins Elsass, noch ein paar Fragen
« am: 04. März 2011, 18:35:02 »
Hallo,

Zur Steuer: Wenn ihr in F wohnt, zahlt ihr keine Quellensteuer mehr in CH. Ihr müsst euch beim Centre d'Impôts in Saint Louis eine Bescheinigung holen, dass ihr in F wohnt, und diese dann dem Schweizer Arbeitgeber abgeben. Die Finanzämter haben da ein spezielles Formular für Grenzgänger nach CH (Formular Nr. 2041-AS).

Zur Krankenversicherung: Es gibt spezielle private Krankenversicherungen für Grenzgänger nach CH. Diese sind auf jeden Fall günstiger als Schweizer Versicherungen. Außerdem kann man dann ohne Probleme in F zum Arzt gehen. Z.B. Muta Santé: http://www.assurance-sante-frontaliers.com/index.php?option=com_content&view=article&id=3&Itemid=4

Man muss allerdings wissen, dass wohl ab 2014 jeder Grenzgänger von F nach CH in der CMU "zwangsversichert" werden soll. Das kostet dann 8% (später sind 13% geplant) des Bruttolohns. Dann hat man nur die Absicherung auf Sécu-Niveau, also mit jeder Menge Zuzahlungen. Das ganze sollte schon 2009 in Kraft treten, wurde dann aber bis 2014 verschoben. Ob es ratsam ist, eine deutsche private KV zu behalten, weiß ich nicht genau (bin auch gerade am informieren, da ich im August von D nach CH wechsele). Probleme ergeben sich da z.B. bei der Pflegeversicherung, die es so in F nicht gibt, und die deutsche private Pflegeversicherung zahlt in F nichts.

Grüße,
der Kembser

218
Sorry,

pifolog, aber das stimmt so nicht. Bin selbst Beamter, meine Frau ist in F steuerpflichtig.

Als deutscher Beamter kann man in D die unbeschränkte Steuerpflicht beantragen. Man hat dann den gleichen Grundfreibetrag wie bei Wohnsitz in D. Alles identisch.

Einziger Unterschied: Der deutsche Fiskus interessiert sich nicht mehr für das Einkommen des in F steuerpflichtigen Ehegatten. Wenn der also viel weniger verdient, zahlt man drauf. Verdient er mehr, ist es von Vorteil... Das Ehegattensplitting fällt also weg.

Grüße,
der Kembser

219
Behörden / Re: Französische Staatsangehörigkeit beantragen
« am: 20. Januar 2011, 16:36:32 »
Hallo Silence,

klar, das muss jeder für sich selbst wissen. Wählen halte ich für äußerst wichtig. Hat auch was mit Integration zu tun, finde ich persönlich. Ist ja aber keine Pflicht Franzose zu werden...

Grüße,
der Kembser


220
Behörden / Re: Französische Staatsangehörigkeit beantragen
« am: 20. Januar 2011, 15:45:23 »
Hallo Silence,

klar doch: Ich darf wählen! Außerdem kriege ich auf der Mairie einen f Ausweis / Pass mit der Adresse (!). Ich muss also nicht nach Straßburg gurken, wenn mein d Pass mal abläuft.

Grüße,
der Kembser

221
Behörden / Re: Französische Staatsangehörigkeit beantragen
« am: 20. Januar 2011, 14:46:15 »
Hallo dobifan,

klar konnte ich einige Fragen nicht beantworten, z.B. ob ich in einem Verein bin. Bin ich nämlich nicht. Ich habe gesagt, mit einem Kleinkind und zwei arbeitenden Eltern bleibt für sowas kaum Zeit. Der Sachbearbeiter war aber sehr nett und ich hatte eher den Eindruck, dass es um die Sprachkenntnisse ging...

Die Frage mit dem Verdienst fand ich auch ganz schön dreist, aber ich hab's beantwortet. Wenn du nämlich im Internet mal nach "enquête de moralité" googelst, findest du die tollsten Geschichten. Da wurden zum Teil Nachbarn über den Antragsteller ausgefragt! Oder manche wurden monatelang immer wieder von der Gendarmerie aufgesucht und es wurde ständig überprüft, ob es sich nicht um eine Scheinehe handelt. Da fällt mir übrigens ein, dass die Gendarmen mich (!) gefragt haben, ob es denn Probleme mit den Nachbarn gäbe! Wahrscheinlich haben sie die Frage nicht richtig verstanden...  =D

Die doppelte Staatsbürgerschaft hat übrigens überhaupt keine Auswirkungen auf deine Arbeit in der Schweiz! Die Kinderzulage ist davon nicht abhängig. Es gibt absolut keinen Nachteil, außer vielleicht, dass dir die deutsche Botschaft in Frankreich dann nicht mehr helfen darf, wenn du in Schwierigkeiten kommen würdest.

Grüße,
der Kembser

222
Steuern / Re: Welches Finanzamt für Kembs
« am: 18. Januar 2011, 13:56:14 »
Hallo Stephan (und womöglich fast Nachbar?!),

für uns hier in Kembs ist das Finanzamt in Mulhouse zuständig.

Grüße,
der Kembser

223
Rund um's Kind / Re: Kiga und schule besser in D oder in F???
« am: 18. Januar 2011, 11:31:16 »
Hallo,

kann mich prinzipiell Hermann nur anschließen. Wenn ihr euch überlegt nach F zu ziehen, dann solltet ihr das mit allen Konsequenzen tun. Das heißt dann auch, dass euer Sohn hier zur Schule geht. Man sollte immer auch an die Folgeprobleme denken. Häufig wurde hier ja schon davon berichtet, welche Schwierigkeiten es z.B. bereitet, einen Führerschein (Mofa oder später Auto) zu machen, wenn man die Sprache nicht spricht bzw. hier nicht zur Schule geht. In D geht es eben dann nicht ohne Wohnsitz.

Die "Ecole Maternelle", die in der Tat eher mit einer Vorschule als einem Kindergarten vergleichbar ist, können alle Kinder besuchen, die spätestens am Ende des Jahres drei Jahre alt werden. Unser Sohn ist Ende Dezember 3 geworden und geht dementsprechend seit September in die "Ecole Maternelle".

Es gibt dort drei "Klassen", die Kleinen, die Mittleren und die Großen. Drei Schuljahre also. Auch sonst ist es sehr viel schulischer. Es wird viel gebastelt, gemalt usw., viel am Tisch sitzen und sich mit einer Sache beschäftigen. Damit hatte unser Kleiner am Anfang ein bisschen Probleme, aber er hat sich dran gewöhnt. Nicht erwarten darf man einen Kindergarten wie in D, wo die Kinder die Hälfte des Tages draußen verbringen...

Die Zeiten sind von Ort zu Ort unterschiedlich. Bei uns im 1. Jahr nur von 8.30 h bis 12.00 h (nachmittags können sie zwar auch kommen, aber nur zum Schlafen), im 2. und 3. Jahr zusätzlich von 14.00 h bis 16.30 h (Grundschule genauso). Im Gegensatz zu D kann man nicht mal so entscheiden, ob das Kind heute kommt oder nicht. Wenn es angemeldet ist, dann soll es auch jeden Tag kommen, und ab dem 2. Jahr auch ganztags. Mittags können die Kinder dann zu Hause oder in der Kantine essen. Die Ecole Maternelle ist übrigens kostenlos. Die Ferien sind die gleichen wie die Schulferien.

Ich gehe davon aus, dass ihr sofort einen Platz in der Ecole Maternelle bekommt wenn ihr rüberzieht, jedes Kind hat in der Regel ein Recht darauf. Das mit der Sprache geht denke ich relativ schnell (kann ich nicht beurteilen, da unserer zweisprachig aufwächst). Hermann hat Recht, ihr solltet schauen, wo es eine bilinguale Ecole Maternelle / Primaire gibt (ist nicht überall der Fall). Dort wird die Hälfte der Woche auf Deutsch unterrichtet.

Hier findest du Listen mit allen bilingualen Schulen - nach Departement: http://www.olcalsace.org/fr/sites-enseignement-bilingue-existants/les-sites-d-enseignement-bilingue-existants.html

Viele Grüße,
der Kembser

224
Behörden / Re: Französische Staatsangehörigkeit beantragen
« am: 17. Januar 2011, 14:56:39 »
Hallo dobifan,

ja, ich habe das Prozedere hinter mir und bin seit einem Jahr auch Franzose  =D .

Also, bis 2009 war das Tribunal d'Instance zuständig, seit 2010 die Präfektur. Deswegen weiß ich nicht, inwieweit sich da etwas geändert hat. Bei mir war es so, dass ich zum Tribunal gegangen bin und habe eine Liste bekommen mit allen Papieren, die ich besorgen musste. Die stimmte auch nicht 100%ig mit der "offiziellen" Liste (siehe hier: http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F2673.xhtml) überein. Vielleicht also besser hingehen.

Gebraucht habe ich auf jeden Fall eine internationale Geburtsurkunde, eine französische Heiratsurkunde, eine internationale Heiratsurkunde meiner Eltern, ein Führungszeugnis aus Deutschland mit offizieller Übersetzung durch einen gerichtlich anerkannten Übersetzer (hat 30 Euro gekostet...), eine Bescheinigung von der Mairie, dass ich hier wohne, Kopien der Steuerbescheide der letzten Jahre, Geburtsurkunde des Kindes, Ausweise von mir und meiner Frau, Geburtsurkunde meiner Frau, 2 Passfotos... Das müsste es so in etwa gewesen sein.

Dann wurden wir gemeinsam vorgeladen und mussten unterschreiben, dass wir nach wie vor zusammen leben. Dann beginnt eine Wartezeit von maximal 1 Jahr. Ein paar Wochen nach der Vorladung beginnen die Nachforschungen über dich. Bei mir sah das so aus, dass irgendwann plötzlich zwei Gendarmen vor der Tür standen und ein Formular ausfüllen mussten (nochmal die gleichen Fragen, die schon in den ganzen Papieren beantwortet sind und z. B.: Wo arbeiten Sie? Wie viel verdienen Sie?  :rolleyes: ...)

Nochmals ein paar Wochen später wurde ich dann bei der Ausländerbehörde der Sous-Préfecture zu einem Gespräch eingeladen. Da sollte wohl überprüft werden, ob ich der französischen Sprache mächtig und gut integriert bin (Fragen wie: Sind Sie in einem Verein? Welches französische Buch haben Sie zuletzt gelesen? Außerdem wurde ich über meinen Lebenslauf befragt).

Ca. 9 Monate nach der Beantragung bekam ich dann vom Ministerium einen Ablehnungsbescheid. Angeblich fehlte ein Papier.  :mad: Das hatte ich natürlich abgegeben und das Tribunal hatte vorher auch alles auf Vollständigkeit überprüft. Da man das Ministerium nicht anrufen kann (auch das Tribunal kann das angeblich nicht), konnte ich nur ein Gnadengesuch (kein Witz!) einreichen, auf das aber nicht geantwortet wurde. Dann hätte ich vor das Tribunal de Grande Instance gehen und Widerspruch einlegen müssen (mit Anwalt usw.). Stattdessen entschied ich mich dazu, den Antrag einfach nochmals zu stellen (alle Papiere nochmal besorgen... grrrrr). Also alles von vorne, wieder Vorladung zum Tribunal, die haben die Unterlagen weitergeschickt, und siehe da, ein paar Wochen später kam ein Brief, dass auf Grund neuer Erkenntnisse (!!!) mein erster Antrag nun doch - ganz zufällig - ein paar Tage vorher angenommen wurde.  ;)

Damit konnte ich dann endlich das Glück verspüren, Franzose zu sein...  :zwinkern:

Viel Spaß bei dem Behördenmarathon! Wenn du weitere Fragen hast, kannst du dich gerne an mich wenden.

Grüße,
der Kembser


225
Rund um's Kind / Re: kindergeld
« am: 29. November 2010, 16:00:19 »
Jetzt hätte ich noch ´ne Frage, mein Arbeitgeber bzw. dessen Hauptsitz ist in Köln, dort ist auch das Betriebsstättenfinanzamt. Muß ich mich also an die Kindergeldkasse in Köln wenden?

Wie gesagt, nur dann, wenn du im öffentlichen Dienst tätig bist, also in D versteuern musst. Ansonsten ist Saarbrücken bzw. Offenburg zuständig.

Vergiss die 0180-Nummer, die haben bei Grenzgängern keine Ahnung (zumindest nach meiner Erfahrung).

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