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Nachrichten - kembser

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Steuern / Re: Wohnen in F, arbeiten in CH
« am: 06. März 2012, 13:49:17 »
Hallo,

du bist in F steuerpflichtig, außer du arbeitest im schweizerischen öffentlichen Dienst und hast die Schweizer Staatsbürgerschaft. Das ist genauso geregelt wie im Verhältnis D / F.
Das entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen findest du hier: http://www.gesetze.ch/sr/0.672.934.91/0.672.934.91_000.htm

Wie ich schon schrieb, du kannst dich via CMU bei der CPAM versichern. Dort zahlst du 8% des Bruttolohns. Bei dieser Berechnung wird vom Jahresbruttolohn eine Pauschale von 7.100 EUR abgezogen. Es ist seit langem vorgesehen, dass der Prozentsatz auf 13,5% erhöht werden soll. Zusätzlich braucht man dann noch eine Mutuelle, da die CMU ja nur das régime de base abdeckt.

Das ganze ist also in der Regel erheblich teurer als eine private Krankenversicherung. Hier kann ich dir z.B. Muta Santé empfehlen, dort bin ich:
http://www.assurance-sante-frontaliers.com/tarifs2012.pdf
Aufnahme allerdings nur bis zum 40. Lebensjahr!

Viele andere Versicherungen in der Grenzregion bieten aber auch private Verträge für Grenzgänger an (Crédit Mutuel, AXA usw.).

Einziges Problem: Ab 2014 soll die Möglichkeit zur privaten Versicherung in Frankreich abgeschafft werden. Theroetisch müssten dann alle Grenzgänger in die CMU wechseln. Ob dies tatsächlich so kommt, ist die große Frage. Sicherlich werden die Grenzgänger-Vereinigungen politischen Druck machen, doch angesichts der leeren Kassen dürfte das schwierig werden.

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, eine Schweizer KV zu wählen. Auch dies ist jedoch teurer als eine private KV in Frankreich. Dafür kann man sich sowohl in CH als auch in F behandeln lassen.

Grüße,
der Kembser



182
Steuern / Re: Wohnen in F, arbeiten in CH
« am: 02. März 2012, 12:16:32 »
Hallo,

auch ich arbeite seit letzten Sommer in der Schweiz.

Zu den Steuern: Ja, du kannst in Frankreich versteuern, wenn du in einem Grenzkanton zu F wohnst. Für Basel  Stadt und Basel Land kein Problem.

Zu Krankenversicherung: Günstiger ist eine der speziellen französischen privaten Krankenversicherung für Grenzgänger in die Schweiz. Allerdings ist noch unklar, was 2014 passiert , wenn diese spezielle Regelung auslaufen soll. Dann sollen alle Grenzgänger in die französische CMU, also in die gesetzliche Krankenversicherung.

Grüße,
der Kembser

183
Technik / Re: Neuer Mobilfunkanbieter: Free Mobile
« am: 04. Februar 2012, 16:15:55 »
Hallo Alex,

das Angebot von free klingt interessant. In mehreren Foren habe ich allerdings gelesen, dass Roaming bei free  bisher überhaupt nicht funktioniert. Das hat mich bisher von jeglichen Experimenten abgehalten. Wäre interessant zu hören, wie es damit läuft.

Grüße,
der Kembser

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Behörden / Re: Bürgermeisterwahl. Wie teilnehmen ?
« am: 30. Januar 2012, 12:48:08 »
Hallo,

du kannst an Kommunalwahlen teilnehmen, wenn du dich bei der Mairie in das Wählerverzeichnis hast eintragen lassen. Du bekommst dann einen speziellen Wählerausweis für EU-Ausländer. Wenn du dich jetzt (und bis 31.12.2012) eintragen lässt, darfst du ab 01.01.2013 teilnehmen. Dieses Jahr sind aber keine Kommunalwahlen, sondern Präsidentschafts- und Parlamentswahlen.

Grüße,
der Kembser

185
Behörden / Re: Meldepflicht im Elsass und Lothringen
« am: 08. Dezember 2011, 07:25:39 »
Hallo zusammen,

zu diesem Thema habe ich mal ein bisschen gegoogelt und folgende Anfrage eines Senators samt Antwort des Innenministers aus dem Jahre 2007 gefunden:

http://www.senat.fr/questions/base/2007/qSEQ070801637.html

Daraus geht zusammengefasst hervor, dass die Pflicht zur An- und Abmeldung in den Départements des Elsass sowie Moselle tatsächlich seit 1883 existiert, andererseits 1919 durch die Übernahme des französischen Strafrechts eine entsprechende Strafe abgeschafft wurde. Und das aktuelle französische Strafrecht sei nicht anwendbar, da die Pflicht nicht mehr durchgängig umgesetzt würde. Also: Theoretisch existiert die Pflicht zur An- und Abmeldung, aber praktisch macht es jeder wie er will...

Viele Grüße,
der Kembser

186
Technik / Re: Orange Internet mit TV
« am: 23. November 2011, 21:09:27 »
Hallo,

der einzige deutsche Sender, der inklusive ist, ist arte auf Deutsch. Bezahlt man 8,90 EUR für ein zusätzliches Deutschland-Paket, erhält man ARD, ZDF, SWR, RTL, SAT.1, KiKa und n-tv. Ist also für den Preis nicht wirklich der Wahnsinn...

Und - ja, es ist ein HD-Decoder. Aber der DSL-Anschluss muss schnell genug sein, um die französischen HD-Sender empfangen zu können.

Viele Grüße,
der Kembser

187
 :anixwissen:   ? ? ?  :anixwissen:

Hallo kaefermichel,

was auch immer Sie meinen oder sagen wollen, ich kann es nicht nachvollziehen. Das übersteigt eindeutig meine laienhafte Ahnung von Steuerfragen. Ich wollte hier keinen Paragraphenkrieg lostreten, sondern einfach nur helfen.

Ich bin weder Steuerberater noch Finanzbeamter, sondern habe nur auf elevatormans Frage geantwortet, und da beziehe ich eindeutig Stellung, und zwar aus eigener Erfahrung, die seiner Situation zu entspechen scheint und die mir sowohl von Kollegen in der gleichen Situation und - wie erwähnt - auch von Finanzamt und der Bundestagsabgeordneten so bestätigt wurden.

Also, nochmal. Ich war Beamter in D, wohnhaft in F, meine Frau mit in F zu versteuerndem Einkommen.

F berechnete die Steuern wie oben beschrieben.

In D habe ich die unbeschränkte Steuerpflicht jedes Jahr beantragen müssen und wurde besteuert nach Steuerklasse 1. Das Gehalt meiner Frau wurde nicht für die Progression berücksichtigt! Und es gab laut Aussage des Finanzamts Stuttgart-Körperschaften auch keine Möglichkeit, dies zu ändern, so lange meine Frau eben nicht weniger als 16008 EUR / Jahr verdient.

Und so dürfte das sich auch für die Frau von elevatorman darstellen.

Grüße,
der Kembser

188
Es bestünde die Möglichkeit unter bestimmten Umständen zur unbeschränkten Steuerpflicht zu optieren und somit die persönlichen Abzugsmerkmale in D geltend zu machen.

Die Auskunft von kembser wonach sich D nicht mehr interessiert sobald man ins Ausland übersiedelt ist in diesem Fall nicht richtig.

Da ich nur die D Gesetzgebung kenne, kann ich nur sagen was D jetzt mit den durch die DBA freigestellten EK in D machen würde:
Diese wären in den sogenannten Progressionsvorbehalt (§32B EStG) zu berücksichtigen und würden damit den Steuersatz beeinflussen. Ich denke F wird das ähnlich handhaben. Gemäß Deiner Einschätzung vermutest Du das ja so bereits.
Hallo,

sorry, aber das ist leider so nicht korrekt. Ich war selbst bis Mitte des Jahres in der gleichen Situation (Lehrer in D). (Mittlerweile habe ich mein Beamtenverhältnis aufgegeben und arbeite in der Schweiz.)

Bisher war es aber wie gesagt so wie von mir oben beschrieben. Trotz unbeschränkter Steuerpflicht: D berücksichtigt das in F zu versteuernde Einkommen nicht, auch nicht nur für den Progressionsverbehalt. Dies ist leider so Praxis und auch gesetzlich so geregelt. Einzige Ausnahme: Der in F versteuernde Partner verdient weniger als der doppelte Grundfreibetrag (z. Zt. 2 x 8004 EUR pro Jahr) oder die gesamten Einkünfte unterliegen zu mehr als 90% der deutschen Steuer. Vgl. hierzu EStG §1a (1) Punkt 2. in Verbindung mit §1 (3) Satz 2.

In EStG § 26 heißt es leider deutlich: "Ehegatten, die beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig im Sinne des § 1 Absatz 1 oder 2 oder des § 1a sind und nicht dauernd getrennt leben und bei denen diese Voraussetzungen zu Beginn des Veranlagungszeitraums vorgelegen haben oder im Laufe des Veranlagungszeitraums eingetreten sind, können zwischen getrennter Veranlagung (§ 26a) und Zusammenveranlagung (§ 26b) wählen(...)". Und der Ehepartner wird eben nur unter o.a. Bedingungen als unbeschränkt steuerpflichtig anerkannt. Ansonsten wird getrennt veranlagt, und damit interessiert den deutschen Fiskus das französische Einkommen eben nicht mehr.

Ich habe hierzu mehrfach beim Finanzamt nachgebohrt und auch mal eine Anfrage an die örtliche Bundestagsabgeordnete gestellt. Ohne Erfolg: Dies ist einfach die Gesetzeslage, und es will auch keiner was dran ändern...

Grüße,
der Kembser

189
Damit wäre die Ersparnis sehr gering, da sie mehr verdient als ich.

Hallo elevatorman,

das stimmt nicht unbedingt. Das französische Finanzamt rechnet nämlich so: Zuerst rechnen sie den Steuerbetrag aus, den ihr bezahlen müsstet, wenn ihr beide in F steuerpflichtig wärt. Und dann musst du den Anteil des Betrages zahlen, den dein Gehalt am Gesamtgehalt ausmacht. Also wenn dein Einkommen z.B. nur 30% des Gesamteinkommens ausmacht, dann musst du von dem theoretisch zu zahlenden Steuerbetrag auch nur 30% zahlen. Also kommst du nicht unbedingt schlecht weg.

Umgekehrt ist es aber für deine Frau eher nachteilig: Denn der deutsche Staat interessiert sich ab dem Zeitpunkt des Umzugs nach Frankreich nicht mehr für dein Einkommen. Sie wird dann nach Steuerklasse 1 besteuert wie ein Single. Da muss man sich also ausrechnen, inwieweit sich das "lohnt".

Viele Grüße,
der Kembser

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Steuern / Re: steuerbescheid 2010
« am: 19. September 2011, 13:30:08 »
Hallo,

also es sind noch nicht alle Steuerbescheide verschickt. Laut dieser Seite:

http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/popup;jsessionid=PQ1FEQZ211LGBQFIEIPSFEY?espId=1&typePage=cpr02&docOid=documentstandard_5782

werden die letzten Bescheide so verschickt, dass man sie "im Laufe des Oktobers" erhält. Zahlungslimit ist dann der 15.11.

Wir haben unseren Bescheid auch noch nicht.

Viele Grüsse
der Kembser

191
Es geht ja nur um das mTAN-Verfahren, das heißt konkret um den Empfang einer SMS. Und das ist sogar im Roaming kostenlos, d.h. man braucht nicht mal deutschen Handy-Empfang, nur halt eine deutsche Handynummer.

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Blöd ist nur, ich bekomme mit französischem Wohnsitz keinen deutschen Handyvertrag mehr....

(...)

Soll ich mir etwa extra dafür ein deutsches Handy mit prepaid-Karte kaufen?

Hallo,

das ist meines Erachtens die einfachste Möglichkeit. So mache ich es auch. Du musst dir ja nicht gleich ein Handy kaufen. Ich habe noch ein altes zu Hause rumliegen. Da ist eine Fonic-Karte drin. Und die nutze ich bei längeren Aufenthalten in D, wenn ich die Roaming-Gebühren sparen will, und eben zum mTAN-Banking.

Grüße,
der Kembser

193
Mit anderen Worten, wenn du außerhalb von Frankreich arbeitest, bekommst du seit Januar nichts mehr. Ich selbst weiß wies ist und darf derzeit 500€ im Monat mehr zahlen.
Hallo,

das stimmt eben gerade nicht. Denn da steht's doch:

En revanche, vos prestations familiales vous seront servies sous la forme d’une allocation différentielle (Adi). Le montant de cette Adi résultera de la différence entre le montant des prestations étrangères et le montant des prestations auxquelles vous pouvez prétendre auprès de votre Caf (y compris le Cmg si vous le demandez).

D.h. man bekommt eben stattdessen eine Ausgleichszahlung (Adi). Also die Differenz zwischen deutschem Kindergeld und dem französischen Anspruch (Allocation + Sozialabgaben). Man muss also die Sozialabgaben vorstecken, erhält dann aber alles zurück, abzüglich 184 Euro pro Monat.

Grüße,
der Kembser

194
Sonstiges / Re: Packstation
« am: 09. August 2011, 21:58:54 »
Hallo Stini,

hier ein Auszug aus den Fragen & Antworten auf www.packstation.de :

Ich bin Packstation Kunde, trotzdem wurde meine Sendung in eine Postfiliale umgeleitet. Wie ist das möglich?

Dies kann drei Gründe haben.

Zum einen werden Sendungen in Postfilialen umgeleitet, wenn Sie für PACKSTATION ungeeignet sind, also zum Beispiel zu groß oder sperrig sind.

Zum anderen werden Sendungen in Postfilialen umgeleitet, wenn die ausgewählte PACKSTATION vollständig belegt ist.

Außerdem werden alle Sendungen, die einen Betrag von 1.500 EUR übersteigen und per Nachnahme abgerechnet werden, in eine Postfiliale umgeleitet. In jedem Fall werden Sie per E-Mail und/oder SMS benachrichtigt, wo Sie Ihre Sendung abholen können.


Die Pakete kommen dann wohl - ich nehme an in die nächstgelegene - Postfiliale.

Grüße,
der Kembser

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Sonstiges / Re: Packstation
« am: 09. August 2011, 11:26:05 »
Hallo zusammen,

ich wollte nur mal mitteilen, dass ich auf Silkes Hinweis hin eine Mail an info@packstation.de geschickt hatte. Nach ein paar Mails und einem Anruf bei der Hotline (da meine französische Adresse nicht automatisch verifiziert werden konnte  =D ) habe ich heute meine PackStation-Karte erhalten!  :smily:

Es geht also!

Viele Grüße,
der Kembser

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