Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - kembser

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Rund um's Kind / Re: Creche - CAF Unterstützung für Grenzgänger
« am: 17. Dezember 2015, 10:21:48 »
Hallo Annick

Ich denke, es gilt das gleiche wie für den "complément de libre choix d'activité", d.h. für die Unterstützung der Kosten einer Tagesmutter. Hier wird das deutsche Kindergeld voll angerechnet, man erhält dann nur die Differenz. Siehe z.B. hier: http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/rund-ums-kind/complement-libre-choix-dactivite-t4801.0.html

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Es gab einige französischer Grenzgänger die in der Schweiz arbeiten, die versucht haben das neue Recht zu umgehen, in dem sie eine private KV in GB abgeschlossen haben. Der User "Kembser" schrieb dazu auch schon was hier im Forum. So wie er schrieb und ich es mitbekommen habe, war das nicht erlaubt und hat wohl auch nicht funktioniert.

Doch, einige Grenzgänger zur Schweiz haben sich bei "Amariz" in GB versichert, um der Zwangsversicherung in der CMU zu entgehen, als die privaten Versicherungen zum 1.6. abgeschafft wurden. Dieser Weg ist zwar illegal, denn das Gesetz, das hierzu gemacht wurde, legt fest, dass jede Person mit französischem Wohnsitz in Frankreich versichert sein muss, wenn sie nicht in einem anderen europäischen Krankenversicherungssystem pflichtversichert ist. Dennoch haben einige diesen Weg gewählt, und bisher fahren sie wohl gut damit, zumindest in der jetzigen verfahrenen Situation (siehe meinen ausführlichen Bericht hier: http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/versicherungen/helsana-raet-mir-eine-krankenversicherung-ab-t5781.0.html ). Es ist allerdings die Frage, wie lange das gut geht. Es wird auch davor gewarnt, dass beispielsweise englische Krankenversicherungen in den Geschäftsbedingungen das Recht haben, den Vertrag einseitig zu kündigen.

So wie sich die französische Krankenversicherung momentan verhält, würde es mich übrigens nicht wundern, wenn sie eines Tages auf die Idee käme zu sagen, dass alle Grenzgänger nach D, die nicht pflichtversichert sind, sprich eine PKV haben, in die CMU müssen. Ich weiß, dass wäre völlig schwachsinnig, aber momentan ist die franz. assurance maladie offenbar zu allem bereit, was Geld bringt.

Kurz - off topic - das Neueste zu den Grenzgängern zur Schweiz: Viele von uns konnten ja ein Gerichtsurteil der Schweiz nutzen, um in die CH-Versicherung zu wechseln. Die franz. assurance maladie weigert sich nach wie vor, uns zu entlassen. Wir müssen alle vor Gericht ziehen. Letzte Woche gab es ein erstes Urteil des Tribunal de Sécurité Sociale in Mulhouse in einem Eilverfahren einer Betroffenen gegen die franz. Versicherung. Die hatte mit allen möglichen Tricks versucht, das Verfahren verschieben zu lassen, was jedoch von der Richterin zum Glück abgelehnt wurde. Die Assurance Maladie wurde dazu verurteilt, die Betroffene vorläufig aus der Versicherung zu entlassen und ihr 1500 Euro Kostenerstattung zu zahlen. Aber das ist nur eine erste Instanz für eine Person, Einspruch ist möglich. Im Januar finden die ersten "richtigen" Verhandlungen für 10 Betroffenen statt. F weigert sich mit Händen und Füßen, europäisches Recht anzuerkennen, koste es was es wolle. Es geht ihnen nur um Einnahmen - daher meine pessimistische Einschätzung oben.

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Versicherungen / Re: Helsana rät mir eine Krankenversicherung ab
« am: 30. September 2015, 10:49:29 »
Lieber dymo, liebe Forumsmitglieder,

Bei dymos Sachverhalt geht es um eine Krankenversicherung für Grenzgänger in die Schweiz. Trotzdem empfehle ich allen hier aus dem Forum, das folgende zu lesen. Es zeigt nämlich meiner Meinung nach, wie der Staat, in dem wir leben, gelegentlich vorgeht. Mich hat es geschockt und das Bild von Frankreich, das ich bisher hatte, ein wenig eingetrübt. Leider. Ich glaube, ich muss mal meinen Frust loswerden...  :mad:

Zur Erklärung muss ich kurz ausholen:

Grundsätzlich gilt für Grenzgänger in die Schweiz das gleiche Prinzip wie für Grenzgänger nach Deutschland. Dank der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU gilt das Freizügigkeitsabkommen, das auch die Sozialversicherung von Grenzgängern regelt.

Also: Ein Grenzgänger in die Schweiz ist erstmal obligatorisch in der Schweiz versichert. Dort erhält er das Formular E106, mit dem er dann von der französischen CPAM (Caisse primaire d'assurance maladie) eine Carte Vitale erhält, um in Frankreich zum Arzt gehen zu können.

Nun gibt es aus historischen Gründen eine Ausnahme: Die Schweiz räumt Grenzgängern ein sogenanntes Optionsrecht ein. Der Grenzgänger kann in den ersten drei Monaten nach Arbeitsaufnahme in der Schweiz entscheiden, ob er sich wie beschrieben in der Schweiz versichern möchte oder lieber nur im Wohnland. Dieses Optionsrecht wurde lange stillschweigend ausgeübt. Das heißt: Hatte man sich nach drei Monaten nicht in der Schweiz versichert, gingen die schweizerischen Behörden davon aus, dass man im Wohnland versichert ist. Die Ausübung des Optionsrechts ist endgültig, man kann sich also später nicht mehr umentscheiden.

Von diesem Optionsrecht hatten die meisten französischen Grenzgänger Gebrauch gemacht: Die günstigste Versicherung in der Schweiz (Helsana) kostet ca. 300 Euro im Monat. In Frankreich hatte man die Wahl zwischen einer privaten Versicherung (ca. 150 Euro inkl. mutuelle) und der CMU (8% des Gehalts). Es war also klar, dass fast alle die private französische Versicherung wählten.

Das war der französischen Regierung nun ein Dorn im Auge. Die gut verdienenden Grenzgänger zahlten nicht in die CMU, sondern in eine private Versicherung. Daraufhin wurde ein Gesetz beschlossen, nachdem private Krankenversicherungen zum 1.6.2015 abgeschafft wurden und alle privat Versicherten in die CMU wechseln mussten - wohl wissend, dass sie sich ja nicht mehr umentscheiden und in der Schweiz versichern durften. Es wurde sogar ein Gesetz beschlossen, nach dem man nicht in einem anderen Land (z.B. in Deutschland) eine private Versicherung abschließen konnte. Wer als Grenzgänger nicht im Sozialsystem des Arbeitslandes versichert ist, der muss in die CMU! In einem weiteren Gesetz wurden die privaten Versicherungen dazu verpflichtet, alle Kundendaten an den Staat zu übergeben, damit keiner entkommen kann.

Es gab eine große Demo auf der A35, die Grenzgängervereinigung in Saint Louis kämpfte juristisch gegen das Gesetz - ohne Erfolg.

Schon Ende 2014 bat die CPAM darum, sich frühzeitig anzumelden, damit am 1.6.2015 nicht der große Antragsstau entsteht. Manche folgten dieser Aufforderung (ich leider auch), manche warteten. Manche schlossen - illegalerweise - eine Versicherung in England ab, um der CMU zu entkommen.

Ich ging im Frühjahr zur CPAM und meldete mich zum 1.6. an (eine sogenannte pré-inscription). Dann jedoch geschah etwas Unerwartetes: Ende April wurde eine Entscheidung des höchsten schweizerischen Bundesgerichts publik: Das Optionsrecht ist nur gültig, wenn es schriftlich ausgeübt wird. Eine stillschweigende Ausübung ist nicht möglich. Daraufhin war klar: Alle Grenzgänger, die noch nie bei den schweizerischen Behörden schriftlich beantragt hatten, von der Versicherungspflicht befreit zu werden, hatten ihr Optionsrecht im juristischen Sinne noch gar nicht ausgeübt und konnten sich somit in der Schweiz versichern.

Das habe ich natürlich schleunigst getan, und viele hunderte (vielleicht sogar tausende) andere französische Grenzgänger auch. Ich schrieb der CPAM, dass ich meine pré-inscription annulliere und ab 1.6. in der Schweiz versichert sein werde. (Bis heute warte ich auf eine Antwort auf diesen Brief.)

Nun begann das Drama...

Die Helsana-Versicherung erhielt eine wahre Antragsflut. Manche erhielten ihr Formular E106 bald im Juni, schickten es zur CPAM, wurden aus der CMU gestrichen und alles war gut. Irgendwann stellte die CPAM aber wohl fest, dass da immer mehr E106 kamen, und dass die schönen Einnahmen, die sie von den reichen Grenzgängern erhofften, wohl zum großen Teil ausbleiben würden.

Daraufhin entschied die Pariser Zentrale der Assurance Maladie am 23.7., dass ab sofort keine Löschungen aus der CMU mehr vorgenommen werden dürfen. Man argumentiert, dass man sich ja mit der Voranmeldung für die CMU entschieden habe (wörtlich: "C'est le choix que vous avez effectué"!). Diese "Wahl" (zu einer Wahl gehören ja eigentlich mindestens zwei Optionen) sei aus französischer Sicht endgültig. Das schweizerische Gerichtsurteil interessiert sie nicht. Als ich Ende Juli mein E106 erhielt und an die CPAM schickte, erhielt ich eine entsprechende Ablehnung.

Die Situation ist nun folgende: Die Schweiz sagt, ich bin in der Schweiz pflichtversichert - zurecht. Aus der Pflichtversicherung kann ich nicht entlassen werden. Frankreich sagt: Sie haben sich bei der CMU angemeldet, da können Sie nicht entlassen werden. Super. Nun soll ich also zwei Krankenversicherungen bezahlen.

Dabei ist die rechtliche Situation eindeutig: Das Freizügigkeitsabkommen legt fest: Die Sozialversicherungen des Arbeitslandes haben Priorität. Außerdem ist geregelt, dass man nicht dazu verpflichtet werden darf, in zwei Ländern Versicherungsbeiträge zu zahlen. Wenn ich also in der Schweiz versichert bin, bleibt Frankreich nichts anderes übrig, als mich aus der CMU zu entlassen. Hinzu kommt, dass die CPAM ja bis 23.7. die Leute aus der CMU entlassen hat. Von der "Égalité", der Gleichbehandlung aller Bürger, ist da also nichts zu spüren.

Diese Regelungen sind der CPAM sicher bekannt. Sie weigern sich dennoch. Man kann Einspruch gegen die Entscheidung einlegen, doch ohne Antwort nach einem Monat gilt der Einspruch als abgewiesen. Das ist bei mir jetzt der Fall. Nun habe ich zwei Monate Zeit, vor dem Tribunal Administratif zu klagen. Es bleibt mir - und allen anderen Betroffenen - also nichts anderes übrig, als mein Recht einzuklagen. Es dürfte ziemlich sicher sein, dass Frankreich diese juristische Auseinandersetzung verliert - spätestens vor dem europäischen Gerichtshof (und das kann dauern). Dennoch halten sie eisern daran fest, um es den Betroffenen so schwer wie möglich zu machen.  :kotz:

Die Grenzgängervereinigung in Saint Louis hat eine Eilklage eingereicht und eine Beschwerde an die Europäische Kommission geschickt. Wir werden sehen, wie es weitergeht. Es ist nicht das erste Mal, dass Frankreich versucht, europäische Regelungen zu ignorieren oder so auszulegen, wie es ihnen passt. Das finde ich sehr schade und eines europäischen Rechtsstaates unwürdig.

Besonders pikant: Alle, die sich nicht für die CMU vorangemeldet hatten, bekommen ihr E106 anstandslos bearbeitet! Die Moral der Geschichte: Tu, was vorgeschrieben ist, und danach wird es gegen dich verwendet.  :anixwissen:

Nun zu dymo:

Helsana weist nur auf diese Lage hin. Wenn du ein Schreiben der CMU hast, dass sie dich freistellen, ist ja alles gut. Dann wirst du auch nicht doppelte Versicherungsbeiträge zahlen müssen, bis die Sache juristisch geklärt ist.


Anbei noch ein paar Links für interessierte Leser:

http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/00316/index.html?lang=de
http://www.kvg.org/stream/de/download---0--0--0--884.pdf


Viele Grüße,
ein ziemlich frustrierter Kembser

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Steuern / Re: Steuerabgaben im oeffentlichen Dienst
« am: 25. Juni 2015, 15:25:34 »
Kembser, jetzt mache doch bitte nicht ein neues "Fass" auf. [...] (Sorry, aber bei so was fühle ich mich langsam vera......) und antworte hiermit zum letzten Mal.

Allen eine Gute Nacht - Gabrielle

Bevor man solche Kommentare schreibt, sollte man vielleicht erstmal genau lesen, worum es geht. Außerdem habe ich noch das Dokument verlinkt... Aber Mathis und Dirk haben es ja schon klargestellt: Natürlich geht es hier um das Entlassen aus der Staatsbürgerschaft!

Vielleicht war es wirklich schon ein bisschen spät, liebe Gabrielle...  :mad:

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Steuern / Re: Steuerabgaben im oeffentlichen Dienst
« am: 24. Juni 2015, 21:46:27 »
... Wenn du aber im Öffentlichen Dienst beschäftigt bist und die Besteuerung in Deutschland umgehen (vermeiden) willst (das war ja schließlich die Frage von Soleil), dann MUSST du die Deutsche Staatsbürgerschaft (auch) durch Rückgabe deines Deutschen Passes sog. ablegen. ...

So einfach dürfte das aber nicht sein.  :xc:  Zitat aus dem Merkblatt zum Staatsangehörigkeitsrecht der deutschen Botschaft:

Personen, die  in  einem  öffentlich-rechtlichen  Dienst-  bzw.  Amtsverhältnis  stehen,  können  nicht  entlassen  werden.

Siehe hier: (Seite 4) http://www.allemagne.diplo.de/contentblob/3417268/Daten/2309245/01stadtschdatei.pdf

Viele Grüße,
der Kembser

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Versicherungen / Re: Krankenversicherung
« am: 10. Mai 2015, 20:11:23 »
Hallo Nicolina

Das Urteil des Schweizer Bundesgerichts gilt für alle Grenzgänger in die Schweiz, die ihr Optionsrecht nie schriftlich ausgeübt haben. Das Urteil betrifft also nur Grenzgänger D/CH und F/CH.

Viele Grüße
der Kembser

142
Versicherungen / Re: Krankenversicherung
« am: 07. Mai 2015, 07:05:01 »
Hallo,

In vielen Fällen wurde das Optionsrecht einfach stillschweigend ausgeübt. Genau das hat das Schweizer Bundesgericht jetzt als ungültig eingestuft. Die Helsana Versicherung weiß eigentlich Bescheid. Ich habe diese Woche nach Zusendung einer Kopie meines Grenzgängerausweises ein Angebot bekommen.

Viele Grüße,
der Kembser

143
Versicherungen / Re: Krankenversicherung
« am: 06. Mai 2015, 18:32:27 »
Hallo Micha,

Die neue Regelung gilt für alle Grenzgänger, die nie ein Formular unterschrieben haben, welche Krankenversicherung sie wählen (D oder F). Hier findest du alles wichtige:

http://www.cdtf.org/assurance-maladie-dernieres-nouveautes-importantes/

Grüße,
der Kembser

144
Versicherungen / Re: Krankenversicherung
« am: 03. Mai 2015, 08:43:04 »
Hallo Mia

Dies ist zwar eigentlich ein Forum für Grenzgänger nach Deutschland, aber da ich in der gleichen Situation wie du bin, ein paar Anmerkungen:

Prinzipiell ist die Entscheidung auf Grund der vielen Unwägbarkeiten zwar schwierig, aber für mich ist es klar. Ich werde mich in der Schweiz versichern, auch wenn ich leider schon vor ein paar Wochen meinen Antrag auf Versicherung in die CMU abgegeben habe. Gestern ging per Einschreiben mit Rückschein mein Brief an die CPAM raus, dass ich meinen Antrag storniere.

Wie du selbst sagst, ist nicht klar, ob die Beiträge in F immer bei 8% bleiben werden. Hinzu kommt, dass der f Staat womöglich auch noch die CSG und CRDS verlangen wird, wenn wir in F versichert sind. Das sind nochmals ca. 8% vom Lohn. Bisher wurde das nicht gemacht, aber es deutet einiges darauf hin, dass das nicht so bleiben wird.

Die Schweizer KVG / LaMal ist eine Pflichtversicherung. Ihre Beiträge kannst du bei der f Steuererklärung sehr wohl abziehen. Ich gehe auch davon aus, dass du wieder in eine d gesetzliche KV wechseln kannst, wenn du zurück nach D gehst. Die Beitragsrückstellungen der privaten KV in D sind dann allerdings weg, das ist richtig.

Die Progrès / Helsana bietet eine Basisversicherung für Grenzgänger für 335 CHF im Monat an. Dafür kannst du in der CH zum Arzt gehen, was angesichts der zum Teil langen Wartezeiten bei Spezialisten in F auch nicht zu verachten ist. Man hat lediglich eine Selbstbeteiligung von 300 CHF im Jahr. Außerdem bekommst du ja eine Carte Vitale und kannst auch in F zum Arzt.

Kennst du den Grenzgängerverein www.cdtf.org ? Dort bekommst du viele Tipps, z.B. auch den mit der Helsana Versicherung.
Viele Grüße,
der Kembser

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Rund um's Kind / Re: Bilinguale Klassen ecole maternelle
« am: 28. Januar 2015, 10:24:58 »
Hallo giliglaglugg,

Wir waren in der gleichen Situation: Ich rede mit meinem Sohn deutsch, meine Frau französisch. Bilingual hätte es nur im Nachbarort gegeben, also haben wir uns für die monolinguale Maternelle bei uns im Ort entschieden. Wir fanden es viel wichtiger, dass die Freunde im Ort wohnen.

Mittlerweile geht unser Kleiner in die CE1 (2. Klasse). Und er kann praktisch perfekt deutsch - wenn er will. Auch seine deutschen Großeltern wohnen 300 km entfernt, aber wenn er dort ist und sprechen muss, dann kann er es! Und es ist tatsächlich so: In die bilingualen Klassen gehen hauptsächlich Kinder, die zu Hause kein Deutsch sprechen! Dementsprechend wenig lernen sie auch. Unser Sohn würde sich da zu Tode langweilen.

Viele Grüße,
der Kembser

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Nein. Ich bin vor ein paar Jahren Franzose geworden, also jetzt Doppelstaatler. Den Führerschein musste ich nicht umtauschen. Und das werde ich auch nicht, so lange ich nicht muss. Ich habe übrigens auch schon mal einen Punkt bekommen, und keiner hat den Umtausch verlangt...

Viele Grüße
der Kembser

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Behörden / Re: Online Bank
« am: 05. November 2014, 20:19:12 »
Hallo,

Ohne Wohnsitz in Frankreich dürfte nichts gehen, zumindest sicher nicht online. Bei der Banque Postale haben wir damals mit Noch-Wohnsitz in Deutschland ein Konto eröffnen können, aber auch nur, weil wir einen Immobilienkredit abgeschlossen haben und weniger später nach Frankreich umgezogen sind. Und das lief alles vor Ort.

Viele Grüße
der Kembser

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Hallo Sonnenblume

Wir hatten eine Zeit lang die Situation, dass ich in Deutschland und meine Frau in der Schweiz gearbeitet hat. Daher haben wir uns ausführlich mit dem Thema beschäftigt.

Die Grundregel lautet: Sind drei Länder beteiligt (ein Wohnsitzland, zwei andere Arbeitsländer), so erhält man das Kindergeld aus dem Arbeitsstaat, der mehr zahlt. Nun weiß ich nicht, wie viel man in Luxemburg bekommt. Wenn es mehr als in Deutschland ist, "müsst" ihr es in Luxemburg beantragen, ansonsten in Deutschland.

Viele Grüße
der Kembser

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Behörden / Re: Bankverbindung / RIB EDF
« am: 15. September 2014, 12:27:34 »
Hallo

Du kannst mit dem TIP auch zur Post gehen und dort bar bezahlen. Vielleicht ist das eine Alternative?

Siehe hier: https://particuliers.edf.com/autres-pages-47574.html

Grüße,
der Kembser

150
Steuern / Re: Steuer Beamter verheiratet welche lohnsteuerklasse
« am: 02. Juli 2014, 21:39:33 »
Liebe Gabrielle

Sorry, ich will mich bestimmt nicht mit dir streiten, aber genau so wie ich es schildere habe ich es gemacht, so lange ich als Beamter in BaWü gearbeitet habe. Und genauso wurde es mir im Finanzamt von Mulhouse von zwei verschiedenen Angestellten erklärt. Und die damaligen Kollegen, die in F wohnten, haben es exakt genauso gemacht. Also - ich will hier eigentlich niemanden verunsichern, sondern einfach nur helfen.

Liebe Grüße,
der Kembser

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