Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - kembser

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 18. Mai 2020, 07:17:27 »
Ich finde in den französischen Bestimmungen nichts über die Ausreise aus Frankreich. Die attestation und damit einen wichtigen Grund braucht man ja nur noch, wenn man die 100 km überschreitet.
Und bei der Einreise nach Frankreich braucht man das Formular zur Einreise, auf dem man ankreuzen kann, dass man einen Wohnsitz hat oder die französische Staatsangehörigkeit.

Auf dieser Seite:
https://www.gouvernement.fr/info-coronavirus
heißt es :

je ne dois pas voyager à l’extérieur de l’espace européen : les frontières sont fermées, sauf pour quelques liaisons de rapatriement de nationaux.

Also nur Reisen außerhalb der EU sollen vermieden werden.

[...] die französische Lockerung der Ausgangsbeschränkung auf 100 km Umkreis ums Haus schließt ja das Verlassen des Landes aus Zwecken, die nicht der Arbeit dienen ganz klar aus. Was nun?

Wo findest du das, spirou?

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 17. Mai 2020, 22:38:25 »
Deswegen frage ich ja...  :)

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 17. Mai 2020, 22:36:33 »
Naja, in Weil am Rhein hat die Ortspolizei in den letzten Wochen offenbar heftig kontrolliert und Bußgelder verteilt. Darauf habe ich halt keine Lust.

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 17. Mai 2020, 22:28:40 »
Ja, so sehe ich es auch :

Einreise nach Deutschland ist möglich, denn als Deutscher braucht man keinen triftigen Grund. Die Bundespolizei darf Deutschen die Einreise nicht verweigern.

Einkauf oder Besuch sind möglich (natürlich unter Einhaltung der aktuellen gesetzlichen Regelungen bezüglich Corona), denn in der Corona - Verordnung zur Einreise nach BaWü stand ja nur, dass man ohne triftigen Grund (z. B. Grenzgänger) in Quarantäne muss. Das ist weggefallen, und ich finde sonst dort nichts, wogegen ich verstoßen könnte.

Einreise nach Frankreich ist möglich, da man ja einen Wohnsitz hat bzw. auch die französische Staatsangehörigkeit.

Eine Regelung, die die Ausreise aus Frankreich verbietet, ist mir nicht bekannt.

Ich befürchte einfach, irgendwas zu übersehen...


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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 17. Mai 2020, 21:08:31 »
darfst Du. Bereits am Samstag war die Bundespolizei am Übergang Wintersdorf abgezogen, Gendarmerie ist seit  2 Wochen an der Grenze verschwunden.

Naja, allein die Tatsache, dass sie nicht mehr (ständig) dastehen, heißt ja nicht, dass die Polizei von BaWü nicht mehr meint, ich düfe nicht einkaufen.

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 17. Mai 2020, 20:44:39 »
Hallo zusammen,

So, BaWü hat die Quarantäne - Regel für Personen aus der EU gestrichen :

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/

Ausnahmen gibt es nur, wenn man aus Ländern kommt, die laut RKI mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner haben. Und da gehört Frankreich nicht dazu :

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene_Einreisen_Deutschland.html

Nur um sicher zu gehen, verstehe ich das richtig? Darf ich nun als Deutscher, der in Frankreich wohnt, aber nicht in Deutschland arbeitet, wieder ohne Probleme nach Deutschland, um beispielsweise etwas einzukaufen oder jemanden zu treffen? Denn die Einreise darf mir die Bundespolizei als Deutschem ja nicht verweigern, und BaWü kann mir auch nichts wollen, denn ich sehe nicht, wie ich nun noch gegen die BaWü - Coronaverordnung verstoßen könnte. Oder übersehe ich etwas?

Viele Grüße,
Der Kembser

112
Behörden / Re: Corona Lockerungen ab 11. Mai.2020
« am: 08. Mai 2020, 21:41:18 »
Hallo zusammen,

jetzt frage ich mich als deutscher Staatsbürger, der in Frankreich wohnt und in der Schweiz arbeitet (momentan allerdings im Home Office): Darf ich jetzt ab 11.5. in D einkaufen?

Auf der Seite des BMI heißt es ja, deutsche Staatsangehörige unterliegen keinen Einreisebeschränkungen. Und die Corona-Verordnung Ba-Wüs in der aktuellen Fassung spricht ja nur von Ausnahmen von der Quarantäne (unter anderem für Grenzgänger). Dort steht zumindest momentan noch, dass Unterbrechungen der Fahrt zu Einkaufs- und Freizeitzwecken untersagt sind.

Wenn dieser Satz nun gestrichen würde, dürfte ich ja einreisen (sowieso) und auch einkaufen. Aber dann müsste ich 14 Tage in Quarantäne, weil ich unter keine der Ausnahmen aus §3 der Corona-Verordnung falle!?!?!?  :-\

Ich blicke nicht mehr durch...

Viele Grüße,
der Kembser

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: VW-Abgasskandal
« am: 09. März 2020, 10:07:50 »
Hallo,

das würde mich auch interessieren. Ich habe mich trotz Wohnsitz Frankreich der Musterfeststellungsklage angeschlossen, gehe aber jetzt wohl ebenso leer aus.  :mad:

Habe noch nichts entsprechendes in F gefunden.

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Gesundheitswesen / Re: Corona
« am: 04. März 2020, 11:04:14 »
Hallo,

wenn Symptome auftreten, soll man den Notruf (15) anrufen. Keinesfalls zum Arzt oder ins Krankenhaus.

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Hallo zusammen,

offenbar wird sich da etwas ändern ab 03.03.2020. Folgendes steht auf der Seite https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F1758 :

La procédure d'échange d'un permis de conduire obtenu dans un pays de l'Union européenne, de l'Espace économique européen ou au Royaume-Uni se fera en ligne sur le site de l'ANTS à partir du 3 mars 2020.
Dans l'attente de l'ouverture de cette téléprocédure, les demandes d'échange ne doivent plus être envoyées par courrier.
Les demandes envoyées par courrier et reçues à partir du 6 février 2020 ne seront pas traitées.
Cette page sera actualisée dès l'ouverture de la téléprocédure.


Ab dann wird der Antrag wohl online gestellt. Schriftliche Umtauschanträge, die ab 06.02. eingegangen sind, werden nicht mehr bearbeitet! Fragt sich nur, ob die Prozedur dadurch schneller wird. Was ich mal bezweifeln würde...


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Steuern / Re: Mal wieder Homeoffice
« am: 06. Februar 2020, 12:22:07 »
???
Was ist bei 25% schon zu viel?
Wenn die Wochenarbeitszeit 38,5h sind und ich davon 4 Stunden in "F" arbeite, dann sind das 10,3%. Also egal ob 15, oder 25% bleibe ich unter der Grenze, oder stehe ich irgendwie auf der Leitung?

Ich meinte damit nur, ab exakt 25% besteht Sozialversicherungspflicht in F. Also nicht bei > 25%, sondern schon bei = 25%.

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Steuern / Re: Mal wieder Homeoffice
« am: 04. Februar 2020, 14:14:37 »

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Hallo dazzledealers2,

Nur wenn du im öD arbeitest UND die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, musst du als Grenzgänger in D Steuern zahlen. Wenn du also nicht Deutscher bist, bist du in F steuerpflichtig.

Viele Grüße,
der Kembser

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Hallo zusammen,

Natürlich gibt es für beide "Régimes" Zusatzversicherungen, die jeweils den Rest zu 100% bezahlen. Wenn man kein "Régime local" hat, dann kostet diese aber natürlich um einiges mehr.

Viele Grüße,
der Kembser

120
Hallo Sarah,

Kann nicht sein. Eine Bekannte ist vor ein paar Jahren mit ihrem Vauxhall von GB nach F gezogen und konnte ihren Rechtslenker hier ohne Probleme anmelden. Sie fährt immer noch damit herum.

Viele Grüße,
Der Kembser

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