Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Marco

991
Steuern / Selbständigkeit
« am: 14. März 2006, 10:47:19 »
Hallo Forum,

soweit ich das überblicke sind Einkünfte aus einer Selbständigkeit als Einzelunternehmer. Was tut man denn als Selbständiger am steuerlich am besten, wenn man in Frankreich wohnen möchte?

GmbH gründen und sich selbst anstellen?
Gibts andere Möglichkeiten?

Grüße,
Marco

992
Steuern / Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« am: 27. Februar 2006, 21:25:51 »
Hallo Gabi,

eigentlich passt das doch alles ganz gut zusammen, hängt aber natürlich auch damit zusammen womit und wie du dein zu versteuerndes Einkommen erzielst:

- Wenn du in Frankreich mehr als 183 Tage im Jahr wohnst, kannst du dein Einkommen dort grundsätzlich versteuern. Normalerweise würde man davon ausgehen, daß du dein Einkommen in Frankreich erzielst.

- Beziehst du dein Einkommen als abhängig Beschäftigte in Deutschland, so würdest du normalerweise dein Einkommen in Deutschland versteuern. Als Grenzgänger kannst du dich davon allerdings befreien lassen und dein in Deutschland erzieltes Einkommen auch in Frankreich versteuern. Dies ist natürlich an die Bedingungen für Grenzgänger geknüpft, und eine davon ist die 45-Tage-Regel. Wenn du an mehr als 45 Tagen ausserhalb der definierten Grenzgänger-Zone arbeitest, bist du wieder in Deutschland steuerpflichtig. Das ist dann schon alles.

In deinem konkreten Fall heisst das allerdings, daß du in Frankreich wohnst, in Deutschland aber deine Steuern entrichten wirst, wenn du ausserhalb der Grenzgaenger-Zone arbeitest. Um dein Einkommen in Frankreich zu versteuern mußt du eine Grenzgängerbescheinigung (=die Freistellung von der Lohnsteuer in Deutschland) beim Finanzamt durchreichen. Das deutsche Finanzamt wird dieses Schriftstück allerdings nur anerkennen und abstempeln, wenn du aufgrund deines Arbeitsplatzes in der Grenzgänger-Zone liegst. Da dies vermutlich nicht der Fall ist, zahlst du ganz normal wie bisher auch deine Lohnsteuer jeden Monat in Deutschland. Dank des Doppelbesteuerungsabkommens wirst du allerdings diese Steuern in Frankreich dann nicht mehr zu zahlen haben.

Oder befindet sich dein Arbeitsplatz innerhalb der 30km zur französischen Grenze?
Wo steht eigentlich daß du in Frankreich versteuert werden kannst, wenn du weniger als 183 Tage in Deutschland bist?

Viele Grüße,
Marco

993
Sonstiges / Na, ist ja leider noch ein bisschen leer hier....
« am: 18. Februar 2006, 19:03:03 »
ahh :-)

Danke und Grüße,
Marco

994
Sonstiges / Na, ist ja leider noch ein bisschen leer hier....
« am: 17. Februar 2006, 21:41:28 »
Was ist denn MACIF?

995
Steuern / Fahrtkosten auf Einkommensteuer eintragen?
« am: 16. Februar 2006, 17:33:36 »
Bei meiner ersten Steuererklärung (noch auf Papier) habe ich auch keine Unterlagen mit eingereicht. Daraufhin habe ich Post bekommen mit der Bitte, Belege für die Krankenversicherung und so weiter einzureichen. Das hab ich dann per Post nachgeschickt mit einer kurzen Erklärung wie die Beträge zusammen kommen.

Ab dem 2. Jahr habe ich die online gemacht und keine Belege eingereicht und auch keine Post mehr bekommen. Bisher hat man mich noch nicht verhaftet :). Allerdings sieht das Finanzamt ja auch, welches Einkommen ich habe (steht ja auf der Grenzgängerbescheinigung schon mit drauf, die liegt dem Finanzamt ja vor). Wenn das alles im Rahmen bleibt, also das zu versteuernde Einkommen sich mit deren Angaben in etwa deckt, werden vermutlich nur noch Stichproben gemacht. Unterlagen hab ich seit her keine mehr eingereicht...

Grüße,
Marco

996
Vorstellungen / Dieses Forum wird... ziemlich nützlich werden
« am: 15. Februar 2006, 19:43:23 »
Kommt sicher noch...

:-)

Das ist wie bei vielen solcher Seiten, mit mehr Informationen kommen auch mehr Leute und mehr Infos und mehr Leute und so weiter.

997
Steuern / Fahrtkosten auf Einkommensteuer eintragen?
« am: 15. Februar 2006, 19:36:32 »
Ich mach meine Steuererklärung ja immer alleine online. Bisher ging das immer ganz gut. Wenn ich die Kilometer allerdings eintragen will, muss ich wohl auch zum Finanzamt, damit ich hier nichts verschenke.

Aber über deine Excel-Liste würde ich mich freuen. :) Und über dein Französisch könnte ich nur lachen, wenn ich's besser könnte...

Danke und Grüße,
Marco

998
Vorstellungen / Marco :-)
« am: 15. Februar 2006, 19:34:03 »
Salü Freunde Frankreichs,

wie das mit dem Forum und dem Wiki und der ursprünglichen, kleinen Seite mal los ging kann man ja schon nachlesen. Da ich nun mal etwas Zeit finde, kann ich auch mal meine eigene Vorstellung hier rein werfen.

Ich bin ein Mittdreißiger, der Anfang 2002 nach Frankreich zog. Ich stamme aus dem Nordsaarland und arbeitete zu der Zeit noch in Saarbrücken (bei einem größeren Online-Dienst :-)). Meine erste Wohnung in Frankreich war in Hombourg-Haut, was ca. 20 km hinter der Grenze Richtung St. Avold liegt. Dann bin ich zwischendurch etwas näher nach Saarbrücken gezogen, wo ich seither auch wohne. Die nächste Veränderung der Wohnsituation wird hoffentlich eine eigene Immobilie sein.

Mein Schulfranzösisch war schon etwas eingerostet, dennoch konnte ich die Dinge mit einem entsprechenden Aufwand irgendwie regeln. Es ging eben irgendwie immer. Ich fragte mich bei Bekannten durch, die jemanden kennen oder selbst in Frankreich wohnen oder wohnten.

Daraus enstand die Idee, das ganze einfach mal festzuhalten. Ein wenig Recherche im Web ergab zudem, daß es zwar jede Menge für Deutsch-Schweizerische Grenzgänger gab, jedoch wenig bis nichts für Deutsch-Französische Grenzgänger. Und so nahm es dann den Anfang. Sehr schleppend zuerst. Ich warf erstmal alles rein, was mir selbst noch so einfiel. Dann kamen zum Glück noch ein paar Besucher, die wertvolle Beiträge mitbrachten.

Das wird sicher noch was hier... :)

Grüße aus Alsting,
Marco

999
Sonstiges / Auto nach Frankreich ummelden
« am: 15. Februar 2006, 19:21:34 »
Hallo Jürgen,

danke für's Wiki ergänzen. So langsam kommt etwas Schwung in die Bude :-)

Grüße,
Viele Marco

1000
Steuern / Fahrtkosten auf Einkommensteuer eintragen?
« am: 09. Februar 2006, 23:18:24 »
Vielleicht kann mir ja auch mal jemand helfen :-)...

Ich habe seit Mitte letzten Jahres zum ersten mal ein Auto mit französischem Kennzeichen. Da ich täglich eine recht weite Strecke zur Arbeit fahre, möchte ich meine gefahrenen Kilometer auf meiner Einkommensteuererklärung angeben. Nur weiß ich nicht in welcher Form und wo ich das eintragen muß.

Hat da jemand einen Tipp für mich?

Viele Grüße,
Marco

1001
Behörden / Verlängerung Grenzgängerbescheinigung
« am: 09. Februar 2006, 23:16:13 »
Danke für den Link, den kannte ich noch nicht.

Die Vordrucke konnte ich beim Finanzamt Saarbrücken zwar nicht finden, aber eine Seite mit ein paar Erklärungen zum Grenzgängerstatus.

Aber man kann ja auch die Bescheinigungen von deinem Link nehmen, das scheinen die gleichen zu sein, die hier auch verwendet werden.

Was B und C der obigen Liste angeht hast du wohl recht. Man wohnt ja schon hier und die Verlängerung sollte problemlos sein.

Salue,
Marco

1002
Sonstiges / Berechnung Kindesunterhalt D/F
« am: 09. Februar 2006, 00:14:09 »
Hallo Nicole,

Zitat von: Nicole
Deutscher Vater lebt in F, arbeitet in D - also, Grenzgänger.
Deutsche Mutter ist mit den Kindern zurück nach D.

Wie errechnet sich nun die Höhe des Unterhaltes für die Kids? Wird der Nettobetrag nach Abzug der franz. EkSt genommen oder wird das deutsche Steuerrecht zu Grunde gelegt? Wäre dann Steuerklasse I.
Das was Uwe oben schrieb klingt für mich ziemlich nachvollziehbar. Letztendlich kann das wohl nur ein deutscher Anwalt beantworten.

Zitat von: Nicole
eine Erhöhung der Ali., wie die Ex das nun durchsetzen will, wird ihn seine Existenz kosten und in die Inso treiben.
In Frankreich *kann* man übrigens innerhalb von 2 Jahren durch eine Insolvenz durchkommen. Da gibts bereits einen regelrechten Insolvenztourismus aus Deutschland. Allerdings sollte man hier vorsichtig sein, oft zahlt man dafür eine recht anschauliche Summe an den "Vermittler". Wie lange eine Insolvenz dauert hängt dabei aber von mehreren Faktoren ab und kann auch ein paar Jahre mehr dauern. Allerdings habe ich auch schon von Leuten gelesen, die es in unter 2 Jahren geschafft haben sollen.

Viele Grüße,
Marco

1003
Behörden / Verlängerung Grenzgängerbescheinigung
« am: 09. Februar 2006, 00:05:22 »
ich nehme an, die verlängerung wird genauso gemacht wie die erste beantragung...

viele grüße,
marco

Wie wird man Grenzgaenger

Dokumente

    * A: Vordruck Grenzgängerbescheinigung (Formulaire Travailleurs frontaliers), gibts auf jedem Finanzamt zum Selbstabholen.
    * B: Abmeldebestätigung des deutschen Einwohnermeldeamtes, kriegt man bei der Abmeldung in Deutschland.
    * C: Mietvertrag / Kaufvertrag der neuen Wohnung oder des neuen Hauses in Frankreich
    * D: Ausweis (Personalausweis, Reisepass)

[bearbeiten]
Ablauf

   1. Beim zuständigen französischen und deutschen Finanzamt liegt die Grenzgängerbescheinigung (Travailleurs frontaliers) als Vordruck aus (Dokument A). Diese sollte man sich zuerst besorgen.
   2. Dieses Formular muss beim Arbeitgeber (normalerweise in der Personalabteilung) abgegeben werden. Die Lohnbuchhaltung füllt es dann aus und gibt es in dreifacher Ausfertigung zurück.
   3. Mit der ausgefüllten Bescheinigung geht es dann nach Frankreich zum zuständigen Finanzamt. Dort wird es abgestempelt und ein Durchschlag verbleibt dort. Die verbleibenden zwei Ausfertigungen sind einmal für den Antragsteller und einmal zur Vorlage beim deutschen Finanzamt. Vor dem Abstempeln will das Finanzamt in Frankreich sicher stellen, daß man auch wirklich in Frankreich wohnt, daher muß man hier die Dokumente B, C und D vorlegen, also die Abmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt sowie den Kaufvertrag( Mietvertrag) und den Ausweis. Beim Einwohnermeldeamt kann man sich erst 7 Tage vor Umzug nach Frankreich abmelden.
   4. Eine Ausfertigung muss nun zum deutschen Finanzamt, und zwar zu dem Arbeitsamt an dem euer Lohn bearbeitet wird. Welches Finanzamt das ist, sollte die Personalabteilung des Arbeitgebers wissen.
   5. Vom deutschen Finanzamt kommt nun ein Bescheid, der in die Lohnbuchhaltung gegeben werden muss. Dieser Bescheid hat eine begrenzte Gültigkeit und muss von Zeit zu Zeit verlängert werden durch die Beantragung einer neuen Grenzgängerbescheinigung.
   6. Ab jetzt zahlt ihr eure Einkommensteuer in Frankreich.

1004
Wohnen / Internet-Banking
« am: 08. Februar 2006, 14:32:17 »
Danke :-)

Ich hab das mal in's Wiki aufgenommen...

Grüße,
Marco

1005
Anmerkungen zum Forum / Endlich
« am: 08. Februar 2006, 10:27:15 »
Hallo Deutzose :-) (cooler name!),

ich hab für Vorstellungen gerade mal ein Extra-Forum angelegt. ;-)

Salü und herzlich willkommen.

Marco