Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Marco

901
Sonstiges / Abgeordnete für im Ausland lebende Deutsche?
« am: 20. Oktober 2006, 17:43:53 »
Hi,

vielleicht weiß ja jemand von euch, an wen man sich wenden darf, wenn einem bestimmte politische Entscheidungen in Deutschland nicht gefallen und man dies zum Ausdruck bringen möchte.

Normalerweise würde man sich an den Abgeordneten seines Wahlbezirks wenden und ihm die Sachlage schildern, aber wenn man im Ausland wohnt, welcher Abgeordnete wäre das dann?

Oder muss man sich hier direkt an die entsprechenden Ministerien wenden?

So lange man die deutsche Staatsbürgerschaft hat, sollte man sich auch bemühen und einmischen. Nur wo setzt man an?

Viele Grüße,
Marco

902
Sonstiges / FritzBox als DSL-Router in Frankreich
« am: 13. Oktober 2006, 17:44:11 »
gute frage.

ich kenne das orange.fr modem nicht. wenn es aber einen normalen ethernet-port hat, so kann man die aktuelleren fritzboxen daran anschliessen. dort kann man in aktuellen firmwares nämlich einstellen, dass die fritzbox selbst hinter einem normalen router hängt und nicht selbst die verbindung zum internet aufbauen soll.

eine klare antwort habe ich nicht - aber wenns ethernet ist, dann sollte es gehen.

grüße,
marco

P.S.: wozu überhaupt dann noch die fritzbox nutzen? für voip?

dann müsstest du darauf achten, dass dein orange-modem einen exposed-host unterstützt, d.h. firewall abschalten und alle verbindungen annehmen und an die fritzbox weiterleiten.

903
Vorstellungen / Vorstellung Oliver
« am: 13. Oktober 2006, 17:37:07 »
Bienvenue ;-)

Cordialement,
Marco :)

904
Wohnen / Nach Frankreich Ziehen
« am: 13. Oktober 2006, 17:35:17 »
hi sanne,

mit alg 2 kenne ich mich leider überhaupt nicht aus - vielleicht aber einer der anderen anwesenden :).

carlinen -> meinst du carling nähe freyming/st.avold? da in der nähe hab ich auch schon gewohnt :).

natürlich darfst du gerne weiter hier schreiben, deshalb gibts das forum doch. nur her mit den fragen...

grüße,
marco

905
Wohnen / Checkliste Umzug nach Frankreich
« am: 11. Oktober 2006, 21:49:54 »
Hi Dieter,

die 2 Tage waren auch nur für die Behördengänge ;-).

Grüße,
Marco

906
Wohnen / Checkliste Umzug nach Frankreich
« am: 11. Oktober 2006, 20:26:31 »
Hi liebe Leute,

ich habe unter http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/index.php/Checkliste_Umzug_nach_Frankreich mal eine Checkliste für den Umzug nach Frankreich verfasst.

Kommentare, anregungen oder Ergänzungen sind sehr willkommen.

Ich möchte auch noch mal darauf hinweisen, daß man im Wiki auch direkt die Beiträge bearbeiten kann, einfach in dem man oben auf "bearbeiten" klickt, die Änderungen vornimmt und dann abspeichert. So kann jeder seins dazu beitragen ohne Umweg über irgendeinen Administrator :). Wie der Text in einem Wiki formatiert wird kann man unter http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/index.php/GrenzgaengerWiki:Editierhilfe nachschlagen.

Viele Grüße,
Marco

907
Wohnen / Nach Frankreich Ziehen
« am: 11. Oktober 2006, 00:15:36 »
Hi Sanne,

ich hab im Wiki mal eine kleine Umzugscheckliste online gestellt: http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/index.php/Checkliste_Umzug_nach_Frankreich

Die muss ich allerdings noch ein wenig überarbeiten und nach und nach verbessern.

Grundsätzlich ist das recht einfach, nach Frankreich zu ziehen. Man meldet sich in Deutschland ab und in Frankreich an. Als ich mich damals umgemeldet habe, kostete die Abmeldung in Deutschland ein paar Euro. Du solltest auch darauf achten, daß du in Deutschland gerade noch eine Internationale Geburtsurkunde (mehrsprachig, englisch, evtl französisch)  beantragst. Damit fällt das Umziehen und Anmelden leichter.

Um dann deine Steuern in Frankreich zu zahlen, gibts noch was auf dem Finanzamt zu erledigen, nachzulesen unter http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/index.php/Wie_wird_man_Grenzg%C3%A4nger%3F

Noch ein guter Tipp: Es kann nicht schaden, seinen Reisepass und Personalausweis noch mal in Deutschland zu verlängern. Wohnt man in Frankreich, bekommt man keinen Personalausweis mehr. Nur der Reisepass wird dann künftig noch verlängert, und das muss man dann mit dem nächstgelegenen deutschen Konsulat regeln. Einfacher ist es da, das ganze noch an deinem aktuellen Wohnort in Deutschland zu verlängern.

Du kannst einen zweiten Wohnsitz bei deinen Eltern in Deutschland lassen, zahlst dann aber deine Steuern weiterhin in Deutschland. Soweit mir bekannt ist, darf man keinen Wohnsitz mehr in Deutschland besitzen um als Grenzgänger (d.h. in Frankreich) versteuert zu werden.

Abmelden in Deutschland und Anmelden in Frankreich kannst du an zwei Tagen erledigen. Kommt immer drauf an wie die Person hinter dem Tresen gelaunt ist :).

Viele Grüße,
Marco

908
Wohnen / Nach Frankreich Ziehen
« am: 09. Oktober 2006, 22:32:20 »
hi sanne,

was genau willst du denn wissen? ist doch im grunde genommen auch nur ein normaler umzug, ausser dass man in ein anderes land zieht :)

hast du spezielle fragen?

viele grüße,
marco

909
Steuern / Steuer für Ehepaar
« am: 09. Oktober 2006, 21:32:25 »
Hi Dieter,

danke für die ausführliche Erklärung. Die nehme ich gerade mal ins Wiki auf...

Viele Grüße,
Marco

910
Sonstiges / Geldbuße aus Deutschland
« am: 07. Oktober 2006, 10:30:02 »
Hi Peter,

ich kann nicht mehr dazu sagen, als ich oben schon schrieb. Ich hab's nicht ausprobiert und hatte bisher keine Gelegenheit dazu.

Grüße,
Marco

911
Sonstiges / Geldbuße aus Deutschland
« am: 06. Oktober 2006, 20:46:03 »
Hi Peter,

in Kraft ist die neue Regelung seit 1.4.2006. Das heißt, das solche Forderungen (über 70 Euro) auch grenzüberschreitend eingetrieben werden, wie ich ja auch schon oben schrieb. Grenzüberschreitend heißt in dem Zusammenhang eben, daß es egal ist, wo du wohnst, so lange es irgendwo innerhalb der EU ist. Die deutschen Behörden können also Eintreiben, zumindest nach den Informationen die man liest. Ob sie es auch schon tun, weiß ich (zum Glück?) nicht.

In Flensburg gibt es keine Punkte, wenn du in Frankreich wohnst. Allerdings können dir die französischen Behörden bei einem solchen Verstoß auch auferlegen, daß du deinen Führerschein in einen Französischen umschreiben mußt - und damit auch dann die Verstöße in Frankreich geführt werden.

Viele Grüße,
Marco

912
Sonstiges / Geldbuße aus Deutschland
« am: 06. Oktober 2006, 11:53:48 »
Hi Peter,

seit 1.4.2006 werden alle Strafen ab 70 Euro aufwärts vom Heimatland/Wohnland EU-weit eingetrieben. Die Regelung wurde schon vor längerem beschlossen und sollte ursprünglich zum 1.1.2007 in Kraft treten, wurde aber bereits vorher umgesetzt (siehe auch http://www.sueddeutsche.de/automobil/artikel/434/48386/ ).

Zitat
Laut deutsch-französischer Vereinbarung ist - wegen des zu hohen Aufwands - eine nachträgliche Strafverfolgung zwar erst ab einer Summe von 70 Euro aufwärts geplant. Dennoch sollten sich Autofahrer nicht darauf verlassen, rät Christian Quiring vom Europäischen Verbraucherzentrum in Kehl:

Stellen sie sich darauf ein, dass Sie als Autofahrerin und Autofahrer nicht ungeschoren davon kommen, denn genau das ist ja der Sinn der Vereinbarung, dass Sie sozusagen auch in Frankreich EU-Bürger sind, gleich behandelt werden mit den Franzosen, und nicht einfach in zweiter Reihe parken können, beim Parken der Feuerwehr den Weg versperren oder zu schnell fahren können und dann im Zweifel sogar noch damit rechnen können, dass Sie nicht belangt werden.

Quelle: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/verbrauchertipp/485981/
Insofern sieht's eher schlecht aus mit besoffen aus dem Parkverbot rasen ohne Konsequenzen :lol:.

Viele Grüße,
Marco

913
Anmerkungen zum Forum / Bücherseite
« am: 05. Oktober 2006, 21:55:53 »
Hallo Mit-Grenzgänger ;-),

ich habe mal ein paar für Grenzgänger interessante Bücher auf eine eigene Seite gestellt. Zu finden sind die Bücher direkt aus dem Menü heraus oder direkt unter http://www.grenzgaenger-forum.de/cms/Frankreich-Buecher/

Wenn jemand andere empfehlenswerte Bücher kennt, nehme ich sie gerne mit auf. Einfach hier rein schreiben oder gerne auch per E-Mail.

Danke und viele Grüße,
Marco

914
Steuern / Selbständigkeit
« am: 03. Oktober 2006, 00:50:49 »
Zitat von: Andi
Ich werde die Reaktion dann bekanntgeben,
das wär super :-).

merci et au revoir,
marco

915
Steuern / Selbständigkeit
« am: 02. Oktober 2006, 15:07:13 »
Hi Andi,

Dann hat man dir nur eine Erinnerung zugesandt, daß du noch keine Steuererklärung 2005 eingereicht hast.

Als Bescheinigung sollte eigentlich dein deutscher Steuerbescheid oder sogar dein deutscher Lohnzettel reichen. Darauf steht ja, daß du Steuern zahlst.

Es kann durchaus sein, daß du dennoch eine Steuererklärung in Frankreich abgeben musst, die dann eben bei 0 landet. Dazu kannst du aber ruhig den Sachbearbeiter auf dem französischen FA fragen - die helfen in einer solchen Situation sicherlich gerne, die Situation aufzuklären. Zumindest waren das bisher so die Erfahrungen die andere in ähnlicher Situation machen konnten.

Viele Grüße,
Marco