Grenzgaenger Forum

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Nachrichten - Ralph

976
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Fiesta
« am: 26. Juni 2013, 20:06:03 »
Hi,

natürlich kann man bei einem Auto jederzeit die Versicherung kündigen. Dann besteht natürlich halt auch kein Versicherungsschutz mehr.
Und eine Probefahrt kannst Du ohne auch keine machen.
Wenn das Auto verkauft ist muß der Käufer sowieso seine eigene Carte Vert mitbringen wenn er das Auto holt (es sei denn , er holt es per Trailer).

Wenn Du keine neue CT für Dein Auto hast (die vorgenannten max. 6 Monate) , verkaufst Du das dann in F auch sehr schwer.
Der Käufer bekommt das dann nämlich nicht zugelassen - auch wenn die CT noch ein paar Monate läuft.
Preislich besser wäre es die CT noch zu machen - vorausgesetzt Du bekommst sie.

Nur nochmal zur Klarstellung:
Selbstverständlich darf man ein Auto in F auch verkaufen wenn die CT älter als 6 Monate ist. Nur - wie zuvor geschrieben - der Käufer kann es nicht zulassen/umschreiben.
Außerdem kannst Du das Auto natürlich auch jederzeit ins Ausland verkaufen - da zählt die CT sowieso nicht.



977
Wie war das in den 70igern ?

Nanana.....wer wird denn gleich in die Luft gehen ?  ^^

Also - alles kein Grund sich so anzugiften. Und die Antwort von Wolf war völlig richtig. Nur eingeloggte "Mitglieder" können die Bilder sehen.
Alle die nicht eingeloggt sind (Mitglieder und Gäste) können die Bilder nicht sehen.

Sodele, und nun seid wieder nett und freundlich miteinander.

Gruß

978
Die Bilder siehst Du immer dann nicht, wenn Du Dich nicht eingeloggt hast. Loggst Du Dich ein, sind die Bilder dann sichtbar.

979
Technik / Re: ASDL-Modem-Router muss ersetzt werden
« am: 09. Juni 2013, 14:16:26 »
Hallo,

wenn Du eine deutsche Fritzbox (Annex B) gekauft hast, wirst Du diese nicht zum laufen bringen in F !! (höchstens hinter einer Livebox als Telefonanlage)
Da hat Dein Kollege halt schlecht beraten - aber wie Du schon selber geschrieben hast, hat er keine Ahnung mit Frankreich.
Wenn es eine internationale Fritzbox ist (was eigentlich kein Mädchenmarkt verkauft) kann es mit einigem Gebastel wohl funktionieren - zumindest hab ich das in einigen Foren schon gelesen.
Das hat übrigens Kollege Banjo auch schon geschrieben.

Bei Free zb. funktioniert es definitiv nicht. Hab meine Fritzbox zu Annex A gepatcht - läuft aber trotzdem in F nicht, was wohl an anderen Protokollen meines Providers Free liegt.
Ich nutze sie als Telefonanlage und WLan Verteiler.

980
Ich habe vor 2 Monaten meinen RP nach 2-3 Wochen zuhause ....

981
Normalerweise haben die Kleber das Logo UND die Nummer der Region drauf.
Kann mir schon vorstellen, dass ein Mix nicht erlaubt ist, genauso, wie ganz ohne.

Ganz ohne ist definitiv erlaubt.....

982
Das kommt ganz auf den Hersteller an....VW hat zb ein Wasserzeichen drauf...sieht man nur wenn man genau schaut.

983
Daher der Tip:
Bei der Anmeldung des Autos nie die Original-CoC-Papiere abgeben, sondern nur eine gute Kopie :)

LG
Sabine

Bei uns funktioniert dieser Tip leider nicht - die SP will das Original der COC.

984
Technik / Re: Hat Orange TV auch deutsche Sender?
« am: 26. Mai 2013, 17:24:15 »
Man bekommt auch mit einer DVBT Antenne genügend deutsche Sender - aber halt nicht das volle Programm wie über Sat.

985
Steuern / Re: Haus erben
« am: 26. Mai 2013, 17:12:30 »

Wenn man in D steuerpflichtige Einkünfte hat und keinen Wohnsitz in D, dann ist man dort beschränkt steuerpflichtig. Das "beschränkt" hört sich besser an als es ist. Denn tatsächlich werden nur die Abzugsmöglichkeiten beschränkt - sprich bestimmte Pauschbeträge fallen weg. Der Steuern werden dadurch höher als es für einen Steuerpflichtig mit deutschem Wohnsitz wäre.

Das stimmt nicht immer. Wenn ich mich richtig erinnere, fallen als Rentner für die gesamten Einkünfte die Steuern an, wenn man im Ausland lebt, aber mit Wohnsitz im Deutschland erst ab einem bestimmten Betrag - da stimmt obige Einschätzung.

Bei Einkünften aus Vermietung oder Verpachtung gibt es aber so was nicht. Solange die Einkünfte unter dem normalen Satz liegen, ab dem erst Steuern auf Einkünfte aller Art anfallen, muss man auch in Deutschland als im Ausland lebender Besitzer keine Steuern zahlen.
Es geht hierbei auch nur um das in DE erzielte Einkommen, das in Frankreich zählt dazu nicht.
Wo die Grenze liegt, weiß ich leider nicht - ich zahle für meine Mieteinahmen auf jeden Fall nix - sind aber auch nicht so viele :)

LG
Sabine

Das Wort Steuerpflicht heißt nicht zwangsläufig das auch Steuern zu zahlen sind. Steuerpflicht heißt zunächst einmal das diese Einkünfte zu erklären sind.(Damit ist auch die Frage nach der Steuererklärung beantwortet) Und um Renten ging es bei diesem Beitrag nicht.
Wo die Erbschaftsteuer anfällt kann ich Dir leider nicht sagen.
Ich denke auch nicht das nach einer Schenkung Mieteinkünfte anfallen, da ja die Schenkenden üblicherweise ein lebenslanges Wohnrecht bekommen.

986
Steuern / Re: Haus erben
« am: 26. Mai 2013, 14:24:48 »
Hallo Susanne,

also grundsätzlich darf jeder ein Haus haben wo er will.
Er muß dort weder leben noch gemeldet sein.
Steuern aus Mieteinnahmen eines eigenen Hauses muß man dann natürlich bezahlen. Genauso wie Grundsteuer etc. (dafür darf man dann auch bestimmte Kosten in Abzug bringen)
Aber auch deswegen muß man dann nicht in D gemeldet sein.
Wenn man in D steuerpflichtige Einkünfte hat und keinen Wohnsitz in D, dann ist man dort beschränkt steuerpflichtig. Das "beschränkt" hört sich besser an als es ist. Denn tatsächlich werden nur die Abzugsmöglichkeiten beschränkt - sprich bestimmte Pauschbeträge fallen weg. Der Steuern werden dadurch höher als es für einen Steuerpflichtig mit deutschem Wohnsitz wäre.
Diese Erträge gibst Du dann in F an, dadurch steigt dann hier dein Steuersatz für Deine in F zu versteuernden Einkünfte (wird aber wegen des Doppelbesteuerungsabkommen nicht nochmal versteuert).

Zur Frage was ist günstiger....Das liegt natürlich auch am Wert des Hauses/Erbes ob und in welcher Höhe dann beim Erben Erbschaftssteuer anfällt.
Grundsätzlich ist es aber so, wenn Dir das Haus überschrieben wird ist das eine Schenkung.
Stirbt der Schenkende innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung fallen auch Steuern an. Ab 10 Jahre danach ist es dann aus dem Erblass raus und es fallen keine Erbschaftssteuern an.

Das heißt also für Dich - wenn das gesamt zu erwartende Erbe unterhalb der Freigrenzen für Verwandte 1. Grades (zb. Kinder) ist/wäre, dann ist es eigentlich unerheblich.
Würde aber der augenblickliche Hausbesitzer evtl. pflegebedürftig und hätte nicht die Mittel für eine Pflege, wäre dann evtl. auch "Dein" Haus gefährdet.
Dem kann man u.U. mit einer Schenkung vorsorgen. Allerdings ist es auch wieder erst nach diesen 10 Jahren nicht mehr unmittelbar gefährdet.

Genaues erklärt Dir ein Rechtsanwalt der im Erbschaftsrecht bewandert ist.

Gruß Ralph

987
ja - genau - weil genau dort geht das nicht mehr mit deutscher Nummer.
Das wäre mir zu heiß.

988
theoretisch stimmt das...aber praktisch wirst Du Schwierigkeiten bekommen eine Versicherung auf eine deutsche Nummer zu bekommen.
Dir Versicherungen dürfen das nämlich nicht mehr ....aber in F findet man ja immer wieder neue Wege.

WW Nummer kannst Du auch vergessen - brauchst Du nämlich CT dafür. Und wenn Du die schon hast, dann brauchst Du auch keine WW Nummer mehr, denn die Zulassung geht dann ja schnell.

989
Ja....diese tollen Tarifinfo sms´s.....die nerven tierisch.

Triband und Quadband braucht man eigentlich in Europa nicht, da die zusätzlich zu den in Europa üblichen 900 und 1800 mhz noch die amerikanischen Mobilfunk Frequenzen "können".

@ Toyo mittlerweile senden in manchen Regionen auch die D Netzbetreiber auf 1800 mhz, in diesen Regionen müßtest Du also eigentlich auch D Netz Empfang bekommen mit Deinem Mononetzhandy .

Aber nochmal auf die Bedingungen des von Jauno gewählten tarifs....ich verstehe das so das damit kein Roaming möglich ist.

990
Also - wenn mich mein Französisch nicht ganz im Stich läßt - dann bedeutet die zubuchbare Option International nicht Roaming.....

<<Option Internationale (vers l’international et Outre Mer) : Crédit de communications à partir de
5€TTC valable 3 mois. Communications (Voix et SMS) depuis la France métropolitaine vers les
fixes et les mobiles des destinations vers l’international et Outre-Mer (hors destinations incluses
dans le forfait), décomptées du crédit selon les tarifs vers l’international applicables au Forfait 2€
indiqués dans la grille tarifaire. En cas de résiliation ou de migration vers le Forfait Free, le crédit
restant est perdu.<<

Auf derselben Seite steht auch noch:

<<Communications non incluses dans le forfait
.....Appels émis et reçus depuis l’étranger facturés selon grille tarifaire<<

Das war auch der Grund warum ich bisher nicht privat auf free umgestiegen bin.
Bitte die französisch Experten den Tarif zu prüfen.
Mathis hat ja auch dieses 2 € Forfait und der hat auch schon vor Wochen gesagt das Roaming bei diesem Tarif nicht möglich ist.

es gibt noch die zubuchbare Option Voyage:

<<Communications (Voix et SMS) depuis l’étranger et l’Outre-Mer facturées
selon les tarifs depuis l’étranger applicables au Forfait 2€ indiqués dans
la grille tarifaire. Internet et MMS depuis l’étranger possibles si option
DATA activée : Internet et MMS facturés selon les tarifs depuis l’étranger
applicables au Forfait 2€ indiqués dans la grille tarifaire.<<