Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Ralph

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Zum Thema Fristen: Quelle Infobest
Bei einem Umzug oder einem Verkauf eines Fahrzeugs von Deutschland nach Frankreich sind Sie verpflichtet, das betroffene Fahrzeug innerhalb von einem Monat in Frankreich anzumelden. Im Falle einer Kontrolle droht Ihnen sonst ein Bußgeld von bis zu 750 €.

Die Zulassung eines Importautos in F dauert momentan ca. 6 Wochen und geht nur noch online.
Um jeden Tag fahren zu können ist es sinnvoll sich ein WW Kennzeichen (Kurzzeitzulassung) zu holen. Kosten inkl. Schilder ca. 100-120 €.
Das geht nur bei Werkstätten und Zulassungsdiensten.
Dazu braucht man ein COC, die deutschen Papiere, einen TüV nicht älter als 6 Monate (deutsch oder französisch ist egal), einen Wohnsitznachweis in Form einer Telefon oder Stromrechnung sowie einen Ausweis.
Zum französischen TüV kannst Du noch mit der deutschen Zulassung.
Wenn Du diese Provisorische Zulassung hast gehst Du zur Versicherung und holst Dir für das WW Kennzeichen eine Versicherung ( ist diesselbe wie später mit der richtigen Zulassung ).
Danach kannst Du 4 Monate damit fahren und in Ruhe ummelden.
Sobald Du die F Versicherung hast brauchst Du keine D Vers. mehr.
Die Bestätigung Deiner Versicherung über die Rabatte holst Du Dir kurz vorher.

Dann gehst Du zu deinem zuständigen Finanzamt mit Deinen deutschen Autopapieren, der Abmeldebescheinigung deines deutschen Wohnsitzes und eines Wohnsitznachweises deines neuen Wohnsitzes (Telefonrechnung/Stromrechnung) und Deines Ausweises oder Pass und holst Dir einen Quitus fiscal - das ist die Bescheinigung, das für Dein Fahrzeugimport keine Steuern mehr in F fällig sind. Dazu sollte das Auto mind. 6 Monate alt sein und mind. 6000 km haben.
Einen Kaufvertrag brauchst Du nicht wenn das Auto schon in D auf Deinen Namen lief.

Jetzt kannst Du über ANTS deine Zulassung in F beantragen.
Zuerst natürlich einen Account einrichten. Die Legitimation geht über Deine Steuernummer, die Sozialversicherungsnummer oder durch die Post.
Alternativ kann das auch ein Anderer für Dich machen (Freund/Nachbar/ Werkstatt/Zulassungsdienst).
Dazu mußt Du alle Deine Dokumente einscannen und hochladen :
- Kopie Ausweis oder Pass
- Stromrechnung/Telefonrechnung
- Quitus fiscal
- Deutsche Fahrzeugpapiere
- TüV oder CT Bescheinigung
- COC

Das dauert dann ca. 4-6 Wochen in der der Vorgang und die Dokumente geprüft werden.
Ist das alles ok bekommst Du Nachricht das Du die Steuern bezahlen kannst.
Das geht online mit der Kreditkarte.
Anschließend kannst Du Dir deine provisorische carte gris runterladen.
Damit zur Versicherung und die grüne Karte änder auf die neue Nummer.
Schilder machen lassen und rannieten (wichtig in F) - fertig.
2-4 Tage später kommt die originale Carte gris per Einschreiben.
Die WW Schilder/ Zulassung kannst Du dann wegwerfen.
Voila - fertig.
Ist nicht viel Arbeit, man braucht nur ein bisschen Geduld.
Aber durch die WW Nummer bleibt man mobil und hat genug Zeit.
Ich bin mit der schon durch halb Europa gefahren.

Seitdem F auf die Onlinezulassung umgestellt hat darf man alle Originaldokumente behalten.
Man muss am Ende anklicken (unter Androhung sehr hoher Strafen bei Verstößen) das man die alle Angaben der Wahrheit entsprechen, man die Originale hat und mind. 5 Jahre aufbewahrt
.

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Behörden / Re: Neue Coronaregeln Frankreich ab 15.12.20
« am: 13. Dezember 2020, 20:58:00 »
PS ,LG an Ralph
Gruss
Micha

Danke - liebe Grüße zurück Micha.

Du darfst nach BaWü für max. 24 std. ohne in Quarantäne zu müssen.
Das gilt auch umgekehrt. Das soll wohl so bestehenbleiben lt. Ministerpräsident.
So mein Kenntnisstand.
Wenn Du dann noch die nächtliche Ausgangssperre hüben wie Drüben einhälst dürfte nix anbrennen.

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Behörden / Re: Neue Coronaregeln Frankreich ab 15.12.20
« am: 11. Dezember 2020, 20:46:35 »
die Antwort wird schwierig da ja in D auch Ausgangssperren eingeführt werden.
Also für F verstehe ich das so das die nächtliche Ausgangssperre für den 24.12. wegfällt. Die geht ja sonst von 20 - 6 Uhr.
Demnach müßtest Du offiziell am 25.12. um 20 uhr wieder zuhause  sein.
Aber wie gesagt - das wird wohl eher ein deutsches Problem.

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Behörden / Neue Coronaregeln Frankreich ab 15.12.20
« am: 10. Dezember 2020, 22:28:27 »
Quelle: Info Traffic Bas-Rhin inkl. korrigierter deutscher Übersetzung von FB

Informations

Comme prévu, Jean Castex (Premier Ministre) a pris la parole ce soir concernant les mesures en place à partir du 15 décembre dans le cadre de la pandémie de #COVID19 :

Fin des attestations de déplacement en journée mais instauration d’un couvre entre 20h et 06h dès le mardi 15 décembre avec obligation de posséder une attestation de déplacement dans cette tranche horaire. Seule exception, le 24 décembre au soir.

Pas d'exception pour la soirée du Nouvel An, couvre-feu à partir 20h le 31 décembre.

Les déplacements entre les régions seront autorisés.

Les lieux culturels (cinémas, musées, théâtres, salles de spectacles...) resteront fermés au moins jusqu’au 7 janvier.

Les règles pour les lieux de culte ne seront pas revues à la hausse.

Pas de retour des supporters dans les stades avant janvier.

Comme par le passé, en cas de non-respect du couvre feu vous risquez une amende forfaitaire de 135€. Les contrôles seront renforcés pendant le couvre-feu.

Infos

Wie geplant hat Jean Castex (Premierminister) heute Abend zu den Maßnahmen gesprochen, die ab dem 15. Dezember im Rahmen der #COVID19-Pandemie ergriffen wurden:

Ende der Reisebescheinigungen tagsüber, aber ab Dienstag, den 15. Dezember, eine Ausgangssperre zwischen 20 und 06 Uhr mit Verpflichtung, eine Reisebescheinigung innerhalb dieser Zeit zu besitzen. Die einzige Ausnahme am 24. Dezember abends.

Keine Ausnahme für Silvesterabend, Ausgangssperre ab 20 Uhr am 31. Dezember.
Reisen zwischen den Regionen sind erlaubt.

Kulturstätten (Kinos, Museen, Theater, Shows usw.) bleiben mindestens bis zum 7. Januar geschlossen.

Die Regeln für die Kirchen/ Religionsversammlungen werden nicht nach oben korrigiert.

Keine Rückkehr von Fans in den Stadien vor Januar.

Wie in der Vergangenheit riskieren Sie bei Nichteinhaltung der Ausgangssperre eine Pauschalstrafe von 135 €. Die Kontrollen werden während der Ausgangssperre verstärkt.

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Wenn es bis dahin keine Ausgangssperre in D gibt.....

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Steuern / Re: Neue Regelung der Besteuerung als Grenzgänger?
« am: 30. November 2020, 18:46:01 »
nein - das ist nicht so.
Außerdem entscheidet das ja auch nicht der Arbeitgeber sondern das Finanzamt des AG.
Aber die Einhaltung der Grenzgängerzone wird natürlich bei Zeitarbeitsfimen mit vielen wechselnden Einsatzorten nicht einfacher.

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Arbeiten / Re: Krankenversicherung in DE nach Arbeitslosigkeit in FR
« am: 29. November 2020, 18:16:15 »
Bist Du wieder nach D gezogen ?
Dann wäre das mit dem Formular e104 richtig.
Wenn Du aber weiterhin in F wohnst und Dich Dein AG bei der deutschen KK angemeldet
hat kann ich das nicht nachvollziehen.

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 27. November 2020, 11:00:10 »
was willst Du uns eigentlich mit Deinen Aussagen mitteilen ?
Das die normalen OP Masken nicht besonders schützen weiß nun mittlerweile jeder der aufmerksam ist. über die selbstgenähten brauch man erst gar nicht zu reden.
Das keine FFP 2 Masken verteilt werden bedeutet dann was genau ? Etwa das es keinen Virus gibt ??
Das man klinisches Personal jahrelang totgespart hat bedeutet jetzt was genau ?
In D hat noch nie eine Klinik behauptet keine Betten mehr für Coronapatienten zu haben.
In F war das gebietsweise allerdings etwas anders.
Im übrigen unterstellt Helmut niemand das er medizinisches Fachpersonal ist.
Denn jeder der ihn halbwegs kennt weiß das er Rentner ist, wo er vorher gearbeitet hat und was sein Fachgebiet ist. Du brauchst nur aufmerksam lesen dann kommst Du drauf. Viren sind es definitiv nicht.
Also was willst Du uns sagen ?
Das unsere Politiker mit der Situation überfordert sind ?
Ja das sind sie.
Das wir damit überfordert sind ?
Ja das sind wir.
Das einige zu große Angst haben, einige an das Ende der Menschheit glauben und wiederum Andere daran das es das Virus nicht gibt ?
Sicher auch das stimmt.
Und jetzt ? ?
wie das gelaufen wäre wenn unsere Politiker nichts gemacht hätten sieht man in USA, Brasilien etc. - hättest Du das lieber gehabt ?
Ich nicht.

Und jetzt schon wieder das ganze Gelaber über eine Impfplicht.
Wenn Du Dich nicht impfen lassen willst - super  :smily:
Bekommen die die ihn wollen schon schneller. ( ich zum Beispiel )
Ob das Dein Arbeitgeber (Krankenhaus ?) akzeptiert brauchst Du aber dann nicht den Politikern ankreiden.
Wenn er eure Patienten und sein Personal geschützt haben will ist das sein gutes Recht. Das ist aber keine Impfplicht !




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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 24. November 2020, 22:10:35 »
@Ralph:
Ich kann leider nur das lesen was dort steht. Wenn ihr Links rauslöscht kann ich mich zwangsweise auch nicht darauf beziehen.
OK, er hat also einen Link zu einem bekannten Coronaleugner gepostet. Gut und weiter?
Schliessen wir also daraus, daß er Corona leugnet.

Jetzt betrachten wir das bitte einfach mal neutral.
Noch haben wir doch Meinungsfreiheit, also wenn er nicht an Corona glaubt, dann kann er das tun. Es steht ihm frei. Wo ist das Problem?

Ich hab damit kein Problem......in meinem Alter weiß man schon das der Mensch an sich nicht besonders intelligent ist  :zwinkern:
Das beweisen wir ja schon seit Jahrhunderten.
Von mir aus kann jeder das glauben was er will.
Nur mit dem agressiven Missionieren hab ich ein Problem.

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 24. November 2020, 14:26:58 »
Was meinst du denn mit "Leugnen von Fakten"?

Vielleicht habe ich das nicht gelesen, aber soweit ich das lese fragt er sich, ob die Maßnahmen gerechtfertigt sind und auf welchen rechtlichen Füßen sie stehen?
Es geht hier nicht um irgendwelche Diskussionen über die Sinnhaftigkeit von Maßnahmen in dieser Pandemie.
Helmut hat auch einen Link zu einem bekannten Coronaleugner gepostet der von den Mods gelöscht wurde.


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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 17. November 2020, 22:45:29 »
Absolut Deiner Meinung....

Hatte im September mit einer 21 jährigen Krankenschwester aus Mulhouse gesprochen. Die musste wochenlang Coronaleichen waschen und einpacken....
Die versteht die Welt nicht mehr wenn Sie sieht wie leichtsinnig viele sind.

Man kann ja sicher über einige Maßnahmen unterschiedlicher Meinung sein - aber wenn ich Leute mit Rechtsradikalen durch Leipzig ziehen sehe die sagen das Virus gibt es nicht dann schwillt mir nur der Hals.

Diese Woche sagte der Oberarzt einer Intensivstation er empfehle diesen Mitmenschen einmal den Besuch seiner Station.....

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Wohnen / Re: Scheck einlösen - wo genau?
« am: 12. November 2020, 22:24:44 »
Guten Morgen!
Jetzt wohne ich schon 16 Jahre im Elsass und musste noch nie einen Scheck einlösen. Nun habe ich 2 Schecks erhalten.

So langsam kommt auch Ihr in F an.....   :pfeif:
In F bezahlt man i.d.R. fast alles mit Scheck - immer noch :zwinkern:

Bei unserer CM Filiale gibts den Automaten.
Scheck auf der Rückseite unterschreiben - Kuvert für Schecks nehmen und ausfüllen.
Schecks rein und Kuvert verschließen - einwerfen.
Oder dem Mitarbeiter am Empfang zeigen - die helfen einem dann und machen das.
Filiale dürfte egal sein da die eh in Strasbourg gebucht werden.

104
ja auf paiement - steht doch in Deiner Mail von ANTS.

<<<paiement pour finalisation>>>

105
Einfach draufklicken.
Dann „bezahlst“  Du 0,00 € und der Vorgang ist beendet.
Hatte ich auch schon wenn das Fahrzeug ins Ausland geht.