Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Ralph

856
Unsinnige Diskussion....
Da das ein Firmenfahrzeug ist, ist den französischen Behörden ja nicht der Fahrer bekannt...
Also gibt es auch keine Punkte.

Entweder schnell zahlen....oder darauf ankommen lassen.
Glaube kaum das die 90 EUR bei Deiner Firma eingetrieben werden, allerdings könnte es dann sein, das die Flics bei einer Kontrolle das Fahrzeug sicherstellen wenn "Restschulden" vermerkt sind.
Und spätestens dann wird es teuer.
Am besten schnell bezahlen und froh sein, wenn keiner auf die Idee mit dem FS Umtausch kommt.
Und da nutzt auch kein RA etwas.

Ansonsten sind die 90 EUR in F ein Schnäppchen...(ist halt gestaffelt....hättest für die 90 € noch schneller fahren dürfen ^^)
Deshalb stell ich in F mein Tempomat immer auf + 4 km zur erlaubten Geschwindigkeit ein - da passiert dann nämlich nichts.

857
Steuern / Re: Steuerfreistellung
« am: 18. April 2014, 23:59:05 »
dass wäre schon was feines wenn ich das alles Steuerfrei bekäme im Mai ;-)

Steuerfrei ist das nicht - Du bezahlst nur woanders deine Steuern.... :zwinkern:
Rechtzeitig was auf die Seite lagen, das birgt auch eine gewisse Gefahr wenn man am Anfang in F nichts vorauszahlen muß.

858
Hallo,

meine Frage ist allgemein, also nicht nur auf Oldtimer mit franz. Kennzeichen:

In Deutschland gilt auch für ausländische Fahrzeuge, dass eine grüne Feinstaubplakette dran sein muß, wenn man eine entsprechende Zone beführt, also z.B. aus dem Elsass nach Karlsruhe oder Stuttgart. In Deutschland zugelassene Oldtimer sind von dieser Regelung ausgenommen, insofern ein H-Kennzeichen oder 07er Nummer das als Oldtimer anzeigt.

Was ist aber mit Oldtimern aus anderen Ländern? Beispiel mit franz. Nummer? Dort ist das nicht zu erkennen am Nummernschild.
Wie verhält sich das da? Ein Oldtimer bekommt in der Regel keine grüne Plakette. Muß er überhaupt eine haben? Und wie ist das geregelt?
Wie geht das mit
a) Carte grise?
b) Carte grise collection?

Selbst auf dem TÜV wussten sie das nicht. :o

Hat jemand Ahnung oder sich da mal schlau gemacht?

Danke schonmal...

Ich habe letztes Jahr mehrere Behörden diesbezüglich angeschrieben , da mein Oldi 30 Jahre alt wurde.
Ergebnis - keine Chance auf eine Plakette.
Die Ausnahmeregelung gilt nur für Fzg. mit H Kennzeichen.
Die wiederum gibt es nur für Fahrzeuge die in D zugelassen sind.
Also keine Einfahrt in die Umweltzone zugelassen.....

so die einstimmige Anwort....

Nachtrag:
Anscheinend hat sich da im letzten Jahr wirklich etwas geändert (ich denke auch das das innerhalb der EU gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt).
Habe heute auf der Seite eines BaWü Landratsamtes folgendes gefunden:

Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV -) die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen. Ausländische Oldtimer können den Zeitpunkt der Erstzulassung mit den Fahrzeugpapieren nachweisen.

Das ist zwar auch ziemlich schwammig formuliert, aber wenigstens kein genereller Ausschluß mehr.

859
Also ich habe bisher noch nie eine COC von der SP zurückbekommen. (SP Sarrebourg)
Und da lies sich die sous-prefecture auch noch nie auf eine Diskussion ein.

860
ich dachte erst an einen verspäteten Aprilscherz.....es hat ja auch lange genug gedauert  :doppeld: Super....

Bleibt noch zu klären ob man den deutschen TÜV Bericht übersetzen lassen muß (dann kann man auch gleich in F CT machen) und ob der dann auch - wie in F vorgeschrieben - höchstens 6 Monate alt sein darf.

Jetzt fehlt nur noch das F endlich die Vorzulassung in einem anderen europäischen Staat anerkennt und dieses COC gewürge endlich ein Ende hat.
Zahle diese Woche wieder 200 € für so eine Witzkopie.

861
naja - letztes ist ein Bericht aus Karlsruhe gekommen - die haben ihre Politessen extra geschult wegen den Plaketten.
Bringt mehr als Parkverstöße.....und kontrollieren bevorzugt Franzosen und "falsche Kennzeichen" auf den Plaketten.

Also ich weiß nicht - wegen der Faulheit sich eine Plakette zu besorgen 40 € + Gebühren = 65 € irgendwas zahlen zu müssen ?? Dazu bin ich zu geizig.
 

862
<<<Ab dem ersten Mai genügt auch deutscher Tüv>>>

Wie meinst Du das ? Wie alt ist Dein Auto ?

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Also ich habe mich entschieden doch in D ein Auto zu kaufen. Eigentlich wegen der Umweltplakette. Aber nun meine Frage. Kann ich irgendwo vorher feststellen, was die Anmeldung mich kosten wird? Danke!

Das Argument ist ja ein bisschen unlogisch...die Umweltplakette mit dem ehemals deutschen Kennzeichen ist sowieso nicht gültig und wird genauso bewertet und bestraft wie wenn Du keine hast.
 

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Und - wo ist jetzt das Problem ?

Ich habe mir auch moselle Aufkleber auf meine Champagne Schilder geklebt....damit spart man sich neue Schilder.
Klebt seit über einem Jahr bestens ....

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 :smily:   stimmt - muß dran....auch an meinen gechoppten Schönheiten. Auch die grüne Karte wollen sie bei einer Kontrolle immer sehen.

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achgottja...wir haben ja den 1.4.......


ich höre das mit dem Fall der 100 PS Grenze seit nun 13 Jahren....und verhalte mich typisch französisch....man muß bestimmte Dinge auch aussitzen können.
Es gibt keinen definitiven Beschluß dazu - und wenn ich mir Herrn Hollande so ansehe, hat der auch grad ganz viele andere Probleme.

Also muß Du Dich mit den 100 PS begnügen oder das machen was alle machen - illegal ü 100 fahren .
Oder Du läßt Dein Überseedampfer in D ungedrosselt zu.

867

Wer sich für die konkreten Ergebnisse seiner Kommune interessiert kann hier nachschauen:
http://www.20minutes.fr/elections/resultats/

meint die grenzgängerin

Danke für den Tip

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Sonstiges / Re: Arbeitslosigkeit / Rente
« am: 21. März 2014, 00:11:58 »
Bei Arbeitslosen ist das allgemein bekannt. Du siehts es ja auch wenn Du Deine Rentenentwicklung bekommst - da wurden vor ein paar Jahren die chomage Zeiten bei der Rentenversicherung ausgewiesen. Heute nicht mehr.

869
ja lieber Matthias, wenn der Cherokee neu wäre, würde das so stimmen.

Björn, geh doch einfach mal zur Sous-Prefecture und frage dort nach.
Dein Grand Cherokee hat in F ca. 11 CV.
Ich gehe davon aus, das Du für die 257 gr. je 4 EUR/gr. bezahlen mußt. Aber sicher bin ich mir mittlerweile auch nicht mehr, so kompliziert wie das mittlerweile ist. Die alte Tabelle war da wesentlich besser.  

870
ja, Jasmin hat recht.
Du brauchst unbedingt eine Rechnung. Normalerweise gibt es bei einem Händler nicht mal unbedingt einen Kaufvertrag. Das brauchte ich bei unserem letzten Auto nicht.
Aber ohne Rechnung wirds nicht.
Sonst müßtes Du einen "Pseudokaufvertrag" machen auf den Namen des im Brief eingetragenen.
Das hilft - wenn der "Händler" gar kein richtiger ist - was es in dieser Branche mehr als genug gibt.