Grenzgaenger Forum

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Nachrichten - Ralph

811
eigentlich muß das Ding ja an der Scheibe kleben....versuch mal ob Du eine bekommst und was sie dafür wollen...

812
dann muß man sich die bei einer CT stelle holen ? Ist ja blöd...die sind sicher hochmotiviert Dir einen CT Aufkleber zu geben mit einem deutschen TÜV Bericht.

813
Wie oft möchtest Du noch fragen?

Lies Dir das hier durch /deutsch/französisch) und Du weisst alles was Du machen musst:
http://www.freiburg.de/servicebw/Infobest-brochuere.pdf


Dirk,

hier kann jeder fragen soviel und sooft er möchte.....

Und klar muß man eine CT plakette bekommen wenn die TÜV Bescheinigung anerkannt wird.

814
Ja Micha, das ist richtig.
Hier ging es allerdings darum wann ein Fzg. zum ersten Mal zur CT muß....und das ist nach 4 Jahren.

815
Steuern / Re: Deutschland_Schweiz Gre_1
« am: 05. August 2014, 23:25:41 »
Ja - im Prinzip bist Du hier falsch...hier bei uns geht es hauptsächlich um Deutsch / Französische Grenzgänger...
Es gibt jedoch auch ein paar Deutsche die in F wohnen und in der CH arbeiten - evtl. können die Dir ja weiterhelfen.

Ansonsten gibt es aber sicher auch Foren die sich mit der Problematik CH / D beschäftigen.

Viele Grüße

816
Hallo,

ein Quitus fiscal braucht man immer wenn man ein Fahrzeug nach F einführt.
Es bestätigt der Sous Prefecture, das die steuerliche Seite geklärt und überprüft ist.
Das Alter des Fzg. ist nur ausschlaggebend dafür ob du USt. in F zahlen mußt oder nicht .

Das Quitus Fiscal bekommt man beim Finanzamt. Die wollen da den Kaufvertrag oder die Rechnung und die ausländischen Fahrzeugpapiere.
Außerdem brauchst Du Deinen Pass und einen Wohnsitznachweis (Stromrechnung, Telefonrechnung, o.ä. ).

zur CT müssen Fahrzeuge in F ab dem Alter von 4 Jahren.....ist also Dein importiertes Fahrzeug jünger braucht es auch keine CT zur Zulassung.
(Aber dran denken und sich am Besten aufschreiben wann man zum ersten Mal zur CT muß . Am 4. "Geburtstag" muß es bei der CT gewesen sein. Und das ist anders als in D in Frankreich kein Kavaliersdelikt ohne CT rumzufahren.)

zur Zulassung brauchst Du:

abgemeldeter ausländischer Fahrzeugbrief, Kaufvertrag und/ oder Rechnung, Quitus Fiscal, CT (wenn älter als 4 Jahre), COC oder Attestation de conformite (für Fzg die noch kein COC haben).
Dann wieder deinen Pass und einen Wohnsitznachweis (Strom / Telefon etc.)
und das ausgefüllte Cerfa Fomular (ohne Sprachkenntnisse ist es ratsam das vorher runterzuladen und mit einem Franzosen auszufüllen).

Grundsätzlich habe ich immer alles auch noch in Kopie dabei - früher haben sie dich nämlich wieder weggeschickt, wenn nicht alles zwei und dreifach war....heute machen sie teilweise die Kopien selber (aber nicht überall).
Einmal wollten sie noch meinen Steuerbescheid...als Nachweis....aber auch das war bisher die Ausnahme.

Das wars....viel Erfolg.

817
weiß ich nicht...macht eigentlich keinen Sinn wenn das Ding nicht in Betrieb ist.
Ich schau mal diese Woche....Fahrten finden jedenfalls keine statt - wobei Du Gruppen im August eh immer vorher anmelden müßtest.
Dampflok fahren in Abreschviller wäre eine Alternative.

Hier der aktuelle Hinweis auf der Homepage:
Geöffnet ab den 1. August
> Das Schiffshebewerk ist ausser Betrieb für ein Unbekannte Zeit wegen ein Betriebsstörung. Führungen finden wieder statt ab den 1. August mit Video Vorführung, Schiffsrundfahrten auf dem Obreren Kanal (Ohne Abfahrt vom Werk), oder Zugfahrten
.


818
Find ich schön das ihr uns besuchen kommt....
Das Schiffshebewerk ist momentan übrigens schon wieder geschlossen...wahrscheinlich bis zum Ende der Saison.
Immer noch eine Auswirkung des Unfalls vom letzten Jahr.

Gruß

819
Versicherungsabschitt rausnehmen

Doppelpost  :zwinkern:

Ich würde trotzdem auch bei Verkauf nach D die Abmeldung der Prefecture melden - sicher ist sicher.

jaja...da kommt es durch das Deutsche :lach:

820
Nun will ggf. jemand das Auto so kaufen...reicht dann ein deutscher Kaufvertrag mit den anderen Abmeldungsunterlagen? Ich wusste auch nicht, dass ich das schicken kann, dachte ich muss persönlich vorbei. Vielen Dank

Wenn das Auto außerhalb Frankreichs verkauft wird brauchst Du nur Deiner Versicherung Bescheid sagen.
Eine "Abmeldung" im Sinne wie in D gibt es in F nicht.

Versicherungsabschitt rausnehmen und am Besten auch die Schilder bei der Übergabe wegmachen.
Wird das Auto innerhalb Frankreichs verkauft, mußt Du - wie schon erwähnt- den französischen Kaufvertrag nehmen und die Übergabe auf der Carte Gris dokumentieren.
Um sicherzugehen das der Käufer auch innerhalb der Frist ummeldet reicht ein formloser Brief oder eine Kopie des Kaufvertrages an die Sous-Prefecture zu schicken.

821
Klar ....kann schon hinkommen....
man bezahlt immer, wenn man ein Auto zuläßt. halt im Gegensatz zu Deutschland nicht jährlich sondern je Zulassung (also nicht sooft das Auto wechseln)
Du zahlst in Lothringen 45 € pro CV....bis 10 Jahre + Ecotax...
Hier die Tabelle : http://droit-finances.commentcamarche.net/faq/3346-tarif-des-cartes-grises-dans-la-region-lorraine


Ist das Auto älter als 10 Jahre bezahlt man die Hälfte .

822
Also ich kann das nur für amerikanische Motorräder beantworten---aber es wird sich wohl bei US Cars ähnlich verhalten:

Es gibt für US Modelle die direkt aus den Staaten kommen logischerweise keine COC...
Das bedeutet das Fahrzeug muß über die Drire gehen und dort vorgeführt werden.
Vorher natürlich entsprechend umgebaut werden...zb. scheinwerfer und Auspuffanlage mit EU zulassung / Tachoangleichung etc.
Gibt es das Modell in F, bekommst Du nach erfolgreicher Prüfung eine Attestation de Conformitee und kannst das Fahrzeug zulassen.
Gibt es das Modell in F nicht, hast Du Pech....(so ging es einem Bekannten mit einem Blazer...den er 2 Jahre erfolglos versuchte in F zuzulassen.)
Am Schluß hat er das Auto entnervt nach D verkauft.

Anders bei Europäischen Modellen der US Hersteller die über den jeweiligen Importeur in der EU laufen.
Da bekommst Du eine COC (ab bestimmten Baujahren) und die Zulassung verhält sich wie üblich für Fahrzeuge aus der EU.

Neuerdings werden viele US Fahrzeuge über Litauen eingeführt, da dort sogut wie nichts umgebaut werden muß.
In D bekommt man solche Fahrzeuge nach entsprechenden Umbaumaßnahmen einfach zugelassen, da bereits in der EU.
Für F gilt das nicht unbedingt - hier muß man dann wieder den Weg über den Importeur in F wählen. Wenn der mitspielt klappts - wenn nicht...kommt wieder die DRIRE ins Spiel.

Also unbedingt vorher in F informieren - am besten bei welchen die das Fahrzeug schon zugelassen bekommen haben.
Denn die Verkäufer erzählen einem immer, das alles "kein Problem " sei.

823
Das Problem ist immer der AG....wenn der in der Jahresbescheinigung die Fahrten zwischen Wohn-u. Arbeitsstätte nicht extra als solche ausweist - und ich kenne bisher keinen der das macht - wird es schwierig sein, dem FA in F zu erklären warum man von seinem ausgewiesenen Brutto was abzieht...und "Geldwerte Vorteil" versteht in F kein Mensch.
Das nächste Problem droht ja auch - wenn Du nur zwischen Wohn-u. Arbeitsstätte pendelst und keine Dienstfahrten machst.
Dann wird das Fahrzeug überwiegend privat genutzt...auch da droht Ungemach.

Für mich wäre die bessere und einfachere Alternative sich einfach Fahrtgeld oder einen Fahrkostenzuschuß bezahlen zu lassen.

824
980 € für die Entfernung Wohn- u. Arbeitsstätte + 350 € nach der 1 % Regelung....da ist der Firmenwagen unbezahlbar....

Das Problem ist, das sich das französische FA gar nicht für Deine Rechnerei interessiert. Das ist nämlich deutsches Steuerrecht und in F uninteressant.
In der Praxis hast Du diese 1.330 € x 12 auf Deinem Lohnzettel als Gehalt mit drauf und versteuerst die 15.960 € in F.
Zusätzlich hast Du auch keine Chance Fahrtkosten in F geltend zu machen, um wenigstens wieder etwas zurückzubekommen - da Du ja ein D - Kennzeichen hast.

Mit dieser Konstellation lohnt sich das für Dich nicht. Besteht die Möglichkeit von den Fahrtenkosten wegzukommen (Außendienst, Homeoffice, etc) ? Fährst Du jeden Tag zu Deiner Arbeitsstätte ?


825
Steuern / Re: KiTa Deutschland absetzbar?
« am: 24. Juli 2014, 14:32:28 »
Hallo,
dem kann ich nicht so zustimmen ...
Wir konnten bei der Steuererklärung für 2013 die kompletten Kita Kosten absetzen.

VG

Die Frage ist dann aber immer, ob das auch einer Überprüfung standhält...
Im Gegensatz zu Deutschland ist der Steuerbescheid aus F immer "ungeprüft" .
Das heißt man kann alles mögliche absetzen...bis jemand prüft. Das ist kaum einem Grenzgänger bekannt.