Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Ralph

781
Rund um's Tier / Re: sogenannte Kampfhunde ohne Papiere
« am: 01. November 2014, 23:23:51 »
was heißt das ... Kampfhund..... genau in Rasse ausgedrückt ?
Ob der Hund Papiere hat oder nicht spielt keine Rolle (Du meinst sicher Geburtspapiere eines Züchterverbands ?) - einen EU Tierausweis brauchst Du bei Grenzübertritt generell.

Hier steht der genau Verordnungstext : http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F1839.xhtml#N1016C
Es gibt in F bei den Hunden folgende 2 Klassen mit Einschränkungen :

Chiens d'attaque (1ère catégorie) dazu gehören Staffordshire terrier ou American Staffordshire terrier (chiens dits pitbulls ), Mastiff (chiens dits boerbulls ) und Tosa

Für Hunde der Cat.1 gilt:     Interdiction d'achat, de vente, de don, d'importation et d'introduction en France
Auf Deutsch diese Hunde dürfen in Frankreich nicht gekauft, verkauft, gezüchtet und eingeführt werden

Dann gibt es die Cat.2 : Schutz-und Wachhunde - hier artverwandte Hunde der Cat. 1 + zusätzlich der Rottweiler
Diese Hunde müssen angemeldet werden. Maulkorb- und Leinenzwang. Die Halter müssen bestimmte Bedingungen erfüllen.

Alle anderen Hunde sind von den verschärften Bedingungen nicht betroffen.

782
Das ist aber wohl eher die Ausnahme....
wie lange ist das schon her ? Was für ein Händler war das ? Das ist ja auch die korrekte Vorgehensweise - wobei die 1000 € Kaution bringen ihm dann auch nicht viel bei den heutigen Autopreisen.  :lach:

783
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Quitus Fiscal
« am: 25. Oktober 2014, 00:28:32 »
Ja - was infobest oder andere erzählen ist eigentlich völlig egal....

Schau einfach auf die Seiten der franz. Behörden - das ist das genau geregelt...und das ist entscheidend.


Définitions

En matière d’échanges intracommunautaires est considéré comme véhicule neuf un véhicule ayant moins de 6 mois ou ayant parcouru moins de 6 000 km au jour de son importation en France et comme véhicule d’occasion un véhicule qui a plus de 6 mois et a parcouru plus de 6 000 km au jour de son introduction en France.

Quelle http://www.diplomatie.gouv.fr/fr/vivre-a-l-etranger/preparer-son-retour-en-france/les-formalites-douanieres/article/l-importation-en-france-d-un

784
ab wann werden die 6 Monate Alter gezählt?
Also, wenn ich mich für eine Tageszulassung entscheide, aber der Wagen sagen wir mal schon 8 Monate alt ist  wäre es also auch Wurschd ??

ab dem Tag der ersten Zulassung

aber eine Tageszulassung hat keine 6000 km  :pfeif:

785
Dann hast Du die Suche aber nicht wirklich benutzt....

....... oder in D ohne Mehrwertsteuer kaufen.


Da wird er aber keinen Händler finden, der das macht.
Das ist leider nur die graue Theorie. Fakt ist, das Du hier - wie geschrieben - die volle franzöische MwSt. zahlen mußt. Und zwar innerhalb von 14 Tagen nach Einfuhr.
In D wird Dir aber kein Händler das Auto ohne deutsche MwSt. verkaufen. Die haben viel zu viel Angst, das sie nachher drauf sitzen bleiben (gibt viele Umsatzsteuerbetrugsfälle).
Deshalb läuft das i.d.R. so ab, daß Du die Deutsche MwSt. beim Kauf mitentrichten mußt. Wenn Du dann den Bescheid des französischen FA vorlegst, das Du die franz. Steuer bezahlt hast, bekommst Du die deutsche MwSt. wieder zurück.
Es wird blöd, wenn der Händler insolvent wird (ging einem Nachbarn von mir so) . Die Steuer geht dann an das deutsche FA und Du kommst nicht mehr ran, weil der Steuerschuldner in diesem Fall der Händler ist.
Das ist halt ein Risiko.
Mittlerweile sind Neuwagen aber meistens in F mit ähnlichen Rabatten verhandelbar als in D....ein Vergleich schadet nicht.
Ansonsten einen Vorführwagen mit mind. 6000 km und mind. 6 Monaten kaufen, der in F dann als Gebrauchtwagen gilt - wie Dirk geschrieben hat.

786
Nun war ich wohl etwas viel zu flott unterwegs und muss wohl einen Monat auf den Waagen verzichten.
Nun schwirrt mir ein Gedanke im Kopf herum.
Was passiert, wenn ich nun den deutschen Führerschein gegen einen franz. eintauschen lasse ?
Holen die mir dann auch den franz. Führerschein ab ?



Fakt ist das Du ein einmonatiges Fahrverbot (das ist kein FS Entzug !!) in Deutschland hast . Daran ändert auch die Herkunft des Führerscheins nicht.
Sprich das Fahrverbot gilt auch mit einem französischen FS.

787
eher einen slk ohne lk.... :smily:

war das nicht ein 126 iger ?

788
bei der CT interessiert das i.d.R. keinen.....wenn dann interessiert das nur die Gendarmerie....

ABE gibts in F eh nicht....EG Kennzeichnung hingegen schon beim Auspuff.

789
Bitte hier in diesem Forum keine Verlinkung zu irgendwelchen Spendenaktionen oder Artikeln.
Wir Moderatoren sind bemüht dieses Forum sauber zu halten von Spam und Werbung .
Da wir aber auch nicht immer jeden Link kontrollieren können, sind wir uns einig darin, das wir solche Links grundsätzlich löschen werden.
Es gibt zugegeben viel Elend und Leid auf diesem Paneten. Wer sich da in irgendeiner Sache engagiert möge bitte in seinem privaten Umfeld zu solchen Aktionen animieren.

Vielen Dank für das Verständnis.


790
das wäre nicht schlecht.....    da man in F mit 0 den schein weg bekommt und mit 12 Punkten - soweit ich weiß - anfängt.

Die Punkte in Flensburg bleiben Dir erhalten - auch mit neuer Adresse. Die gelten sowieso nur für D. Frankreich führt dann ein eigenes Punktekonto für Dich - bei Bedarf.

791
auch 1999 war das schon so.....

792
ich versteh die Frage nicht ganz....
Hänger über 500 kg zul. Gesamtgewicht brauchen in F eine eigene Zulassung...Bestand oder neu ist völlig egal.
Bin auch jahrelang mit einem 750 kg Hänger rumgefahren weil ich immer dachte - ist ja bis 750 kg mitversichert und brauch keine CG.
Bis mir das mal einer erzählt hat und ich in den Zulassungbedingungen der prefecture nachgeschaut habe.
Also ist das einfachste Mittel für einen 750 kg hänger - ablasten auf 500 kg...dann ist alles gut.
Bei einem gebremsten wie im Bild ist das sicher keine Alternative - aber da dürfte es ja auch eine COC dafür geben.
Dann ja auch kein Problem. Die andere Alternative wurde ja schon erwähnt - in D angemeldet lassen (bedingt natürlich einen Wohnsitz oder Verwandten auf den der Hänger läuft.)


PS . übrigens gibt es in F keine besondere Geschwindigkeitsbegrenzung für so kleine Hänger (also gelten die allgem. 130 auf der Autobahn)....kommen sie aus D ist es allerdings empfehlenswert die Reifen zu kontrollieren - ist blöd wenn die sich bei 130 auflösen weil sie nur bis 100 zugelassen sind  :pfeif:

793
Hallo Floid,

unser Anhänger läuft über unser Auto mit - hat auch das gleiche Nummernschild. Allerdings hat er nur so 750 kg Nutzlast.
Ob das jetzt nun bei Deinem auch so läuft? Frag' einfach bei Deiner Autoversicherung nach.
Man darf aber auch in Frankreich einen in Deutschland versicherten Anhänger mit einem in Frankreich versichertem Auto ziehen.

Da würde ich aber dringend raten den Anhänger auf 500 kg abzulasten, da Du sonst eine eigene Carte Grise mit eigener Nummer brauchst.
Richtig ist das Hänger bis 750 kg mit dem Auto mitversichert ist.

794
Steuern / Re: Zusätzliche Steuer ab 2015
« am: 13. September 2014, 13:51:26 »
dass ab 2015 eine zusätzliche Steuer auf die Lohnsteuer.....
Die Franzosen bezahlen diese Steuer scheinbar schon immer, die Grenzgänger waren bisher befreit.


Die Aussage widerspricht sich ja schon mal.....

795
Du mußt gar nichts aussfüllen...
Das Formular braucht ein französischer Käufer um das gekaufte Auto in F wieder zuzulassen.
Geht das Auto nach D brauchst Du weder ein Forumlar ausfüllen noch das der Prefecture mitzuteilen.

Mitteilen mußt Du das Deiner Versicherung damit die Versicherung endet.
Und es schadet auch nicht einen formlosen Brief an die Prefecture zu senden wo der Verkauf angezeigt wird.

Ich denke auch nicht das irgendein deutscher Käufer ein französisches Formular unterschreibt, dessen Inhalt er nicht versteht.

Viele Grüße