Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Ralph

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Wohnen / Re: 2 Wohnsitze
« am: 25. März 2015, 23:55:22 »
Grundsätzlich kannst Du soviel Wohnsitze haben in soviel Länder Du willst.
Also auch 2 in 2 Ländern. Was für steuerliche Auswirkungen das hat, ist eine andere Frage.

722
Grundsätzlich hast Du sicher recht...aber meine letzten beiden AG haben mir gar nicht die Chance gegeben das selbst zu steuern.
Im Gegenteil - beide waren der Meinung das ich soweiso kein Grenzgänger wäre (beim Aktuellen war das auch die Ansicht des deutschen Finanzamtes) und ließen sich nur durch sehr viel Druck dazu bewegen den Antrag weiterzuleiten.
Wenn Dir dein AG das Formular nicht mehr herausrückt, wird es schwierig es selbst zu steuern.

Ich würde hier auch beim FA des AG nachfragen ob er für mich eine Freistellungsbescheinigung bekommen hat.
Und dann auch beim FA nachfragen wie er wieder an die zuviel bezahlte Lohnsteuer kommt.

723
ja moment....wenn der Wohnwagen nur ne Versicherung für den stehenden Betrieb hat, dann muß er das vorher natürlich ändern.
Das ist ja klar.
Es gibt bei WoMo´s und Wohnwagen diese Art der Versicherung fürs "überwintern". Der Wohnwagen muß natürlich eine gültige Versicherung haben.
Das hat aber auch nichts mit dem Zugfahrzeug zu tun.

Wenn er unter 750 kg zul. Gesamtgewicht hätte (kenne ich eigentlich keinen) - dann wäre er in F mitversichert...aber nur wenn er auch in F zugelassen wäre.
Das ist er aber ja nicht.
Und in D gibt es das nicht mit der "mitversicherung" beim Auto.

724
Der WW hat dich seine eigene Zulassung und Versicherung in D, ist also unabhängig vom Zugfahrzeug.
Kleinanhänger bis 750kg brauchen in F weder Tulassung noch eigene Versicherung.

Was genau ist jetzt die Frage bzw das Problem?

Falsch Dirk....Du kannst es Dir einfach nicht merken.....^^
Kleinanhänger bis 500 kg brauchen keine Zulassung und sind über das Auto mitversichert.
Kleinanhänger über 500 brauchen eine eigenen Zulassung und sind bis 750 kg mitversichert....darüber hinaus brauchen sie eine eigene Versicherung.

Zum Thema: Das Zugfahrzeug ist in F versichert und der WW in D....also ist ja alles ok.
Wenn Du mehr Versicherungsschutz willst (zb. Vollkasko, kannst du für die Urlaubszeit bei deiner Französischen Versicherung auch nochmal den deutschen WW zusätzlich versichern lassen). Auch das geht.

725
Hallo Olivier,

das Thema hatten wir hier schön öfters.
Den Motorradschein kann man klar extra machen. Allerdings ist der Unterricht und die Prüfung definitiv in französisch.
Man kann wohl einen amtl. zugelassenen Übersetzer mitnehmen.
Welche Fahrschulen bei Dir Dialekt sprechen kann ich Dir leider nicht sagen.....vielleicht einfach mal bei ein paar vorbeigehen.

Ansonsten wünsche ich Dir als Motorradfahrer viel Erfolg bei Deinem Vorhaben.

726
Arbeiten / Re: Brutto Netto lohn
« am: 16. März 2015, 00:42:24 »
Du bezahlst in D Sozialversicherung den Rest bekommst Du ausgezahlt und mußt dafür in F Steuern zahlen (wenn Du im Dep.57, 67 und 68 wohnst).
Die Sozialversicherung ist für den Arbeitnehmer in D höher als in Frankreich - wird für Dich also teurer wie bisher (weil der Arbeitgeber in F einen wesentlich höheren Anteil zahlt)

Krankenversicherung Dein Anteil 7,3 %
Pflegeversicherung Dein Anteil 1,175 %
Rentenversicherung 9,35 %
Arbeitslosenversicherung 1,5 %

Du bist dann in D krankenversichert. Mit dem Formular E106 wird die Caisse maladie beauftragt für Dich zu sorgen und Du kannst wieder in F zum Arzt. Deine Complementärversicherung kannst Du behalten.

Ob 3.000 € / Brutto im Baugewerbe normal oder wenig sind, kommt darauf an was Du gelernt hast.
Als ungelernter Bauhelfer eher oberer Durchschnitt...als gelernter Maurer oder ähnliches eher zu wenig. Die Gehälter sind in D wesentlich höher als in Frankreich - weil die Steuern und die Sozialversicherungsbeiträge auch höher sind.
Gelernte Fachkräfte auf dem Bau verdienen so im Schnitt zwischen 18 und 25 Eur die Stunde Brutto.
Mußt auch auf die Überstunden schauen - ob die bezahlt sind.

Um als Grenzgänger zu gelten mußt Du das Formular http://www.ofd-karlsruhe.de/pb/site/pbs-bw/get/documents/mfw/PB5Documents/pdf/fo/Formular_Einkommensteuer_grenzgaenger5011.pdf
von Deinem deutschen Arbeitgeber ausfüllen lassen. Dann zum französischen Finanzamt unterschreiben lassen. Das gibst Du das Deinem Arbeitgeber der es an sein Finanzamt schickt.
Der bekommt dann vom deutschen Finanzamt die Freistellungsbescheinigung für Dich (das Du in D keine Steuern zahlen mußt). Erst dann darf er Dir den Lohn ohne Steuerabzug auszahlen.

727
Hallo Gabriele,

das ist ja ein Zufall.....ich hab das irgendwann um Weihnachten auf einem Plakat gesehen, das er nach SB kommt.
Wir haben ihn schon ein paar Mal gesehen...und ja - er wird bissiger. Das Gefühl habe ich auch. Allerdings auch zurecht. Denn es wird ja auch immer Schlimmer in unserer Gesellschaft.

Gestern habe ich von meiner Nichte einen Satz an den Kopf geworfen bekommen, daß man auch nicht immer alles hinterfragen muß....
Ich habe geantwortet - das das genau das Problem ist - man kann heute gar nicht genug hinterfragen.

Ich denke Ihr hattet sicher einen super Abend....
Euch auch noch einen schönen Sonntag.

Gruß Ralph

728
Arbeiten / Re: Kleingewerbe in F bitte um Hilfe
« am: 15. März 2015, 16:47:10 »
... mit deinen Info's frage ich mich; warum kleingewerbe in F ???

Würde ich eher in D machen ! ... d.h. D - Finanzamt - Steuernummer beantragen ...

Da bleibt aber nicht viel übrig dabei....Versteuern in D als beschränkt Steuerpflichtiger....für mich war das ein Grund zum Aufhören.
Was auch noch zu klären wäre - wenn Du ausschließlich Geschäfte mit D machst, mußt Du normalerweise dort sowieso versteuern. So war einmal die Auskunft meines STB.
Also keine einfache Konstellation - daher würde ich deine Fragen an Profis stellen, die sich damit auskennen....in F und in D. Und dann entscheiden was für Dich das Beste ist.

729
Steuern / Re: Zwei Jobs = zwei grenzgaengerbescheinigungen ?
« am: 15. März 2015, 16:42:23 »
Also nachdem auf der Freistellungsbescheinigung der AG draufsteht denke ich das man eine zweite braucht.
Auch auf dem Antragsformular steht ja der AG und das zu erwartende Gehalt drauf...alles andere würde keinen Sinn machen.

730
Hier noch das dazugehörende Video....sehr sehenswert...mal was zum Nachdenken wohin wir wollen, wollen wir wirklich eine total entsolidarisierte Gesellschaft ?

https://www.youtube.com/watch?v=eFHx2j1zDls

Deins hab ich auch angeschaut.

Und hier kann man gegen TTIP protestieren : https://www.campact.de/ttip/appell/teilnehmen/

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Smalltalk / Re: Wo machen Grenzgänger Urlaub?
« am: 14. März 2015, 14:09:44 »
interessant wie dieser von einem Spammer gestartete thread immer wieder nach oben kommt  :o
Schreibst am Besten noch Deine Adresse dazu - damit die Einbrecher nicht noch lange nach Deiner leeren Wohnung suchen müssen. :-)

achja und in China wurde heute ein Fahrrad geklaut ^^

732
Vorstellungen / Re: Mega aufgeregt sind wir!
« am: 13. März 2015, 23:32:36 »
Beitrag vom 18. Mai 2010

 :doppeld:

und seit 5 Jahren nicht mehr gemeldet....wahrscheinlich schon wieder zurück :zwinkern: 

733
Vorstellungen / Re: Hallo zusammen
« am: 13. März 2015, 23:31:41 »
Herzlich Willkommen in unserem Forum

734
Wohnen / Re: Schornsteinfeger Problem
« am: 13. März 2015, 23:27:21 »
natürlich kannst du die Handy-Nummer hier posten, ich bräuchte Sie auch, ist ja keine Werbung.

Hallo Eliott....willkommen als Mod  :pfeif:

Also ich finde nicht das wir hier handynummern von Menschen posten sollen die damit nicht einverstanden sind. Ich wollte das bei meiner eigenen auch nicht in einem öffenlichen Forum.
Was ihr als PM austauscht bleibt Euch überlassen....

Zitat Rechtsanwaltsforum "Telefonnummern fallen unter den Bereich personenbezogene Daten. Eine Veröffentlichung ist nach dem Datenschutz daher ohne Zustimmung nicht gestattet."
Wir reden hier ja von einer privaten Nummer.

735
Es tut übrigens auch weder weh in Frankreich krankenversichert zu sein als auch in Frankreich zum Arzt gehen zu müssen..... :pfeif:  ok - das kommt wiederum auf die Krankheit an ...