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Nachrichten - Ralph

406
Arbeiten / Re: arbeitslos wieviel darf ich dazuverdienen ?
« am: 08. Mai 2018, 19:32:52 »
Ja - hab ich ja geschrieben.
Allerdings bekommt Sie ja - da über 60 Jahre alt - bereits die längste Frist mit 1.095 Tagen ALG.
Bist Du Dir sicher das sich das dann auch verlängert ?
Bei den Jüngeren weiß ich es, da wird es so gemacht.

Ich wäre aber vorsichtig damit mit den ALG Satz mit einem 450 € Job zu "versauen" bevor ich arbeitslos wäre.
Es zählen ja die letzten 13 Monate für die Berechnung.

407
Jetzt weiß ich was ich falsch mache - ich sage immer viel Alkohol, jede Menge Drogen und ne 357iger im Handschuhfach....
 :zwinkern:

Im Ernst - auch die deutschen Polizisten sind nicht immer auf dem neuesten Stand.
Wir haben uns extra bevor wir nach F gezogen sind den EU Schein im Scheckkartenformat geholt .
Ich hatte in F damit noch nie Probleme - wie gesagt, habe auch schon ein oder 2 Punkte bekommen und keiner wollte was.
Meine Frau hat letztens auch ein Protokoll bekommen und die freundliche Aufforderung ihren D FS umschreiben zu lassen.
Solange ich da aber nichts schriftliches bekomme, mache ich auch nichts.

Leider kommt uns jetzt dieses Verfallsdatum in die Quere - so werden wir wohl oder übel irgendwann einmal wohl umtauschen müssen.
Aber da kann noch viel passieren - warten wir erst einmal ab.

408
Arbeiten / Re: arbeitslos wieviel darf ich dazuverdienen ?
« am: 08. Mai 2018, 13:38:00 »
Dann würde ich mir die Carte Vitale schnellstens besorgen - weil Du ohne die kein Arbeitslosengeld bekommst.
Kündigung zum 30.7. heißt das Du Dich ab dem 31.7.18 arbeitslos melden kannst (geht nur noch online).

Bis dahin solltest Du Dir die Arbeitgeberbescheinigung geben lassen (brauchst Du für die letzten 36 Monate rückwirkend - bei 6 Monate Kündigungsfrist gehe ich einmal von einem AG aus während der letzten 36 Monaten.
Mit dieser Arbeitgeberbescheinigung mußt Du das Formular U1 bei der für deinen AG zuständigen Agentur für Arbeit beantragen.
Das U1 ist der Nachweis aus D das Du Sozialversicherungsbeiträge bezahlt hast und wieviel Du während der letzten 36 Monate verdient hast.
Das braucht das Pole Emploi damit Du in F ALG bekommst.
Wenn Du Fragen hast kannst Du mich gerne anschreiben - ich habe die Prozedur gerade hinter mir.
Leider reichen die letzten 13 Gehaltsabrechnungen nicht mehr aus - so war es früher.
Je schneller Du dann ab dem 31.7. das U1 vorlegen kannst - umso schneller bekommst Du Geld.
Aber - ganz wichtig und dringender Rat - besorge Dir die Carte Vitale.
Ohne die kann man sich nicht mal arbeitslos melden.
Suchst Du wieder einen Job in D kannst Du Dich dort arbeitssuchend melden.
Du bekommst zwar keine Leistungen bei der Arbeitsagentur als Wohnsitzfranzose aber Du bist im System drin und
wirst betreut und bekommst Arbeitsstellen angeboten.

409
Arbeiten / Re: arbeitslos wieviel darf ich dazuverdienen ?
« am: 08. Mai 2018, 12:18:10 »
Du wohnst in F - dann wirst Du auch in F arbeitslos....
was aber definitiv auch besser ist.
Soweit ich weiß zieht einem das Pole emploi das ab was man nebenher verdient.
Dadurch bekommst Du dann aber entsprechend länger Geld.
Allerdings bist Du altersmässig sowieso in der Gruppe die in F am längsten ALG bekommt.
Wie es da ist musst Du bei der pole emploi fragen.
Allerdings kannst Du Dich frühestens am 31.7. arbeitslos melden.
Hast Du eine Carte vitale in F ?
Und bitte keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
Das zieht in F immer eine Sperre nach sich.

410
Technik / Re: Sport Live Stream
« am: 07. Mai 2018, 22:25:23 »
oder mit dem kostenlosen Add-On Hotspot shield free vpn für den Firefox...
Einfach nen deutschen Server anklicken - danach kommst Du offiziell aus D und kannst geoblocking umgehen.


411
Was für einen hast Du ?
War das ein deutscher oder ein französischer Polizist ?
Es gibt immer wieder solche falschen Aussagen.
Der kannte sich wohl nicht aus.

412
Steuern / Re: Krankengeld
« am: 07. Mai 2018, 14:41:47 »
Danke - das habe ich mir schon fast gedacht.

Kommt das Krankengeld evtl. in Spalte 1AF rein ?
Zusätzlich noch in 1AJ ? Oder seit 2016 nur noch in 1AJ ?

Bedingt durch die online-zulassung beim Auto müssen wir nun auch die Steuererklärung online machen.
Oder kann ich die trotzdem in Papierform machen auch wenn sie uns keine Formulare zugeschickt haben ?
Ich habe nämlich festgestellt das online nicht alle Felder die ich brauche verfügbar sind.

Die muß man wohl erst beantragen ... das ist mir echt zu blöd.
Ist schon jemand von Euch von Online wieder zurück zur Papierform ?

Viele Grüße

Ralph

413
naja - es geht ja auch nicht um den freiwilligen Umtausch.
Fs werden künftig in der EU ein Ablaufdatum haben.
Und ab einem bestimmten Stichtag ist dein jetziger Fs nicht mehr gültig.
Deshalb  handelt es sich um einen „Zwangsumtausch“.
Es sei denn Du verzichtest künftig auf das Fahren.
Ich fahre auch seit 18 Jahren in F mit meinem deutschen EU Führerschein.
Habe auch schon in F Punkte bekommen.
Da dieser Fs Umtausch verpflichtend ist und wir den als Wohnsitzfranzosen nicht in D umgetauscht bekommen, müssen wir ihn wohl zwangsweise in einen französischen umtauschen.
Soweit ich mich erinnern kann sind FS aus den frühen 80iger 2023 dran.
Schau mer mal was bis dahin noch alles beschlossen wird.

414
Steuern / Krankengeld
« am: 03. Mai 2018, 17:48:38 »
Hallo an die Steuerspezialisten hier,

ich habe 2017 nach einem Unfall ein paar Monate Krankengeld von der deutschen KK bezogen.
Wo muss ich denn diesen versteuerten Ertrag eintragen ?
Wenn ich die 10 % Kostenpauschale ansetze, gibt es dann trotzdem das tägliche Essensgeld, oder geht das nur bei der Methode frais reel ?

Danke im voraus für die Hilfe.

Gruß Ralph

415
Steuern / Re: Erstmaliger Steuerbescheid in Frankreich
« am: 03. Mai 2018, 17:41:55 »

Bei mir sind es seit 15 Jahren mehr und bisher hat sich niemand beschwert.

Ansonsten musst die die "CV" von deinem Auto rausfinden und kannst dann damit sowie mit den gefahrenen Kilometern den Abzug den du geltend machen kannst berechnen.

Wenn du erst seit Mai 2018 in Frankreich wohnst, dann musst du natürlich auch für 2017 keine Steuererklärung machen.

Die CV steht in der carte gris.
Hattest Du schon eine Steuerprüfung ?
Wenn nicht „beschwert“ sich auch keiner - die Steuerbescheide sind im Gegensatz zu D nicht geprüft. Deshalb ist es aber noch lange nicht richtig bzw. genehmigt.

416
Du bist doch KFZ Händler....dann braucht man Dir ja nichts erklären über Betrügereien im Autokauf :-)

COC bekommst Du - wenn vorhanden vom Fahrzeughersteller (Also im Falle des WoMo´s vom Aufbauhersteller).
In der "Vor COC - Zeit könnte es sein das Du die Gasanlage umbauen mußt für eine Zulassung in D.
Aber ich denke das das WoMo ja sicher aus der Neuzeit stammt und eine COC hat.

Angemeldet / Abgemeldet gibt es nicht in F. Da gibt es nur versichert / nicht versichert.
Wenn der Käufer den Verkauf auf der Carte Gris vermerkt hat kannst Du nicht mehr auf seiner Versicherung fahren.
Dann brauchst Du eine eigene Versicherung.
Er müßte Dich also mit seiner Carte Grise und seiner Versicherung fahren lassen. Ihr müßtet dann den Kauf nachträglich eintragen .....
Das macht aber kein normaler Französischer Autobesitzer. Die Schilder läßt er normalerweise auch nicht dran, wenn
das FZG ins Ausland geht.

WW Kennzeichen bekommst Du nur mit französischem Wohnsitz.
Also eine Überführung entweder mit Kurzzeitkennzeichen/ Ausfuhrkennzeichen oder mit Transporter.
Dein Kurzzeitkennzeichen wird i.d.R. in Frankreich akzeptiert.
Also rotes Kennzeichen dran und gut ist. Das ist die gängige Methode.

Wer kauft auch ein WoMo in Marseilles.  :pfeif: (da muß ja ne ordentliche Gewinnspanne drinsein ^^)

In Frankreich dürfen solche Geschäfte eigentlich nicht mehr Bar abgewickelt werden. Ist auch nicht üblich.
Im umgekehrten Fall (hab ein WoMo in D gekauft und nach F überführt) fuhr ich dahin, schaute mir das Womo an.
Als alles OK war habe ich bei meiner Bank angerufen und eine vorbereitete Blitzüberweisung gemacht.
Dann ist das Geld innerhalb von 2 Stunden auf dem Konto des Verkäufers.
Ansonsten gibt es auch  in D einen bestätigten Bankscheck. Der kostet ein paar Euro Gebühren.
Da garantiert Deine Bank für die Einlösung (Bezogener ist die Bank).
Das ist das in F übliche Zahlungsmittel bei Fahrzeugkäufen.

Übrigens sind regelmäßige Inspektionen bzw. jährliche Dichtigkeitsprüfungen bei Womos in Frankreich nicht besonders verbreitet. Schon gar nicht in Südfrankreich.

Viele Grüße und viel Erfolg.

Ralph

417
Versicherungen / Schadensabwicklung KFZ Versicherung in Frankreich
« am: 21. April 2018, 18:10:14 »
Also über die Schadensabwicklung in diesem Land kann man langsam nur noch den Kopf schütteln.
Selbst langjährige Werkstattbesitzer sind verärgert und teilweise ratlos.

Uns ist vor 2 Wochen einer auf unser Auto draufgefahren - ein Peugeot Kleinbus (Boxer) auf unseren im Stau stehenden
Berlingo.
Der Fahrer hat sich vielmals entschuldigt und klar auf dem Constat vermerkt das er Schuld wäre.
Das haben wir - wie es ja in F verlangt wird an unsere Versicherung gemailt.
Die hat daraufhin einen Gutachter zur Karrosseriewerkstatt unseres Vertrauens geschickt.
Der hat das Ganze kurz angesehen und bezahlt freiwillig eine neue Stoßstange und eine neue Anhängerkupplung.
Die ist krumm....was ahnen läßt, welche Kräfte am Werk waren.
Summasumarum bietet er 650 € Reparaturkostenübernahme an.
Davon entfallen 60 € auf die Lackierung der Stoßstange (ziemlich groß ).

Meine Werkstatt weiß überhaupt nicht wie sie zu diesem Kurs reparieren soll.
Da wir davon ausgehen, daß auch unter der Stoßstange alles eingedrückt ist, muß dann der Spezialist wieder kommen,
damit auch das repariert werden darf.
Das ist ein schlechter Witz. Der Karrosseriemeister hat uns erzählt das das immer schlimmer werde in Frankreich.
Da werden von Seiten der Gutachter Preise vorgegeben die nicht zu erreichen sind.
Das rechte Rücklicht hat vom Unfall einen Riss - das will der Gutachter auch nicht bezahlen.
Begründung gibt es keine.
Will man sich wehren muß man dann gegen seine eigene Versicherung vorgehen - obwohl eigentlich die des Verursachers bezahlt.

Also bei dieser Art und Weise der Schadensregulierung möchte ich eigentlich in F kein besonders wertvolles Auto
mehr zulassen und versichern.
Vor lauter Sparwahn ist zu befürchten das da künftig nur noch notdürftig repariert wird.

Hat jemand schon ähnliches erlebt ?
Was kann man da dagegen tun ?

Unsere Versicherung ist die CreditMutuel - die des Verursachers die Groupama.

418
Gesundheitswesen / Re: Gesund abnehmen - wie?
« am: 21. April 2018, 17:55:36 »
Normalerweise machen sich ja SEO´s noch die Mühe vorher ein paar belanglose Beiträge zu posten....

Ja Vaerlain - das wars dann für Dich - viele Grüße nach Wien und noch viel Spaß bei lowcarb dort   :zwinkern:

419
Kennzeichen machst Du natürlich weg.
Der deutsche Käufer kann sowieso nicht damit fahren.
Der muß mit dem Hänger oder einen Kurzzeitkennzeichen kommen.
Oder Du bringst ihm das Auto und machst dann die KZ weg (wenn Du in Grenznähe wohnst).
Ich habe schon zweimal ein Auto nach Kehl und Saarbrücken gefahren - dort wurde dann übergeben.
Die französischen KZ hab ich weggemacht und der Käufer die deutschen Kurzzeitkennzeichen hingemacht.

420
i.d.R. möchte der deutsche Käufer einen deutschen Kaufvertrag.
Hier ist zu empfehlen einen ADAC Vordruck zu verwenden - (oder von anderen Organisationen).
Das Cerfa Formular braucht man nur für eine Wiederzulassung in Frankreich.

Dann Deiner Versicherung den Verkauf mitteilen - hier reicht ein formloser Brief mit den Angaben des Käufers und dem
Datum/Uhrzeit der Übergabe.
Im Prinzip ist damit alles getan.
Wenn Du "nett" sein willst - teilst Du das Ganze noch der Sous-Prefecture mit (Formloser Brief reicht aus) - ist aber nicht vorgeschrieben.
Der Käufer bekommt die "entwertete/ausgefüllte" Carte Gris mit dem Vermerk wann das Fahrzeug übergeben wurde und Deiner Unterschrift.
Nicht vergessen die Assurance Bescheinigung rauszunehmen.