Grenzgaenger Forum

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Nachrichten - Ralph

361
Steuern / Arbeiten außerhalb der Grenzzone
« am: 06. September 2018, 12:52:13 »
Hallo,

ich habe ein Stellenangebot im Raum Stuttgart.
Da wäre ich ca. 3-4 Tage im Büro dort und 1-2 Tage zuhause im Homeoffice (F).
Für die Zeit dort würde ich mir ein Zimmer suchen.
Wie läuft das steuertechnisch ?
komplett in D versteuern ?
Anteilmäßig in D oder F ?
Habe ich ne chance auf eine unbeschränkte Steuerpflicht in D ?
Die letzten Jahre war ich Grenzgänger.

Vielen Dank für Hilfe bei der Entscheidung.

Gruß Ralph

362
Steuern / Re: Besteuerung Krankengeld
« am: 01. September 2018, 02:15:48 »
ich hatte ja auch das Vergnügen 2017.
Mußte extra beim französischen FA anrücken, da ich das als Krankengeld deklariert hatte.
Es gehört einfach zum Gehalt dazugerechnet und in F versteuert.

Richtigerweise bekam ich das Krankengeld ohne Steuerabzug von der KKH.
Hol Dir den Steuerabzug von der Kasse wieder. Das war falsch, das sie das abgezogen haben.

Das sollte eigentlich mittlerweile jede deutsche Krankenkasse wissen.

363
Ja - sicher hast Du recht damit das das hier kaum einen interessiert. Ich kenne auch die Praxis.
Aber deswegen eine Aussage zu machen das eine deutsche ABE in F anerkannt wird ist schlichtweg falsch.
Und das kann man so nicht stehen lassen. Vor allem da ja heute alles was im Internet steht geglaubt wird.

Wenn es hart auf hart kommt, mußt Du in F dein Fahrzeug auf den Originalzustand rückbauen.
Weil es hier eben keine Zubehöreintragungen / ABE´s gibt wie in D. Hab ich schon selber erlebt. Und hatte auch eine deutsche ABE für die Felgen.
Nur wir sind hier in F - da interessiert eine deutsche Betriebserlaubnis keinen.



364
Die deutsche ABE gilt in Frankreich auch

interessante / gewagte Aussage....
Hast Du dafür auch einen Beweis im Code de la route ?
Glaube ich nicht.
Eine DEUTSCHE ABE - sagt schon das Wort, ist eine Betriebserlaubnis für Deutschland.
Es ist eine deutsche Meinung das in F immer alles gleich sein muss als in D.
Damit sind wir aber allein 🤣

365
was heißt das, das Auto war in D auch noch versichert ?
Dann doch noch nicht abgemeldet ?
Oder wie geht das ein abgemeldetes Auto in D versichern ?

Übrigens ist auch in F das Fahren mit einem abgemeldeten deutschen Kennzeichen seit Jahren nicht mehr zulässig.
Das war vor 20 Jahren einmal das Standard Prozedere.
Da hat man dann die alte deutsche Nummer auf ein französisches Kennzeichen gemacht und die Deutschen waren
im Prinzip nicht mehr zuständig für dieses Auto.

Leider hat F dieses Procedere dann leider im Zuge der COC Verfügbarkeit gestrichen.
Gut - dann brauchte man das auch nicht mehr.

366
Das nennt man dann in D „fahren ohne gültige Zulassung“.

367
Für Autos ohne COC gilt der Oldschool Weg ( Import bis Anfang der 2000er)
Attestation de Conformite bei VW France anfordern.
Zahlen und dann zulassen (inkl. dem übrigen Procedere - Quitus fiscal / CT).
Kein besonders großes Problem.
Es gibt auch Garagen die das machen - kostet i.d.R. 50-150 € mehr.

Gruß Ralph

368
Steuern / Re: CSG auf deutsches Krankengeld
« am: 16. August 2018, 22:16:24 »
So - hab den Fall jetzt persönlich beim FA geklärt.
Hatte durch eine falsche Auskunft das Krankengeld in das Feld 8TW reingeschrieben.
Da gehören aber nur Zahlungen aus dem Ausland rein bei denen noch keine Sozialversicherung bezahlt wurde.

Das deutsche Krankengeld gehört zum Gehalt in das Feld 1AG mit eingetragen. Dann fällt keine CSG in F mehr an.
Nur der übliche Steuersatz.

Konnte heute online die Steuererklärung noch korrigieren.

Gleichzeitig hab ich noch einen Anschiss bekommen, weil ich nicht jährlich mein 5011 beim französischen FA abgegeben habe.
Das hat mir aber in den letzten 8 Jahren auch keiner gesagt.
Hab es nur alle 3 Jahre erneuert - wenn die Freistellungsbescheinigung abgelaufen ist.
Das wollen die in F aber jährlich.
Nur als kleiner Hinweis, da uns das nach 18 Jahren noch völlig neu war.

Ansonsten sind die aber beim Finanzamt sehr hilfsbereit.

369
Wohnen / Re: Finanzierung einer Neubauwohnung in Frankreich
« am: 16. August 2018, 22:09:58 »
der ist fest....und die Versicherung ist in Frankreich auch vorgeschrieben.

370
Wohnen / Re: Finanzierung einer Neubauwohnung in Frankreich
« am: 15. August 2018, 16:59:01 »
Ich habe 2 Jahre gebraucht um meinen Hauskredit abzulösen - die Bank hat einfach auf stur gestellt.....

Man sollte auch die vorgeschriebene gute Absicherung von Hauskrediten in F erwähnen, die bei Krankheit/ Arbeitslosigkeit ab dem 4. Monat die Kreditraten übernimmt.

371
Steuern / Re: CSG auf deutsches Krankengeld
« am: 09. August 2018, 21:07:54 »
Ich habe bei Infobest angefragt - hier die Antwort:

<<<CSG/CRDS muss man nur zahlen, wenn man in Frankreich sozialversicherungspflichtig ist, was als Grenzgänger in Deutschland nicht Ihr Fall ist.  Ich empfehle Kontakt mit Ihrem französischen Finanzamt aufzunehmen, um Ihr Status nochmal zu erklären. Da ist sicherlich was schief gelaufen, in der Tat.>>>

Ich werden nun einfach einmal Widerspruch einlegen und den Bescheid über das Krankengeld samt der Sozialversicherungsbeiträge mitschicken.

Mal sehen was passiert.
Den Grenzgängerverein kenne ich. Ist immer eine gute Adresse.

372
Steuern / CSG auf deutsches Krankengeld
« am: 08. August 2018, 17:53:58 »
Habe mein 2017 erhaltenes Krankengeld in meiner Steuererklärung ordnungsgemäß angegeben.
Jetzt muß ich lt. meinem aktuellen Steuerbescheid dafür CSG bezahlen.

Allerdings habe ich ja auf dieses Krankengeld bereits die deutschen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt bzw. die wurden von meiner Krankenkasse gleich einbehalten. Ich war ja zu der Zeit auch in D versichert.
Ist da was schiefgelaufen ?
Wie kann ich verhindern das ich da doppelt bezahlen muß ?

Vielen Dank.

Gruß Ralph

373
Arbeiten / Re: Mini Job in Deutschland
« am: 07. August 2018, 13:29:37 »
Das liegt wahrscheinlich daran das die Frage schon ziemlich oft gestellt wurde und der 450 € Job ziemlich uninteressant ist, wenn man in F wohnt.
Zum pauschalen Steuerabzug in D kommt noch die Versteuerung in F.
Ist halt ein steuerliches Sonderkonstrukt aus D .....

374
In Frankreich darf man auch schon bei Gelb nicht mehr über die Kreuzung....
Ich würde empfehlen sehr schnell zu zahlen - mit französischem Wohnsitz wäre das viel teurer + gäbe Punkte.

375
Behörden / Re: zuständiges Finanzamt für Seltz ?
« am: 06. August 2018, 13:19:38 »
Ja - und dann gehst Du unter Punkt 3 auf deine Überweisung.
Oben hats das Feld "gespeichert" und "Neu" - dann klickst Du auf neu und gibst den Empfänger ein.
Im weiteren Dialog diesen Empfänger nicht speichern und gut ist.

ganz normale Onlineüberweisung....