Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Ralph

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: KFZ-Kauf/Verkauf
« am: 26. Februar 2019, 19:11:16 »
Ja das stimmt.....
Es sei denn Dein Käufer stimmt zu ohne CT zu kaufen.
Er kann das Fahrzeug dann aber nicht ohne frische CT auf sich ummelden.

Das Formular brauchst Du theoretisch auch bei einem Verkauf ins Ausland.
Falls der Käufer aber nicht unterschreiben will ( weil er es nicht versteht) kann man
das aber auch formlos online melden.Oder nur ausfüllen und einfach unterschreiben (nur Verkäufer).
Es geht ja in der Hauptsache um den Zeitpunkt der Übergabe und den neuen Käufer.

Man braucht aber zumindest eine Kopie des Personalausweises des Käufers.

302
Technik / Re: Email-Adresse SFR
« am: 23. Februar 2019, 17:18:10 »
Also wenn ich Dir einen Rat geben darf....nach 19 Jahren Frankreich...
einfach anrufen. Mit mails erreichst Du da nichts wie Du schon selbst gemerkt hast.

Entweder einen zweisprachigen Nachbarn helfen lassen oder versuchen einen callcenter Mitarbeiter zu finden der Englisch spricht .
Andere Möglichkeit ist in einen sfr shop zu gehen - auch mit Hilfe.
Von selbst ändert da keiner was .....in D ist das aber dasselbe.

Gruß und viel Erfolg

303
Steuern / Re: Prélèvement à la source
« am: 13. Februar 2019, 19:35:03 »
in frais reel kommen die einzeln abzurechnenden Kosten rein.
Die 10 % Pauschale braucht man nicht reinschreiben - die werden automatisch abgezogen.

304
Arbeiten / Re: Grenzgängerstatus bei Kündigung und Freistellung
« am: 12. Februar 2019, 15:03:13 »
Also letzendlich kann Deine Frage nur ein Steuerberater klären.

Wie gesagt - nur ein persönlicher Tip - keine Abfindung und dann rechtzeitig zum Pole emploi.
Eine carte vital samt Sozialversicherungsnummer hast Du ja hoffentlich schon.

Gruß Ralph

305
Arbeiten / Re: Grenzgängerstatus bei Kündigung und Freistellung
« am: 11. Februar 2019, 18:34:15 »

Rein rechtlich gesehen nicht....aber wer will das prüfen ?
Allerdings würde ich sehr davon abraten einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben.
Der führt nämlich zwangsläufig zu einer Sperre beim Arbeitslosengeld in Frankreich.
Hier kennt man diese Form der "Vertragsauflösung" eigentlich nicht.
Anstatt einer Abfindung einfach 1-2 Monate später kündigen lassen - sprich noch länger freistellen.
Das führt zu keiner Sperre.

Gruß Ralph

306
https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F1460

Hier steht alles beschrieben - auch was man wohin schicken muß.

307
Steuern / Re: Prélèvement à la source
« am: 01. Februar 2019, 14:12:22 »
Man kann da übrigens die Felder auch löschen und andere dazufügen....nur so am Rande.
Die haben halt die Felder aus der Declaration 2017 da mit drin.

Keine Panik - das sind nur Vorauszahlungen.

308
Wohnen / Re: Grundbuchauszug online abrufen für Creutzwald
« am: 28. Januar 2019, 12:12:12 »
Das wäre mir neu das man das irgendwo online abrufen kann...

309
Steuern / Re: Prélèvement à la source
« am: 28. Januar 2019, 12:11:12 »
...Nachtrag zum vorigen post: es fand sich nun doch unter "gerer mon prelevement a la source" --> "gerer vos acomptes" der Zahlungsplan für die kommenden Monate, wobei der Januar keine Zahlung enthielt, da ich bei der vorjahres-Steuererklärung mein Einkommen an der falschen Stelle angegeben habe (bei "bekannte Einkünfte" und nicht bei "sonstige ausländische Einkommen"...
wunderbar- Problem gelöst!

Hätte mich auch gewundert wenn diese Rubrik da nicht gewesen wäre.

310
Steuern / Re: Prélèvement à la source
« am: 26. Januar 2019, 02:52:40 »
Da gibts oben ein Feld mit "gerer mon prelevement a la source"....
Wenn Du dann auf "gerer vos acomptes" klickst, siehst Du Deine Vorauszahlungen für 2019 je Monat.
Die Summen kannst Du auch selbst verändern - je nachdem was du dieses Jahr erwartest.
Außerdem findest Du da auch den aktuellen Steuersatz (der von 2018 für die Einkünfte von 2017).


311
Steuern / Re: Prélèvement à la source
« am: 22. Januar 2019, 23:42:54 »
Ja das wird nun aber alles anders....
Nun bezahlst Du Deine Steuern für 2019 monatlich im voraus und machst in 2020 dann eine Erklärung.
Deshalb wurde das Jahr 2018 als Annee blanche bezeichnet. Weil wir "theoretisch" für 2018 keine Steuern zahlen.
Defakto bezahlen wir einfach weiter nur das aktuelle Jahr ändert sich.
Dasselbe wie seit Jahrzehnten in D.

Und nein - ich bin momentan in F "beschäftigt" .

312
Steuern / Re: Umsatzsteuer Firmenwagen
« am: 22. Januar 2019, 23:39:48 »
Das mit der Umsatzsteuer ist grundsätzlich nur ein Problem des AG.

Das wird nur dann ganz schnell zu Deinem wenn er das nicht machen will.
Bei mir hat das noch kein AG berücksichtigt und immer nur USt in D gezahlt.

Es gibt Grenzgänger die den Dienstwagen deshalb in D stehen lassen müssen......

313
Steuern / Re: Prélèvement à la source
« am: 21. Januar 2019, 20:29:33 »
Sei froh das Du Geld bekommen hast.
Mir haben Sie einmal Steuer an der Source abgezogen und dann gleich nochmal vom Konto.
Hab also im Januar doppelt vorausbezahlt.....

Super. :doppeld:

Warte doch einfach einmal ab.
Momentan gibt es keinerlei Anzeichen eine Declaration 2018 im Netz.
Man kann - wenn man der Meinung ist das man zuviel vorab bezahlt eine Schätzung der Einkünfte 2019 erfassen.
Dann wird entsprechend die Vorauszahlung geändert.
Deine Vorauszauhlung je Monat 2019 steht online im Steuerkonto.
Gehe davon aus das wir dann 2020 die Erklärung für 2019 machen werden .
Alles andere macht ja keinen Sinn.

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Gesundheitswesen / Re: suche guten Hals/Nasen/Ohrenarzt
« am: 21. Dezember 2018, 18:03:50 »
sprechen die beide Deutsch ?

War jetzt bei Dr.Perrot in Strasbourg - er ist nicht schlecht, spricht aber leider kein Wort Deutsch.

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Solange er in D lebt und ihr nicht verheiratet seid....gar nicht in F.