Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Ralph

271
Ich habe mittlerweile kein deutsches Konto mehr....
Seit IBAN gibt es auch die Gehaltszahlung direkt dorthin wo man sie braucht wenn man in Frankreich lebt.

272
Also - Stand heute ist es so das man 1 Jahr lang in dem bisherigen Regime Local bleibt.
Nach einem Jahr Arbeitslosigkeit fällt man automatisch in Regime General mit 60 % zurück (wie im Rest von Frankreich üblich).
Arbeitet man danach wieder im Elsass, Lothringen oder als Grenzgänger fällt man wieder ins Regime Local 90% zurück.

Und meine bisherige Zusatzkasse zahlt das was sie seither gezahlt hat....10 %.
Ich werde mich einmal erkundigen was die Zusatzversicherung für das Regime General an Mehrkosten kosten würde.

273
Wer sagt das das die den Rest zahlen ?

Das tun sie nur bei Regime Local und 90 %....
Ich weiß nicht ob es auch andere Tarife gibt aber das kostet dann sicher auch etwas mehr.
Sonst wären nicht alle scharf auf Regime Local.
Das wäre ja ne Super Zusatzversicherung denen egal ist ob sie 40% oder 10% zahlen müssen.

274
ich hab unterschiedliches in verschiedenen Foren gelesen.
Werde mal nächste Woche bei der CPAM anrufen.
Danke Dir.

275
Gesundheitswesen / Regime General mit 60% bei Arbeitslosigkeit
« am: 25. Mai 2019, 00:02:24 »
Ich war seither als Grenzgänger im Regime Local mit 90 % krankenversichert.
Nun bin ich arbeitslos und auf meiner Carte Vital ist plötzlich Regime General mit 60 %.
Auf der Pharmazie haben sie mir erklärt das wäre richtig.
Das liegt daran das das Geld quasi aus Paris käme....
Stimmt das ?
Das war früher nicht so....da war man auch Local in chomage.

276
Gehalt und Krankengeld in 1AG bzw. 1BG

Krankengeld ja nicht woanders rein - sonst werden nochmal CSG fällig.
Ist mir 2017 passiert.
Gehört lt. Finanzamt in 1AG mit rein da es ja noch versteuert werden muß.

Übergangsgeld hab ich noch nie bekommen und kenne mich deshalb nicht aus.
Genauso mit Teilerwerbsminderungsrente.

Ich würde einmal bei Infobest oder Euroinfo nachfragen.

277
Also die Stadt Saarbrücken schickt die Strafzettel in Französisch.....
Aber auf "nicht verstehen" zu plädieren als Deutscher wird sowieso schwierig.....
Aber jeder muß wissen was er tut.

278
Steuern / Re: Überstunden/ weihnachtsgeld
« am: 14. Mai 2019, 23:56:54 »
brauchst nicht suchen...ist nicht steuerfrei

279
Guten Morgen,

Wir haben kürzlich ein deutsches Fahrzeug über eine Agentur zugelassen. Ebenfalls erst mit WW-Kennzeichen, dann "richtig". Ralph schreibt, dass man die Originalpapiere behalten kann. Das war bei uns nicht so.

Das liegt wahrscheinlich daran das der der das Fahrzeug effektiv online „zulässt“ schriftlich bestätigen muss das er die Originalpapier aufhebt (weiß nicht mehr wie lange).
Denke die Agenturen machen das sicherheitshalber.
Weil definitiv keiner der Beteiligten die Originalpapere haben will.

280
@Ralph

Ich hab's nochmal durchgespielt und weiß jetzt wo der Fahler gelegen hat.

Es wurde das Zulassungsjahr nicht angenommen.

Wenn man ein Fahrzeug mit diesen Werten heute anmelden würde, dann würden die 900 € passen.

Du meinst wahrscheinlich - wenn das Auto Bj 2019 wäre....
weil heute anmelden tut man es ja....

281
weiß nicht wie Du auf 900 € kommst....
Das kostet es in 100 jahren nicht.
39 € je cv mal 50 %.
co2 tax müsste 0 sein bei dem Baujahr und dem Wert.

Im von Dir erwähnten Simulator kommen 111 € raus.....mit Deinen angenommenen Werten, die durchaus passen könnten (5 cv, 140 gr)......nur mal so zur Info 😉

Also ich finde das heute besser als „die gute alte Zeit“.....als man auf das Wohlwollen eines
französischen Importeurs angewiesen war.
Für ein Auto brauchte man schon mal 5 Monate.....

Heute hab ich in 2-3 Tagen alles zusammen. WW Kennzeichen dran und fahren.
Nach 4-6 Wochen bezahlen und die Carte grise ist fertig. Ist doch easy.....
Und die Originaldokumente kann man auch behalten.
Deutscher Tüv wird anerkannt.....es war nie einfacher.

Ist das Fahrzeug in F schon zugelassen dauert das Ganze 2 Wochen......
Alles kein Problem mehr.
Und teilweise wollen sie nicht mal mehr ein CoC.


282
ist ja kein Problem.....geht auch.

283
Du mußt das Deiner Versicherung melden - die regulieren das in Frankreich.
In der Regel schicken die einen Gutachter in die Werkstatt oder zu Dir nach Hause (ist nicht ratsam).
Momentan muß man um jeden Euro kämpfen - auch wenn man keine Schuld hat.
Oder Du übergibst das Deiner Werkstatt des Vertrauens und die wickeln das mit Deiner Versicherung ab.
Die holen sich dann das Geld von der gegnerischen Versicherung.

Achtung - wer im Unfallbericht bei A steht ist immer der Verursacher !!  Aufpassen....

284
und wieso sollst Du den nicht zugelassen bekommen ?

Ich würde es mir nur überlegen ob Du Dir (wenn es ein Diesel wird) nicht ein Euro5 Caddy holst da man
ab 1.9. mit einem EURO4 Diesel nicht mehr nach Strasbourg darf.
In D schießen sie sowieso auf Dich mit EURO3 + 4 Diesel.

285
Wohnen / Re: Grundsteuer als Nebenkosten?
« am: 01. Mai 2019, 00:46:39 »
Kann der Vermieter in Frankreich seine Grundsteuer auf meine Nebenkosten umlegen, wenn ich Wohnsteuer zahle?

Können und wollen kann er viel.....
Aber er darf es nicht.
Du zahlst Wohnsteuer und er muß die Grundsteuer bezahlen.
So ist das im Frankenreich.