Grenzgaenger Forum

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Nachrichten - Ralph

226
Anmerkungen zum Forum / Re: Forum für ein paar Tage nicht erreichbar
« am: 23. Dezember 2019, 15:06:56 »
Das wünsche ich Dir von Herzen auch liebe Gabrielle....

227
Anmerkungen zum Forum / Re: Forum für ein paar Tage nicht erreichbar
« am: 20. Dezember 2019, 01:04:52 »
Bis jetzt haben wir keine Info von Marco....

228
das ist quasi nur Werbung.....
Die wollen das man wieder zu ihnen geht alle 2 Jahre.
Kannst Du wegwerfen.

229
Die CO2 Steuer fällt nicht nur beim Import an.....und auch nicht nur einmal....
Das ist der Unterschied zu Bonus/Malus.
Von daher finde ich es nicht ganz egal wie man was nennt.  :pfeif:
Sonst verliert man schnell den Überblick.
Unterm Strich betrachtet zählt natürlich das Ergebnis.

Frankreich macht das was sich Deutschland nicht traut....
Für den Normalbürger wird es immer schwieriger und teurer Auto zu fahren.
Zumal am 1.1. schon wieder der Sprit teurer wird.

230
Also ein paar Sachen muss man zu dem vorgenannten doch sagen.

Die Gebühren für die Zulassung steigen keineswegs. Die CO2 Grenzwerte werden nur von Jahr zu Jahr immer weiter runtergesetzt.
Diese Entwicklung gibt es bereits seit 2008.
Wenn ich aber ein Auto Bj. 2010 mit x gr. Co2 zulasse ist es egal ob ich es im Dezember 2019 oder im Januar 2020 zulasse.
Damit es hier keine Überraschungen gibt hab ich ja die gültige Tabelle veröffentlicht.

Und das ist auch kein Bonus/Malus....sondern die CO2 Steuer.
Das sieht man auch daran das auf der Tabelle kein „Bonus“ augeführt ist. Bonus /Malus betrifft nur Neufahrzeuge.



231
Du hast in der CG das Datum des nächsten CT vermerkt.
Feld X1....
Das reicht bei der Kontrolle.
Dazu noch die dazugehörende TÜV Bescheinigung....
mehr gibts nicht das erste Mal.
Deine „dates de ct“ auf der Rückseite sind dann für die folgenden Ct Besuche.

232
Sonstiges / Vorsorgevollmacht
« am: 15. November 2019, 16:04:36 »
Hallo Zusammen,

ich habe im Netz einen Vordruck für eine Deutsch/Französische Vorsorgevollmacht gefunden.
Wen das auch interessiert - hier der Link http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Vorsorgevollmacht_deutsch_franzoesisch.pdf?__blob=publicationFile&v=5

233
Arbeiten / Änderung Höhe des Arbeitslosengeldes zum 1.11.2019
« am: 08. November 2019, 12:30:10 »
Eine kleine - aber für die Betroffenen doch ganz erhebliche Änderung bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes zum 1.11.19.
Es betrifft nur Arbeitslose deren durchschnittliches Bruttogehalt über 4.500 € betragen hat und die max. 57 Jahre alt waren.
Die bekommen nun nach 182 Tagen 30 % abgezogen.
Bzw. der Tagessatz wird gedeckelt auf 79,89 €.
Hier das gestern im NewsMag November durch Pole Emploi veröffentliche Schaubild was sich ändert.
Für alle Anderen ändert sich nichts. Ich frage mich allerdings ob man die Beiträge zur Versicherung dann künftig auch einfach „deckeln“ kann ? >:D


234
Sonstiges / Re: Erbrecht
« am: 07. November 2019, 23:37:56 »
Ok - ja wenn Kinder da sind sieht es in F anders aus.

Bei uns gibt es a) keine Kinder und b) nix in D zu vererben.
Das heißt wir geben es am Besten vorher aus  :pfeif:
Wenn man in F sich gegenseitig zum Erbe einsetzen will wird ein Ehevertrag empfohlen.
Regelt man die Erbfolge frühzeitig (ich weiß nicht ob bis 65 oder 70) sparen die Erben bei der Besteuerung.

235
Vorstellungen / Re: Salut und Hallo!
« am: 06. November 2019, 16:37:01 »
Willkommen hier im Forum.

236
Sonstiges / Re: Erbrecht
« am: 06. November 2019, 16:35:37 »
Hallo Gabrielle,

schön mal wieder etwas von Dir zu lesen.
Also nach meinen Informationen erbt nach französischem Recht der überlebende Partner (wenn keine Kinder da sind).
Betreffen die Aussagen Deines Erbrechtlers das deutsche oder das franz. Erbrecht ?
Wir hatten uns dieses Jahr explizit damit auseinandergesetzt und die o.g. Info bekommen.

Viele Grüße

Ralph

237
Behörden / Re: Wieder von Frankreich nach Deutschland zurück ziehen
« am: 03. November 2019, 13:05:18 »
Hallo Markus,

schön mal wieder was von Dir zu lesen.
Ich hatte mir diesselbe Frage gestellt....
Aber man muß ja nicht alles verstehen.

Gruß Ralph

238
Hallo Moni,

einfach abwarten. Die teilen Dir dann schon mit wenn sie wollen das Du umtauscht.
Ich habe auch gezahlt und nie wieder was gehört.
Habe auch den deutsche EU Führerschein.

Bei Euch gibts auch Fahrzeuge mit F Zulassung ??  :nixwieweg:

239
Arbeiten / Re: Arbeitslosengeld bei Umzug nach Frankreich
« am: 29. Oktober 2019, 13:04:59 »
Hallo Micha,

ja das geht dann schon beim Arbeitslosmelden los - da muss man nämlich seine Sozialversicherungsnummer eingeben....
Ich war auch immer nur in D versichert.....habe mir aber auch sofort in F eine CV samt
Sozialversicherungsnummer geholt.
Das ist halt für mich das Musthave wenn man in F wohnt.
Das Entgelt wird berechnet aus Deinem Gehalt der letzten 24 Monaten.

240
Arbeiten / Re: Arbeitslosengeld bei Umzug nach Frankreich
« am: 28. Oktober 2019, 12:37:41 »
Zuerst falls noch nicht zu spät - auf keinen Fall einen Aufhebungsvertrag unterschreiben !!
Der führt in F im Moment immer zu einer Sperre .
Stattdessen evtl. versuchen einen längeren Kündigungstermin rauszuhandeln.... falls der AG darauf eingeht.

Zum Arbeitslosmelden in F:
Ab dem ersten Tag Deiner Arbeitslosigkeit (vorher geht es nicht mehr) kann man sich online arbeitslos melden.
Dann bekommt man online einen Termin zum Vorsprechen beim Amt.
Dort wird dann Dein Profil angelegt. Evtl. ein CV vorbereiten (Lebenslauf). Die fragen Dich auch was Du suchst und was Du verdienen willst.
Das sind dann die Kriterien für Jobangebote. Die sind aber eigentlich für Grenzgänger eher "uninteressant".

Für die Berrechnung des AlGeldes braucht das Pole Emploi das U1.
Dafür brauchst Du die Arbeitsbescheinigungen der letzten beiden Jahre.
Das U1 stellt das Arbeitsamt des Landes aus in dem man gearbeitet hat .
Bei mir war das D bzw. das Arbeitsamt Freiburg.
Das bekommt dann das Pole Emploi und errechnet daraus dein Arbeitslosengeld pro Tag.

U1 hat bei mir 2 Monate gebraucht.
Man bekommt sowieso das erste Mal etwas später Geld - dauerte bei mir 8 Wochen. Dafür ist die erste Summe dann höher.

Ab dann mußt Du einmal im Monat Deinen Status online melden.
Das Du immer noch suchst, ob Du eine Stage gemacht hast oder nicht, ob Du irgendwo gearbeitet hast, ob Du krank warst, etc.
Nach der ersten Zahlung kommt dann das Geld immer pünktlich. Den Steuerbetrag bekommst Du seit 2019 immer gleich abgezogen.
Aufpassen - gleich die Vorauszahlungen beim Finanzamt auf 0 setzen - sonst buchen sie doppelt ab !!
Du bekommst es zwar wieder zurück aber erst im nächsten Jahr....
Das Finanzamt meldet dem Arbeitsamt deinen aktuellen Steuersatz für den Abzug.
Du solltest also schauen das dieser Satz für 2020 dann möglichst auch Deinen aktuellen Einnahmen entspricht. Meistens dauert das Ganze ein bisschen da Du ja dieses Jahr fast noch normal gearbeitet hast.
Das ALG ist m.M. etwas höher als in D und wird auch länger bezahlt. (Ich bekomme etwas mehr als 50 % des letzten Bruttogehalts als Nettoarbeitslosengeld).
Das kommt auf das Alter an - ab 50 bekommt man 24 Monate / ab 53 für 30 Monate - es zählt immer das Alter des Beginns der Arbeitslosigkeit.

Für Grenzgänger gibt es meistens spezielle Sachbearbeiter beim Pole Emploi in Strasbourg.
Vorteil ist das man da nicht dauernd zum Arbeitsamt muß sondern regelmäßig Videokonferenzen oder Telefongespräche hat.
Krankenversichert ist man ab sofort über das Pole emploi - d.h. man muß in F zum Arzt (i.d.R.).
Im ersten Jahr der Arbeitslosigkeit bekommt man weiterhin den Satz der Grenzgänger bei der Krankenversicherung - also 90%.
Im zweiten Jahr wird man auf "Restfrankreich" zurückgestuft - das bedeutet i.d.R. nur noch 60 %.

Da man vom Pole Emploi nur Jobs in F angeboten bekommt (mit Smic und 35 Std. kommt man so auf sensationelle 1200-1500 € Brutto) ist es sinnvoll und
empfehlenswert sich auch in D oder - sofern das geht - in der Schweiz als "arbeitssuchend" zu melden.
Dann bekommt man auch deutschsprachige Jobangebote.
Der Umgang mit dem deutschen Arbeitsamt ist sehr enstpannt da die ja nix zahlen müssen.
Man "muß" sich also auf nichts bewerben was einen nicht auch interessiert.
Das ist dann bei einem Leistungsbezug nicht ganz so.

Also Micha - Kopf hoch - ist alles nicht so schlimm in Frankreich.
Vor allem viel Glück bei der Arbeitssuche.

Falls Du nicht perfekt Französisch sprichst empfehle ich Dir jemand mitzunehmen.
So mache ich es immer in F bei Ämtern.
Sicher ist sicher.

hier noch ausführlichere Infos https://www.frontaliers-grandest.eu/de/salaries/france-allemagne/protection-sociale-1/assurance-chomage-1