Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Ralph

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Steuern / Re: Corona und Verletzungstage (HomeOffice)
« am: 17. März 2020, 16:41:48 »
Die 45 Tage darfst Du im Jahr außerhalb der Grenzzone sein.
Bist Du zuhause außerhalb der Grenzzone ? Sicher nicht.....

Arbeitest Du Zuviel zuhause verliert D auch noch die SV an F.
Daran dürfte D kein besonderes Interesse haben - insofern würde ich mir da momentan keine allzu großen Sorgen machen. Momentan ist es wichtig gesund zu bleiben.

212
Das geht nicht für Privatpersonen.
WW geht nur über ein Autohaus / Werkstatt oder Agentur.
Bei der QF kann ich Dir leider nicht helfen.
Bei uns bekommt man das immer noch sofort im Finanzamt.

Gruß Ralph

213
Arbeiten / Re: Corona und Arbeit
« am: 15. März 2020, 23:59:31 »
Anscheinend dürfen Grenzgänger weiterhin zum Arbeiten einreisen.
In der Stellungnahme des Innenministerium war von einem „Passierschein“ vom Land oder Arbeitgeber die Rede.

Und wenn man nicht arbeiten darf gilt m.M. nach ganz klar das gleiche Recht wie für AN mit deutschem Wohnsitz. Man unterliegt ja auch der deutschen Sozialversicherung.
Lt. französischem Recht gilt eine Quarantäne wohl als „krank“ und läuft dann über Krankengeld (CPAM) - so hab ich das diese Woche gelesen.
Und im Prinzip ist das ja quasi ein betrieblich angeordnete „Quarantäne“.

214
Arbeiten / Re: Arbeitslosigkeit droht
« am: 12. März 2020, 20:01:11 »
Hier findest Du auch nochmal alles zum Nachlesen....ich bin schon 2 Jahre weiter  :-\

https://www.infobest.eu/de/themengebiete/artikel/sozialversicherung/die-arbeitslosigkeit-in-frankreich/

215
Arbeiten / Re: Von AG Angeordnetes Home-Office aufgrund von Corona
« am: 11. März 2020, 23:34:19 »
Was den Grenzgängerstatus angeht - Der französische Staat macht sicher keine Probleme - kassiert F ja Steuern von uns.
Wenn einer Probleme macht dann das deutsche FA.....
Die wollen an die Kohle der Grenzgänger.

Anders sieht es bei der Sozialversicherung aus.
Die würde dann theoretisch in F fällig, das wiederum wäre sehr teuer für den deutschen AG.
Aber der ordnet es ja explizit an....denke nicht das er das Problem erkannt hat.

216
Technik / Re: D 6er-Steckdosenleisten in F weiterverwenden?
« am: 10. März 2020, 21:56:49 »
Grundsätzlich würde ich empfehlen für die ganzen genannten Geräte Steckdosenleisten mit
Überspanungsschutz zu kaufen.
Das schützt vor Überspannungsschäden.
Gibts aber sicher nicht bei Ikea .... und nicht zu dem Preis.

218
Hallo Jasmin,

Ja ich weiß - heute ist alles kompliziert  :zwinkern:

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Wie willst Du denn mit so vielen Terminen ein Ergebnis erzielen ?
Nimm doch 2 Terminevorschläge im März und Gut ist......

220
Steuern / Re: Versteuerung von Abfindungen
« am: 13. Februar 2020, 22:42:56 »
Ganz normal zum Gehalt dazuzählen.....

221
Lobsann  :smily:

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199 g. für 2011 sind schon heftig teuer....
Was hat denn Deine Agentur errechnet ?

Hier hab ich ja die Preise für 2019 gepostet.
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/auto-fuhrerschein-motorrad-fortbewegung/co2-taxe-bei-importen/

Rein theoretisch gehen davon 2020 ja 10% weg (je Jahr).
Meines Wissens kommt der wltp Wert erst ab April 2020.

223
Steuern / Re: Mal wieder Homeoffice
« am: 05. Februar 2020, 11:50:27 »
Bezüglich Sozialversicherungspflicht: Es sind 25%, nicht 15%! Allerdings sind genau 25% schon zu viel.

Stimmt ...

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Steuern / Re: Mal wieder Homeoffice
« am: 04. Februar 2020, 12:10:46 »
Das hier gilt immer noch:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/homeoffice-und-grenzgangerstatus/

Dein Homeofficetag gilt als „schädlich“ im Sinne der 45-Tage Regelung (da es knapp wird würde ich es genau dokumentieren).

Die Sozialversicherungspflicht in F beginnt dann wenn Du mehr als 15 % Deiner Arbeitszeit im Homeoffice verbringen würdest - 1 Tag je Woche mit 4 Stunden wäre also unschädlich.

225
Behörden / Re: Grenzgängerbescheinigung bei Arbeitsplatzwechsel
« am: 13. Januar 2020, 20:27:30 »
In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal darauf hinweisen das das französische
Finanzamt die Grenzgängerbescheinigung jedes Jahr erneut haben will.
Dieser Umstand war mir auch jahrelang nicht bekannt.....steht es doch nur ganz kurz im Vortext des allseits bekannten Formulares.

Wir machen das nun immer so das wir das jedes Jahr vom AG ausfüllen lassen und dem französischen FA übermitteln.
Das deutsche FA bekommt das nur dann wenn die Bescheinigung zur Befreiung abläuft oder bei einem neuen Arbeitgeber.

Das FA erklärte mir das Sie nur dann „offiziell“ wissen was Grenzgänger verdienen.
Von französischen Arbeitnehmern bekommen sie es direkt vom Arbeitgeber gemeldet.