Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Ralph

2056
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Quitus Fiscale
« am: 12. November 2007, 20:10:18 »
Hallo,

beim Quitus Fiscale geht es darum das überprüft wird ob die Mehrwertsteuer schon in der EU abgeführt ist (Gebrauchtwagen aus der EU) oder ob Du die franz. Mehrwertsteuer zahlen mußt (Neuwagen aus dem Ausland).

Deshalb brauchst Du diese Bescheinigung nur bei der Einfuhr eines Fahrzeugs.
Im Prinzip wollen die nur sehen ob schon jemand im Brief steht und ob das Auto mind. 6 Monate alt bzw. 5000 km hat. Sonst müßtest Du die in F gültigen 19,6 % bezahlen.
Mit der Zulassungsbehörde hat das ja auch nichts zu tun. Es geht nur um Zoll bzw. Steuer und da ist ja das FA auch zuständig.

Gruß Ralph

2057
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Puissance CV -kw
« am: 12. November 2007, 20:01:55 »
Hallo,

diese Angaben findest Du verbindlich nur in der Carte gris oder im Certificat conformite der DRIRE.
Wenn das Auto noch einen deutschen Brief hast kannst Du auch einen deutschen Kaufvertrag machen.
Ist auch nicht immer logisch nachvollziehbar - da werden manche Autos "gefördert" und manche "bestraft". Außer beim Motorrad - da gehts nach Hubraum.
Und die Angaben im COC (wenn überhaupt) sind für das jeweilige Land nicht bindend.

Lass es einfach frei, das füllen die dann schon aus.

Gruß Ralph

2058
Versicherungen / Re: Deutsche Versicherungsverträge in F
« am: 23. Oktober 2007, 10:12:49 »
Soweit mir geläufig, wird bei Schäden an Haus und Hof der Neuzustand wiederhergestellt. D.h., z.B. Haus brennt ab, wirds wieder original aufgebaut, Auszahlung einer Schadensumme ausgeschlossen. Korrigier mich jemand wenns falsch ist.

Da ich in D noch nie ein Haus hatte, weiß ich nicht, was dort schlechter ist Ralph?

Wichtig wär aber, wie dokumentieren denn die Leute den Originalzustand ihrer Hütte?
Bei meinen Nachbarn nur Schulterzucken.
Bei meiner Versicherung: Patron fragen, der ist grad nicht da. Soll mich anrufen. Hat er aber nie gemacht.

A+
khmer

Hallo khmer,

ich auch noch nie.

Im Zweifelsfall kommt ein F immer ein "Expert" der dann das Gutachten macht.
Das mit dem "nichtauszahlen" hab ich noch nie gehört. Bei kleineren Schäden im Haus stimmt das auf jeden Fall bei der CM nicht.
Mit den besseren Leistungen meinte ich eher den Gesamtumfang (in die Hausvers. eingeschl. Rechtsschutz, Haftpflicht, Tierhalterhaftpflicht usw.) .

Gruß Ralph

2059
Behörden / Re: Auto ummelden
« am: 20. Oktober 2007, 11:22:53 »
Zitat von: Sylvia
Hallo an alle,

ich hätte da auch mal eine Frage! Wie sieht es denn mit der KFZ Anmeldung aus, wenn ich einen Neuwagen in DE kaufe und diesen dann direkt in FR anmelden möchte?

Danke bereits für die Antwort.

Sylvia
Hallo, Sylvia,

kuckst Du hier:

http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/index.php/Fahrzeuganmeldung_/_-ueberfuehrung_nach_Frankreich

Da steht alles, was Du wissen musst.
Bei Neuwagen ist allerdings zu beachten, daß Du die MwSt-Differenz (jetzt nur noch 0,6%!) in Frankreich nachzahlen musst.
Als Neuwagen gilt: nicht älter als 6 Monate und nicht weniger als 5.000 km.

Gruß
Dieter

Hallo Dieter,

waren das nicht 6.000 km ???

Gruß Ralph

2060
Behörden / Re: Internetzugang zu La Banque Postale - wie ????
« am: 17. Oktober 2007, 18:22:08 »
was heißt denn "@" auf französisch?


lg blue



att heißt auf französisch "aerobase".

Gruß Ralph

2061
Hallo Zaren,

also zu der Frage Auto verkauft nach D was tun:

Wie geschrieben, Carte Grise kennzeichnen, Ecke abschneiden und unterschreiben. Das Ganze dem deutschen Käufer geben.
Den Käufer der SousPrefecture mitteilen (ich würde trotzdem das franz. Certificat ausfüllen).

COC woher ?

Na vom Hersteller bekommt man das COC (wenn es denn eines gibt - kommt auf das Baujahr an). Wenn der Verkäufer ein Autohaus ist verhandelt man das Ganze am besten so das der Verkäufer das COC besorgt - wenn er es noch nicht hat. Im Grenzgebiet ansässige prof. Verkäufer haben das i.d.R.
Ansonsten den Hersteller anrufen und fragen was das COC kostet (bei manchen ist es gratis). Dann eine Kopie des KFZ Briefes an den Hersteller schicken.
Je nach Hersteller dauert das ca. 4 - 16 Tage.

Gruß Ralph

2062
Hallo Zusammen,

danke für die Zuschriften, dann kann es ja nächste Woche losgehen mit dem Verkaufen. Falls ich noch Fragen haben sollte, melde ich mich  >:D :D.

In Deutschland kann ich mein Auto nicht verkaufen, denn ich bekäme keinen Tüv dort.  :D


Gruss Zaren

Hallo Zaren,

dann schau erst mal ob Du in Frankreich TÜV bekommst. Wenn Du hier keinen TÜV hast kauft Dir dein Auto auch keiner ab.

Gruß Ralph

2063
Sonstiges / Re: Kaminbauer o. ä.
« am: 06. Oktober 2007, 22:21:54 »
Hallo blue,

hier die website http://www.oliger.com/

Oliger France - 40, rue du Stade
57820 Saint Louis (Moselle)
Téléphone : 03 87 07 90 26 - Télécopie : 03 87 07 97 97
e-mail : info@oliger.fr

Gruß Ralph

2064
Hallo Zaren,

ganz einfach.
Zuerst gehst Du zur CT und machst neuen Tüv (es sei denn der ist schon neu - sprich max. 4 Monate alt).
Dann Käufer finden.
Wenn Du einen Käufer hast mußt Du das Certificat de non gage mitgeben - kannst Du hier herunterladen : http://www.interieur.gouv.fr/sections/a_votre_service/vos_demarches/vehicules/telecartegrise_particuliers

Das ist quasi die Bestätigung das Du das Auto verkaufen darfst und es nicht als Sicherheit verpfändet ist zb. für einen Kredit.
Dann holst Du Dir bei der Sous - Prefecture einen Kaufvertrag (Certificat de cession d'un vehicule) oder lädst ihn online herunter.
 
http://www.interieur.gouv.fr/sections/a_votre_service/vos_demarches/vehicules/certificat/view

Das Ding füllst Du zweifach aus (eins Käufer / eins Verkäufer). Dann schreibst Du (alte Carte Grise) quer über die Carte Gris : vendue le ...... Datum und Unterschrift und schneidest die obere Ecke ab.
Achte darauf das Du Deine Versicherungsbestätigung an der Scheibe abmachst und das der Käufer seine mitbringt. Sonst läuft die Versicherung weiter auf Dich. Und natürlich nicht vor lauter Dokumente vergessen das Geld einzustecken  =D (das ist mir beim ersten Mal fast passiert).

Jetzt schickst Du den Kaufvertrag an die Sous Prefecture und gut ist.
Wenn Du beim ausfüllen des Kaufvertrages Probleme hast hilft Dir sicher ein netter Nachbar vor Ort. Ist aber eigentlich nix besonders schwieriges.

Gruß und viel Glück beim Verkauf
Ralph

2065
Behörden / Re: Muss ich mein Auto in BRD sofort abmelden..?
« am: 22. September 2007, 11:52:03 »
Ja war zuletzt bei meine eltern gemeldet ...kann ich mich von meinem wohnsitz abmelden ohne mein Fahrzeug abzumelden ist das möglich

Wie war das ----- Nichts ist unmöglich ----  ;D

Hatte ja schon geschrieben das Du - wenn ich mich nicht täusche 2 Wochen - offiziell Zeit hast.
Du mußt halt das Ganze ein bisschen strecken oder mit dem Abmelden ein bisschen warten - je nachdem.
Wenn das Auto auf die Adresse Deiner Eltern zugelassen ist würde ich mir da nicht unbedingt ein Kopf machen.
Du bekommst ja mit wenn vom Amt etwas kommen sollte.
Legal ist es allerdings nicht. Den legalen Weg kannst Du aber auch vergessen, da macht die Leasinggesellschaft nicht mit.
Also am Besten 8 Wochen ruhig verhalten.

Gruß Ralph 

2066
Wohnen / Re: französisches Fernsehen
« am: 20. September 2007, 22:17:12 »
Topfield 5000CI TPS OFFEN AU

das heisst wenn du eine andere software draufspielst kannst du diese paket schauen ohen was zu bezahlen hier die addi kannst dich dort informieren

http://www.sat-ulc.com/ulc

dort schauen bei der rubrik topfield 5000ci

bei fragen melden


gruss jörg

Hallo Jörg,

wie schon Pit geschrieben hat sind solche Post`s nicht gesund für dieses Forum. Da hagelt es schon mal Abmahnungen bis zur Forumsschließung.
Solche Dinge sollte man per PM machen.
Außerdem - zur Info - das normale Französische Fernsehen (1,2,3,M6 und RTL9) bekommt er damit auch nicht hell. Auch mit Emu nicht.

Gruß Ralph

2067
Behörden / Re: Amtliche Dokumente
« am: 06. September 2007, 21:16:53 »
tach,
bin gerade durch "zufall" auf diesen beitrag gestoßen.

ich weiß selbstverständlich, dass man rechnungen als nachweis vorlegen muss. wie aber ist es, wenn man nicht verheiratet ist und nur mit dem neuen partner zusammen wohnt und die rechnungen auf diesen ausgestellt sind?   ???

isis

Hallo Isis,

Du kannst auf auf die mairie und dir einen Wohnsitznachweis ausstellen lassen. Das machen die i.d.R. kostenlos. Wird auch überall anerkannt.

Gruß Ralph

2068
Behörden / Re: alten "grauen" führerschein umschreiben lassen??
« am: 04. September 2007, 21:26:38 »
hallo,

ich befürchte, ich könnte ein echtes problem haben/bekommen. =|

ich wohne bereits seit 1998 in frankreich. NIEMAND (keine behörde o.ä.) hat mich je darauf hingewiesen, dass der führerschein umgeschrieben werden muss. die polizei hat auch bei vielzähligen kontrollen nie etwas beanstandet. ich wurde in frankreich noch nie bei einer ordnungswidrigkeit "ertappt".

nun gibt es ja seit 2002 (ich weiß grade nicht genau, ob das jahr stimmt) die regelung, dass die im EU-bereich ausgestellten führerscheine ihre gültigkeit behalten.

kann mir jemand sagen, ob ich damit "aus dem schneider" bin oder ob mir irgendwer doch noch probleme bereiten könnte.

sollte ich mich mal "schnell" nochmal in D anmelden, den führerschein dort umändern lassen? allerdings habe ich nur noch einen reisepass mit franz. wohnsitz. könnte ich mich trotzdem in D anmelden, ohne den reisepass umschreiben zu lassen, indem ich mir was ausdenke bzw. sage, dass ich keinen personalausweis mehr habe? z.b. einen neuen pers.ausweis beantragen (ohne meinen franz. wohnsitz abzumelden)? o je, geht das überhaupt? lauter wirre gedanken, die mir da durchs graue zellgemisch sausen.......

hat jemand eine idee, wie ich aus diesem schlamassel rauskomme, ohne mit dem gesetz in konflikt zu geraten? :-\
 ???

gruß
Isis


Hallo Isis,

keine Sorge - gibt kein Problem . Siehe Bescheinigung Toyofan bzw. im Tread Führerscheinumtausch den Post über die Rechtslage.
Ich bin seit 8 Jahren in Frankreich und hab auch keinen F Führerschein.
Allerdings hab ich mir quasi als letzte Amtshandlung des deutschen Staates einen Scheckkartenführerschein geholt auf dem die neuen EU Klassenbezeichnungen draufstehen. Das war der Rat in einem dieser "Auswanderungsratgebern".
Wie man an den rankommt wenn man in Frankreich wohnt weiß ich nicht - frag mal in Strasbourg beim Konsulat ob es da eine Möglichkeit gibt.
Die helfen eigentlich immer gerne weiter.

Gruß Ralph

2069
Technik / Was für ein Kabel für deutsches Telefon an Freebox ?
« am: 29. August 2007, 09:50:15 »
Hallo,

seit gestern funktioniert mein Tel über die Freebox.
Mit meinem Französischen Telefon klappt alles.
Wollte ich mein deutsches anstöpseln - geht nicht.
Leitung ist tot. Ich glaube gelesen zu haben das die 4 adrigen Stecker in Frankreich anders geschaltet sind.
Wie kriege ich das hin das mein deutsches Telefon funktioniert ?

Gruß Ralph

2070
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Drire
« am: 28. August 2007, 16:32:19 »
Hi,

Danke für Dein Angebot mir zu helfen:
Was ich vor habe ist:
1 x Golf 3 GTI (EZ 1996)
1 x Susi GSX-R 750 (EZ 1994) (98PS)

in F zuzulassen.

Das ganze muss im September noch über die Bühne gehen.

Glaubst Du das ist zu schaffen.

Wie fang ich das am besten an um mes schnell fertig zu bringen...

LG
EDK

Hallo Eddy,

das mit dem Mopped kannst Du schon vergessen - 98 PS hat es in F nie gegeben (hat in F 100 PS).
Da bekommst Du dann vom Importeur nur eine partielle Konformitätsbescheinigung und das nutzt nichts.
Mußt dann entweder über die DRIRE (dauert aber ca. 6-8 Wochen) oder die Lösung mit einem Motorradhändler.
So würde ich es machen.
Mit dem Golf dürfte es keine Probleme geben. Ruf mal bei VW in Wolfsburg an - Abt. Export - und frag nach ob Du ein COC bekommst. (könnte evtl. sein - glaub ich aber nicht). Wenn nicht mußt Du eine Kopie des Briefes (recto/verso) an VW France schicken. Wenn Du die Adresse nicht findest melde Dich.
Lasse Dir eine Attestation conformitee bzw. homologee ausstellen. Kostet norm. 130 EUR. Damit sollte es kein Problem geben.
Ich schreibe Dir mal per mail meine Telefonnummer. Kannst mich anrufen wenn noch Fragen sind.

Gruß Ralph