Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Ralph

2041
Behörden / Re: Arbeitslos als Grenzgänger
« am: 30. November 2007, 09:07:16 »
Hallo,

zunächst mal die Frage - wo hast Du seither die Sozialversicherungbeiträge bezahlt ? In D ?
Wenn ja mußt Du zum deutschen Arbeitsamt und dir bestätigen lassen das Du anspruch auf Arbeitslosengeld hast.
Mit diesem Formular gehts Du zum französsichen Arbeitsamt und meldest Dich dort odrnungsgemäß Arbeitslos.
Deine Bezüge werden nach französsichem Recht ausgerechnet und bezahlt (längere Zahlungsdauer bzw. andere Sätze).
Die Arbeitslosenmeldung ist auch deshalb wichtig da Du automatisch dann über das Arbeitsamt in F sozialversichert bist !

Jetzt kommt es darauf an wo du in Zukunft arbeit finden willst. Willst Du wieder in D arbeiten solltest Du dich dort arbeitssuchend melden (keine Muß -Vorschrift aber sinnvoll) damit Du dort im System erfasst bist und entsprechende Angebote bekommst. Achtung bei privaten Arbeitsvermittlern - die haben kein Interesse an Dir da sie die Vermittlungsprovision für dich nicht bekommen.

In Frankreich suchen Sie sowieso eine Arbeit für Dich. Wenn Du kein französsich kannst ist das natürlich ein Nachteil. Frag nach vom Arbeitsamt geförderten Sprachkursen und nutze sie.
Ansonsten gibt es genug Jobs wo die Sprachkenntnisse nicht so wichtig sind. Aber wenn Du zb. gelernter Kaufmann bist kannst Du das in F ohne französisch natürlich vergessen. Außerdem sind die Verdienstmöglichkeiten nicht so hoch. Du solltetst auch zu sog. Interim agenturen gehen (Zeitarbeit Mindestlohn 8,27 EUR / std) da bekommst Du momentan eher was.
Die meisten deutschen die hier leben / arbeiten und wenig französisch sprechen sind entweder in der Holzindustrie oder Gastronomie beschäftigt.
Das sind normalerweise keine Traumjobs - aber welche Jobs haben Ausländer ohne deutschkenntnisse in D ?

Es ist keine Schande und auch nichts illegales sich in F arbeitslos zu melden wenn man jahrelang Versicherungbeiträge bezahlt hat !
Das deutsche und das französische Arbeitsamt verrechnen die Zahlungen sowieso miteinander.

Gruß und viel Erfolg bei der Arbeitssuche

Ralph

2042
Hallo Blue,

den Ausführungen von Marco ist fast nix hinzuzufügen - außer :

das die Qualität der DBOX 2 eigentlich immer noch Stand der Technik ist weil HD Fernsehen ja nun nicht gerade aus den Hufen kommt.

Es ist ein DVB - S (digitaler Sat-Empfänger) der über eine Netzwerkkarte verfügt - sprich man kann ihn an ein Netzwerk anschließen (zb. über Livebox oder Router ). Dann kann man Filme auf der Festplatte des PC speichern . Es war quasi der Vorgänger der heutigen Festplattenrekorder.
Da ja über Sat auch jede Menge Musiksender laufen kann man dann natürlich auch diese Sendungen aufnehmen (im Mpeg Format). Mit einem Aufnahmeprogramm (zb. Nero Wave Editor) kann man dann die Tonspur extrahieren und als Wav datei speichen. Die Qualitat ist CD Niveau .

Ich geb ja zu das das Ganze natürlich für Laien nicht ganz einfach ist. Wobei sich da in Sachen Handling / Software in den letzten Jahren sehr viel getan hat.

Gruß Ralph

2043
Technik / Re: Erreichbarkeit von VoIP-Nummern aus Deutschland
« am: 28. November 2007, 17:53:21 »
Hallo,

also auch bei mir kein Problem die 09 er Nummer vom deutschen Handy aus anzurufen.
Dürfte wirklich ein Wahlproblem sein...

Gruß Ralph

2044
Technik / Re: 0800..er tel.nr in frankreich ?
« am: 28. November 2007, 17:50:26 »
Hallo Blue,

Du kannst auch die MS Nummer in F anrufen - hab ich auch schon gemacht da ich es anders auch nicht geschafft habe.

Kein Problem - geht eh nur um die Eingabe der Nummer - das schaffst Du auch in F. 

Gruß Ralph

2045
Technik / Re: Présélection: Wer ist eine solche Option eingegangen?
« am: 28. November 2007, 10:06:11 »
Hallo Hermann,

wir hatten Preselection mit Elephant talk (früher 3 U Telecom). Du mußtest nur 1645 vorwählen und gut war.
Seit ich allerdings illimite bei Free habe geht das auf der Free Nummer nicht mehr.

Auf meiner Fax Leitung bei der FT funktioniert das nach wie vor.

Gruß ralph

2046
Behörden / Re: Langsam wirds ernst
« am: 26. November 2007, 21:19:52 »
Hallo Eli,

also zum Thema Reisepass :

Da Du nicht mehr in der BRD wohnst - sind die Personalausweise eigentlich zurückzugeben. Solange aber keiner was von Euch will würd ich sie behalten-sie sind manchmal noch nützlich.
Dein einziger Pass bzw. Ausweismöglichkeit ist der Reisepass - also schnell noch einen "billigen" ohne Fingerabdruck beantragen.
Wenn noch in D gemeldet bei Eurem Einwohnemeldeamt oder dann beim Konsulat in Straßburg. Das geht auch schriftlich.

Thema Führerschein umschrieben:

Das braucht man nicht mehr. Es erleichtert allerdings den aktuellen EU Führerschein (Scheckkartenformat mit EU Flagge) zu haben da da die neuen EU weit gültigen Bezeichnungen draufstehen.
Erst wenn du in F Führerscheintechnisch auffällig geworden bist, wollen die Behörden das Du eine F Führerschein beantragst (da sie sonst dein Punktekonto nicht führen können) . Das ist allerdings rechtlich sehr zweifelhaft und m.W. ist da beim EU Gerichtshofes ein Verfahren anhängig bei dem es um Ähnliches geht (Mallorca/Spanien) .

Die früher übliche Carte de sejour (sprich Aufenthaltsgenehmigung) ist nicht mehr nötig kann aber noch ausgestellt werden (wir haben letztes Jahr noch mal 2 machen lassen). Ist eigentlich zum Ausweisen in F sehr nützlich.

Gruß Ralph

2047
Steuern / Re: Wo finde ich die Progressionstabelle
« am: 24. November 2007, 10:39:37 »
Guten Morgen Dieter,

soweit ich es verstanden habe, spielt das Gehalt meiner Frau für den deutschen Staat keine Rolle. Ich werden nach Steuerklasse 1 besteuert wie ein Single. Das war's.

Grüße,
der Kembser

Hallo,

das kann so aber auch nicht stimmen.
Das Gehalt deiner Frau mußt Du bei der dte. Steuererklärung auch mit angeben - spielt bei der Progressionsstufe eine Rolle.

Gruß Ralph

2048
Technik / Re: Telefongebühren
« am: 24. November 2007, 10:32:34 »
Hi,

ich ziehe am 01.08. nach Frankreich. Momentan hab ich in Deutschland 2 Handyverträge; gibt es ein Sonderkündigungsrecht? Welches sind günstige Telefonanbieter in Frankreich? Außerdem hab ich einen 1&1 DSL-Vertrag, was ist damit, soll ich ihn kündigen, oder kann ich ihn nach Frankreich übernehmen?

Hallo,

ein Sonderkündigungsrecht gibt es nicht - ich habe auch seinerzeit gekündigt und noch für ein paar Monate die Grundgebühren zahlen müssen.
Vielleicht kommt Dir dein Provider ja ein bisschen entgegen (aber eher unwahrscheinlich).
DSL anschluß kann nicht ins Ausland mitgenommen werden - kündigen und neuen in F abschließen.

Gruß Ralph

2049
Behörden / Re: Frage: Ummelden von D nach Creutzwald. WO????
« am: 24. November 2007, 10:25:38 »
Hallo Pesub,

in Frankreich gibt es keine Anmeldepflicht wie in D.
Also anmelden mußt Du Dich nirgends. Das betrifft natürlich nicht die üblichen Anmeldungen bei EDF / Rundfunk / Wasser usw.

Gruß Ralph

2050
i
weil ob ich jetzt 99 oder 101ps hab bringt alles nix wenn die bremsleitung (z.B) total marode is was halt in fr ja nur vom fahrer geprüft wird (bzw. halter). ob der verantwortungsbewußt is oder nicht wird halt ihm überlassen ..

Hallo,

grundsätzlich muß Dein Fahrzeug dem "Code de la route" entsprechen (das bestätigst Du mit der Zulassung). Das heißt - wenn Du kontrolliert wirst und die Bremsleitung ist marode bekommst Du ein Strafmandat und mußt es richten lassen.
So gesehen brauchts nicht unbedingt einen TüV um verkehrssichere Fzg . auf der Straße zu haben.
Und sind wir mal ehrlich - was macht der deutsche TÜV bei Moppeds ? Er mißt nach ob die Radabdeckung vielleicht ein bisschen zu kurz ist, ob die verchromte Schraube X am Teil Y auch wirklich eingetragen ist, ob die handgenähte Sitzbank auch wirklich der STZVO entspricht und - gaaanz wichtig - ob das Ding auch nicht 0,153 db zu laut ist.  ;D
Das sparen wir uns halt (noch) .

Gruß  Ralph


2051
Hallo,

es gibt "offiziell" in F keine Motorräder über 100 PS !!

Wenn Du ungedrosselt rumfährst - was hier sicher keiner macht  =D - tust Du das auf eigenes Risiko.

Aber offiziell einführen eines Moppeds über 100 PS - unmöglich.
Vorher drosseln lassen (Achtung - nicht auf 98 sondern auf 100 PS - sonst gibts wieder Probleme) und dann in F zulassen.
Übrigens sind "Sportmotorräder" in Frankreich sehr teuer in der Versicherung (hier geht die Versicherung beim Mopped nach der Art des Moppeds - Enduros und Chopper - verzeihung Cruiser - sind die günstigsten).

Gruß Ralph

2052
oui oui - genau so ischt es.

Du mußt nur daran denken - das Du zum TüV gehst wenn Dein Auto 4 Jahre alt ist. Sonst wirds teuer bei einer Kontrolle.

Gruß und gute Fahrt

Ralph

2053
Hallo Eli,

oh sorry aber japanische Autos dürfen nicht nach Frankreich eingeführt werden !!!

 =D ;D

War ein Witz....
Das mit dem deutschen TÜV interessiert in F niemand (umgekehrt auch nicht).
Aber soweit ich weiß muß man in F sowieso erst ab einem Fahrzeugalter von 4 Jahren zum ersten Mal zum CT (wers besser weiß bitte korrigieren),
Dann dürfte das ja für dieses Jahr noch hinfällig sein.

Gruß Ralph

2054
Hallo Eli,

ja klar - die legst Du vor und schreibst gleich den Rabatt drauf (als bei 40 % schreibst Du 60 % Rabatt daneben).
Das wird i.d.R. anerkannt.
Bei mir haben sie weder bei den Autos noch bei den Motorrädern nachgefragt.

Gruß Ralph

2055
Hallo,

um Dein Auto in Frankreich anzumelden mußt Du einen Wohnsitz haben und nachweisen. Das wird dann schwierig.
Bei meinen Versicherungen genügte immer eine Kopie der letzten Rechnung (Credit Mutuel). Brauchte noch nie ne Übersetzung .
Allerdings mußt Du darauf hinweisen das der Rabatt auf einer deutsche Versicherungsrechnung "verkehrtherum" ausgewiesen ist.
Damit meine ich das der Ausgewiesene Schadensfreiheitsrabatt ja nicht tatsächlich ausgewiesen ist (Wenn Du zb. auf 35 % stehst hast Du ja 65% Rabatt- nur steht das nirgends) In Frankreich ist dann der Rabatt tatsächlich ausgewiesen (Leider gibt es nur höchstens 50 %).

Gruß Ralph