Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Ralph

2026
Behörden / Re: Arbeitslosengeld in Frankreich?
« am: 22. Januar 2008, 18:27:39 »
Hallo Unbekannt (e) ,

einfach mal ca. 10 Zeilen tiefer schauen - da gibt es schon einen ausfühlichen Thread dazu.

Oder link:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/arbeitslos-als-grenzgaenger-t806.0.html

Gruß und viel Glück bei der Arbeitssuche.

Ralph

2027
Behörden / Re: Facture
« am: 22. Januar 2008, 18:24:47 »
Hallo,

willkommen in Frankreich  ;D

Da zählt halt die Rechnung der FT oder EDF noch etwas - kannst ja mal was vergleichbares in einem Deutschen Amt vorlegen ( die weisen Dich gleich ein )......

Manche Dinge sind halt hier etwas anders.


Gruß Ralph

2028
Hallo,

es kommt darauf an ob Privatverkäufer oder Händler.

In der Regel ist es in Frankreich so das wenn Dein Autokäufer vom Kauf nachhause fährt und unterwegs was kaputtgeht, das er dann das Auto wieder zurückgeben kann.
Wochen später geht das natürlich nicht mehr. Bei arlistig verschwiegenen Mängel muß er das erst mal beweisen das Du davon wußtest.

Bei Händlern ist das anders - da gibt es i.d.R. 1 Jahr Garantie wie auch in D.

Gruß Ralph

2029
Behörden / Re: Karten führerschein beantragen
« am: 13. Januar 2008, 17:08:53 »
Hallo Christine,

also ich würd mal bei der Botschaft in Strasbourg nachfragen.
Die helfen einem eigentlich immer weiter. Man muß den Führerschein nicht in einen französischen umschreiben lassen (EU Gesetz) - also kann man ihn sicher auch in einen neuen EU-Schein umschreiben lassen.
Wir haben das damals als letzte Amtshandlung in D gemacht.

Gruß Ralph

PS: Berichte mal darüber wie das genau läuft - ich denke das interessiert hier noch einige mehr

2030
Hallo Marco,

ich dachte immer solche einfachen Fragen wüßtest Du schon allle   =D =D

Also - unbedingt ummelden - kostet sonst ein Ticket wenn Du in einer Kontrolle erwischt wirst und die Gendarmen es merken.
Ummelden bei der Sous-Prefecture - gibts ein eigenes Formular wenn Du innerhalb des Dep. bleibst. Imatriculation bleibt gleich und Du bekommst eine neue Carte Gris mit der neuen Adresse.


Service......

Gruß Ralph

2031
Steuern / Re: Zuschuss bei Isolation und Solarenergie...???
« am: 09. Januar 2008, 13:31:28 »
Hallo,

also zum Thema Dämmung - es gibt die verschiendensten Arten ein Haus zu dämmen.
In Frankreich wird im Moment noch sehr viel Innen gedämmt - was ich nicht ganz verstehen kann, da eine gedämmte Gebäudehülle immer besser ist als eine von Innnen gedämmte Wand.
Außendämmung gibt es als Vorsatzdämmung d.h. mit vorgehängter belüfteter Fassade oder als WDVS (Wärmedämmverbundsystem). Bei beiden Arten ist von Eurem neuen Putz nichts mehr zu sehen.

Die meiste Wärme geht aber beim Haus durch das Dach verloren. Wie sieht es da bei Euch aus ? Auch hier ist man in Frankreich teilweise Lichtjahre hinterher. Das soll jetzt nicht bösgemeint sein, aber wenn man im Jahr 2007 noch Häuser mit ungedämmten Dächern baut..........

Hier kann man auch sehr viel machen.
Wir haben hier bei unserem Haus vor 7 Jahren den kompletten Dachstock gedämmt (war auch ungedämmt) mit Rockwool zwischen den Sparren. Da die Sparren in den 70igern noch nicht so hoch waren bekamen wir nur 100 mm Dämmung unter. Dann nochmal 2 cm auf der Dampfsperre gibt 120 mm Dämmung. Hat sich sehr gelohnt. Im Winter wesentlich wärmer im obersten Geschoß und im Sommer nicht mehr so heiß. Man kann hier mit Glaswolle oder Steinwolle dämmen (ist auch gut wegen des Brandschutzes) - Steinwolle ist aber besser weil es eine höhere Schalldämmung hat.

Am besten ist natürlich eine Aufsparrendämmung, die rechnet sich aber nur dann wenn auch das Dach neu gedeckt wird.

Also - vielleicht könnt Ihr Eure Heizkosten durch eine vernünftige Dachdämmung senken. In Verbindung mit einer neuen modernen Heizung ändert das schon mal sehr viel. Und beim nächsten Verputzen dann halt einen Isolierputz machen lassen. Übrigens sind die Kältebrücken beim Haus schlechthin die Fenster. Auch hier auf moderne, dichte Fenster achten.

Gruß Ralph

2032
Sonstiges / Re: Frohe Weihnacht
« am: 25. Dezember 2007, 21:02:25 »
Der Weihnachtsmann kommt in den Knast
Geschrieben von Fred Staffen
Erschienen ist das Gedicht in einem Sprachenlehrbuch für Deutsche Sprache (Finnland) mit dem Buchtitel "Zusammen" zusammengestellt von Roman Schatz ISBN 951-1-17201-8

 
Lieber guter Weihnachtsmann,
jetzt ist`s soweit, jetzt bist du dran.
Mein Chef ist nämlich Rechtsanwalt.
Der klagt dich an, der stellt dich kalt.
 
Schon seit vielen hundert Jahren,
bist du nun durch das Land gefahren,
ohne Nummernschild und Licht.
Auch TÜV und ASU gab es nicht.
 
Dein Schlitten eignet sich nur schwer,
zur Teilnahme am Luftverkehr.
Es wird vor Gericht zu klären sein:
Besitzt du 'nen Pilotenschein?
 
Durch den Kamin ins Haus zu kommen,
ist rein rechtlich streng genommen
Hausfriedensbruch - Einbruch sogar.
Das gibt Gefängnis, das ist klar.
 
Und stiehlst du nicht bei den Besuchern,
von fremden Tellern Obst und Kuchen?
Das wird bestraft, das muss man ahnden.
Die Polizei lässt nach dir fahnden.
 
Es ist auch allgemein bekannt,
du kommst gar nicht aus diesem Land.
Wie man so hört, steht wohl dein Haus
am Nordpol, also sieht es aus,
als kämmst du nicht aus der EU.
Das kommt zur Klageschrift dazu!
 
Hier kommt das Deutsche Recht zum Tragen.
Ein jeder Richter wird sich fragen,
ob deine Arbeit rechtens ist,
weil du ohne Erlaubnis bist.
 
Der Engel, der dich stets begleitet,
ist minderjährig und bereitet
uns daher wirklich Kopfzerbrechen.
Das Jugendamt will mit dir sprechen!
 
Jetzt kommen wir zu ernsten Sachen.
Wir finden es gar nicht zum Lachen,
dass Kindern du mit Schläge drohst.
darüber ist mein Chef erbost.
 
Nötigung heißt das Vergehen
und wird bestraft, das wirst du sehen,
mit Freiheitsentzug von ein paar Jahren
aus ist's dann mit dem Schlittenfahren.
 
Das Handwerk ist dir bald gelegt,
es sei denn dieser Brief bewegt,
dich die Kanzlei reich zu beschenken,
dann wird mein Chef es überdenken.


Allen Forumsbesuchern wünsche ich erholsame, ruhige, friedliche Feiertage und einen Guten Start ins Jahr 2008.

Ralph


2033
Behörden / Re: Facture
« am: 22. Dezember 2007, 13:15:16 »
Hallo,

grundsätzlich benötigt man in F auf Ämtern entweder die Rechnung der EDF oder France Telecom .

Gruß Ralph

2034
Hallo,

also mein Kenntnisstand ist folgender (betrifft uns gerade aktuell - allerdings nur ausschließlich in Frankreich):

Steuer und Sozialversicherung in Frankreich wenn der deutsche Arbeitgeber dann hier in F eine Betriebsstätte anmeldet. Das geht auch über eine französchischen Steueranwalt. Die Gehaltsabrechung muß er ja dann auch machen.
Du zählst dann als ein Angestellter in Frankreich, wo man ja tatsächlich auch arbeitet.
Bei uns fällt allerdings der eine Tag in D weg. Wenn das aber nicht mehr als 45 Tage pro Jahr sind sollte das eigentlich auch gehen.
Wie gesagt, das ist die Auskunft der beteiligten 2 Steuerberater .

Das sind aber alles sehr grenzwertige und komplizierte Konstellationen und man sollte da sich auf die verlassen, die sich damit auskennen - Steuerberater.

Gruß Ralph

2035
Hallo zusammen,

ja - das sind die ersten Auswirkungen der Europäischen Bemühungen um den Energie Ausweis für Häuser.
Grundsätzlich eine gute Sache (besonders für mich da ich im Dämmstoffgeschäft zuhause bin  =D  ).
Da hat Frankreich gegenüber D noch erheblichen Nachholbedarf .
Hier hat sich leider noch nicht überall herumgesprochen das Dämmung Resourcenschonend ist.

Allerdings hat der Hype mit der Dämmung einen Haken - es gibt in Skandinavien schon Häuser die sogut gedämmt sind das es im Sommer zu kalt im Haus ist.
(Kein Witz !! )
Außerdem muß man beachten - je dichter die Gebäudehülle desto kritischer wirken sich Baumängel oder Lüftungsfehler aus (viele Häuser sind nur nicht feucht da genug Luft hinkommt um die Kondensation zu trocknen).
Also - wer sein Haus dämmt muß besonders darauf achten das die Dampfsperre auch luftdicht ist !!!!

Gruß Ralph

2036
Wohnen / Re: Neues Schloss und Deutscher Mietvertrag
« am: 09. Dezember 2007, 15:03:55 »
Hallo Zaren,

Deine rechtliche Frage kann letztendlich nur ein Jurist beantworten.
Allerdings bin ich schon der Meinung das ein Vertrag den 2 Parteien miteinander getroffen haben grundsätzlich gültig ist (die Sprache ist ja nicht entscheidend),
Sollten darin enthaltene Punkte der französischen Rechtsauffassung widersprechen wären die dann im Zweifelsfall ungültig - allerdings nicht der ganze Vertrag.
Ich habe auch Verträge mit französischen Firmen auf deutsch und nach deutschem Recht - die gelten auch Grenzüberschreitend.

Allerdings wäre mir die Rechtslage in Deinem Fall auch egal.
Schloß austauschen (Original aufheben und bei Auszug wieder einbauen) und gut ist. ( Hab ich in D auch schon so gemacht )
Dein Vermieter darf weder in F noch in D ohne Dein Wissen in Deine Wohnung / Haus.

Was die Kosten der Versicherung anbelangt muß der Mieter normalerweise die Brandversicherung bezahlen - Deine Hausratvers. deckt ja nur die Schäden an Deinen Möbeln nicht am Haus.
Die Wohnsteuer zahlt natürlich der Mieter. Die Grundsteuer geht an den Hauseigentümer.

Gruß Ralph

2037
Hallo,

Import aus USA ist auch nicht ganz einfach. Mußt beim französischen Importeur fragen - deutscher Importeuer nutzt nichts . Es sie denn er gibt dir für das auto ein COC das muß dann auch in F anerkannt werden.

Gruß Ralph

2038
Hallo Dominik,

herzlich willkommen - noch ein Biker - solangsam kriegen wir doch noch einen Motorrad Stammtisch zusammen.

Zum thema Motorräder ist schon viel geschrieben worden. Wird nicht einfach werden und wahrscheinlich ist es billiger den TÜV zu "bestechen"  =D

Schau mal hier: http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/motorrad-in-f-zulassen-t592.0.html

Und die 99 PS sind in Wirklichkeit 100. Wenn Deine Bikes keine COC haben (und das hört sich so an) wird es schwierig.
Wenn Du einen Motorradhändler in F kennen würdest, hättest Du ne Chance. Würde Ihm die 3 Bikes in die Hand drücken und einen Deal machen.
Ich habe es mir mittlerweile einfach gemacht und mir eins mit F Zulassung geholt. Ansonsten ruf mal bei den jeweiligen Importeuren Deiner Marken in F an und frag nach ob es eine EU Zulassung gibt. Wenn nicht solltest Du die Variante mit dem Händler ins Auge fassen.
Wenn Du weiteres wissen willst kannst Du Dich gerne an mich wenden.

Gruß Ralph



2039
Behörden / Re: Arbeitslos als Grenzgänger
« am: 30. November 2007, 21:23:31 »
Hallo Pero,

nein - Du mußt Dich dort arbeitslos melden wo Du lebst. Wenn Du offiziell Dich in Deutschland abgemeldet hast und in Frankreich lebst ist das französische Arbeitsamt zuständig. Vorher mußt Du aber erst beim deutschen die Bescheinigung holen das Du Ansprüche hast. Da würde ich in Eurem Fall dann gleich die französische Adresse eintragen.
Übrigens hab ich mich nochmals erkundigt - das deutsche Arbeitsamt verlangt tatsächlich das man sich in D arbeitssuchend meldet. Ich dachte das wäre freiwillig und macht ja auch Sinn wenn man in D was sucht.
Es geht wohl dem deutschen Arbeitsamt darum eine Kontrollfunktion der Dauer der Arbeitslosigkeit zu haben.

Die Leistungen des französischen Arbeitsamtes sind besser, die Zahlungsdauer ist länger und der erneute Anspruch entsteht wesentlich schneller als in D (i.d.R. nach 6 Monaten, kommt aber auf die Stundenzahl an).

Viel Glück bei der Arbeitssuche - vielleicht braucht sie sich ja gar nicht arbeitslos zu melden.
Übrigens ist in Frankreich der Akt Arbeitsamt = Bezahlung und Arbeitssuche / Vermittlung getrennt und wird von 2 Behörden erfüllt (ASSEDIC und ANPE).

Gruß Ralph

2040
Behörden / Re: nochmal zum Thema "Anmelden" beim Finanzamt
« am: 30. November 2007, 09:14:03 »
Hallo Simone,

also bei uns (ist schon ein paar Jahre her) war es so das Du beim ersten Mal natürlich zum Finanzamt gehen mußtest und Dich dort "anmelden" um die Steuerformulare zu bekommen. Ab dann bekommst Du sie sowieso automatisch.
Das anmelden war kein großer Akt - einfach Name und Adresse genannt und gut war. Dann hast du deine Stuernummer und fertig.

Auf irgendwelche Aktionen des deutschen Finanzamtes zu warten kannst Du vergessen.
Die arbeiten zwar mittlerweile grenzüberschreitend in vielen Bereichen zusammen aber das kann dauern und verpflichtet zur Steuererklärung bist ja schließlich Du und nicht das deutsche Finanzamt.
Aund Du bekommst dann auch Ärger wenn du es nicht machts.

Also eigentlich ganz logisch oder ?

Gruß Ralph