Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Ralph

1921
Hallo,

Du kannst Dir auch von der FT neben die F Buchse eine deutsche anbauen lassen - die machen das.
Ansonsten brauchst Du einen Adapter - wie in den vorigen Beiträgen erwähnt - da die Schaltung in F anders ist.

Bei unserem Forenmitglied Stefan Diener DS-SB erhältlich.

Gruß Ralph

1922
Technik / Re: Französische TV-Sender über ASTRA empfangen
« am: 17. April 2009, 22:35:04 »
Hallo Dieter,

also wenn ich die Frage richtig verstehe geht es darum über Astra 19,2 ° Canalsat zu schauen.....nicht um TNT

Wenn Du ne Karte und ein CI Modul hast sollte es eigentlich funktionieren.
Allerdings passen nicht alle CI Module in jeden Receiver. Im Zweifelsfall müßte dir hier aber CanalSat Auskunft geben können ob deren Ci Modul zu Eurem Receiver passt (Oder der Receiverhersteller).

Ansonsten sind die meisten französischen Fernsehsender auf Hotbird.
Mit einem Multifeed kann man beide Satelliten mit einer Schüssel empfangen - der Aufwand ist relativ gering (Multischalter).
Die TNT Alternative finde ich nicht so gelungen - es stehen eh schon zuviele Geräte rum beim Sat Fernsehen

Gruß Ralph

1923
Hallo Hermann,

die 3-Monats-Frist heißt sie müssen Dir nachweisen das du gefahren bist...... Das hat mit der Zusendung des Anhörungsbogens nichts zu tun.
Auf einen Anhörungsboden reagiert man am Besten nie (Erfahrung und Rat vom RA).
Daher kommen in D auch kurz vor Ende der 3 Monatsfrist die Grünweißen nach Hause.....

Gruß Ralph

1924
Hallo,

es stellen sich mir mehrere Fragen:

Seit wann gibt es bei Tempoverstößen mit dem Motorrad die Möglichkeit der Identifikation über ein Photo ? Also - ich trage immer Helm.......wie soll das gehen.
Wenn du sofort bezahlt hast gabs da überhaupt ein Photo ? Wenn du sofort bezahlt hast war das doch eine Messung ohne Photo mit anschließender Polizeikontrolle......
Hast Du da Angaben zu Deiner Person gemacht ?

Den französischen Führerschein können sie Dir nicht entziehen, aber ein Fahrverbot für Deutschland ausprechen können sie schon (das ist ein kleiner aber feiner Unterschied).
Das war nach altem Bußgeldkatalog der Fall wenn sie Dich zweimal innerhalb eines Jahres mit mehr als 26 km/h zu schnell (max. ca. 36 km/h) erwischt haben.
Wenn man an Ort und Stelle bezahlen kann ist die Sache aber normalerweise erledigt. Ist das Vergehen größer kann man auch nicht sofort bezahlen und es wird eine Strafanzeige gemacht .

Normalerweise muß innerhalb 3 Monaten der Halter zweifelsfrei festgestellt werden - sonst ist der Vorgang verjährt.

Wenn Du in Deutschland regelmäßig fahren mußt würde ich schon schnellstens Einspruch einlegen und einmal zu einem Rechtsanwalt gehen.
Ist alles ein bisschen seltsam......und schon ziemlich lange her.

Gruß Ralph

1925
Hallo Alex,

Deinen Aussagen kann ich entnehmen das Du regelmäßig in D bist. (Parke immer ohne Parkscheibe.......bekomme immer einen Strafzettel)

Da wäre ich vorsichtig, die sind in D trotzdem vermerkt. Schnell wird da auch mal abkassiert wenn Sie Dich erwischen.
Du wärst nicht die Erste der das so geht.

Gruß Ralph

1926
Arbeiten / Re: Arbeitslosengeld (wieviel %)
« am: 24. März 2009, 11:58:05 »
Hallo,

noch zur Ergänzung - meine Frau sagte mir gerade, es sind 80 % .......

Gruß Ralph

1927
Hallo,

der Thread ist ja schon ein bisschen älter. Wenn ich den über die Suchfunktion lese finde ich jede Menge Antworten.....
Geh ich über die Rubrik Arbeit rein - sehe ich nur 2 Beiträge.......sehr komisch.

Naja - nichtsdestotrotz locosnight - Deine Antwort ist nicht ganz korrekt. Du mußt / kannst dich nicht in beiden Ländern arbeitslos melden.
Entweder - der normale und zu empfehlende Weg - meldest Du dich hier in F arbeitslos und in Deutschland Arbeitssuchend (in der Annahme das Du wieder in D arbeiten willst).
Dann bekommst Du auch die Leistungen nach französischem Recht. Oder Du meldest dich in D arbeitslos.

Übrigens gibt es schon viele Beiträge zu diesem Thema - einfach mal "arbeitslos" in die Scuhfunktion eingeben.

Gruß Ralph

1928
Arbeiten / Re: Arbeitslosengeld (wieviel %)
« am: 23. März 2009, 22:06:13 »
Hallo,

grundsätzlich richtet sich das Arbeitslosengeld - vorausgesetzt Du hast einen Wohnort in F und meldest Dich hier arbeitslos - nach den französischen Regeln.
Den genauen Satz kenne ich nicht aber du bekommst mehr und länger. Außerdem bist Du automatisch Sozialversichert.

Gruß Ralph

1929
Sonstiges / Re: Bankeinzug grenzüberschreitend?
« am: 20. März 2009, 23:16:59 »
Hallo,

ja - aber das Onlinebankig kostet........ monatlich.
Da man in Frankreich aber sowieso alles mit Scheck bezahlt hab ich das Online Banking in den letzten Jahren nicht vermisst.

Aber 3,98 € für ne Überweisung ist echt ne Frechheit, das hab ich meinem Berater letztens auch gesagt.

Gruß Ralph


1930
Hallole,

da gibt es lange nicht soviel wie in Deutschland.
Einmal gibt es im französischen Ebay www.ebay.fr eine Reihe von Annoncen (anders wie in D).
Und eine sehr gute Übersicht gibt es hier http://www.321auto.com/Achat-voiture/Achat-voiture.htm .

Generell sind aber die Autos in F eher teurer als in D.
Mittlerweile ist es gar kein Problem mehr ein neueres EU Fahrzeug in F einzuführen und geht ganz schnell.
Falls Ihr in F ein Auto kaufen wollt darauf achten das der TÜV  bzw. CT max. 6 Monate alt ist. Dazu ist der Verkäufer eigentlich verpflichtet - es sei denn Ihr seid einverstanden das Ihr den Tüv neu macht.
Ansonsten - wenn Ihr Hilfe braucht - einfach melden.

Gruß Ralph

1931
Hallo Hermann,

na das ist ja mal ne gute Nachricht.
.....wenn Du mal meine Auspuffanlage siehst .......

Man sollte die Jungs vom FFMC echt unterstützen.......auf das die CT für immer in der Schublade bleibt.

Gruß Ralph

1932
Hallo Hermann,

lange nichts gehört (gelesen).

Also es geht sicher mehr im Elsass als in Lothringen - aber Alles sicher nicht.....
Ich habe genug Bekannte mit Moppeds über 100 PS - das hätte ich bestimmt auch schon mitbekommen wenn das jetzt alles legalisiert wäre.......

Gruß Ralph

PS : wer braucht schon 100 PS - Hubraum ist Alles  d066.gif

1933
Hallo,

also in den Definitionen des französischen Wikipedias zum Thema Permis moto en France steht nichts von einer Begrenzung des Führerscheins auf 100 Ps.

http://fr.wikipedia.org/wiki/Permis_moto_en_France

Hier habe ich noch was vom FFMC - Markus, Du erinnerst Dich dunkel ? Das waren die die gegen die Einführung des CT bei Motorrädern sind....

http://www.motardsencolere.com/spip.php?rubrique6

Markus - glaubst Du das Lothringer (noch dazu welche von der S.P.) ins Alsace gehen.. ???:So Ist:
Net en hondert joahr...

Gruß Ralph

1934
Steuern / Re: Umrechnung PS in CV
« am: 16. März 2009, 16:12:46 »
Hallo,

also - so ganz einfach ist es nicht.
Es ist auch ein bisschen "Politik" mit drin - sprich französische Fahrzeuge werden ein bisschen bevorzugt. Das Alter spielt eigentlich keine Rolle - man bezahlt halt bei der Anmeldung ab 10 Jahre beim PKW nur noch die Hälfte.
Bei Motorrädern geht es i.d.R. nach Hubraum - je angefangenen 100 ccm . Aber meine 1400er hat mit 13 hundertirgendwas ccm 12 CV - also auch wieder nicht logisch.
Und unseren alten 806er mit 2,1 ltr. Diesel hatte eigentlich laut Hersteller 7 CV - aber die Sousprefectur hat ihn in 8 CV eingeordnet (Hinweis war die übliche bessere Ausstattung von deutschen Modellen) und Diskussionen mit der Sous-Prefecture bringen jetzt nicht so wahnsinnig viel.
Ein 4 liter Diesel Geländewagen (Toyota Landcruiser) hatte 16 CV - mein Benziner Cabrio mit 3 liter Maschine hat auch 16 CV ??!!

Also ich konnte in den vergangenen 9 Jahren seit ich hier bin keine Nachvollziehbarkeit von Steuer PS erkennen.

Gruß Ralph

1935
Hallo Saarbrücker,

ich glaube Dir ja das Du die Maschine ungedrosselt zugelassen hast. Nur - wenn das mit dem Führerschein (Begrenzung auf 73,6 kw) stimmt nutzt das ja gar nix.

Was mich auch wundert - ich hab in meinen Motorrad Papieren immer nur CV ´s stehen, nie die tatsächliche PS / KW Zahl.
Aber wie bereits geschrieben trifft da geltendes EU Recht auf nationale "Engstirnigkeit". Normalerweise bräuchte man bei einem bereits in einem EU Land zugelassen Fahrzeug auch keine COC mehr - die Praxis sieht leider anders aus.

Außerdem gibt es auch noch Unterschiede zwischen 67/68  - Elsass und 57/54 Lothringen. Bei den Elsässern geht viel mehr als in Lothringen. So hatte ich Riesenprobleme als es keine Abmeldebescheinigung in D mehr gab. Die Elsässer wußten Bescheid (arbeiten auch eng mit dem Landratsamt Offenburg zusammen) - die Lothringer allerdings nicht. Und auf meine Bitte in Strasbourg anzurufen bekam ich nur einen gereizten Blick und die Aussage "das es hier niemand interessiert wie es im Elsass geht".

Gruß Ralph