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1921
Technik / Re: passt ein deutsches telefon auch in eine französische buchse?
« am: 24. April 2009, 19:51:47 »
Hallo,
Du kannst Dir auch von der FT neben die F Buchse eine deutsche anbauen lassen - die machen das.
Ansonsten brauchst Du einen Adapter - wie in den vorigen Beiträgen erwähnt - da die Schaltung in F anders ist.
Bei unserem Forenmitglied Stefan Diener DS-SB erhältlich.
Gruß Ralph
Du kannst Dir auch von der FT neben die F Buchse eine deutsche anbauen lassen - die machen das.
Ansonsten brauchst Du einen Adapter - wie in den vorigen Beiträgen erwähnt - da die Schaltung in F anders ist.
Bei unserem Forenmitglied Stefan Diener DS-SB erhältlich.
Gruß Ralph
1922
Technik / Re: Französische TV-Sender über ASTRA empfangen
« am: 17. April 2009, 22:35:04 »
Hallo Dieter,
also wenn ich die Frage richtig verstehe geht es darum über Astra 19,2 ° Canalsat zu schauen.....nicht um TNT
Wenn Du ne Karte und ein CI Modul hast sollte es eigentlich funktionieren.
Allerdings passen nicht alle CI Module in jeden Receiver. Im Zweifelsfall müßte dir hier aber CanalSat Auskunft geben können ob deren Ci Modul zu Eurem Receiver passt (Oder der Receiverhersteller).
Ansonsten sind die meisten französischen Fernsehsender auf Hotbird.
Mit einem Multifeed kann man beide Satelliten mit einer Schüssel empfangen - der Aufwand ist relativ gering (Multischalter).
Die TNT Alternative finde ich nicht so gelungen - es stehen eh schon zuviele Geräte rum beim Sat Fernsehen
Gruß Ralph
also wenn ich die Frage richtig verstehe geht es darum über Astra 19,2 ° Canalsat zu schauen.....nicht um TNT
Wenn Du ne Karte und ein CI Modul hast sollte es eigentlich funktionieren.
Allerdings passen nicht alle CI Module in jeden Receiver. Im Zweifelsfall müßte dir hier aber CanalSat Auskunft geben können ob deren Ci Modul zu Eurem Receiver passt (Oder der Receiverhersteller).
Ansonsten sind die meisten französischen Fernsehsender auf Hotbird.
Mit einem Multifeed kann man beide Satelliten mit einer Schüssel empfangen - der Aufwand ist relativ gering (Multischalter).
Die TNT Alternative finde ich nicht so gelungen - es stehen eh schon zuviele Geräte rum beim Sat Fernsehen
Gruß Ralph
1923
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: In D geblitzt, 1 Monat Fahrverbot????
« am: 29. März 2009, 22:10:45 »
Hallo Hermann,
die 3-Monats-Frist heißt sie müssen Dir nachweisen das du gefahren bist...... Das hat mit der Zusendung des Anhörungsbogens nichts zu tun.
Auf einen Anhörungsboden reagiert man am Besten nie (Erfahrung und Rat vom RA).
Daher kommen in D auch kurz vor Ende der 3 Monatsfrist die Grünweißen nach Hause.....
Gruß Ralph
die 3-Monats-Frist heißt sie müssen Dir nachweisen das du gefahren bist...... Das hat mit der Zusendung des Anhörungsbogens nichts zu tun.
Auf einen Anhörungsboden reagiert man am Besten nie (Erfahrung und Rat vom RA).
Daher kommen in D auch kurz vor Ende der 3 Monatsfrist die Grünweißen nach Hause.....
Gruß Ralph
1924
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: In D geblitzt, 1 Monat Fahrverbot????
« am: 28. März 2009, 22:05:37 »
Hallo,
es stellen sich mir mehrere Fragen:
Seit wann gibt es bei Tempoverstößen mit dem Motorrad die Möglichkeit der Identifikation über ein Photo ? Also - ich trage immer Helm.......wie soll das gehen.
Wenn du sofort bezahlt hast gabs da überhaupt ein Photo ? Wenn du sofort bezahlt hast war das doch eine Messung ohne Photo mit anschließender Polizeikontrolle......
Hast Du da Angaben zu Deiner Person gemacht ?
Den französischen Führerschein können sie Dir nicht entziehen, aber ein Fahrverbot für Deutschland ausprechen können sie schon (das ist ein kleiner aber feiner Unterschied).
Das war nach altem Bußgeldkatalog der Fall wenn sie Dich zweimal innerhalb eines Jahres mit mehr als 26 km/h zu schnell (max. ca. 36 km/h) erwischt haben.
Wenn man an Ort und Stelle bezahlen kann ist die Sache aber normalerweise erledigt. Ist das Vergehen größer kann man auch nicht sofort bezahlen und es wird eine Strafanzeige gemacht .
Normalerweise muß innerhalb 3 Monaten der Halter zweifelsfrei festgestellt werden - sonst ist der Vorgang verjährt.
Wenn Du in Deutschland regelmäßig fahren mußt würde ich schon schnellstens Einspruch einlegen und einmal zu einem Rechtsanwalt gehen.
Ist alles ein bisschen seltsam......und schon ziemlich lange her.
Gruß Ralph
es stellen sich mir mehrere Fragen:
Seit wann gibt es bei Tempoverstößen mit dem Motorrad die Möglichkeit der Identifikation über ein Photo ? Also - ich trage immer Helm.......wie soll das gehen.
Wenn du sofort bezahlt hast gabs da überhaupt ein Photo ? Wenn du sofort bezahlt hast war das doch eine Messung ohne Photo mit anschließender Polizeikontrolle......
Hast Du da Angaben zu Deiner Person gemacht ?
Den französischen Führerschein können sie Dir nicht entziehen, aber ein Fahrverbot für Deutschland ausprechen können sie schon (das ist ein kleiner aber feiner Unterschied).
Das war nach altem Bußgeldkatalog der Fall wenn sie Dich zweimal innerhalb eines Jahres mit mehr als 26 km/h zu schnell (max. ca. 36 km/h) erwischt haben.
Wenn man an Ort und Stelle bezahlen kann ist die Sache aber normalerweise erledigt. Ist das Vergehen größer kann man auch nicht sofort bezahlen und es wird eine Strafanzeige gemacht .
Normalerweise muß innerhalb 3 Monaten der Halter zweifelsfrei festgestellt werden - sonst ist der Vorgang verjährt.
Wenn Du in Deutschland regelmäßig fahren mußt würde ich schon schnellstens Einspruch einlegen und einmal zu einem Rechtsanwalt gehen.
Ist alles ein bisschen seltsam......und schon ziemlich lange her.
Gruß Ralph
1925
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Achtung !!! dt. Strafzetteln kommen jetzt nach FR
« am: 26. März 2009, 22:51:21 »
Hallo Alex,
Deinen Aussagen kann ich entnehmen das Du regelmäßig in D bist. (Parke immer ohne Parkscheibe.......bekomme immer einen Strafzettel)
Da wäre ich vorsichtig, die sind in D trotzdem vermerkt. Schnell wird da auch mal abkassiert wenn Sie Dich erwischen.
Du wärst nicht die Erste der das so geht.
Gruß Ralph
Deinen Aussagen kann ich entnehmen das Du regelmäßig in D bist. (Parke immer ohne Parkscheibe.......bekomme immer einen Strafzettel)
Da wäre ich vorsichtig, die sind in D trotzdem vermerkt. Schnell wird da auch mal abkassiert wenn Sie Dich erwischen.
Du wärst nicht die Erste der das so geht.
Gruß Ralph
1926
Arbeiten / Re: Arbeitslosengeld (wieviel %)
« am: 24. März 2009, 11:58:05 »
Hallo,
noch zur Ergänzung - meine Frau sagte mir gerade, es sind 80 % .......
Gruß Ralph
noch zur Ergänzung - meine Frau sagte mir gerade, es sind 80 % .......
Gruß Ralph
1927
Arbeiten / Re: Bezug von Arbeitslosengeld aus Deutschland auch bei Wohnort im Elsass möglich?
« am: 23. März 2009, 22:17:02 »
Hallo,
der Thread ist ja schon ein bisschen älter. Wenn ich den über die Suchfunktion lese finde ich jede Menge Antworten.....
Geh ich über die Rubrik Arbeit rein - sehe ich nur 2 Beiträge.......sehr komisch.
Naja - nichtsdestotrotz locosnight - Deine Antwort ist nicht ganz korrekt. Du mußt / kannst dich nicht in beiden Ländern arbeitslos melden.
Entweder - der normale und zu empfehlende Weg - meldest Du dich hier in F arbeitslos und in Deutschland Arbeitssuchend (in der Annahme das Du wieder in D arbeiten willst).
Dann bekommst Du auch die Leistungen nach französischem Recht. Oder Du meldest dich in D arbeitslos.
Übrigens gibt es schon viele Beiträge zu diesem Thema - einfach mal "arbeitslos" in die Scuhfunktion eingeben.
Gruß Ralph
der Thread ist ja schon ein bisschen älter. Wenn ich den über die Suchfunktion lese finde ich jede Menge Antworten.....
Geh ich über die Rubrik Arbeit rein - sehe ich nur 2 Beiträge.......sehr komisch.
Naja - nichtsdestotrotz locosnight - Deine Antwort ist nicht ganz korrekt. Du mußt / kannst dich nicht in beiden Ländern arbeitslos melden.
Entweder - der normale und zu empfehlende Weg - meldest Du dich hier in F arbeitslos und in Deutschland Arbeitssuchend (in der Annahme das Du wieder in D arbeiten willst).
Dann bekommst Du auch die Leistungen nach französischem Recht. Oder Du meldest dich in D arbeitslos.
Übrigens gibt es schon viele Beiträge zu diesem Thema - einfach mal "arbeitslos" in die Scuhfunktion eingeben.
Gruß Ralph
1928
Arbeiten / Re: Arbeitslosengeld (wieviel %)
« am: 23. März 2009, 22:06:13 »
Hallo,
grundsätzlich richtet sich das Arbeitslosengeld - vorausgesetzt Du hast einen Wohnort in F und meldest Dich hier arbeitslos - nach den französischen Regeln.
Den genauen Satz kenne ich nicht aber du bekommst mehr und länger. Außerdem bist Du automatisch Sozialversichert.
Gruß Ralph
grundsätzlich richtet sich das Arbeitslosengeld - vorausgesetzt Du hast einen Wohnort in F und meldest Dich hier arbeitslos - nach den französischen Regeln.
Den genauen Satz kenne ich nicht aber du bekommst mehr und länger. Außerdem bist Du automatisch Sozialversichert.
Gruß Ralph
1929
Sonstiges / Re: Bankeinzug grenzüberschreitend?
« am: 20. März 2009, 23:16:59 »
Hallo,
ja - aber das Onlinebankig kostet........ monatlich.
Da man in Frankreich aber sowieso alles mit Scheck bezahlt hab ich das Online Banking in den letzten Jahren nicht vermisst.
Aber 3,98 € für ne Überweisung ist echt ne Frechheit, das hab ich meinem Berater letztens auch gesagt.
Gruß Ralph
ja - aber das Onlinebankig kostet........ monatlich.
Da man in Frankreich aber sowieso alles mit Scheck bezahlt hab ich das Online Banking in den letzten Jahren nicht vermisst.
Aber 3,98 € für ne Überweisung ist echt ne Frechheit, das hab ich meinem Berater letztens auch gesagt.
Gruß Ralph
1930
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Autobörsen im Internet
« am: 20. März 2009, 12:56:57 »
Hallole,
da gibt es lange nicht soviel wie in Deutschland.
Einmal gibt es im französischen Ebay www.ebay.fr eine Reihe von Annoncen (anders wie in D).
Und eine sehr gute Übersicht gibt es hier http://www.321auto.com/Achat-voiture/Achat-voiture.htm .
Generell sind aber die Autos in F eher teurer als in D.
Mittlerweile ist es gar kein Problem mehr ein neueres EU Fahrzeug in F einzuführen und geht ganz schnell.
Falls Ihr in F ein Auto kaufen wollt darauf achten das der TÜV bzw. CT max. 6 Monate alt ist. Dazu ist der Verkäufer eigentlich verpflichtet - es sei denn Ihr seid einverstanden das Ihr den Tüv neu macht.
Ansonsten - wenn Ihr Hilfe braucht - einfach melden.
Gruß Ralph
da gibt es lange nicht soviel wie in Deutschland.
Einmal gibt es im französischen Ebay www.ebay.fr eine Reihe von Annoncen (anders wie in D).
Und eine sehr gute Übersicht gibt es hier http://www.321auto.com/Achat-voiture/Achat-voiture.htm .
Generell sind aber die Autos in F eher teurer als in D.
Mittlerweile ist es gar kein Problem mehr ein neueres EU Fahrzeug in F einzuführen und geht ganz schnell.
Falls Ihr in F ein Auto kaufen wollt darauf achten das der TÜV bzw. CT max. 6 Monate alt ist. Dazu ist der Verkäufer eigentlich verpflichtet - es sei denn Ihr seid einverstanden das Ihr den Tüv neu macht.
Ansonsten - wenn Ihr Hilfe braucht - einfach melden.
Gruß Ralph
1931
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Neu 01/2009: Beschädigtes Fahrzeug -> Einzug der Carte Grise
« am: 19. März 2009, 21:17:26 »
Hallo Hermann,
na das ist ja mal ne gute Nachricht.
.....wenn Du mal meine Auspuffanlage siehst .......
Man sollte die Jungs vom FFMC echt unterstützen.......auf das die CT für immer in der Schublade bleibt.
Gruß Ralph
na das ist ja mal ne gute Nachricht.
.....wenn Du mal meine Auspuffanlage siehst .......
Man sollte die Jungs vom FFMC echt unterstützen.......auf das die CT für immer in der Schublade bleibt.
Gruß Ralph
1932
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Motorrad in F oder in D kaufen
« am: 17. März 2009, 19:05:56 »
Hallo Hermann,
lange nichts gehört (gelesen).
Also es geht sicher mehr im Elsass als in Lothringen - aber Alles sicher nicht.....
Ich habe genug Bekannte mit Moppeds über 100 PS - das hätte ich bestimmt auch schon mitbekommen wenn das jetzt alles legalisiert wäre.......
Gruß Ralph
PS : wer braucht schon 100 PS - Hubraum ist Alles
lange nichts gehört (gelesen).
Also es geht sicher mehr im Elsass als in Lothringen - aber Alles sicher nicht.....
Ich habe genug Bekannte mit Moppeds über 100 PS - das hätte ich bestimmt auch schon mitbekommen wenn das jetzt alles legalisiert wäre.......
Gruß Ralph
PS : wer braucht schon 100 PS - Hubraum ist Alles
1933
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Motorrad in F oder in D kaufen
« am: 17. März 2009, 11:49:06 »
Hallo,
also in den Definitionen des französischen Wikipedias zum Thema Permis moto en France steht nichts von einer Begrenzung des Führerscheins auf 100 Ps.
http://fr.wikipedia.org/wiki/Permis_moto_en_France
Hier habe ich noch was vom FFMC - Markus, Du erinnerst Dich dunkel ? Das waren die die gegen die Einführung des CT bei Motorrädern sind....
http://www.motardsencolere.com/spip.php?rubrique6
Markus - glaubst Du das Lothringer (noch dazu welche von der S.P.) ins Alsace gehen.. ?
Net en hondert joahr...
Gruß Ralph
also in den Definitionen des französischen Wikipedias zum Thema Permis moto en France steht nichts von einer Begrenzung des Führerscheins auf 100 Ps.
http://fr.wikipedia.org/wiki/Permis_moto_en_France
Hier habe ich noch was vom FFMC - Markus, Du erinnerst Dich dunkel ? Das waren die die gegen die Einführung des CT bei Motorrädern sind....
http://www.motardsencolere.com/spip.php?rubrique6
Markus - glaubst Du das Lothringer (noch dazu welche von der S.P.) ins Alsace gehen.. ?
Net en hondert joahr...
Gruß Ralph
1934
Steuern / Re: Umrechnung PS in CV
« am: 16. März 2009, 16:12:46 »
Hallo,
also - so ganz einfach ist es nicht.
Es ist auch ein bisschen "Politik" mit drin - sprich französische Fahrzeuge werden ein bisschen bevorzugt. Das Alter spielt eigentlich keine Rolle - man bezahlt halt bei der Anmeldung ab 10 Jahre beim PKW nur noch die Hälfte.
Bei Motorrädern geht es i.d.R. nach Hubraum - je angefangenen 100 ccm . Aber meine 1400er hat mit 13 hundertirgendwas ccm 12 CV - also auch wieder nicht logisch.
Und unseren alten 806er mit 2,1 ltr. Diesel hatte eigentlich laut Hersteller 7 CV - aber die Sousprefectur hat ihn in 8 CV eingeordnet (Hinweis war die übliche bessere Ausstattung von deutschen Modellen) und Diskussionen mit der Sous-Prefecture bringen jetzt nicht so wahnsinnig viel.
Ein 4 liter Diesel Geländewagen (Toyota Landcruiser) hatte 16 CV - mein Benziner Cabrio mit 3 liter Maschine hat auch 16 CV ??!!
Also ich konnte in den vergangenen 9 Jahren seit ich hier bin keine Nachvollziehbarkeit von Steuer PS erkennen.
Gruß Ralph
also - so ganz einfach ist es nicht.
Es ist auch ein bisschen "Politik" mit drin - sprich französische Fahrzeuge werden ein bisschen bevorzugt. Das Alter spielt eigentlich keine Rolle - man bezahlt halt bei der Anmeldung ab 10 Jahre beim PKW nur noch die Hälfte.
Bei Motorrädern geht es i.d.R. nach Hubraum - je angefangenen 100 ccm . Aber meine 1400er hat mit 13 hundertirgendwas ccm 12 CV - also auch wieder nicht logisch.
Und unseren alten 806er mit 2,1 ltr. Diesel hatte eigentlich laut Hersteller 7 CV - aber die Sousprefectur hat ihn in 8 CV eingeordnet (Hinweis war die übliche bessere Ausstattung von deutschen Modellen) und Diskussionen mit der Sous-Prefecture bringen jetzt nicht so wahnsinnig viel.
Ein 4 liter Diesel Geländewagen (Toyota Landcruiser) hatte 16 CV - mein Benziner Cabrio mit 3 liter Maschine hat auch 16 CV ??!!
Also ich konnte in den vergangenen 9 Jahren seit ich hier bin keine Nachvollziehbarkeit von Steuer PS erkennen.
Gruß Ralph
1935
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Motorrad in F oder in D kaufen
« am: 16. März 2009, 16:00:45 »
Hallo Saarbrücker,
ich glaube Dir ja das Du die Maschine ungedrosselt zugelassen hast. Nur - wenn das mit dem Führerschein (Begrenzung auf 73,6 kw) stimmt nutzt das ja gar nix.
Was mich auch wundert - ich hab in meinen Motorrad Papieren immer nur CV ´s stehen, nie die tatsächliche PS / KW Zahl.
Aber wie bereits geschrieben trifft da geltendes EU Recht auf nationale "Engstirnigkeit". Normalerweise bräuchte man bei einem bereits in einem EU Land zugelassen Fahrzeug auch keine COC mehr - die Praxis sieht leider anders aus.
Außerdem gibt es auch noch Unterschiede zwischen 67/68 - Elsass und 57/54 Lothringen. Bei den Elsässern geht viel mehr als in Lothringen. So hatte ich Riesenprobleme als es keine Abmeldebescheinigung in D mehr gab. Die Elsässer wußten Bescheid (arbeiten auch eng mit dem Landratsamt Offenburg zusammen) - die Lothringer allerdings nicht. Und auf meine Bitte in Strasbourg anzurufen bekam ich nur einen gereizten Blick und die Aussage "das es hier niemand interessiert wie es im Elsass geht".
Gruß Ralph
ich glaube Dir ja das Du die Maschine ungedrosselt zugelassen hast. Nur - wenn das mit dem Führerschein (Begrenzung auf 73,6 kw) stimmt nutzt das ja gar nix.
Was mich auch wundert - ich hab in meinen Motorrad Papieren immer nur CV ´s stehen, nie die tatsächliche PS / KW Zahl.
Aber wie bereits geschrieben trifft da geltendes EU Recht auf nationale "Engstirnigkeit". Normalerweise bräuchte man bei einem bereits in einem EU Land zugelassen Fahrzeug auch keine COC mehr - die Praxis sieht leider anders aus.
Außerdem gibt es auch noch Unterschiede zwischen 67/68 - Elsass und 57/54 Lothringen. Bei den Elsässern geht viel mehr als in Lothringen. So hatte ich Riesenprobleme als es keine Abmeldebescheinigung in D mehr gab. Die Elsässer wußten Bescheid (arbeiten auch eng mit dem Landratsamt Offenburg zusammen) - die Lothringer allerdings nicht. Und auf meine Bitte in Strasbourg anzurufen bekam ich nur einen gereizten Blick und die Aussage "das es hier niemand interessiert wie es im Elsass geht".
Gruß Ralph
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