Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Ralph

1906
Hallo Dori,

es sind 45 Tage ---- aber ganz so einfach wie Du es schreibst ist es leider nicht. Es muß schon auch einer Steuerprüfung standhalten können.
Der beste Ansprechpartner für diese Frage ist ein Steuerberater . Und selbst unter denen gibt es zu diesem Thema auch keine eindeutigen Meinungen.

Im Übrigen Tom - erlaube mir den Hinweis - gibt es sicherlich auch andere (sinnvollen) Gründe nach Frankreich zu ziehen als nur wegen der Steuer. Mich frustrieren solche Aussagen immer wieder und ich verstehe dann auch wenn sich die "Franzosen" gegenüber uns Deutschen etwas distanziert verhalten (um das mal vorsichtig auszudrücken). Aber das ist meine persönliche Meinung.....

Gruß Ralph

1907
Hallo,

es ist interessant welche Probleme Politiker im Moment als höchste Dringlichkeit ansehen........  d066.gif

Gruß Ralph

1908
Steuern / Re: Steuerfrage
« am: 26. Mai 2009, 20:43:25 »
Hallo Pifolog,

Deine Ausführungen stimmen natürlich auch.
Aber ich dachte das er sowieso nicht öfters wie 45 Mal pro Jahr nach Frankfurt muß (inkl. Urlaub etc).

Die Steuerprüfer wollen eigentlich das er nicht nur mal "kurz" bei seinem Arbeitsplatz vorbeischaut sondern dort auch "arbeitet" dann an diesen Tagen....Nur - wer will da schon das Gegenteil beweisen ?

Wenn auf dem Weg von zuhause nach Frankfurt auch der Arbeitsplatz liegt sollte das eigentlich kein Problem sein.
Anders sieht es aus wenn die Ziele in verschiedenen Richtungen liegen - dann glaubt wahrscheinlich keiner daran das Du an diesem Tag auch an deinem Arbeitsplatz warst.
Ich führe auf Anraten meines Steuerberaters diesbezüglich ein Monatsprotokoll wo ich dann die einzelnen Tage protokolliere um nicht über die 45 Tage zu kommen.

Ralph

1909
Steuern / Re: Steuerfrage
« am: 26. Mai 2009, 19:06:25 »
Hallo Grenzhüpfer,

Du darfst max. an 45 Tagen im Jahr die Grenzzone verlassen ohne den Status des Grenzgängers zu verlieren (Reisen mit Übernachtung zählen als 2 Tage)

Gruß Ralph

1910
Versicherungen / Re: Schäden in Mietwohnung durch Katze
« am: 13. Mai 2009, 18:22:34 »
Hallo Timo,

im Prinzip kann ja auch keiner Deine Frage beantworten da ja bei den Versicherungen jeder Fall anders ist und jede Versicherung anders reagiert. Normalerweise ist die Tierhalter Haftpflicht mit drin (solltest Du abklären).
So wie ich die französischen Versicherer mittlerweile kenne schicken die einen Experten der ein Gutachten macht. Und je nachdem was dabei herauskommt wird die Versicherung entscheiden.
Gut wäre natürlich einen persönlichen Draht zur Versicherung zu haben - das hilft oft. Am Besten mal mit der Versicherung reden.

Und - dann der Katze ein paar Kratzbäume kaufen ......

Gruß Ralph

1911
Arbeiten / Re: Polizeiliches Führungszeugnis
« am: 12. Mai 2009, 21:33:43 »
Hallo Eli,

schau mal hier steht alles http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/06/Verwaltungsrecht.html

und hier http://www.bundesjustizamt.de/cln_048/nn_257944/DE/Themen/Strafrecht/BZR/BZRInhalte/FAQ.html


Polizeiliches Führungszeugnis

Wer in Deutschland keinen Wohnsitz hat, kann ein polizeiliches Führungszeugnis beim Bundeszentralregister beantragen. Die Unterschrift auf dem Antragsformular muss bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beglaubigt werden.

Gruß Ralph

1912
Marktplatz - Biete und Suche / Re: Katze gesucht!
« am: 12. Mai 2009, 18:27:17 »
Hallo Zaren,

als langjähriger Katzenfreund weiß ich das sich Katzen während des Urlaubs der Besitzer am wohlsten in Ihrer gewohnten Umgebung fühlen. So machen wir das schon seit 20 Jahren.......

Wende Dich mal an Ellen Collissy Tel. 03 87 846267 - Sie züchtet BKH .
www.von-adelsbach.com

Gruß Ralph

1913
Steuern / Re: Unglaublich- aber wahr !...leider...
« am: 11. Mai 2009, 16:07:55 »
Hallo Moni,

sorry - bin diese Woche a bisserl im Stress......

Hier z.b. http://archiv.jura.uni-saarland.de/entschdb/fgsaarland/dboutput.php3?id=308

http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2009.1.28/1R6507.html

http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1994/XX940696.HTM

Hatte vor ein paar Monaten noch ein paar interessante Verfahren gefunden.
Gib einfach mal "verlust Grenzgängereigenschaft" oder "Lohsteuernnachforderung" und ähnliches ein.
Mein Steuerberater ermahnt mich auch immer wieder alles überkorrekt zu machen da es sonst schnell teuer werden könnter (er hatte bereits mehrere Fälle).

Gruß Ralph

1914
Steuern / Re: Unglaublich- aber wahr !...leider...
« am: 08. Mai 2009, 13:02:35 »


Was mich noch interessiert ist warum sich da ein Abreitgeber quer stellt? Er hat da doch rein gar nichts zu befürchten, zumal ein Arbeitgeber in Grenregionen häufiger mit solchen DIngen konfrontiert sein müsste und somit kann man erwarten das er sich gut Beraten lässt.



Hallo Chris,

er hat ne ganze Menge zu befürchten - wenn Dein Grenzgängerstatus nämlich gekippt wird (warum auch immer), dann haftet er für die Lohnsteuer......
Und das das öfters vorkommt sieht man beim googlen, da gibt es einige Prozessberichte......
Wenn Du ganz normal den ganzen Tag im Büro sitzt ist das relativ unwahrscheinlich . Aber es gibt auch genug Fahrer, Außendienstler usw. - da kann das ganz schnell passieren....

Gruß Ralph

1915
Hallo Ralf,

und - Moni hat das erzählt (glaube ich mich zu erinnern) - wenn man nicht blinkt, kassieren die Flicks 2 mal ab. Einmal fürs nichblinken beim Einfahren und einmal fürs Ausfahren......
Nette Einnahmequelle.

Wie ist das denn mit dem Blinken beim überholen. Meine mich zu erinnern mal gelesen zu haben das man während des ganzen Überholvorgangs blinken muß.... - stimmt das ?

Gruß Ralph

1916
Steuern / Re: Besteuerung Firmenwagen in F
« am: 01. Mai 2009, 12:46:30 »
Hallo Hans,

Du vergisst die Fahrten zw. Wohn-u. Arbeitsstätte - kostet auch nochmal Steuer und Sozi Versicherung.... dann wird das Auto schon teurer.

Ralph

1917
Steuern / Re: Besteuerung Firmenwagen in F
« am: 30. April 2009, 13:24:30 »
Hallo Hans,

ich würge gar nichts ab und wäre sehr glücklich darüber die französische Methode anwenden zu dürfen.......
Außerdem führen ja Deine Äußerungen auch nicht unbedingt dazu - Klarheit zu schaffen. Denn das setzt voraus das sich der Arbeitgeber darauf einläßt.

Wir bewegen uns hier in einer schlecht geregelten (vorsichtig ausgedrückt) Grauzone.
Und als in Deutschland Beschäftigter wird sich wohl der AG immer eher auf die "deutsche" Methode festlegen wollen, denn die kennt er ja. Wenn sich Dein AG da anders verhält ist das sehr schön für Euch.

Letztenendes ist so eine Frage ein Fall für einen Steuerberater (und selbst die tun sich mit dieser Frage sehr schwer).
Meistens sind ja die Personalabteilungen nicht mal dazu bereit die kostengünstige Fahrtenbuchmethode zu akzeptieren.

Ich würde mich schon mal gar nicht auf eine 2 % Methode einlassen - mit welcher Begründung verlangen die das Doppelte wie gesetzlich vorgeschrieben ?
Da kostet am Ende der Firmenwagen soviel Geld das sich das nicht mehr lohnt.

Übrigens wäre es auch sehr schön wenn man sich kurz vorstellt wenn man den "Raum" betritt.....

Gruß Ralph

1918
Hallo Markus,

das liegt wahrscheinlich daran das das noch zu Strasbourg gehört:

SCHUMPP
Concessionnaire Moto Concessionnaire Quad
8 RUE JEAN  MONNET
67038 STRASBOURG CEDEX
T. 03-88-76-50-80
F. 03-88-76-96-70

http://www.honda-schumpp.fr/

Dachte Du hast Dein Traummopped schon gefunden ?

Gruß Ralph

1919
Steuern / Re: Besteuerung Firmenwagen in F
« am: 29. April 2009, 20:18:46 »
Lieber Hans,

sorry - das ist nicht meine Ansicht - das ist die Praxis.....

Das Problem ist, daß sich Dein deutscher Arbeitgeber nicht dafür interessiert, wie das in Frankreich gehandhabt wird.
Daher wirst Du keinen deutschen AG finden, der das anders macht. Jedenfalls ist mir bisher keiner bekannt. Und ich arbeite für die deutsche NL eines großen französischen Konzerns.
Ich bin mir durchaus bewußt, daß das in Frankreich anders gemacht wird. Wenn Du einen AG hast der das macht.........kein Thema.

Und doppelt versteuern tust Du nicht - wie bereits geschrieben, man bezahlt in D für den "geldwerte Vorteil " die Sozialversicherung. Und in F dann die Steuern. Die 12 % gibst Du ja nicht nochmal an - die sind ja bereits in der deutschen Gehaltsbescheinigung mit drin.

Gruß Ralph



1920
Steuern / Re: Besteuerung Firmenwagen in F
« am: 28. April 2009, 23:17:06 »
Hallo Buc,

überhaupt nicht kompliziert - nur teuer.
Der Geldwertevorteil ist komplett Bestandteil deines Bruttoeinkommens und ist daher auch komplett in F zu versteuern !!!! Im Gegenzug dazu ist er in D sozialversicherungspflichtig.
Da mußt man genau nachrechnen ob sich der Geschäftswagen lohnt.
Bei mir sind das zb. jeden Monat 350,-- EUR (1% Regelung) und 1.290 EUR Fahrten Wohn-u. Arbeitsstätte (99 km einfach).

Bei der Steuererklärung in F nimmst Du Dein Gesamtbrutto (inkl. Auto)  und ziehst die Sozialversicherung ab, das ist dann dein Einkommen das Du eintragen mußt.

Natürlich wird der Geldwertevorteil nicht ausgezahlt..... und erscheint auf der Gehaltsabrechnung nicht im Netto.
Was mich noch interessieren würde - wie kommst Du auf 2 % ?? - ich kenne nur 1 % Regelung oder tatsächlicher Privatanteil durch Fahrtenbuch

Gruß Ralph