Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Ralph

1876
Technik / Re: Bundesliga in FR schauen
« am: 20. Juli 2009, 13:24:36 »
Hallo MMM,

aber soweit ich das sehe kommt nur eine wöchentliche Zusammenfassung

"Le Jeudi à 19h40, LES SPECIALISTES partent à l'assaut de l'Europe ou plutôt du football européen. Avec la Premier League, la Serie A, la Bundesliga, la Liga mais aussi la Champions League et la Coupe de l'UEFA, les abonnés ont droit chaque semaine aux plus belles rencontres européennes. Pour que le bonheur soit complet, LES SPECIALISTES EUROPE présentés par Stéphane Guy décrypteront et analyseront avec talent ces moments d'excpetion."

Von deutschen live Spielen lese ich da nichts - hab es auch noch nie gehört das BL Spiele live in F angeboten werden.

Ansonsten wäre ich auch sehr neugierig auf so ein Angebot - muß meinen VFB live sehen......

1877
Vorstellungen / Re: Vorstellung
« am: 20. Juli 2009, 13:14:15 »
Hallo Ihr Zwei,

endlich mal eine Verstärkung aus den Outbacks von Lothringen   =D =D =D
Herzlich willkommen Nachbarn....

Gruß Ralph

1878
Technik / Re: Bundesliga in FR schauen
« am: 20. Juli 2009, 11:52:08 »
Hallo,

offiziell leider nicht.
Das Liga Total Angebot von T-Online geht sowieso nur in deutschen Großstätten die VDSL - fähig sind.
Und Sky (bzw. Expremiere) darf offiziell nicht in Frankreich ausstrahlen.
Die einzigste Möglichkeit ist ein Sky Abo über eine deutsche Adresse - technisch ist natürlich der Sky Empfang über Astra in F kein Problem.
So hab ich es jahrelang gemacht.

Gruß Ralph

PS: bin i.M. noch in der Überlegungsphase wie ich es in der neuen Saison halten werde - 32 EUR pro Monat sind doch ne ganze Menge für Fußball

1879
Behörden / Re: Wahlunterlagen
« am: 19. Juli 2009, 20:13:27 »
Hallo,

die Wahlunterlagen beantragst Du bei der zuletzt gemeldeten Gemeinde in Deutschland.

Gruß Ralph

http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTW_BUND_09/auslandsdeutsche/index.html

Hier die "uns" betreffende Passage:


Wahlrecht für Deutsche im Ausland
1. Allgemeine Hinweise

Deutsche im Ausland können unter folgenden Voraussetzungen an der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009 teilnehmen:

    * Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und hier nicht gemeldet sind, können an der Bundestagswahl teilnehmen, wenn sie

          o Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind,
          o bis zum Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
          o nach dem 23. Mai 1949 mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gewohnt haben und
          o nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Der noch bei der letzten Bundestags- bzw. Europawahl geltende Ausschluss vom Wahlrecht von außerhalb der Mitgliedstaaten des Europarats lebenden Deutschen, seit deren Fortzug mehr als 25 Jahre verstrichen waren, wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts vom 17. März 2008 (BGBl. I S. 394) gestrichen.

    * Deutsche, die im Ausland leben und die o.a. genannten Voraussetzungen erfüllen, müssen sich rechtzeitig in das Wählerverzeichnis ihrer letzten Heimatgemeinde in Deutschland eintragen lassen. Diese Eintragung muss schriftlich mit einem besonderen Formular beantragt werden. Zugleich müssen Deutsche an Eides statt versichern, dass sie wahlberechtigt sind.
       
    * Die Antragsformulare für die Eintragung in ein Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl

          o stehen Ihnen auf dieser Seite als Download (PDF-Datei) zur Verfügung (s.u.) oder
          o sind im Frühjahr 2009 als Papiervordrucke

                + bei allen Botschaften und Konsulaten des Bundesrepublik Deutschland im Ausland,
                + beim Bundeswahlleiter oder
                + bei allen Kreiswahlleitern in Deutschland erhältlich.

Antragsformulare können dort zugleich für Familienangehörige, Freunde oder Kolleginnen und Kollegen angefordert werden. Firmen und Verbände können sich für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ausland die Antragsformulare in der erforderlichen Stückzahl zusenden lassen.

    * Die im Ausland lebenden Deutschen müssen jeweils persönlich mit eigenem Antragsformular die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen und den Antrag mit ihrer eidesstattlichen Versicherung wahlberechtigt zu sein, an die Gemeinde, in der sie vor dem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland zuletzt gemeldet waren, senden.

      Die Anträge müssen auf dem Formular spätestens am 21. Tag vor dem Wahltag, d.h. spätestens am 6. September 2009, bei der zuständigen Stelle in Deutschland eingehen. Die ausgefüllten Antragsvordrucke sollten deshalb möglichst frühzeitig zurückgeschickt werden.
       
    * Wahlberechtigte Deutsche im Ausland erhalten nach ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis ohne weitere Anforderung – ca. einen Monat vor dem Wahltag – die für die Briefwahl erforderlichen Wahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Wahlbriefumschlag und Merkblatt zur Briefwahl) übersandt.
      Die Wähler müssen dann in dem verschlossenen amtlichen Wahlbriefumschlag

          o den Wahlschein nebst eidesstattlicher Versicherung sowie
          o in dem verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag den Stimmzettel der Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag steht, so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.

    * Deutsche im Ausland, die an der Wahl zum Deutschen Bundestag 2009 in Deutschland teilnehmen wollen, sollten wegen der Besonderheit des Verfahrens und der unter Umständen langen Postwege rechtzeitig handeln. Die deutschen Auslandsvertretungen weisen durch Anzeigen in der ausländischen Presse auf die Wahlmöglichkeit für Deutsche aus dem Ausland hin. Zum Teil bieten die Botschaften und Konsulate auch an, die Beförderung der ausgefüllten Wahlunterlagen für die Briefwahl zu übernehmen. Bitte erkundigen Sie sich hierfür direkt bei der zuständigen Auslandsvertretung. Daneben sollten Familienangehörige oder Freunde, die in der Bundesrepublik Deutschland leben, und Firmen, die Mitarbeiter ins Ausland entsandt haben, ihre im Ausland lebenden Angehörigen, Freunde und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Möglichkeit und Formalien zur Teilnahme an der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag aufmerksam machen.

1880
Hallo,

also - das ist definitiv ein Problem da in D immer der Brief als Sicherheit einbehalten wird. Da geht normalerweise absolut nichts. Sonst könnte man dann ja auch ohne Wissen der finanzierenden Stelle in F das Auto verkaufen und das Geld ausgeben. Das will die Bank verständlicherweise verhindern.
Das gleiche ist übrigens auch das Problem bei Leasing......

In F gibt es ja nur eine Zulassungsbescheinigung..... und wenn das Fahrzeug finanziert ist wird diese Finanzierung eingetragen. Daher braucht man auch beim Verkauf das Certificate non gage..... welches man nur dann bekommt wenn das Auto nicht mehr als Kreditsicherheit gilt.
Beide Vorgehensweisen sind leider nicht miteinander kompatibel....deswegen hilft hier nur - entweder Kredit umschulden nach F und dann hier das Auto zulassen oder das Auto in D angemeldet lassen (evtl. über Verwandtschaft) bis der Kredit getilgt ist und die Bank den Brief freigibt.

Gruß Ralph

1881
Rund um's Kind / Re: Alimente für Kinder
« am: 17. Juli 2009, 22:36:33 »
Hallo Kathy,

man kann sicher über dieses Thema (sehr) unterschiedlicher Meinung sein - aber ohne die Hintergründe zu kennen sollte man nicht vorschnell urteilen. Ich bin mir außerdem sicher das die Franzosen sehr genau hinschauen wem sie was bezahlen .

Außerdem war die ursprüngliche Frage die des Unterhalts der Kinder durch den Vater.
Wollte nur nochmal sachte darauf hinweisen ......

Gruß Ralph

@ luna - übrigens verdient man in Frankreich mit dem gesetzlichen Mindestlohn ca. 1500 EUR Brutto....mehr hat also ein alleinverdienender Elternteil in F auch nicht im Monat.....

1882
Hallo Blue,

Deine Umfrage schließt ja am 23.7. - wollen wir uns bei der geringen Beteiligung wirklich schon festlegen ?
Was ist jetzt mit Dir Toyota ??? Kommt Ihr auch ????
Und wer sonst noch ???

Gruß Ralph

1883
Wohnen / Re: Umzug nach Frankreich,in Deutschland arbeiten
« am: 15. Juli 2009, 18:00:44 »
Hallo ihr2,
eindrückliche Wahrnung: Die Behörden in Frankreich sind zu nicht französisch sprechenden oft sehr unfreundlich.

Katharina

Also das kann ich nach 9 Jahren Frankreich so nicht unterschreiben....zu uns waren sie eigentlich immer freundlich und hilfsbereit. Natürlich hilft es sehr bei Problemen sich in der Landessprache artikulieren zu können. Und letztenendes - so wie man in den Wald hineinschreit.....

Gruß Ralph

1884
Sonstiges / Re: Möchte privat und mit der Firma nach F
« am: 14. Juli 2009, 18:35:25 »
Hallo,

ich habe mich seinerzeit dafür entschieden die Firma in D zu belassen - war mir alles zu kompliziert und zu teuer. Gibt auch Probleme mit evtl. Leasingverträgen.
Informiert habe ich mich in Strasbourg bei einer großen Anwaltskanzlei die sich auf deutsch/französische Wirtschaftsbeziehungen spezialisiert hat und auch Schulungen / Seminare zu diesem Thema anbietet. Die Adresse hatte ich von der IHK in Südbaden.

http://www.avocat.de/kanzlei_idee_d.php

Die haben mich inzwischen auch schon in deutsch/französischen Rechtsstreitigkeiten bezüglich des Handelsrechts vertreten.

Einzelfirma gibt es in F auch, die Gmbh - gründung ist relativ einfach aber steuerlich nicht viel anders als in D. Muß aber letzendlich jeder selbst für sich entscheiden.

Gruß Ralph

1885
Technik / Re: Internet_Verbindungs - Ungereimtheiten
« am: 13. Juli 2009, 08:38:01 »
Salut 963,

was hast Du denn da für ein Menü ?

Meins sieht anders aus und hat diesen Menüpunkt nicht (Siehe Anhang).
Hab schon alles durchgeschaut - gibts nirgends. Vielleicht liegt das an ADSL 2 ??

Gruß Ralph

1886
es kommt auch drauf an wann dein sohn geboren ist,meines wissens nach braucht man für ein 50ccm gar kein führerschein wenn man vor 1988 geboren ist,wenn ich das richtig verstanden habe

Das wär dann aber schon ein ziemlich "alter" Sohn..... -- meine natürlich bezüglich des 50iger Rollerfahrens....

1887
Na ganz einfach,
Du mußt der SousPrefecture mitteilen das Du dein Auto verkauft hast und an wen...... (das geht per Brief oder dem offiziell downloadbarem Kaufvertrag)
Dann der Versicherung das gleiche mitteilen....

Und beim Verkauf die entsprechenden Einträge auf der Carte Gris (ja nach Ausführung - bei der alten Ecke abschneiden, durchstreichen und vendu le ....datum und unterschreiben / auf der neueren den Coupon ausfüllen und unterschreiben) .....Das wars.

Gruß Ralph

1888
Naja,

hab ich ja mal wenigstens ein paar aus der Deckung locken können mit meinem Beitrag....
Nein Toyo - Du warst nicht direkt als müder Lothri angesprochen - mehr allgemein.........und wieso brauchst Du jetzt ne (Extra)Einladung ?
Dachte nur, nachdem Du ja letztesmal noch gesagt hast wir bekommen nichts zusammen.......es war so still von Eurer Seite.....da wollt ich mal nachhaken...

Das Treffen richtet sich doch an alle die Lust dazu haben.......auch die "nahen" 67iger können unseren etwas lahmenden 57iger Flügel etwas unterstützen   :Hands:

Wieso die 67iger zahlreicher zu den Treffen kommen --- weiß ich nicht, vielleicht sind die Elsässer ja doch........ =D

Gruß Ralph

PS: Aufi gehts... on y va...

1889
Also ich will ja jetzt nicht hetzen....... =D =D  - aber beim letzten 67 iger Stammtisch waren 13 Leute.......und das vor einem langen Wochenende.......

Was ist nur loss mit den müden Lothringern ?? Toyota ?? Was geht jetzt im Dep. 57 ??
Sonst geh ich in Zukunft wieder fremd......

Gruß Ralph

1890
Hallo,

ja - wenn Du eine "neue" Carte gris" hast.....nichts abschneiden nur ausfüllen und unterschreiben.
Eine Kopie auch an die Versicherung damit Du Deine Prämie wieder gutgeschrieben bekommst.

Außerdem mußt Du eine höchstens 6 monate alte TÜV Prüfung haben... CT... wenn die letzte CT länger her ist mußt Du als Verkäufer die CT neu machen.

Gruß Ralph