Grenzgaenger Forum

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Nachrichten - Ralph

1831
Technik / Re: AVM FB Fon WLan 7270
« am: 27. August 2009, 19:20:48 »
Hallo,

also ich hab ne Fritzbox gepatcht auf Annex A - bekomm aber über Free keinen Internetzugang ..... Liegt wohl auch daran das Free die Daten seiner Freebox nicht rausrückt.

Telefonieren kann ich mit der Fritzbox gut, aber dazu braucht sie kein Annex A........ich lass die Freebox als Router laufen und dahinter die Freebox mit einem Hub in derm mein Netzwerk dranhängt.
Bin gespannt ob Du das hinbekommst, da mir die Fritzbox allein auch lieber wäre.

Ralph

1832
Hi,

so weit oben wohnst Du - da braucht man doch keinen Fernseher.....da geht man aufs Dach und genießt die Weitsicht......

Nein - Spaß beiseite - bist Du Dir sicher das es da keine Gemeinschaftsanlage gibt ? Gut, ob da dann deutsches Fernsehen läuft ist fraglich......
Wenn Du einen Balkon hast kannst Du da ja auch eine kleine Schüssel aufstellen (60 cm) und Sat-Fernsehen geniessen.

Gruß Ralph

1833
Marktplatz - Biete und Suche / Re: Pakete hüben und drüben
« am: 27. August 2009, 19:11:07 »
Hi,

also - ich hab mir einen Bekannten ausgesucht der tagsüber da ist (Firma) und geb dem seit 10 Jahren jeden Monat ein paar Euro um eine deutsche Postadresse zu haben.
Leider ist die in Kehl - nützt Dir jetzt nichts - aber vielleicht findest Du ja jemand im Großraum Karlsruhe / Rastatt der das für Dich übernimmt.

Mittlerweile sind da auch ein paar meiner französischen Freunde darauf aufmerksam geworden und kaufen im dte . Ebay und lassen es an meine dte. Adresse schicken....

Gruß Ralph

1834
Hi Julia,

also wenn Du eine große dte. Programmvielfalt haben willst führt eigentlich kein Weg an einer Satanlage vorbei.
Wohnst Du in einem Haus allein oder sind da mehr Parteien ? Wie schauen die Fern ? Wir sind hier auf dem Land und da schaut eigenlich nahezu jeder per SAT. Und viele deutsch und französisch.

Gruß Ralph

1835
Hallo Marc,

na - das ist ja das Problem. Wenn Du einen Exoten hast ohne COC wird es verdammt schwierig. Ist bei Amis besonders. Hab mein Mopped über den französischen Importeur als conform erklären lassen - kostete 200 TEURO aber meine Nerven waren geschont. Und über die DRIRE hätt ich den Umbau sowieso nicht bekommen.
Das empfehle ich übrigens auch Dir Kahli......such Dir ein kompetentes Autohaus in F das sich mit Amis auskennt - die regeln das.....gegen Bares.

Damit verstößt F gegen geltendes EU Recht.....aber das ist ja nichts Neues. Normalerweise muß jedes EU Land (auch F  >:D ) ein bereits in der EU zugelassenes Fahrzeug akzeptieren.
Also auch einen SantaFe der in D zugelassen war --- oder einen Ami der in der EU zugelassen war.
Aber so ist das halt mit der Theorie und Praxis..... und die Exoten sterben ja auch langsam aus (leider).

Ralph

1836
Wohnen / Re: Bauvorschriften in Frankreich
« am: 25. August 2009, 17:35:02 »
Hallo Simone,

ähmmm - Du hast schon gesehen das der ursprüngliche Thread schon über 3 Jahre alt ist ??

Gruß Ralph

1837
Hallo Marc,

und - hast den Hyundai zugelassen bekommen ??

Gruß Ralph

1838
Hallo Hank,

das mit der MwSt. ist etwas kompliziert......da Du rein rechtlich gesehen das Auto in D ohne MwSt kaufst und dann die MwSt in F bezahlst. So weit so theoretisch....
In der Praxis findest Du kaum einen Händler der das so macht. Die haben alle Angst die MwSt selbst bezahlen zu müssen.
BMW und Mercedes NL machen das in der Praxis so....Du bezahltst die dte. MwSt. und bekommst sie wieder zurück wenn Du nachweist das Du sie in F abgeführt hast.
Nachteil dieser Regelung ist das Du einige Zeit die ja nicht ganz unbeträchtliche Summe vorstreckst bzw. die MwSt. quasi doppelt bezahlst..... Wenn in der Zwischenzeit der Händler pleite geht hast Du ein zusätzliches Problem - so geschehen vor ca. 4 Jahren bei einem Nachbarn von mir.

Zu Deinen weiteren Überlegungen (Zollkennzeichen) - es zählt was im Kaufvertrag steht.......da muß der dte. Autohändler halt ein bisschen creativ sein.

Übrigens gehen die französischen Autohäuser im Grenzgebiet i.d.R. auf die dte. Preise ein....und obendrein bekommst Du meinstens die Carte grise bzw. Cert. d'immatriculation mit dazu....
also verhandeln hilft.

Viel Spaß beim Autokauf......kurbel die Wirtschaft nur ordentlich an - natürlich mit einem europäischen Auto !!   :Hands:

Ralph

1839
Wohnen / Re: Wohnen und leben in Frankreich
« am: 21. August 2009, 23:18:00 »
Hallo,

interessant wie einfach doch so ein alter verwaister Thread wieder zum Leben erweckt werden kann.......

Vielleicht hat Jean das ja genauso gemeint wie geschrieben......alle draußenbleiben...... =D =D

je ne sais pas

Ralph

1840
Hallo,

Du hast ne PM.

Gruß Ralph

1841
Technik / Re: Bundesliga in FR schauen
« am: 15. August 2009, 22:23:09 »
Hallo,

das mit Bwin gabs schon letzte Saison....aber Wohnsitz F oder D ist denke ich egal. Mindesteinsatz ist -soweit ich mich erinnere - 10 EUR.


1842
Behörden / Re: jährlicher Brief "Rentenversicherungsnachweis"
« am: 14. August 2009, 11:37:13 »


Wie lange hat es bei dir gedauert Ralph ?


Gruß

Na - ca. ne woche...

1843
Behörden / Re: jährlicher Brief "Rentenversicherungsnachweis"
« am: 13. August 2009, 16:22:52 »
Also meine ist letzte Woche angekommen.....

Hat geklappt - klar mußt Du Deine französische Adresse der Rentenversicherung mitteilen. Aber das macht eigentlich Dein AG automatisch.

Ralph

1844
Technik / Re: Bundesliga in FR schauen
« am: 13. August 2009, 16:21:17 »
Hi,

also ich hab das die ganze letzte Saison so notgedrungen gemacht......

Bin bei Free - ADSL 2 / 13 Mega......aber das ist ja nicht der Grund für die schlechte Quali dieser streams.........

Gruß Ralph

1845
Hallo,

falls sich noch jemand für das eigentliche Thema interessiert - hier ein interessanter Artikel vom ADAC über die Vollstreckung von ausländischen Bußgeldbescheiden in Deutschland :

Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide in Deutschland

Rechtskräftige Entscheidungen ausländischer Verwaltungsbehörden oder Gerichte, denen Verkehrsordnungswidrigkeiten zugrunde liegen, können in Deutschland – mit der Ausnahme von Österreich – derzeit grundsätzlich nicht vollstreckt werden. Außer mit Österreich gibt es bislang keine Vollstreckungshilfevereinbarungen in Bußgeld- oder Verwaltungssachen zwischen Deutschland und anderen Ländern, die bereits in der Praxis angewendet würden. Ein lediglich von den Niederlanden, Spanien und Deutschland ratifiziertes EU-Strafvollstreckungsabkommen von 1991 läuft in der Praxis, jedenfalls hinsichtlich Verkehrszuwiderhandlungen, leer.

Voraussichtlich Anfang 2010 wird allerdings der EU-Rahmenbeschlusses zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen in Deutschland umgesetzt, demzufolge Geldbußen und -strafen ab einem Betrag von 70 € in allen EU-Staaten anerkannt und vollstreckt werden sollen.  Laut Auskunft des Bundesjustizministeriums wird es nach Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses in Deutschland allerdings keine rückwirkende Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen geben.

Darüber hinaus sieht auch der Deutsch-schweizerische Polizeivertrag die Vollstreckung von Geldbußen ab einem Betrag von 70 Schweizer Franken (40 Euro) vor. Obwohl dieser Vertrag bereits 2002 in Kraft getreten ist, hat man die darin enthaltenen Vollstreckungsvereinbarungen noch außen vor gelassen, so dass diese erst zu einem späteren, bislang nicht bekannten Zeitpunkt praxisrelevant werden.

Aus Bußgeldbescheiden oder Urteilen in Ordnungswidrigkeitensachen, die im Ausland (außer in Österreich) rechtskräftig geworden sind, kann daher zum jetzigen Zeitpunkt grundsätzlich nur im Tatortland die Vollstreckung betrieben werden (dies sollte beachtet werden, wenn man sich häufig in dem betreffenden Land aufhält). Die bisher mit ausländischen Staaten bestehenden Rechtshilfevereinbarungen beinhalten, soweit sie im Ordnungswidrigkeitenbereich zur Anwendung kommen, im allgemeinen nur Amtshilfe bei der Zustellung von Entscheidungen oder Ladungen, bei der Vernehmung von Betroffenen im Inland usw. Erfolgen derartige Rechtshilfeleistungen über deutsche Behörden, fügen diese im Rahmen der Zustellung des betreffenden Dokuments meist ein Merkblatt bei, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass ihre Tätigkeit keine Vollstreckungshilfe mitumfaßt.

Selbst wenn derzeit ausländische Bußgelder in Deutschland noch nicht eingetrieben werden können, kann es jedoch zu einer Vollstreckung in dem Reiseland kommen, in dem die Sanktion verhängt wurde (z.B bei der Wiedereinreise oder im Rahmen einer Verkehrskontrolle in dem betreffenden Land).

Hier die Quelle http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/Verkehrssuenden/Verkehrsverstoesse_im_Ausland/Vollstreckung_auslaendischer_Bussgeldbescheide/default.asp?ComponentID=3125&SourcePageID=10279