Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Ralph

1756
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: CT überziehen?
« am: 23. Oktober 2009, 14:15:03 »
Das ist ja der Hammer......mich haben sie letztes Jahr weggeschickt weil das Gurtschloß beim Rücksitz in der Mitte kaputt war - obwohl da niemand sitzt.....und dann bekommt man CT als halbblinder ?

Da sieht man mal wieder.....

Gruß Ralph

1757
(
Wer weiß das mit der residence secondaire.....? :zwinkern:
Die préfecture????  :zwinkern:  :pfeif: (auch wenn die immer Nachweise wollen, der Staat weiß ziemlich genau, wer wo wie residence primaire/secondaire hat)



Das wage ich mal zu bezweifeln - zumindest im Fall D / F. Aber wie auch immer, das hat die Sous-Prefecture noch nie interessiert als ich ein Auto angemeldet habe.
Daher kann ich mir nicht vorstellen das das Probleme gibt wenn man die entsprechenden Papiere vorlegt.
 

1758
Wer weiß das mit der residence secondaire.....? :zwinkern:

1759
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Absurde Strafzettel
« am: 22. Oktober 2009, 22:12:39 »
Hi,

dann müßte er ja nur unter dem Rahmen einen Scheinwerfer.......und alles wäre korrekt...... =D =D =D =D

1760

Wir möchten nach und nach 8 Fahrzeuge, für die es keine COC geben wird, in F anmelden, haben aber gerade erst damit angefangen. Gestern habe ich für das erste Motorrad den Quitus fiscale vom Finanzamt bekommen, am Wochenende formulieren wir dann mit netten Nachbarn den Brief an die FFVE. Bald kann ich Dir dann mehr berichten ...



Da bin ich aber auch gespannt - das CF ist ja noch keine ernstere Hürde....... Haltet uns mal auf dem Laufenden...

Ralph

1761
Hallo Moni,

für Kleinigkeiten eignet sich das bestimmt. Wobei ich da eher an haus/handwerkliche Dinge denke.
Aber nicht wenn Du besonders seltene Autositze hast und die wieder im Originalzustand herstellen möchtest.
Da empfehle ich doch einen Spezialisten (zb. die Sitzklinik in Königswinter....) und die haben soviel zu tun das sie sicher nicht in myhammer schauen....das ist das Problem.

Motorradsitzbänke hab ich auch schon selber restauriert - gar nicht so schwer wenn man einen original Bezug bekommt.

Gruß Ralph


1762
Hallo,

also ich habe mich gegen eine Carte Grise Collection entschieden.
Das war mir dann doch zuviel Einschränkung - zb. auch nicht als Altagsfahrzeug um zur Arbeit zu fahren.....usw. . Wer will das schon so genau prüfen.
Ich dachte immer das man damit gar nicht mehr zur CT muß - hat sich das geändert ?

Mit der Versicherung muß man auch aufpassen - so richtige Oldtimerversicherungen habe ich hier noch keine gefunden.Besonders was den Wert anbelangt sollte man jährlich ein Gutachten machen lassen.....das war der Hinweis meines Versicherers.

Gruß Ralph

1763
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Absurde Strafzettel
« am: 22. Oktober 2009, 00:20:11 »
Also ich würd mich auch aufregen.......... :police: :police: - aber anders halt......

1764
Hallo,

wieso soll man als Deutscher in F kein Auto zulassen können ??

Du brauchst halt einen Wohnsitznachweis - Telefon / Gas / Stromrechnung und gut ist.
Zulassung und Versicherung ist in Frankreich getrennt. Das Fahrzeug ist versichert sobald Du die grüne Versicherungskarte hast.

Ein An-und Abmelden wie in D gibt es hier nicht. Entweder versichert oder nicht versichert.

Wie das mit der Zulassung geht findest Du im WIKI.

Gruß Ralph

1765
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: CT überziehen?
« am: 22. Oktober 2009, 00:16:20 »
Hi Zaren,

wir sind in Europa - und in F sind die Werkstätten und Mechaniker nicht besser und nicht schlechter als anderswo.
Garantien gibt es hier auch - deshalb Zahnriemen in einer Fachwerkstatt wechseln lassen.

Gruß Ralph

1766
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Absurde Strafzettel
« am: 21. Oktober 2009, 18:35:10 »
Hallo Pero,

ja - essen / trinken / rauchen etc. ist verboten....da hatten wir mal bei einem Stammtisch darüber gesprochen. Weißt du nicht mehr ?
Mein Nachbar fährt LKW - dem haben sie im Sommer ein Knöllchen verpasst weil er oben ohne gefahren ist....

Sowas nennt man dann wohl Bananenrepublik

1767
Hallo,

na - das ist auch in F einfach.

Zuerst muß Euer Auto neuer TÜV bzw. CT haben. Also erst einmal zu Eurer Versicherung und einen Versicherungskarte auf die aktuelle Nummer holen.
Dann zum TÜV - Carte grise nicht vergessen mitzunehmen.
Mit der neuen TÜV - Bescheinigung, einem Kaufvertrag "Déclaration de cession d'un véhicule [ Cerfa n°13754*01 ]" (auch bei Schenkung erforderlich) - gibts im Internet oder bei der Sous-Prefecture
http://www.prefecture-police-paris.interieur.gouv.fr/demarches/carte_grise/telecharger.htm , der Carte Grise und den Ausweispapieren (inkl. Gas/Strom oder Telefonrechnung) zur Sous-Prefecture und ummelden. Achja - noch ein Certificate de non gage herunterladen - das braucht man auch. Die alte Carte Grise muß auch noch vom Vorbesitzer unterschrieben und entwertet werden.

Dann noch der Versicherung eine Kopie der neuen Carte grise (oder wie es jetzt heißt Certificat d'immatriculation) bringen und fertig.....

Gruß Ralph

PS: Kosten je nach Alter und CV-Stärke

1768
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: CT überziehen?
« am: 20. Oktober 2009, 10:19:43 »
Hallo,

also mit einem Kaputten Licht brauchst Du nicht zur CT, das wird nix.....
CT überziehen ist so ne Sache. I.d.R. sagen die Gendarmen nichts wenn es sich um ein paar Tage handelt und Du schon einen Termin hast.
Also am besten schon mal einen Termin machen.....hilfreich wäre eine Terminbestätigung der CT.

Gruß Ralph

1769


@Ralph: Also du verkuddelst da etwas die roten Kennzeichen mit gelbe Kennzeichen (also die mit dem gelben Balken) und in Italien ist die Situation, wenn ich alleine das Geschiiiss mit den Quittungen sehe warscheinlich auch ne andere (KFZ-Steuer etc..) als in F.
Also soweit ich mitgekriegt habe, gibts in Frankreich mit rote Kennzeichen gerne Ärger (eben weil nicht auf genau ein Auto zugelassen und auch zeitlich nicht wirklich begrenzt sind), gelbe werden toleriert (mit grüner VKarte) - ohne das es da irgendwas rechtlich greifbares gibt. Du hast Recht das mit dem Ausfuhrkennzeichen ist wohl die einzige Möglichkeit, wenn man keine Freunde/Kollegen/Familien mit deutscher Adresse griffbereit hat. Auf der anderen Seite wenn ich das Geschiiiss mit dem Tüv/AU, gleiche Zulassungstelle etc. hier lese...  und nicht tagelang vor der Gendarmerie auf und ab fahre oder 1x quer durch F ....
 :zwinkern:

Hallo Sapperlot,

das war nicht meine Meinung sondern ein Hinweis des ADAC.
Ich selber habe schon einige abenteuerliche Aktionen hinter mir....aber wir sind hier in einen öffentlichen Forum und müssen/sollten die offiziellen Lösungen nennen.
Andere Lösungen sollte man besser per PM besprechen.  :zwinkern: :zwinkern:

Ralph

1770
Hallo,

hierzu einen Hinweis vom ADAC:

Kurzzeitkennzeichen im Ausland
Rote (Händler-)Kennzeichen werden nach § 16 FZV für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten von den Straßenverkehrsämtern ausgegeben. Unterschieden wurde dabei bisher zwischen

    * Kennzeichen zur einmaligen Verwendung und
    * Kennzeichen zur mehrmaligen Verwendung.   

Letztere werden insbesondere zuverlässigen Händlern zu den vorbezeichneten Zwecken überlassen.

Zum 1.5.1998 wurde das rote Kennzeichen zur einmaligen Verwendung durch das sog. "Kurzzeitkennzeichen" ersetzt. Dieses Kennzeichen wird dem Kfz-Halter lediglich zugeteilt, jedoch nicht mehr ausgegeben. Der Halter muss sich das Kennzeichen nach diesen Angaben selbst bei einem Schilderhersteller fertigen lassen.

Zwar entspricht das (rote bzw.) Kurzzeitkennzeichen internationalen Vorschriften, jedoch braucht der rote Fahrzeugschein, der auch bei dem neuen Kurzzeitkennzeichen ausgegeben wird, nicht im Ausland akzeptiert zu werden, da er nicht den internationalen Straßenverkehrsübereinkommen von 1926, 1949 und 1968 entspricht.

Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen seit 1979 mit Österreich und seit 1.1.1994 mit Italien. Eine diesbezügliche Vereinbarung mit Dänemark wurde 1990 gekündigt.

Im Hinblick auf Italien verfolgte die dortige Polizei seit Anfang 2004 zunehmend Fahrer von Fahrzeugen, die dort mit deutschen Kurzzeitkennzeichen unterwegs sind. Die Fahrzeugführer wurden mit hohen Geldbußen (in der Regel 1000 Euro) bestraft; außerdem wurden die betreffenden Fahrzeuge sichergestellt. Begründet wurde dies seitens der italienischen Behörden damit, dass derartige Kennzeichen in Italien nicht zulässig seien. Den zuständigen italienischen Stellen zufolge soll nämlich die Abmachung von 1994 nicht für die neuen, seit 1998 im Aussehen veränderten Nummernschilder gelten.

Auf Ersuchen des ADAC hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBW) beim italienischen Innenministerium interveniert und dieses dringlich aufgefordert, die zwischenstaatliche Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Überführungskennzeichen einzuhalten. Die italienischen Stellen wurden bereits 1998 anlässlich der seinerzeitigen Einführung des Kurzzeitkennzeichens darüber informiert, dass diese Schilder die bisherigen roten Kennzeichen ersetzen.

Das italienische Verkehrsministerium hat daraufhin ausdrücklich klargestellt, dass auch die deutschen Kurzzeitkennzeichen unter die besagte Vereinbarung fallen und die zuständigen Behörden angewiesen, von Beanstandungen abzusehen.

In einigen weiteren Nachbarländern wird das rote Kennzeichen / Kurzzeitkennzeichen erfahrungsgemäß toleriert, bzw. nicht beanstandet. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass keinerlei Rechtsanspruch und keine Gewähr für die Beibehaltung dieser Praxis besteht. In Belgien und Luxemburg gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen die Einreise mit dem Kurzzeitkennzeichen verweigert wurde.

Der Versicherungsschutz bleibt auch bei Verwendung des Kurzzeitkennzeichens im Ausland bestehen; die Internationale Grüne Versicherungskarte wird jedoch in der Regel nur dann ausgegeben, wenn der Abschluss einer Anschlusspolice (für eine reguläre Zulassung) als sicher gilt.

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Ist also nicht ganz optimal geregelt. Es gibt aber noch einen weiteren Hinderungsgrund. Ein Kurzzeitkennzeichen bekommt man nur mit Wohnsitz in D......das wird dann für manchen von uns schon schwierig.
Würde der Einfachheithalber auf die Variante Ausfuhrkennzeichen zurückgreifen.
Soweit ich weiß muß man nur beim TÜV vorfahren und der checkt die Betriebs/Verkehrssicherheit.

Gruß Ralph