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1681
Versicherungen / Re: Welche Bank - quelle Banque ?
« am: 22. Januar 2010, 18:03:17 »redest du jetzt von der deutschen oder der französischen Post? Ich habe nämlich in F noch keine Post gesehn die in einem Tabak oder einem Kiosk ist...
ich rede von der Post im Allgemeinen und der deutschen Post"bank" im Besonderen......
Kein Mensch würde auf die Idee kommen sein Geld beim Metzger zu deponieren - komischerweise bringen viele Ihr Geld aber zur Post ??!!
1682
Versicherungen / Re: Welche Bank - quelle Banque ?
« am: 21. Januar 2010, 22:43:16 »
Warum - verstehst Du denn die AGB´s von Banken und Versicherungen auf Deutsch ??
Also ich habe mich nach ein paar Aufregern mit der Credit Agricole an die Credit Mutuel gewandt. Und da sind wir die letzten Jahre geblieben.
Ich würde nie - wirklich nie - mein Geld einer Institution wie der Post anvertrauen die es noch nicht mal schaft alle Briefe und Pakete von A nach B zu bringen.....
Und immer die Argumente mit den vielen Filialen.....wieviele hat denn die Post zugemacht in den letzten Jahren.
Letztens mußten wir für einen Bekannten eine Überweisung innerhalb der Postbank tätigen.....geile Sache. 3 sogenannte Postbankfilialen waren dazu nicht in der Lage, ja hatten noch nicht mal Überweisungsformulare !!! Erst bei der Hauptpost konnten wir den Übertrag anweisen.
Die sogenannten Postbankfilialen sind meistens Lottoannahmestellen, Kioske oder Schreibwarenläden......tolle Bank !
Natürlich hat die Zufriedenheit mit einer Bank auch mit den Menschen die dort arbeiten zu tun. Aber die Credit Mutuel investiert bevorzugt in der/die Region und in den Mittelstand. Das sind für mich 2 wichtige Argumente.
UND - DAS BESTE - es gibt sogar ne website in Deutsch https://www.creditmutuel.fr/cmcee/de/bank/privatkunden/index.html
Also, such Dir ne Bank aus die etwas davon versteht.
Ralph
Also ich habe mich nach ein paar Aufregern mit der Credit Agricole an die Credit Mutuel gewandt. Und da sind wir die letzten Jahre geblieben.
Ich würde nie - wirklich nie - mein Geld einer Institution wie der Post anvertrauen die es noch nicht mal schaft alle Briefe und Pakete von A nach B zu bringen.....
Und immer die Argumente mit den vielen Filialen.....wieviele hat denn die Post zugemacht in den letzten Jahren.
Letztens mußten wir für einen Bekannten eine Überweisung innerhalb der Postbank tätigen.....geile Sache. 3 sogenannte Postbankfilialen waren dazu nicht in der Lage, ja hatten noch nicht mal Überweisungsformulare !!! Erst bei der Hauptpost konnten wir den Übertrag anweisen.
Die sogenannten Postbankfilialen sind meistens Lottoannahmestellen, Kioske oder Schreibwarenläden......tolle Bank !
Natürlich hat die Zufriedenheit mit einer Bank auch mit den Menschen die dort arbeiten zu tun. Aber die Credit Mutuel investiert bevorzugt in der/die Region und in den Mittelstand. Das sind für mich 2 wichtige Argumente.
UND - DAS BESTE - es gibt sogar ne website in Deutsch https://www.creditmutuel.fr/cmcee/de/bank/privatkunden/index.html
Also, such Dir ne Bank aus die etwas davon versteht.
Ralph
1683
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Auto von Frankreich nach Deutschland ummelden
« am: 21. Januar 2010, 19:08:16 »
Hi,
erste Frage - wie lange war das auto in F zugelassen ? Evtl. ist der Brief bzw. das Fzg. noch in D registriert.....
Dann wäre es relativ einfach einen neuen Brief zu bekommen.
Nachdem es mittlerweile erst nach 7 Jahren Stillegung eine Vollabnahme gibt müßten die abgemeldeten Fzg. ja auch länger registriert bleiben.
Gruß Ralph
erste Frage - wie lange war das auto in F zugelassen ? Evtl. ist der Brief bzw. das Fzg. noch in D registriert.....
Dann wäre es relativ einfach einen neuen Brief zu bekommen.
Nachdem es mittlerweile erst nach 7 Jahren Stillegung eine Vollabnahme gibt müßten die abgemeldeten Fzg. ja auch länger registriert bleiben.
Gruß Ralph
1684
Behörden / Re: Arbeitslos als Grenzgänger
« am: 17. Januar 2010, 20:34:14 »
Das deutsche und das französische Arbeitsamt verrechnen die Zahlungen sowieso miteinander.
Gruß und viel Erfolg bei der Arbeitssuche
Ralph
Hallo Ralph
Wie ist das mit der Verrechnung gemeint, d.h. könntest Du das bitte näher erörtern ?
Besten dank
Sahasrara
Na das sich zb. das französische Arbeitsamt das Geld für in D versicherte und in F wohnende Arbeitslose vom deutschen Finanzamt holt und umgekehrt.....
So funktioniert das auch mit den Krankenkassen.
Wirkt sich aber nicht auf die jeweiligen Betroffenen bzw. die Ansprüche aus sondern ist rein intern.
1685
Arbeiten / Re: Selbstständig machen mit Nagelstudio..
« am: 17. Januar 2010, 17:32:19 »
Oder hier....
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/behoerden/selbststaendig-werden-in-mothern-t2305.0.html
Scheint ja gerade richtig zu Boomen das Geschäft......
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/behoerden/selbststaendig-werden-in-mothern-t2305.0.html
Scheint ja gerade richtig zu Boomen das Geschäft......
1686
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Auto das in Frankreich zugelassen ist, an jemand in Deutschland verkaufen?
« am: 12. Januar 2010, 13:09:43 »
Hallo,
naja - das ist ja klar das ein 3 Jahre altes auto keine Vollabnahme braucht........würde ja auch bei einer Erstzulassung in D erst nach 3 Jahren zum ersten TüV fahren müssen.
Deshalb meinte ich ja Tüv und/oder Vollabnahme.
Aber man sieht auch das ich schon lange in Frankreich bin - hab gerade gelesen das die Vollabnahme seit 2007 erst nach 7 Jahren Stillegung fällig wird, nicht wie früher nach 18 Monaten.....
Dürfte dann also keine Rolle mehr spielen bei Importen - höchstens bei Fahrzeugen aus USA...bzw. ohne EU-Zulassung.
Die Frage im Beitrag bezog sich aber ja sowieso nur auf die Dinge die der Verkäufer in F beachten muß....
Gruß Ralph
naja - das ist ja klar das ein 3 Jahre altes auto keine Vollabnahme braucht........würde ja auch bei einer Erstzulassung in D erst nach 3 Jahren zum ersten TüV fahren müssen.
Deshalb meinte ich ja Tüv und/oder Vollabnahme.
Aber man sieht auch das ich schon lange in Frankreich bin - hab gerade gelesen das die Vollabnahme seit 2007 erst nach 7 Jahren Stillegung fällig wird, nicht wie früher nach 18 Monaten.....
Dürfte dann also keine Rolle mehr spielen bei Importen - höchstens bei Fahrzeugen aus USA...bzw. ohne EU-Zulassung.
Die Frage im Beitrag bezog sich aber ja sowieso nur auf die Dinge die der Verkäufer in F beachten muß....
Gruß Ralph
1687
Aktuelles aus Frankreich / Re: Änderungen in Frankreich ab dem 1.1.2010
« am: 11. Januar 2010, 23:08:40 »
Letzte Woche war da die Rede von frühestens Mitte des Jahres.....
1688
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Auto das in Frankreich zugelassen ist, an jemand in Deutschland verkaufen?
« am: 11. Januar 2010, 08:16:22 »
Hallo,
das ist kein Problem. Einfach den Verkauf mit der Adresse des deutschen Käufers der Sous-Prefecture und Assurance mitteilen - fertig.
Dem deutschen Käufer die französischen Papiere aushändigen mit den entsprechenden Kennzeichnungen auf der Carte Grise. Nicht vergessen die Versicherungsmarke wegzumachen.
Der Käufer muß für die Überführung ein Kennzeichen + Versicherung mitbringen oder einen Hänger.
Französische CT wird in D nicht anerkannt - der Käufer muß also - genau wie umgekehrt - zum TÜV und i.d.r. eine Vollabnahme machen .
Gruß Ralph
das ist kein Problem. Einfach den Verkauf mit der Adresse des deutschen Käufers der Sous-Prefecture und Assurance mitteilen - fertig.
Dem deutschen Käufer die französischen Papiere aushändigen mit den entsprechenden Kennzeichnungen auf der Carte Grise. Nicht vergessen die Versicherungsmarke wegzumachen.
Der Käufer muß für die Überführung ein Kennzeichen + Versicherung mitbringen oder einen Hänger.
Französische CT wird in D nicht anerkannt - der Käufer muß also - genau wie umgekehrt - zum TÜV und i.d.r. eine Vollabnahme machen .
Gruß Ralph
1689
Behörden / Re: Selbstständig werden in Mothern???
« am: 04. Januar 2010, 22:19:40 »
Hallo,
na - wenn Du kein franz. kannst brauchst Du jemand der Dich berät und übersetzt. Aber mal ne blöde Frage - wie willst Du deine Kunden bedienen ohne franz. Kenntnisse ?
Du mußt vorab über die Art und den Umfang deiner Selbstständigkeit nachdenken und Dich über die verschiedenen Rechtsformen informieren (so wie man das in D auch macht bevor man sich selbstständig macht). Evtl. ist eine Art Ich-AG (Microentreprise) für Dich interessant.......
Hier wäre ein Termin bei einem Steueranwalt oder Steuerbüro ratsam - das Honorar ist sicher nicht rausgeschmissen.
Dann mußt Du dein Gewerbe anmelden beim Chambre de Commerce - auch da braucht man selbstverständlich die französische Sprache.
Für die Steuer brauchst Du dann auch jemanden - also am besten einmal vorher informieren bei den IHK - gibt es auch auf Europäischer Ebene.
Infos zb. hier http://www.cci.fr/Groups/thematiques/Creation/thematique_front_view
oder die deutsch/französische Handelskammer http://www.cci.fr/Groups/thematiques/Creation/thematique_front_view
IHK Saarland - Frankreichinfos http://cms.ihksaarland.de/ihk-saarland/Integrale?SID=B63701F6823456209CE0E6546EE0D0FE&MODULE=Frontend&ACTION=ViewPage&Page.PK=201
hier auch gute Tips http://www.voila-la-france.de/Commerces/Allgemein/tipsallg.html
Gruß Ralph
na - wenn Du kein franz. kannst brauchst Du jemand der Dich berät und übersetzt. Aber mal ne blöde Frage - wie willst Du deine Kunden bedienen ohne franz. Kenntnisse ?
Du mußt vorab über die Art und den Umfang deiner Selbstständigkeit nachdenken und Dich über die verschiedenen Rechtsformen informieren (so wie man das in D auch macht bevor man sich selbstständig macht). Evtl. ist eine Art Ich-AG (Microentreprise) für Dich interessant.......
Hier wäre ein Termin bei einem Steueranwalt oder Steuerbüro ratsam - das Honorar ist sicher nicht rausgeschmissen.
Dann mußt Du dein Gewerbe anmelden beim Chambre de Commerce - auch da braucht man selbstverständlich die französische Sprache.
Für die Steuer brauchst Du dann auch jemanden - also am besten einmal vorher informieren bei den IHK - gibt es auch auf Europäischer Ebene.
Infos zb. hier http://www.cci.fr/Groups/thematiques/Creation/thematique_front_view
oder die deutsch/französische Handelskammer http://www.cci.fr/Groups/thematiques/Creation/thematique_front_view
IHK Saarland - Frankreichinfos http://cms.ihksaarland.de/ihk-saarland/Integrale?SID=B63701F6823456209CE0E6546EE0D0FE&MODULE=Frontend&ACTION=ViewPage&Page.PK=201
hier auch gute Tips http://www.voila-la-france.de/Commerces/Allgemein/tipsallg.html
Gruß Ralph
1690
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Strafsteuer für 2.5l diesel???
« am: 03. Januar 2010, 18:28:40 »
Guter Link.....
1691
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Strafsteuer für 2.5l diesel???
« am: 03. Januar 2010, 12:58:22 »Hallo zusammen,
diese "Strafsteuer" ist nur für Fahrzeuge zu bezahlen, welche ein EZ-Datum haben nach 01.01.2008 ! Hierbei ist es unabhängig WO das Fahrzeug zum ersten Mal zugelassen wurde !
Schönen Gruss
Thorsten
Thorsten - wo steht das ?
1692
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Strafsteuer für 2.5l diesel???
« am: 01. Januar 2010, 18:36:08 »hallo Leute,
habe am 30.12.09 einen von deutschland überführten vw-golf variant diesel in f zugelassen und habe bei der sous prefecture in forbach 102,50 euro gezahlt . mein versicherungs fritze hat mir erzählt dass sich die e-steuer nach dem alter des kfz richtet auf dem certivicat provisoire dìmmatriculation die taxe so wie folgt aufgeführt:y1-96€;y2-8€;y3-0€;y4-4€;y5-2.5€;y6-102,50€ also,genau kann ich es nicht auflisten,aber y4 ist für das einschreiben s.F.für die carte gris.
grüsse michael
Welche Erstzulassung hat der Golf ?
1693
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Strafsteuer für 2.5l diesel???
« am: 31. Dezember 2009, 17:42:46 »
Salut Hermann,
wie - gibts den alten Golf jetzt nimmer ?
Gruß Ralph
wie - gibts den alten Golf jetzt nimmer ?
Gruß Ralph
1694
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Strafsteuer für 2.5l diesel???
« am: 31. Dezember 2009, 14:47:10 »
Hallo,
ich hab auch ein bisschen recherchiert - finde immer nur den Hinweis das das für Erstzulassung ab 1.1.2004 gilt - nicht für ältere Fahrzeuge.
Allerdings soll das Ganze auch jedes Jahr verschärft werden.....Das ist nicht gut für die deutsche Autoindustrie - aber so ist es ja auch gedacht.
Gilt diese Strafsteuer eigentlich einmalig oder jährlich (liest man auch des Öfteren ) ?
Gruß Ralph
ich hab auch ein bisschen recherchiert - finde immer nur den Hinweis das das für Erstzulassung ab 1.1.2004 gilt - nicht für ältere Fahrzeuge.
Allerdings soll das Ganze auch jedes Jahr verschärft werden.....Das ist nicht gut für die deutsche Autoindustrie - aber so ist es ja auch gedacht.
Gilt diese Strafsteuer eigentlich einmalig oder jährlich (liest man auch des Öfteren ) ?
Gruß Ralph
1695
Aktuelles aus Frankreich / Re: Taxe Carbone (CO2 Steuer) kommt vorerst nicht
« am: 30. Dezember 2009, 13:37:53 »
Hier die Meldung:
>>>>Klimasteuer in Frankreich kurz vor Inkrafttreten gekippt
30.12.09
AFP
Zwei Tage vor ihrem geplanten Inkrafttreten hat das französische Verfassungsgericht eine von der Regierung beschlossene CO2-Steuer gekippt. Die Regelung sehe zu viele Ausnahmen vor, erklärten die Richter. Premierminister François Fillon kündigte für den 20. Januar einen neuen Gesetzesvorschlag an. Die linke Opposition sprach von einer "Ohrfeige" für Staatschef Nicolas Sarkozy. Diesen Artikel weiter lesen
Ähnliche Fotos/Videos
Verfassungsgericht in Frankreich kippt CO2-Steuer Bild vergrößern
Das Verfassungsgericht bemängelte vor allem, dass ganze Industriebranchen von der Klimasteuer befreit werden sollten. Es verwies auf die geplanten Ausnahmen für 1018 Unternehmen, die besonders viel CO2 ausstoßen. Dazu gehörten Raffinerien, Kohle- und Gaskraftwerke, Zementfabriken sowie Spediteure und Fluggesellschaften. Mit diesen Ausnahmen würde die Klimasteuer auf "weniger als die Hälfte aller CO2-Emissionen" erhoben, bemängelten die Richter. Das Ziel einer "spürbaren Reduzierung der Treibhausgase" könne auf diese Weise nicht erreicht werden.
Mit der Klimasteuer sollten die Franzosen dazu angehalten werden, ihren CO2-Ausstoß zu reduzieren - etwa beim Autofahren oder Heizen. Um die Kaufkraft der Haushalte dennoch nicht zu mindern, sah das Gesetz Steuererleichterungen oder - für wenig Verdienende - "grüne Schecks" vor. Unternehmen sollten wiederum durch den Wegfall der Gewerbesteuer ab dem 1. Januar entlastet werden. Nach heftigen Protesten waren außerdem Landwirten und Fischern Erleichterungen zugestanden worden.
Staatschef Sarkozy hatte die neue Abgabe im September als eine "Steuerrevolution" und eine "wichtige Wende" präsentiert, mit der Frankreich Vorreiter beim Klimaschutz werden sollte. Nach seinen Worten sollte die Klimasteuer dem Land helfen, seinen Ausstoß an Treibhausgasen bis 2050 um drei Viertel zu reduzieren.
Kritiker bezweifelten allerdings von Anfang an, dass dies mit den geplanten Maßnahmen gelingen würde. Sie verwiesen darauf, dass Sarkozy die Steuer mit 17 Euro pro Tonne CO2 nur halb so hoch ansetzte wie von einer Arbeitsgruppe unter dem früheren sozialistischen Premierminister Michel Rocard empfohlen.
Die französischen Sozialisten, die das Verfassungsgericht angerufen hatten, reagierten höchst erfreut auf die Entscheidung. Der Beschluss sei eine "schwere Niederlage" für den Staatschef, betonte die Vorsitzende der Sozialistischen Partei (PS), Martine Aubry. Die Grünen und die liberale Zentrumspartei (MoDem) forderten die Regierung auf, das Vorhaben gründlich zu überarbeiten.<<<<
>>>>Klimasteuer in Frankreich kurz vor Inkrafttreten gekippt
30.12.09
AFP
Zwei Tage vor ihrem geplanten Inkrafttreten hat das französische Verfassungsgericht eine von der Regierung beschlossene CO2-Steuer gekippt. Die Regelung sehe zu viele Ausnahmen vor, erklärten die Richter. Premierminister François Fillon kündigte für den 20. Januar einen neuen Gesetzesvorschlag an. Die linke Opposition sprach von einer "Ohrfeige" für Staatschef Nicolas Sarkozy. Diesen Artikel weiter lesen
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Das Verfassungsgericht bemängelte vor allem, dass ganze Industriebranchen von der Klimasteuer befreit werden sollten. Es verwies auf die geplanten Ausnahmen für 1018 Unternehmen, die besonders viel CO2 ausstoßen. Dazu gehörten Raffinerien, Kohle- und Gaskraftwerke, Zementfabriken sowie Spediteure und Fluggesellschaften. Mit diesen Ausnahmen würde die Klimasteuer auf "weniger als die Hälfte aller CO2-Emissionen" erhoben, bemängelten die Richter. Das Ziel einer "spürbaren Reduzierung der Treibhausgase" könne auf diese Weise nicht erreicht werden.
Mit der Klimasteuer sollten die Franzosen dazu angehalten werden, ihren CO2-Ausstoß zu reduzieren - etwa beim Autofahren oder Heizen. Um die Kaufkraft der Haushalte dennoch nicht zu mindern, sah das Gesetz Steuererleichterungen oder - für wenig Verdienende - "grüne Schecks" vor. Unternehmen sollten wiederum durch den Wegfall der Gewerbesteuer ab dem 1. Januar entlastet werden. Nach heftigen Protesten waren außerdem Landwirten und Fischern Erleichterungen zugestanden worden.
Staatschef Sarkozy hatte die neue Abgabe im September als eine "Steuerrevolution" und eine "wichtige Wende" präsentiert, mit der Frankreich Vorreiter beim Klimaschutz werden sollte. Nach seinen Worten sollte die Klimasteuer dem Land helfen, seinen Ausstoß an Treibhausgasen bis 2050 um drei Viertel zu reduzieren.
Kritiker bezweifelten allerdings von Anfang an, dass dies mit den geplanten Maßnahmen gelingen würde. Sie verwiesen darauf, dass Sarkozy die Steuer mit 17 Euro pro Tonne CO2 nur halb so hoch ansetzte wie von einer Arbeitsgruppe unter dem früheren sozialistischen Premierminister Michel Rocard empfohlen.
Die französischen Sozialisten, die das Verfassungsgericht angerufen hatten, reagierten höchst erfreut auf die Entscheidung. Der Beschluss sei eine "schwere Niederlage" für den Staatschef, betonte die Vorsitzende der Sozialistischen Partei (PS), Martine Aubry. Die Grünen und die liberale Zentrumspartei (MoDem) forderten die Regierung auf, das Vorhaben gründlich zu überarbeiten.<<<<
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