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Sonstiges / Re: Angekommen
« am: 21. April 2010, 19:05:46 »
Hallo Carsten,
die haben alle offiziell 100 PS........
Eine konkretere Antwort gibt es leider nicht. Was bei einem Unfall ist bei dem man die tatsächliche PS Zahl herausfindet will ich gar nicht wissen.
Du kannst versuchen ob Sie es wegen der "4" PS durchgehen lassen . Es wurde hier schon berichtet das 76 kw zugelassen wurden statt der erlaubten 74. Geh doch mal zu einem Ducati Händler bei Euch.
Die helfen einem normalerweise weiter und wissen auch wie es geht.
Wenn nicht dann am besten offiziell auf 100 ps drosseln (zumindest die Bescheinigung) und dann zulassen.
Gruß Ralph
die haben alle offiziell 100 PS........
Eine konkretere Antwort gibt es leider nicht. Was bei einem Unfall ist bei dem man die tatsächliche PS Zahl herausfindet will ich gar nicht wissen.
Du kannst versuchen ob Sie es wegen der "4" PS durchgehen lassen . Es wurde hier schon berichtet das 76 kw zugelassen wurden statt der erlaubten 74. Geh doch mal zu einem Ducati Händler bei Euch.
Die helfen einem normalerweise weiter und wissen auch wie es geht.
Wenn nicht dann am besten offiziell auf 100 ps drosseln (zumindest die Bescheinigung) und dann zulassen.
Gruß Ralph
1637
Behörden / Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
« am: 14. April 2010, 23:02:46 »
Hi,
na mal im Ernst - was erwartest Du das sie Dir antworten........wir finden es supertoll das F unseres Bußgelder und Verwarnungsgelder nicht vollstrecken ?
na mal im Ernst - was erwartest Du das sie Dir antworten........wir finden es supertoll das F unseres Bußgelder und Verwarnungsgelder nicht vollstrecken ?
1638
Behörden / Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
« am: 12. April 2010, 23:23:18 »sodele - diese Antwort habe ich bekommen:
"vielen Dank für Ihre E-Mail, die uns zur juristischen Bearbeitung weitergeleitet wurde.
Nachdem es derzeit kein Vollstreckungsübereinkommen zwischen Deutschland und Frankreich gibt, kann ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid nur in Deutschland vollstreckt werden.
Die Vollstreckungsverjährungsfrist beträgt in Deutschland drei Jahre."
das heisst also, ich brauche nicht zahlen, werde ich aber von der deutschen Polizei angehalten, können die postwendend das Geld von mir verlangen - nicht mehr und nicht weniger??
Genau - das heißt es
1639
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Kfz Abmeldung
« am: 08. April 2010, 15:25:44 »
Hallo,
ich gehe mal davon aus Du sprichst von Deutschland ?
Abmelden kannst Du auf jeder KFZ Zulassungsstelle in D.
Kosten Abmeldung kreis Saarbrücken 5,60 € / für auswärtige Fahrzeuge 10 €
die Zulassungsstellen in SB http://www.strassenverkehrsamt.de/lokal/stadtverband-saarbruecken-stadt-und-stadtverband-saarbruecken-landkreis/kfz-zulassungsstelle
Gruß Ralph
ich gehe mal davon aus Du sprichst von Deutschland ?
Abmelden kannst Du auf jeder KFZ Zulassungsstelle in D.
Kosten Abmeldung kreis Saarbrücken 5,60 € / für auswärtige Fahrzeuge 10 €
die Zulassungsstellen in SB http://www.strassenverkehrsamt.de/lokal/stadtverband-saarbruecken-stadt-und-stadtverband-saarbruecken-landkreis/kfz-zulassungsstelle
Gruß Ralph
1640
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Gebrauchter D 750kg Hänger nach F
« am: 04. April 2010, 22:55:42 »
Hi,
ja Du brauchst genau die gleichen Papiere wie für ein Auto.
Warum sollte ein franz. Zugfahrzeug keinen deutschen Hänger ziehen sollen ? Das machen Sattelschlepper millionenfach.... Der Anhänger ist ja extra zugelassen und versichert.
Gruß Ralph
ja Du brauchst genau die gleichen Papiere wie für ein Auto.
Warum sollte ein franz. Zugfahrzeug keinen deutschen Hänger ziehen sollen ? Das machen Sattelschlepper millionenfach.... Der Anhänger ist ja extra zugelassen und versichert.
Gruß Ralph
1641
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Gebrauchter D 750kg Hänger nach F
« am: 04. April 2010, 12:57:11 »
Hallo,
wie ich bereits in einem anderen Beitrag geschrieben habe - geht das nicht mit einem 750 kg Hänger.
Das hat auch nichts mit der Versicherung zu tun.........versicherungstechnisch kein Problem.
Da ist rein zulassungtechnisch nicht machbar. Ein Hänger braucht ab 500 kg zul. Gesamtgewicht in F einen eigene Carte gris mit Nummer.
Eine Lösung wäre das herabstufen des zul. Gesamtgewichts auf 499 kg, dann ist es ok. Weil eine offizielle Zulassung in F lohnt sich wohl kaum.
Oder immer darauf vertrauen das keiner auf das Typenschild schaut .....
Gruß Ralph
wie ich bereits in einem anderen Beitrag geschrieben habe - geht das nicht mit einem 750 kg Hänger.
Das hat auch nichts mit der Versicherung zu tun.........versicherungstechnisch kein Problem.
Da ist rein zulassungtechnisch nicht machbar. Ein Hänger braucht ab 500 kg zul. Gesamtgewicht in F einen eigene Carte gris mit Nummer.
Eine Lösung wäre das herabstufen des zul. Gesamtgewichts auf 499 kg, dann ist es ok. Weil eine offizielle Zulassung in F lohnt sich wohl kaum.
Oder immer darauf vertrauen das keiner auf das Typenschild schaut .....
Gruß Ralph
1642
Behörden / Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
« am: 04. April 2010, 12:52:58 »
Hallo Olli,
das stimmt nicht ganz - nach 3 Monaten muß der Fahrer ermittelt werden - dann ist verjährt.... soweit mein Kenntnisstand.
Aber andererseits habe ich zu dem Vorgang auch bisher keine Stellung genommen bzw. nicht reagiert. Insoweit könnte es ......
Schau mer mal ob sie den Bußgeldbescheid auch vollstrecken wollen.
Gruß
das stimmt nicht ganz - nach 3 Monaten muß der Fahrer ermittelt werden - dann ist verjährt.... soweit mein Kenntnisstand.
Aber andererseits habe ich zu dem Vorgang auch bisher keine Stellung genommen bzw. nicht reagiert. Insoweit könnte es ......
Schau mer mal ob sie den Bußgeldbescheid auch vollstrecken wollen.
Gruß
1643
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Leicht verwirrt wegen Dieselstrafsteuer
« am: 02. April 2010, 16:19:36 »1644
Behörden / Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
« am: 02. April 2010, 11:01:53 »Also ich habe aktuell keinen Bußgeldbescheid bekommen nachdem ich auf dem ersten Schreiben meine französische Adresse übermittelt hatte.
Geblitzt worden bin ich mit einer deutschen Zulassung auf meine Firma.
Auf die Anhörung habe ich - wie auch die Jahre zuvor in D - nicht reagiert (war mal ein Tip eines RA).
Gruß Ralph
Muß meinen Beitrag ändern.
Hab jetzt einen Bußgeldbescheid bekommen aus D an meine französische Adresse. 3 1/2 Monate nach dem Verstoß.
Mit dem Hinweis das ich ihn weil ich keinen inländischen Wohnsitz (dachte seither eigentlich schon das ich inländisch wohne :-) ) habe formlos zugestellt bekomme. Die Zustellung wird wohl durch Aushang im Rathaus und Veröffentlichung im Internet offiziell.....
Punkte hab ich natürlich keine bekommen.
Mal sehen was als nächstes kommt.
Gruß Ralph
1645
Steuern / Re: Nachzahlung wegen ausl. Einkünfte 2008?????
« am: 23. März 2010, 23:10:39 »
Hätten wir die Erklärung getrennt gemacht, hätte er eine weit höhere Nachzahlung erhalten.
LG Mela
Dann würd ich noch nachfordern......
1646
Steuern / Re: Nachzahlung wegen ausl. Einkünfte 2008?????
« am: 22. März 2010, 23:02:14 »
Desderwegen hab ich ja auch auf den Steuerberater verwiesen.
Nur der kann definitiv ausrechnen ob nicht hier eine getrennte Veranlagung besser wäre (je nachdem für wen :-) ) .
Zum Rest verhalte ich mich wie die Schweiz - bin neutral.......aber Euer Geld nehm ich.... :-)
Nur der kann definitiv ausrechnen ob nicht hier eine getrennte Veranlagung besser wäre (je nachdem für wen :-) ) .
Zum Rest verhalte ich mich wie die Schweiz - bin neutral.......aber Euer Geld nehm ich.... :-)
1647
Steuern / Re: Nachzahlung wegen ausl. Einkünfte 2008?????
« am: 22. März 2010, 11:58:50 »
Hi Mela,
also - ausländische Einkünfte unterliegen in D dem Progressionsvorbehalt. Auf deutsch heißt das das wenn man seine Einkünfte in Deutschland versteuern muß auch die ausländischen Einkünfte zum Steuersatz hinzugerechtnet werden (nicht versteuert).
Wenn Du seit 2008 in F wohnst und in D arbeitest - als Grenzgänger - dann sind das für Dich Einkünfte die Du in F versteuern mußt / darfst.
Für Eure Steuererklärung in D sind das dann ausländische Einkünfte (erhöht den Steuersatz in D).
Es wird also definitiv nichts versteuert - nur Dein Ex muß für seine Einkünfte dadurch höhere Steuern bezahlen.
Das Ganze kann man umgehen indem man Euch getrennt veranlagt......dann hat allerdings Dein Ex auch weniger Freibeträge. Muß im Zweifelsfall ein Steuerberater entscheiden.
Wenn Ihr 2009 nicht mehr verheiratet wart ist das Thema durch - wenn nicht wird es wie 2008.
Gruß Ralph
also - ausländische Einkünfte unterliegen in D dem Progressionsvorbehalt. Auf deutsch heißt das das wenn man seine Einkünfte in Deutschland versteuern muß auch die ausländischen Einkünfte zum Steuersatz hinzugerechtnet werden (nicht versteuert).
Wenn Du seit 2008 in F wohnst und in D arbeitest - als Grenzgänger - dann sind das für Dich Einkünfte die Du in F versteuern mußt / darfst.
Für Eure Steuererklärung in D sind das dann ausländische Einkünfte (erhöht den Steuersatz in D).
Es wird also definitiv nichts versteuert - nur Dein Ex muß für seine Einkünfte dadurch höhere Steuern bezahlen.
Das Ganze kann man umgehen indem man Euch getrennt veranlagt......dann hat allerdings Dein Ex auch weniger Freibeträge. Muß im Zweifelsfall ein Steuerberater entscheiden.
Wenn Ihr 2009 nicht mehr verheiratet wart ist das Thema durch - wenn nicht wird es wie 2008.
Gruß Ralph
1648
Behörden / Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
« am: 21. März 2010, 21:19:17 »
Also ich habe aktuell keinen Bußgeldbescheid bekommen nachdem ich auf dem ersten Schreiben meine französische Adresse übermittelt hatte.
Geblitzt worden bin ich mit einer deutschen Zulassung auf meine Firma.
Auf die Anhörung habe ich - wie auch die Jahre zuvor in D - nicht reagiert (war mal ein Tip eines RA).
Gruß Ralph
Geblitzt worden bin ich mit einer deutschen Zulassung auf meine Firma.
Auf die Anhörung habe ich - wie auch die Jahre zuvor in D - nicht reagiert (war mal ein Tip eines RA).
Gruß Ralph
1649
Steuern / Re: Steuernummern
« am: 19. März 2010, 21:09:24 »Was sollen den Einkunftsnachweise sein? Gehaltszettel? Sowas habe ich meiner Steuererklärung noch nie beigelegt.
Ich lass mir zu diesem Zweck extra von meinem Arbeitgeber eine Verdienstbescheinigung ausstellen......Muß man nicht beilegen, nur wenn Sie danach fragen.
Gruß Ralph
1650
Rund um's Kind / Re: Suche Spielkreis oder ähnliches für Kleinkinder Forbach und Umgebung
« am: 18. März 2010, 14:14:22 »
Das würd mich jetzt aber auch interessieren wie Du das meinst - Ines ??
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