Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Ralph

1621
Hallo Kembser,

es gibt schon einige Jahre eine EU Richtlinie die besagt, daß ein Fahrzeug das einmal in der EU zugelassen ist auch jederzeit in einem anderen EU Staat zugelassen werden muß.
Doch leider verstößt F dagegen .....das ist im Augenblick noch die Tatsache.....

1622
Sonstiges / Re: Sprachkurs Französischkurs
« am: 06. Mai 2010, 22:23:45 »
also - ich hab den VHS Französischkurs 1-3 besucht in Kehl und war sehr zufrieden.
Hat ne Französin unterrichtet die in Deutschland lebt und Lehrerin ist.
Die Kurse waren immer am ersten Mal fast übervoll und wurden dann von Woche zu Woche leerer.

Hat mir sehr gut die Grundlagen und vorallem das Zahlensystem  nähergebracht.
Die Bücher bekommt man auch günstig über Ebay.....

Gruß Ralph

1623
Genauso ist es.....

1624
Steuern / Re: Geschäftswagen / geldwerter Vorteil
« am: 04. Mai 2010, 19:36:33 »
Hallo Zusammen,

ich habe das hier schon oft gelesen mit der 1 % Regelung. Nur verstehe ich es nicht. Ist es jetzt besser dies anzugeben oder nicht? oder die 1 % plus die Kilometer zwischen Arbeit und zu Hause? Habe ich dann mehr oder weniger zu zahlen?

Danke Gruss Zaren

Zaren - hast Du einen deutschen Geschäftswagen bzw. arbeitest in F und hast einen Geschäftswagen ?
Wenn nein betrifft Dich das nicht.

Es ist halt so das man als Geschäftswagen / Dienstwagenfahrer den Geldwerten Vorteil versteuern muß  (1 % pro monat) und zzgl. die Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsstätte (so wie Waylon57 geschrieben) . Diese "Scheinbezüge" stehen dann bei den Dienstwagenfahrern auf der Verdienstbescheinigung.


Gruß Ralph

1625
Steuern / Re: Geschäftswagen / geldwerter Vorteil
« am: 04. Mai 2010, 19:32:13 »
Hallo Ralph,

Ich habe dazu recht klare Auskunft von meinem (Grenzgänger-)Steuerberater bekommen. Bei mir ist es so, dass ich zwar die 1% versteuere (die werden einfach auf das deutsche Gehalt vom Arbeitgeber draufgerechnet), aber NICHT die Fahrten zwischen Arbeitsstätte (D) und Wohnung (F). Ich hatte Bedenken, dass irgendwann die große Nachzahlung fällig würde und daher mich umfassend informiert.
Laut Steuerberater gehört bei Grenzgängern (kann jetzt nur für F/D sprechen) die Fahrt zwischen Arbeitsstätte und Wohnung nicht auf das Gehalt draufgeschlagen. Es würde aber immer wieder falsch gemacht, besonders bei Firmen, deren Standort nicht in Grenznähe ist und die sich weniger mit Grenzgängern befassen.

Gruß
Moni


Ja liebe Moni - da ist so richtig. Weil für uns das französische Steuerrecht gilt und da gibt es nur die besagten 12 % p.a. des Neuwertes...
Nur leider hat das meine Firma so nicht anerkannt - obwohl im Kern französisch !!! Aber irgenwann einmal gibst Du dann freiwillig auf.
Jetzt hab ich halt 2 jahre die dte . sozialversicherung vermehrt unterstützt. Ich wollte nur noch mal sicher gehen das ich das jetzt auch wirklich vom dte. Einkommen abziehen kann.

Gruß Ralph

1626
Steuern / Re: Geschäftswagen / geldwerter Vorteil
« am: 03. Mai 2010, 20:18:14 »
Hallo,

ich mache die gefahrenen Kilometer nicht geltend weil ich auch sogut wie keine fahre.....arbeite vom homeoffice aus.
Bitte fragt jetzt nicht warum ich dann die Km von Wohn zur Arbeitsstätte angesetzt bekomme (Sozialversicherung) .....ist einfach nicht anders bei meinem Arbeitgeber durchzusetzen. Ja ich weiß - das kostet mich einen haufen Geld. Nur will ich halt nicht auch noch Steuern in F dafür bezahlen. Ich hoffe das ist korrekt so.  Den Arbeitgeber wechsle ich in 4 Wochen - damit ist das Thema dann durch.

1627
Steuern / Geschäftswagen / geldwerter Vorteil
« am: 03. Mai 2010, 19:11:40 »
mal eine Frage an die Steuerexperten hier im Forum.
Wie ist das mit dem Geschäftswagen bei der Ermittlung des Einkommens ?
Die 1 % Regelung rehnete ich bisher zum Gehalt dazu da ja in F genauso versteuert wird (12% p.a. vom Wert) . Wie ist das mit den ominösen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - diese sind ja eigentlich in F nicht zu versteuern. Kann ich die dann bedenkenlos abziehen ? Ich habe sie mir mal vorsichtshaber extra ausweisen lassen.

Danke.

Gruß Ralph

1628
Hey Ralph,

das war klar, dass von Dir so eine Antwort kommt. Danke für die Info.


Hallo Olli,

versteh ich nicht - warum dir das klar war...oder wolltest du ne falsche Antwort ? Ich fahr auch gerne 150 PS moppeds....  =D  - so ist das nicht.

Also auf der homepage von Ducati France steht ganz klar - mußt Dir nur das Video ansehen - nouvelle 1200 multistrada 150 CV - version francais 100 CV..... das muß ich wohl nicht übersetzen.

Und Bananennummerschilder sind auch nicht erlaubt.....
Die kleinsten zulässsigen sind 17 x 13 cm

Gruß Ralph

PS:  Ich fahr übrigens auch auf die Multi ab....

1629
Das sehe ich auch so - übrigens hab ich letztens in der Custombike gelesen das die EU-weit über eine Beschränkung auf 100 ps à la Frankreich nachgedacht wird....

1630
Mann Olli,

diese Frage hatten wir jetzt schon sooft - die Antwort wird nicht besser......150 PS gibt es nicht offiziell in F.....ich kann ja auch nix dafür.
Und 98 PS gab es in F nebenbei auch noch nie....von Deinen 108 weiß ich auch nichts.

Also - wenn Du 150 PS legal willst hilft nur Zulassung in D (da wohnst Du ja schließlich im Moment auch).
Wenn Du das Ding in F zulassen willst mußt Du die franzöische Version mit 100 PS kaufen (was ja eigentlich zum Konzept der Multistrada kontraproduktiv ist :-)  ) . Oder eine deutsche mit eingetragenen 100 PS einführen.
Oder Du machst das was alle machen Du fährst sie illegal offen.....(das hab ich Dir aber jetzt nicht gesagt     >:D )

Vollkasko.....je nach Motorradtyp bekommst Du ja mittlerweile gar keine Vollkasko mehr in D oder zumindest keine bezahlbare. In F bekommst Du aber zb. für ne Crossmaschine auch keine VK. Und Sportbikes sind auch sogut wie unbezahlbar. Für meine hab ich eine angeboten bekommen - extrem günstig, während Du in D für eine Harley fast schon keine Teilkasko mehr bekommst.
Kommt also darauf an wie die französischen Versicherer die Multistrada einstufen.....hier hilft also nur eine konkrete Anfrage beim Versicherer.

So long.

Ralph


1631
Rund um's Tier / Re: Tierheim in Forbach
« am: 01. Mai 2010, 11:27:38 »
Hallo Aura,

da brauchst Du Dir keine Sorgen machen - Tierschützer, Helfer und Unterstützer sind immer herzlich willkommen.
Wir unterstützen seit Jahren das Tierheim in Sarrebourg. Die meisten dort sprechen deutsch und wie meine Vorrednerin schon schrieb, unterstützen auch viele aus D die Tierheime an der Grenze.
Mit dem Tierschutz ist es in F nicht besonders weit her. Deshalb freuen sich die Meisten auch über die Unterstützung.
Entweder passiv durch Spenden und/oder Mitgliedschaft oder aktiv mit Futterspenden, Decken, Teppichen, Baumaterial, Gassigehen, usw.
Oft machen die SPA's auch Sommerfeste o.ä. - da werden auch immer Helfer gesucht. Oder "Kuchenbäcker" durch die dann auch ein bisschen Geld hereinkommt.

Also nicht schüchtern sein - die Tiere brauchen Dich.

Gruß Ralph

1632
Hi Markus,

ich kenn die nicht - aber hab bei meinem Mozilla WOT (Web of Trust) installiert und der bringt bei dieser Homepage eine Warnmeldung - "diese Seite hat einen schlechten Ruf".....

Außerdem ist da nirgends ein Impressum oder eine Adresse zu finden.....ich wäre da vorsichtig, was auch immer Du vorhast.

Gruß Ralph

1633
Wohnen / Re: Ärger mit Vermieter
« am: 26. April 2010, 11:31:53 »
Hallo Himbeere,

ist ja echt der Hammer was Du da erlebst.......ich würd als erstes mal die Schlösser austauschen.
Das Ihr bei der Gendarmerie wart war schon mal wichtig und richtig (was haben die denn dazu gesagt ? )

Ob es einen Mieterschutzbund in F gibt weiß ich leider nicht.....ich würde mich mal an Euroinfo-kehl.eu wenden, die haben französische und deutsche Mitarbeiter und kennen sich da aus.
Habt Ihr in der Hausratversicherung auch eine Rechtsschutz dabei ? Ich denke das Ganze läßt sich ohne Rechtsanwalt nicht klären. Ob es allerdings besonders schön ist da wohnen zu bleiben ......?

Viel Glück und gute Nerven.

Ralph


1634
Abmeldebescheinigung gibts doch eigentlich gar nicht mehr.....oder täusch ich mich ?

1635
Steuern / Re: Steuerberater absetzen
« am: 23. April 2010, 14:51:03 »
wie das Wort schon sagt - die tatsächlichen Kosten.....

Gemeint ist die Entscheidung die Pauschalen abzuziehen oder die tatsächlichen Kosten mit dem entsprechenden Nachweis.

Gruß Ralph