Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Ralph

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 :doppeld: super

Danke - bei 26 grad Wassertemperatur lässt es sich aushalten.

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Da kostet es etwas - würde ich nicht machen.
Wieso geht es nicht über das FA ?
Hast Du Dich bei France Connect angemeldet ?
Ich kann mich direkt bei ANTS oder über France Connect mit dem FA Account anmelden.
Es kann übrigens auch jemand Anders für Dich machen.
Ich bin in 2 Wochen wieder aus dem Urlaub zurück und könnte es für Dich erfassen, wenn Du es willst und Du noch solange warten kannst.

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Hallo Micha,

ich habe die deutschen Originalpapiere behalten.
Der neue Besitzer kann sowieso nichts damit anfangen und ich hab dafür unterschrieben das ich sie 5 Jahre behalte.

Der Verkauf ist eigentlich ganz easy.
Du gehst auf Deinen ANTS Account und gibst den Verkauf ein.
Dann bekommst Du eine Code den Du dem Verkäufer gibst.
Der gibt dann seinen Kauf ein und kann damit sein Auto auf Dich ummelden.
Ich hab zusätzlich für meine Unterlagen noch das Cerfa 15776*2 ausgefüllt und ausgedruckt.

Du könntest sogar auch gleich seine Zulassung machen.
Er braucht dann nur noch mit seiner Creditkarte bezahlen und bekommt sofort seine Carte gris provisoire.
Wichtig ist noch die alte Carte Gris auszufüllen und einmal mit Querstrich zu „entwerten“ mit dem Hinweis „vendu a……Datum“.
Und Deinen Versicherungabschnitt vor der Übergabe rausnehmen nicht vergessen.

Gruß Ralph

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Hallo,

mal eine Frage:
Seit der Onlinezulassung in F darf man ja die Originalpapiere behalten und muss bei seiner Ehre und mit Strafandrohung bei Verstoß bestätigen die Papiere 5 Jahre aufzubewahren.
Was macht man damit wenn man das Auto vor Ablauf der 5 Jahre verkauft ?
Mitgeben ……Behalten ?
Ich hab das Auto innerhalb F verkauft - der neue Besitzer kann also damit nichts anfangen.
Weiß da jemand Bescheid ?

Danke.

Gruß Ralph

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Steuern / Re: Grenzgängerbescheinigung
« am: 28. Juli 2021, 23:50:39 »
Der Arbeitgeber Deines Mannes hat Recht. Auf dem Formular für die Grenzgängerbescheinigung steht ganz klar drauf das das französische FA jedes Jahr dieses Formular vom AG ausgefüllt haben will.
Wir machen das - seit wir deswegen Ärger bekommen haben - seither jedes Jahr neu.
Das hat auch nichts mit der Freistellungserklärung des deutschen FA zu tun.
Die benötigen das Formular erst wenn die Freistellungserklärung abläuft.

Punkt 5 der Erklärungen auf Deutsch und Französisch:
Die Freistellungsbescheinigung wird im allgemeinen für 3 Jahre erteilt, wenn der Arbeitgeber nicht gewechselt wird. Der Grenzgänger läßt sich jedoch jährlich die Angaben in Abschnitt II der ersten Ausfertigung des Vordrucks vom Arbeitgeber bestätigen und legt sie dem für ihn in Frankreich zuständigen Chef de centre des impôts vor.

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Technik / Re: Livebox 5
« am: 27. Juli 2021, 16:57:44 »
Also ich hab die Livebox seit gestern mit der von Dir gebuchten Leitung.
Das ergibt dann eine Geschwindigkeit von knapp 1.000 mbit/s down und um die 600 mbit upload  (die 2.000 beziehen sich auf mehrere Geräte gleichzeitig - steht irgendwo im Kleingedruckten).

Das Wifi6 der box ist genial schnell - deshalb hab ich bei meiner alte Fritzbox das Wlan deaktiviert.
Im Lan hast Du - soweit es Deine Geräte mitmachen 1 gb/s .
Zugriff ist sehr komfortabel über den Browser - Du hast dafür ein ADMIN Passwort.
Hier siehst Du alles was man braucht. Ma Livebox bekomme ich als Apple user nicht ohne mich im franz. APP Store anzumelden.

Was mich ein bisschen nervt ist das sehr kurze Anschlusskabel der Livebox - da hast Du ca. 1 m Spielraum zur Dose.
Und der Wifi6 Repeater ist auch erst wieder ab Ende August lieferbar.

Ansonsten bin ich jetzt verlustfrei von Free zu Orange gewechselt und zahle dasselbe wie vorher für 16 mbit.

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Das hat funktioniert...

Dankeschön.

Gruß Ralph

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Technik / Sipgate Basic mit Fritzbox hinter Livebox 5 --fibre
« am: 26. Juli 2021, 16:38:38 »
Hallo Zusammen,

bei mir hat ab heute auch der Turbo Einzug gehalten - mit einer Orange Fibre 1 Gigabit Leitung.

Habe einen geschäftlichen Sipgate Account mit Deutschland Flat.
Den habe ich immer hinter eine Freebox betrieben über eine Fritzbox 7270 v3. An der Fritzbox hängt per DECT eine FritzFon.

Einfach hinter die Livebox 5 geschaltet funktioniert der aber nicht mehr.
Ich kann zwar an die Fritzbox per LAN jede Menge Geräte anschließen - d.h. die Internetverb. der Livebox übernimmt sie, aber bin weder über meine SIPGATE Account erreichbar noch kann ich raustelefonieren.
Muß ich an der Livebox irgendwelche Ports auf die Fritzbox weiterleiten ?
Es wäre mir schon wichtig auch weiterhin mit meiner Sipgate Nummer meine Kunden anrufen zu können.
Kann mir jemand weiterhelfen - Tips geben ?

Danke.

Gruß Ralph

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Ein kleines Update - für unseren Neue Gebrauchten brauchte die ANTS diesmal gerade mal 15 Tage um von D nach F umzusiedeln.
Das hat mich nun echt einmal erstaunt.

Und zum ersten Mal musste ich auch „Strafe“ zahlen für einen Euro6 Diesel von 2019 mit 134 gr. Co2 - 240 € kostet der Spaß.

Wobei das dann ab EZ 1.2.20 richtig teuer wird, da dann die WLTP Werte zählen.

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wie schon geschrieben - das französische Zertifikat in AntiCovid  einscannen.
Dann umwandeln in EU Format - und einlesen in CovPass.
Funktioniert.
ich hab in CovPass meinen digitalen Impfpass mit den aus Frankreich übernommenen Daten.

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man kann den Französischen Impfcode über die anticovid App ins Wallet einscannen.
Dann in einen Europäischen Impfcode umwandeln. Diesen dann in die CovPass App einlesen.
Dann hat man in beiden Apps den Impfpass als EU Version.

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@Ralph,
das mit dem Formular 5011 wird offensichtlich sehr unterschiedlich gehandelt.
Bei mir 27 Jahre keine jährliche Bescheinigung, nur alle 3 Jahre Freistellungsbescheinigung.

Die Verpflichtung zur jährlichen Meldung steht verbindlich auf dem  Formular 5011 mit drauf und betrifft ausschließlich das franz. FA.
Für unsere französischen GG ist das völlig klar. Da wird auch nix unterschiedlich gehandhabt.
Ob das französische FA das bei Dir anmahnt wenn Du es nicht machst ist natürlich Sache des jeweilien FA. Ich habe deshalb schon Ärger bekommen weil ich es nicht gewusst habe.

Die Freistellungserklärung betrifft ausschließlich das deutsche FA - und die wollen das nur alle 3 Jahre bzw. bei mir jetzt ein FA in Hessen nach 2 Jahren.

Wir sind hier ja ein informelles Forum und sollten beraten wie es richtig läuft.
Wenn Du 27 Jahre so durch gekommen bist hattest Du halt einen sehr gnädigen Sachbearbeiter.

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@Ralph die GG Bescheinigung habe ich auch nicht erhalten (hatte ich auch nicht nachgefragt) nur Jahresendabrechnung, ist die GG Abrechnung zwingend ?

Du musst einmal im Jahr das Formular 5011 von Deinem AG ausgefüllt und bestätigt bei deinem zuständigen französischen FA vorlegen. ( siehe unter Erläuterung den Absatz5)
Damit meldet Dein AG und Du deine Bezüge samt der Sozialversicherung dem französischen Finanzamt.

I.d.R. alle 3 Jahre geht das Formular auch an das Betriebstättenfinanzamt Deines AG.
Die stellen dann eine Freistellungserklärung aus.
Erst dann darf Dein AG Dir keine Lohnsteuer mehr abziehen.

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Eigentlich hat er ja auch in der GG Bescheinigung für dieses Jahr Deine Bruttobezüge und die Sozialversicherung eingetragen.
Das reicht dem Fa i.d.R. - die wollten von mir noch nie einen anderen Nachweis.

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Testforum / VERSCHOBEN: Renterechner
« am: 13. Juni 2021, 16:33:51 »