Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Ralph

1531
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Auto anmelden ....
« am: 16. Oktober 2010, 20:21:51 »
Ich habe da noch ein paar Fragen, also ich würde mein Auto gerne am Montag ummelden. Ich habe:

Die CT bestanden und das Schreiben kopiert.
Meine Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 und das beides kopiert.
Mein COC Papier und auch das kopiert.

Habe am Montag einen Termin wegen der Abmeldung, das habe ich die auch. Was brauche ich noch? Ich wohne in Villing, da muss ich dann ja nach Metz, richtig?

Metz  Quitus
Forbach Carte Grise (der Link oben dazu geht nicht mehr)

Richtig? Welche Reihenfolge? Boah bin ich aufgeregt, da sist die letzte Hürde sonst hat alles gut geklappt. Und seid heute auch endlich wieder Internet.

Und wo bekomme ich das Auto dann möglichst schnell und billig versichert? Weil ich möchte nicht ohne Versicherungsschutz fahren.

Schonmal danke im Vorraus

Hallo,

läuft das Auto in D schon auf Dich ? Sonst brauchst Du nämlich noch eine Rechnung oder einen Kaufvertrag.
Ansonsten brauchst Du fürs Zulassen in F den Quitus - also zuerst holen.
Das Auto sollte auch vorher abgemeldet sein bevor Du es in F zulassen willst.
Kopien wollten Sie in Sarrebourg vor 2 Wochen komischerweise nicht mehr (früher waren sie ganz verrückt danach - hauptsächlich auf die Briefkopie recto/verso).
Achja - und eine Kopie von Deiner Stromrechung oder Telefonrechnung nicht vergessen - und den Pass.

Dann sollte dem Ganzen nichts mehr im Wege stehen.
Ich habe meine Fahrzeuge alle bei der Credit Mutuel versichert und bin damit sehr zufrieden.

Gruß Ralph

1532
Find ich nett von meinem Internetprovider  :angel: :angel:

Übrigens stand in der aktuellen Augabe von Chip auch eine Liste der meisten Zensuren im Internet weltweit......Deutschland war ziemlich weit vorne...zusammen mit den eigentlichen üblichen Verdächtigen.
Vielleicht auch mit ein Grund für den aufkommenden "zivilen Ungehorsam" der braven deutschen Wähler......


1533
Hallo Hermann,

hatte erst letzte Woche mit dem Inhaber von Triumph Strasbourg ein Gespräch drüber.
Soll wohl der Deal werden - 100 Ps Grenze fällt, dafür kommt der TÜV.... Wobei es die 100 PS Grenze eh nicht mehr gibt. Die steht momentan bei 106 PS.

Kein Mensch braucht einen TÜV beim Motorrad - aber das werden einige Autofahrer und Sicherheitsfreaks hier im Forum sicher anders sehen.
Müssen wir wohl wieder auswandern.....
Wenigstens kommt nicht auch noch das deutsche Kuchenblech nach France.

Gruß Ralph

1534
Ich finde das toll das sich der Staat so um unsere Sicherheit bemüht......... =D =D =D =D =D =D

1535
Sonstiges / Re: Hausfinanzierung D oder F
« am: 04. Oktober 2010, 21:46:39 »
na wiollte ja eigentlich nur mal nen allgemeine meinung hören ob es sinnvoller ist in D oder in F zu finanzieren ?!



Meistens stellt sich die Frage nicht da sich deutsche Banken immer noch schwertun mit Immobilienfinanzierungen im Ausland......Es sei denn man hat in D genügend Sicherheiten rumstehen (ein Haus).
Man sollte nicht glauben das wir im Jahre 2010 in der EU sind.

Gruß Ralph

1536
Wohnen / Re: immobilienmakler
« am: 20. September 2010, 11:02:55 »
Ein guter Makler macht das sowieso, damit er seine Immobilie auch verkauft.....
Wir haben die Finanzierung auch über den Makler vermittelt bekommen, da wir hier noch niemand kannten.
Was nützt dem Makler ein Käufer der keine Finanzierung bekommt ?
Da würd ich mich nicht drauf einlassen. Die bekommen genug.

Gruß Ralph

1537
Arbeiten / Re: Freiberuflich bei geringer Tätigkeit in Frankreich?
« am: 19. September 2010, 14:25:06 »
Hallo,

da gehst Du am Besten mal zu einem Anwalt oder Steuerberater. So ein Beratungsgespräch ist nicht teuer aber Du weißt dann was Sache ist.
Es gibt ja in F die Möglichkeit eines Microentreprise - vielleicht wäre ja das was für Dich.

<<<<Microentreprise
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Die Microentreprise ist eine französische Gesellschaftsform (vgl. Rechtsform). Konzipiert wurde diese Gesellschaftsform für Kleinstbetriebe, oder insbesondere auch für Arbeitnehmer, die sich selbständig machen möchten. Auf europäischer Ebene hat die Europäische Kommission 1996 diese Gesellschaftsform anerkannt.

Anforderungen an eine Microentreprise:

    * Es dürfen maximal 10 Arbeitnehmer beschäftigt sein,
    * es darf ein maximales Firmenkapital von 2 Millionen Euro bestehen, und
    * ein jährlicher Gewinn von 2 Millionen Euro darf nicht überschritten werden.

Das besondere an dieser Gesellschaftsform ist, dass Microentreprises von der Mehrwertsteuer befreit sind und dass ein bestimmter Umsatz steuerbefreit verdient werden kann. Der Umsatz kann dann einfach innerhalb des Freibetrages auf der normalen und für jeden Arbeitnehmer ohnehin anfallenden Einkommensteuererklärung (vgl.Steuererklärung ) angegeben werden. Als weitere Besonderheit, muss keinerlei Buchführung betrieben werden, was die Führung einer Microentreprise erleichtert und zusätzlich zu den steuerlichen Vorteilen Kosten senkt.

Absetzbar sind beispielsweise bei Dienstleistern bei 52 Prozent der Einkünfte, bei Verkaufstätigkeiten (Einzelhandel) sogar bei 72 Prozent.

Der zulässige absetzbare Umsatz ist nämlich auf 27.000 Euro (Dienstleister) bzw. 76.300 Euro (Verkauf) beschränkt. Dies wird pro Kalenderjahr berechnet. Werden diese Höchstgrenzen überschritten, kommt es zu keinerlei steuerlichem Freibetrag mehr und der gesamte Umsatz muss versteuert werden. Hier liegt ein wesentlicher Nachteil der Microentreprise, da aufgrund von der dann entstehenden Steuerlast, ein hohes Risiko für einen finanziellen Ruin liegt, obwohl bzw. gerade weil die Gesellschaft gut läuft. >>>>>>>>

1538
Hallo Ines,

also grundsätzlich muß man mal zwischen Vollstreckung eines Bußgeldes und der Ausstellung unterscheiden.
Oder anders formuliert - was bringt es mir ein Bußgeld nicht zu bezahlen (das auch noch nicht vollstreckt werden kann) wenn ich jeden Tag nach D fahre.
Nichts.....denn jederzeit kann ich in eine Kontrolle geraten und sie holen sich das Geld dann.
Ich habe letzte Woche auch beim ADAC angefragt da ich in D Punkte bekommen habe - ob das den möglich ist. Außerdem wollte ich wissen ob eine Bußgeldbescheid / oder Anhörung gültig sind, die nach F geschickt werden in deutsch.

Als Antwort teilte man mir mit, daß man sehr wohl Punkte in einem anderen Land bekommen kann, diese allerdings nur Konsequenzen in dem jeweiligen Land haben können. Also ein evtl. Fahrverbot auch nur für D gelten würde.
Auf die andere Frage gibt es wohl im Moment noch keine Antwort bzw. da streiten sich die Gelehrten noch darüber. Laut der Menschenrechtskommision muß eine Anschuldigung gegen einen Menschen immer in einer Sprache verfasst sein die derjenige auch versteht (das war wirklich die Antwort)..... jetzt weiß ich natürlich nicht inwieweit dann ein deutscher Bußgeldbescheid gegen die Menschenrechte verstößt :-)

Im Prinzip müßte das dann ein Gericht klären . Je nachdem in welchem Land das dann sitzt wird das Ergebnis sein. Ich denke ein deutsches Gericht wird wohl schon davon ausgehen das Auslandsdeutsche noch genügend Deutsch verstehen.

Um nochmal auf die Vollstreckung zurückzukommen - im Moment bekommt man einen Bußgeldbescheid zugestellt (je nach Aussteller per Einschreiben oder bei manchen Städten gilt der Bescheid als zugestellt nach der Veröffentlichung im Internet - kein Witz !! ).
Danach kommen mehrere Mahnungen und dann nichts mehr.
Die Frage ist halt - bin ich regelmäßig in D ? Dann wird es wohl besser sein zu zahlen.

Gruß Ralph

1539
Hier eine aktuelle Meldung des ADAC zum Thema Vollstreckung von Bußgeldern innerhalb der EU:

Können EU-Bußgelder vollstreckt werden?
   

Aktuelle Meldung! Geplante EU-weite Geldsanktionenvollstreckung verzögert sich!

Die Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen wird sich verzögern. Als Termin für die Umsetzung war ursprünglich der 01.10.2010 geplant. Die Partei „Die Linke" hat ein Berichterstattergespräch beantragt und genehmigt bekommen, um noch einmal über grundlegende verfassungsrechtliche Fragen zu diskutieren.

Das Gespräch soll erst Anfang Juli stattfinden. Der Bundesrat kann also frühestens Ende September 2010 über das Gesetz abstimmen. Das geplante Inkrafttreten zum 1. Oktober 2010 ist daher nicht mehr möglich. Das Bundesjustizministerium rechnet mit dem Inkrafttreten des EU-Rahmenbeschlusses aber noch in diesem Jahr.

Die geplante Umsetzung hat zur Folge, dass Bußgeldstellen aus anderen EU-Ländern nichtbezahlte Geldbußen auch in Deutschland eintreiben können. Sobald uns Informationen über den geplanten Stichtag vorliegen, werden wir Sie hierüber rechtzeitig informieren. Die geplante Vollstreckung gilt für Geldbußen ab einem Betrag von 70 Euro.

Bislang können nur österreichische Behörden offene Bußgelder (ab einem Betrag von 25 Euro) hierzulande vollstrecken.

Achtung: Vereinzelt könnten auch Verkehrsverstöße vollstreckt werden, die bereits vor dem zur Zeit noch offenen Stichtag begangen wurden, sofern das Bußgeld

    * nach diesem Datum verhängt wurde oder
    * nach diesem Datum rechtskräftig wird.


1540
Steuern / Re: Überstunden / Weihnachtsgeld / Provisionen
« am: 09. September 2010, 18:44:09 »
Hallo,

dann laß Dir eine Verdienstbescheinigung ausstellen wo das alles extra ausgewiesen ist.
So mach ich das immer - Dienstwagen - Sachbezüge - Sozialversicherung (+ in deinem Fall die Überstunden) , dann hast Du gegenüber dem Finanzamt auch einen Nachweis falls gewünscht.
Die Bescheinigung hab ich noch nie beigelegt und wurde auch nie verlangt.....

Gruß Ralph

1541
Steuern / Re: Überstunden / Weihnachtsgeld / Provisionen
« am: 08. September 2010, 22:29:00 »
Provisionen, Weihnachts- und Urlaubsgeld sind ganz normale Einkünfte die in Frankreich zu versteuern sind.
Zu Überstunden kann ich nichts sagen da ich die noch nie vergütet bekommen habe.

Gruß Ralph

1542
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: tageszulassung
« am: 07. September 2010, 18:31:37 »
Klar brauchst Du ne Deckungskarte. Kostet auch was.....umsonst ist der Tod....oder wie war das.
Oder Du hast ne freundliche Werkstatt die Dir die Schilder kurz leihen.....

Ich besorg mir grade ne Deckungskarte für ein Ausfuhrkennzeichen...kostet ab 30 EUR aufwärts. Kommt drauf an wie lange und was für ein Fahrzeug.
Dazu kommt natürlich noch jeweils die Gebühren bei der Zulassungsstelle und die Schilder.


Gruß Ralph

1543
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: tageszulassung
« am: 06. September 2010, 13:40:54 »
Hallo Phantom,

hab Deine Frage doch beantwortet.....nur ist die Antwort nicht so ausgefallen wie Du es Dir erhofft hast  :-)

Also - Import nach F denke ich lohnt nicht .
Legal gibt es m.M. nach nur eine Möglichkeit - Du holst Dir wenn Du ihn ziehen willst ein Ausfuhrkennzeichen. Das ist eigentlich nur einmalig vorgesehen aber ich denke da gibt es keine Probleme.
Der Nachteil ist - Du mußt einen gültigen TüV haben.

Evtl. wäre noch ein Kurzzeitkennzeichen möglich - das bekommst Du aber auch nicht wenn Du keinen Wohnsitz in D hast - da brauchst Du also auch einen "Verbündeten".

Sonst fällt mir keine Lösung ein. Für ein französisches Kurzzeitkennzeichen brauchst Du auch TÜV bzw. CT.

Gruß Ralph

1544
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: COC Papiere Prefecture
« am: 06. September 2010, 13:32:21 »
Hallo Maison,

COC reicht aus - wenn es dann noch 2/3 sprachig ist umso besser.
Rest wie früher (Kaufvertrag, Originalpapiere, Quitus Fiscal, CT).

Gruß Ralph

1545
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: tageszulassung
« am: 06. September 2010, 09:08:33 »
Hallo Phantom,

meinst Du einen neuen französischen oder einen deutschen ?
Die Zulassung eines WoMo oder Wohnwagens aus D ist nicht ganz einfach. So muß i.d.R. der Gasanschluß umgebaut werden und besondere Ansprüche an Fenster gibt es auch.
Ob sich dann ein Import noch lohnt muß jeder selber entscheiden.

Zweitens gibt es das in F nicht zugelassen / nicht zugelassen. Ein in F zugelassenes Fahrzeug ist entweder versichert oder nicht versichert - zugelassen ist es immer.

Hoffe damit Deine Frage beantwortet zu haben.

Gruß Ralph