Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Ralph

1501
Steuern / Re: Die Wohnsteuer (taxe d'habitation)???
« am: 18. November 2010, 20:24:56 »
so ischt es

1502
Wohnen / Re: Preise für Strom, Wasser, Gas bzw. Öl
« am: 18. November 2010, 20:21:15 »
Strom:      0,0817 Euro pro kWh

Wasser:    die ersten 0-20 cbm 2 Euro ab des 21. cbm 1 EUR pro m³
Abwasser: 0,00 Euro pro m³  (keine Kanalisation)
Öl:           0,68 Euro pro Liter

1503
Sonstiges / Re: Terrorwarnungen
« am: 18. November 2010, 20:11:03 »
hui - eigentlich hatte ich erwartet mit meiner Meinung hier Prügel zu beziehen.....

Es stimmt mich zuversichtlich das noch mehr meiner Meinung sind.
Klar - die Welt in der wir leben ist nicht mehr lustig - aber wenn man nur mit Angst und Argwohn rumläuft hat man auch nichts vom Leben.

Gruß Ralph

PS: Übrigens lese ich gerade mit großem Vergnügen "Die verblödete Republik - Wie uns Medien, Wirtschaft und Politik für dumm verkaufen" von Thomas Wieczorek - kann ich wärmstens empfehlen.

1504
Sonstiges / Re: Terrorwarnungen
« am: 18. November 2010, 14:39:10 »
aha - es gibt also tatsächlich noch Leute die das glauben was Politiker sagen..... >:D >:D

Ok - ich will nicht bestreiten das es Terrorismus gibt und das es immer gefährlich sein kann sich in großen Menschenmengen aufzuhalten.
Aber mal ehrlich, die Gefahr in einen Terroranschlag verwickelt zu werden ist glaube ich im Gegensatz zur sonstigen Kriminalität ziemlich klein....

Übrigens ist es bisher immer so gewesen das man es unter dem Deckmantel des Terrorismus geschafft (durch Panik und Angstmache) hat die Menschen noch mehr zu überwachen - und das die Meisten sogar noch glücklich darüber sind.
Also mich machen Polizisten mit einer MP im Anschlag nicht unbedingt ruhiger.....

Außerdem gibt es keine 100 % Sicherheit - das Leben ist immer lebensgefährlich (Erich Kästner).

1505
Sonstiges / Re: La cage aux folles
« am: 16. November 2010, 09:10:43 »
Hallo Walter,

kauf Dir doch einfach im Internet die Filme auf DVD.....da ich denke das es die in Deiner Gegend nicht in Deutsch nicht zu kaufen gibt.
In Deutsch hießen die "Ein Käfig voller Narren".

Gruß Ralph

1506
Vorstellungen / Re: ich möchte mich jetzt auch mal vorstellen
« am: 15. November 2010, 15:43:11 »
Hallo Esther,

jetzt hab ich schon gedacht mal jemand aus meiner Nähe.......aber ist doch nicht das Buhl / Lorraine.

Natürlich trotzdem herzlich willkommen. Und in Deiner Ecke hats jede Menge Grenzgänger.

Gruß Ralph

1507
Technik / Re: Kein Internetanschluß-was tun?
« am: 12. November 2010, 20:17:01 »
Hallo,

also ich hab die erste Telefonnummer im Telefonbuch von Folkling bei Free eingegeben - da kam "ADSL non dégroupé max 2"    . Das hab ich auch bei mir - sind 13 Megabit.
Wahrscheinlich mußt Du halt erst mal den normalen Telefonanschluß legen lassen und kannst dann loslegen.

Aber der Tip mit den Nachbarn ist immer gut. So hab ich es auch gemacht und bin dann bei Free gelandet.

Gruß Ralph

1508
Behörden / Re: Unterstützung
« am: 11. November 2010, 09:02:12 »

Mir hat mal jemand gesagt, man muss sich in D arbeitslos melden und in F das Geld beantragen.
Ich meine aber, hier schon darüber gelesen zu haben.
Einfach mal suchen.

Grüße

Arbeitslos melden in F (Wohnland) - Arbeitssuchend melden in D

1509
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Autoanmeldung
« am: 10. November 2010, 17:35:17 »
Hallo,

wieso - das mit den schildern ist doch auch geklärt - jedenfalls hatte ich es beantwortet.

Also - du fährst mit alten Schildern und der dazugehörenden Versicherungskarte (natürlich auf Deinen Namen) zur Sous-Prefectur und meldest um.
Du bekommst natürlich eine neue Nummer (es sei denn das Auto hat schon eine der Neuen - dann bleibts gleich).

Dann fährst Du zum Schildermacher und holst Dir 2 neue Schilder - fährst dann zur Versicherung und holst Dir eine neue Versicherungskarte zu den neuen Nummern.
Und dann wechselst Du zuhause in Ruhe die Schilder (oder beim Händler) ---- voila.
So machen es i.d.R. alle. Wichtig ist vor Allem das das Auto die ganze zeit versichert ist.
Wenn du ganz auf Nummer sicher gehen willst lass das Auto stehen und fahr mit jemand anderem bis das Auto dann eine neue Nummer und Versicherungskarte hat.

Gruß

PS: Schilder gibts überall - bei Autohändlern (die dürfen mittlerweile sogar zulassen), in Einkaufscentren, bei Autozubehörhändlern zb. Feu Vert oder im Netz (dauert dann allerdings 2-3 Tage ehe das Schild da ist)

1510
Naja, den deutschen Führereschein musst du mit wohnsitz in Frankreich spätestens dann umtauschen, wenn du Deine ersten Punkte in Frankreich kassierst....


kann - muß nicht sein......

1511
Du hast es aber mit dem Tuning.....vielleicht solltest Du auch mal Führerscheine tunen um was richtiges fahren zu dürfen....

Spaß beiseite.....die Frage kann Dir keiner beantworten ....denn was bringt es Dir wenn man dir sagt mach es ruhig und sie erwischen dann ausgerechnet Dich ?

Also gibt es hier keine Absolution, da sind andere Einrichtungen zuständig.
Ob Du Ärger mit den Gendarmen bekommst ist fragwürdig...obwohl die in den letzten Jahren im Zweiradbereich auch massig aufgeholt haben.
Wo Du aber mit Sicherheit grenzenlosen Ärger bekommen kannst ist bei einem Unfall den Versicherungsschutz zu verlieren.....und ob sich das lohnt.....muß jeder selbst entscheiden.

Das ist ürigens das Problem aller aktuellen ungedrosselten  ü 105 PS-Moppedfahrer....und das kann sehr sehr teuer werden.

Gruß Ralph

1512
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Autoanmeldung
« am: 09. November 2010, 21:40:56 »
Hallo Laura,

<<<<1. prefectuer:
es handelt sich um einen bereits in F zugelassenen wagen. reicht dann für die prefectuer die alte carte grise, die bescheinigung vom CT und der kaufvertrag (der link im wiki dazu funktioniert uebrigens nicht mehr, evtl hat ja jemand einen)?
und brauche ich den kaufvertrag ueberhaupt?         Kaufvertrag zwingend notwendig in F
muss die carte grise durchgestrichen sein?   wenn alte Carte Grise - Ecke abschneiden / durchstreichen und Verkäufer muß unterschreiben mit Verkaufsdatum (Vendu le...)  
wenn neue Carte Grise bzw. Certificat d`immatriculation muß der Cupon unten ausgefüllt sein und unterschrieben

   evtl ausweiskopie vom vorbesitzer?   Nein -

 
2. versicherung:
kann ich schon vor dem gang zur prefectuer die versicherung abschliessen, da ich mit meinem bekannten zusammen hinfahren will und wenn das auto auf mich umgemeldet ist ja auch mit dem auto zurueck, und auf ihn ist es ja dann nicht mehr zugelassen, also auch nicht mehr versichert auf ihn,oder gibt es da kulanzregelungen?

keine Kulanzregelung (Du meinst sowas wie in D...)  - geh mit den alten Papieren zur Versichung und lass Dir auf die alte Nummer eine Carte Vert geben. dann ist das Auto versichert. Nach der Zulassung hast Du ja die alten schilder noch dran und kannst mit Versicherung heimfahren. bei der Versicherung die neuen Papiere vorlegen und eine neue Carte Vert machen . Dann die neuen Schilder ran und und gut ist.

3. nummerschilder:
es hat noch die alten gelben bzw weissen dran. da werden ja dann auch neue faellig. wenn ich jetzt mit dem auto zur prefectuer fahre (haguenau) kann ich dort direkt in der naehe neue machen? darf ich mit den alten dann nirgends mehr hin fahren nicht mal zu einem haendler in der naehren umgebung? oder wie ist das? kann ich die alten dranlassen obwohl ich das auto auf mich zulasse?

Siehe versicherung

Gruß Ralph

1513
Steuern / Re: Steuerprüfung für Auslandsreisen : 45 Tage Regelung
« am: 05. November 2010, 18:59:23 »

@Ralph du sprichst von der privilegierten Klasse der beschränkt Steuerpflichtigen in Deutschland.
Das meinst du ironisch?  Oder?

Grüße

Das ist genauso gemeint gewesen wie Du es verstanden hast..... =D

1514
Hallo Zaren,

ich weiß ja nicht wer Deine Informanten sind - mir ist aber nichts dergleichen bekannt.
Das gabs mal bis Anfang der 90 iger.....daher sind ja die Franzosen auch so wild auf 4 x 4 gewesen die letzen Jahre.

Was es aktuell gibt sind halt die Ökosteuern auf den CO2 Ausstoß--- und da die meisten 4x4 hohe CV Einstufungen haben kostet das - hat aber nichts mit Allradantrieb zu tun.

Gruß Ralph

1515
Steuern / Re: Steuerprüfung für Auslandsreisen : 45 Tage Regelung
« am: 04. November 2010, 11:22:24 »
Hi,
ich würde mir da überhaupt keine Gedanken drüber machen.
Woher sollen denn das französische oder deutsche Finanzamt wissen wieviel Tag du auf Reisen bist?
Gott sei Dank gibt es so etwas wie Datenschutz.
Außerdem bist du im Grenzgebiet angestellt.
So viel ich weiß, zählt der Ort auf den dein Arbeitsvertrag läuft.

Die Finanzämter haben ja nicht mal Zeit die wahrscheinlich dicken Fische unter die Lupe zu nehmen.

Mach dir kein Kopf.

Grüße

Weil sie die dicken Fische nicht bekommen gehen sie auf die kleinen dünnen los..... :-)

Nein - aber im Ernst, diese Aussage kann man so nicht stehen lassen.
Im Prinzip hilft Dir da die Prüfstatistik auch nicht aus wenn es gerade Dich erwischt.
Und auf Grenzgänger stürzen sich Prüfer besonders gerne - da geht es nämlich meistens um viel Geld.
Klar muß das FA bei einer Prüfung nachweisen das Du gegen die 45 Tage Regel verstößt. Da helfen aber meist Terminkalender und Spesen- u. Übernachtungsbelege sehr gut aus.
Manche Arbeitgeber verlangen einen Nachweis von Dir zb. eine monatliche Liste um nachzuweisen das nicht gegen diese Regel verstoßen wird.
Das sollte aber eigentlich auch in Deinem Interesse sein - falls es zu einer Prüfung kommt.

Also solltest Du - wenn Du den Grenzgängerantrag stellst dann auch sicherstellen das Du die 45 Tage nicht überschreitest.
Wenn Du die 45 Tage Regel nicht erfüllst - bist Du kein Grenzgänger - sprich Du gehörst dann zur besonders priviligierten Klasse der beschränkt Steuerpflichtigen in Deutschland.

Gruß Ralph

PS: Von Schlupflöchern sollte in einem öffentlichen Forum nicht gesprochen/geschrieben werden (ich bezweifle das es sie gibt....) .