Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Ralph

1456
Sonstiges / Re: Kontoauszüge
« am: 04. Februar 2011, 17:07:25 »
Also in den CM Filialen die ich kenne gibt es Kontoauszugsdrucker.....
Wenn man mal länger keine geholt hat wird er automatisch nach Hause geschickt.

OnlineBanking Kostenlos ? Das wäre mir neu.

Gruß Ralph

1457
Hallo Banjo,

Deine Theorie klingt gut.....das Problem dabei ist nur das Du Deinen Geschäftsabschluß in Deutschland mind . 1-2 Jahre später bekommst und daher nie in dem Jahr wo Du´s in F angeben mußt weißt was Du verdient hast....

Außerdem gibst Du nicht nur ein Umsatzsteuererklärung ab sondern auch eine Einkommensteuererklärung und eine Gewerbesteuererklärung....
Deine Einkünfte aus Gewerbebetrieb unterliegen der deutschen Steuer - und als besonderes Gimmick - bist Du damit in D beschränkt steuerpflichtig (hört sich gut an ist aber sauteuer - min.25 - 30 % mußt Du mindestens rechnen).
Außerdem zahlst Du in D noch IHK Beitrag oder Handwerkskammerbeitrag und Beiträge für die Berufsgenossenschaft.
Willst Du ein Auto auf Deine Firma in D zulassen mußt Du im Handelsregister eingetragen sein.

Eine evtl. steuerliche Verbesserung wäre es in D eine GmbH zu gründen und Dich selbst als Geschäftsführer einzustellen. Dann könntest Du evtl. auch - soweit Du die Voraussetzungen erfüllst - Dein Gehalt in F als Grenzgänger versteuern. Allerdings fallen dann die Steuern für Kapitalgesellschaften in D an. Aber das Ganze sollte ein Steuerberater machen .

Ansonsten betrifft das Deine Grenzgängereigenschaft als Angestellter nicht. Einzig die Sozialversicherung könnte evtl. von Deinem Gewerbeertrag etwas haben wollen - ist eine Grauzone und noch nicht rechtlich geklärt.
Der Gewerbeertrag wird separat ermittelt - entweder durch eine Bilanz oder eine Einnahme/Überschußrechung. Grob gesagt - Einkünfte - Ausgaben = Ertrag.

Gruß Ralph

PS: übrigens - anders wie Du schreibst - interessiert die Umsatzsteuer die französischen Behörden nicht...das ist ein reiner durchlaufender Posten den nur das deutsche FA interessiert. Und davon ein Gewerbe 2 Jahre rückwirkend anzumelden hab ich noch nie gehört ??

1458
Technik / Re: Fernseher Unterschied F - D
« am: 03. Februar 2011, 09:33:24 »
ah ok - Du glaubst mir nicht  :pfeif:

Also mein letzter Fernsehkauf ist ca. 3 Jahre her und ich hatte nur Multinormgeräte gesehen......

Wobei das Ganze mittlerweile eh egal ist - da die Meisten eh über Sat gehen und Analog ja abgeschaltet ist.

1459
Technik / Re: Fernseher Unterschied F - D
« am: 02. Februar 2011, 23:56:17 »
ich glaube kaum das es heute noch Fernseher gibt die nicht beides können, oder ??
Die sind doch alle Multinorm.....oder gibts da noch welche ?
Das war aber in der Vergangenheit schon ein Thema.....wobei ich mit einem nicht secam -fähigen Fernseher gar keine französischen Programme sehen konnte (auch nicht Schwarz-Weiß).

1460
Technik / Re: Fernseher Unterschied F - D
« am: 02. Februar 2011, 09:10:59 »
DVB-T funktioniert in D und in F

1461
Behörden / Re: Wohnungswechsel
« am: 01. Februar 2011, 21:23:22 »
Und was hat dich das ganze gekostet mit der neuen Carte Grise?
Ich habe ja vor 1 Jahr für die Ummeldung voon Dnach F über 400€ bezahlt

Da hast Du ja auch die Steuer für Dein Auto bezahlen müssen - das entfällt natürlich bei Umzug....

1462
Vorstellungen / Re: endlich ein Hallo
« am: 29. Januar 2011, 17:43:53 »
Auch ein Hallo,

bis grade eben wußte ich gar nicht das es im Elsass auch ein Siegen gibt :-)   
Willkommen im Forum - wir sind übrigens gleich lange in Frankreich.

Gruß Ralph

1463
Versicherungen / Re: Versicherungspflicht?
« am: 28. Januar 2011, 21:29:18 »
Hallo,

also ich verstehe die meisten dieser Beiträge auch nicht......die Frage war doch wie man Versicherungsschutz in F erhält wenn man in D versichert ist.
Ob wer zu welchem Arzt will war ja nicht gefragt....wobei ich diese Frage auch reichlich naiv finde - ich bin schon mit dem Notarzt in KKH eingeliefert worden - da hat man andere Sorgen.
Ich wurde dann in Sarrebourg in der Notaufnahme von einer deutschen Ärztin empfangen - das nur am Rande :-)

Also - Du arbeitest in D und bist dort versichert. Du wohnst in F - also brauchst Du das Formular E106 von Deiner Deutschen Krankenkasse (Betreuungsauftrag) .
Diesen bekommst Du ausgefüllt von Deiner Kasse und schickst ihn zur Caisse Maladie. Dann bekommst Du eine französische Carte Vitale.

Das kostet Dich weder etwas extro noch brauchst Du für einen Urlaub (so ein Quatsch) in Südfrankreich eine extra Versicherung.
Die deutsche Krankenkasse bezahlt jeden Monat an die französische Kasse.
So einfach ist das. Du mußt nur noch aufpassen das sie Dir nicht Deine deutsche Karte wegnehmen - das wollten sie mal bei mir.
Denn natürlich finden es die deutsche Kasse nicht besonders lustig wenn Du in D zum Arzt gehst und sie da nochmal zahlen müssen.

Dummerweise läuft dieser Betreuungsauftrag immer nur ein Jahr. Deshalb bekommst Du dann kurz vor Ablauf der Frist eine Aufforderung der französischen Krankenkasse für ein neues E106.
Manche Krankenkasse (hab ich schon gehört) denkt da mit und schickt das ab dem 2. Mal unaufgefordert. Meine KKH leider nicht - die fragt mich seit über 10 Jahren wie lange ich noch in Frankreich bleiben will :-)

Gruß Ralph




1464
Steuern / Re: Plötzlich acompte provisionnel
« am: 27. Januar 2011, 19:56:26 »
Ganz normal - müssen wir auch seit letztes Jahr.....
Hat sich wohl Frankreich in D abgeschaut. Ist eine Drittelvorauszahlung der Steuern. Wenn Ihr wollt könnt Ihr auch monatlich beantragen.

Gruß Ralph

1465
Steuern / Re: Kapitalertragsteuer
« am: 24. Januar 2011, 20:42:13 »
Wenn du in F wohnst, und das der deutschen Kapitalgesellschaft mitgeteilt hast, du also auch in F versteuerst. ziehen die keine Pauschalbeträge mehr ab.
meint die grenzgängerin

Das wäre schön..........machen aber in der Praxis leider nicht alle.

1466
Behörden / Re: zuständiges Finanzamt für Seltz ?
« am: 22. Januar 2011, 10:38:27 »


Was meinst du mit Steuernummer geben lassen?

Naja - damit Du in Frankreich Deine Steuerunterlagen bekommst müssen die ja wissen das Du da wohnst.
Also muß man sich bei denen das erste Mal irgendwie melden..... (persönlich / schriftlich) und da bekommt man dann auch eine Steuernummer.
Und künftig bekommt man die Steuerunterlagen dann auch automatisch.
Wenn man die Grenzgängereigenschaft beantragt hat, ist man natürlich spätestens dann auch registriert.



1467
Hallo,

Du bringst da ein bisschen was durcheinander.....das was Du hast ist ein zeitlich begrenztes Fahrverbot.....kein Führerscheinentzug.

Hättest Du einen französichen Führerschein und würdest Du in D entsprechend geblitzt, bekommst Du trotzdem ein Fahrverbot für Deutschland.
Du dürftest dann in F fahren.
Hast Du den Anhörungsbogen denn letztesmal auch ausgefüllt ??
1. Rat jedes Rechtsanwaltes --- keine Reaktion auf eine Anhörung.

Selbstverständlich kannst Du Deinen Führerschein auch umschreiben lassen - bringt aber nichts wenn Du Dich in D nicht mal ein bisschen zurückhälst.
Im übrigen würde ich - wenn es um ein Fahrverbot geht - immer einen RA einschalten. Der findet immer (fast) Mittel und Wege ein Fahrverbot zu umgehen - zb. gegen Zahlung eines höheren Bußgeldes.
Vor Allem wenn es um den Arbeitsplatz geht. Oder man kann den Monat auf einen Urlaubsmonat verschieben, usw....

Gruß Ralph


1468
Behörden / Re: zuständiges Finanzamt für Seltz ?
« am: 21. Januar 2011, 17:23:02 »
Hallo Ralph,

Du hast prinzipiell recht

Da bin ich ja richtig glücklich  :D

Man sollte das dann aber auch dazuschreiben. Sonst bricht ständig diese Ab-/ An- und Ummeldehysterie über uns herein......
Die Gemeinde meldet Dich dann schon von selbst an......da brauchst Du Dir keine Sorgen machen.

Wichtig ist halt für NEUFRANZOSEN   ....abmelden in D ja....anmelden in F nein

Und wie schon geschrieben - sich vorstellen gehört zum guten Ton und ist sicherlich der etwas besseren Akzeptanz (vorsichtig ausgedrückt) förderlich.


1469
Behörden / Re: zuständiges Finanzamt für Seltz ?
« am: 21. Januar 2011, 16:41:13 »
Ich weiß nicht warum hier immer wieder von "in Frankreich" anmelden die Rede ist.....

In Frankreich meldet man sich nicht an, es gibt auch kein Melderegister.
Sicherlich ist es sinnvoll sich mal bei der Marie vorzustellen oder gar beim Bürgermeister. Und eine Wohnsitzbescheinigung braucht man wenn man noch keine Telefonrechnung oder Stromrechnung vorlegen kann.
Das hat aber nichts mit "Anmelden" im deutschen Sinne zu tun.
Auch das Finanzamt kommt nicht von Alleine - die wissen ja aufgrund keiner Meldeplicht auch nichts von einem - da muß man beim ersten Mal schon hingehen bzw. sich eine Steuernummer geben lassen.

Gruß Ralph

1470
Die machen CT auch wenn das Fahrzeug kein Kennzeichen hat.....das ist völlig unwichtig ob und wo das Auto zugelassen ist.

So wie Du schreibst ist es am einfachsten und billigsten - da braucht man keinerlei Überführung/Ausführung/kurzeitkennzeichen.