Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Ralph

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Steuern / Re: Mutterschutzgeld Abzug von fiktiven deutschen Steuern
« am: 03. September 2020, 22:40:13 »
Die Vorauszahlungen 2020 gelten nur für die Steuern 2020 welche Du 2021 erklärst.
Wenn Du mehr als 30 % Einnahmerückgang in 2020 hast kannst Du die zu erwartenden Einkünfte online melden und die Vorauszahlungen entsprechend kürzen.
Im Nachhinein geht das nicht mehr. Aber Du kannst natürlich den Rest von 2020 auf 0 setzen. In 2021 bekommst Du die Überzahlung sowieso zurück .
Man muss in F bei Einkünften aus D selbst aktiv seine Vorauszahlungen verwalten.

Einkünfte in F werden automatisch nach letztem Bescheid bzw. nach Meldung einer Veränderung an den AG gemeldet (abzuziehender Steuersatz) .
Der zieht die Steuer dann gleich ab und zahlt an das FA.

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Wohnen / Re: Grenzbebauung
« am: 03. September 2020, 22:31:21 »
Wenn Dein Dorf so wie unseres ist wussten das eh schon alle, das da ein Loch auf dem Grundstück ist ;-)
Ich kenne das auch - sobald der Pool in den Boden eingebaut wird braucht man eine Baugenehmigung.
Und das mit den Wohnsteuern stimmt auch - Ausnahme ist ein Schwimmteich, der kostet keine Steuern. Daher sehr beliebt.

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Bonus Malus
« am: 03. September 2020, 22:24:31 »
Zusätzliche Steuer auf Personenkraftwagen.  Es hängt von der CO2-Emissionsrate oder von der Verwaltungsbefugnis des Fahrzeugs (Zone P6 des Zulassungsdokuments) ab, wenn das Fahrzeug keine europäische Typgenehmigung erhalten hat.

Ist nur ein Hinweis aus welchen Quelle die CO2 Angabe genommen wird.
Da der Duster eine EU Genehmigung hat kommt der Co2 Wert aus dem COC.
149 gr. ist für BJ 2019 Einiges und daher sehr teuer.
Da lohnt es sich in F mittlerweile genau auf die Erstzulassung und die CO2 Werte zu schauen.

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Da gibts keinen Trick.
Entweder die Hausbank verzichtet auf den Brief - was durchaus einige Banken machen -
oder Ihr müßt das Auto auf jemand Anderes in D zulassen.
Eine Zulassung in F ist nur mit kompletten Originalpapieren möglich.
Die deutsche Bank hat dann aber keinen Zugriff mehr aufs Auto.
Die andere Alternative wäre die Kreditübernahme durch eine französische Bank.

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Ja natürlich brauchst Du den Brief im Original.
Auch beim Quitus fiscal.
Du erklärst auch auf deine Ehre das Du die Papiere 5 Jahre bei Dir behälst.
Bei Verstößen dagegen verstehen die Franzosen keinen Spaß.
Für die WW Nummer brauchst Du auch Originale.
Was dachtest Du denn....

Du kannst Dein Auto versichern wie Du magst und was Du Dir leisten kannst.
Die Vers. für WW ist diesselbe wie später auch.
Dann hol Dir halt die Versicherungsbestätigung vorher.
Und nein - nach dem Abmelden darfst Du nimmer fahren.
Dafür gibts ja die Tram und Taxis.
Kein Mensch fährt zum Abmelden mit dem abzumeldenden Auto.

Und spätestens wenn die Franzosen dem KBA die Zulassung in F mitteilt erfährt
auch Deine Bank das Ihr Kraftfahrzeugbrief für sie als Sicherheit wertlos ist.

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Uih das wird schwierig.
Da es ja Beides nie offiziell gab wird es sehr schwierig das offiziell zugelassen zu bekommen.
Der Fahrzeughersteller ist ja der Rahmenhersteller.
Hat der in F eine Niederlassung ?
Du bräuchtest dann eine Attestation de conformite (quasi der Vorgänger der heutigen COC).
Ich würde da mal zu einem größeren Moppedhändler gehen und fragen ob die für ein paar Euro helfen ( zb. Honda Schumpp in Strasbourg). Das wird sonst ganz schwierig.
Ich hatte schon mal ähnliches mit einer Starrahmenharley mit Santee Rahmen probiert....
Keine Chance.
Viele Starrahmen fahren in F ohne Carte Grise rum oder mit CG vom Originalfahrzeug.
Viel Glück.

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Hallo Aleksandar,

bist Du sicher das Dir die Zulassungsstelle in Offenburg den Fahrzeugbrief aushändigt?
Bei einem finanzierten Auto hat die deutsche Bank nämlich danach keinen Zugriff mehr auf das Auto.
Falls das ein Problem wird evt. über eine Kreditablösung durch eine französische Bank nachdenken.

Falls das kein Problem ist würde ich das Prozedere so machen:
-Falls der deutsche TüV älter als 6 Monate ist zum TüV gehen und neu machen (es sei denn das Auto ist unter 4 Jahre alt, dann brauchst Du keinen TüV).
- Auto in OG abmelden
- in F zu einer Garage gehen und ein WW Kennzeichen holen
- Versicherung holen und in der Zwischenzeit die dte. Vers. Bestätigung holen
Damit kannst Du erst mal 3 Monate fahren
- Dann QF beim Finanzamt holen
- Über ANTS den „Zuzug“ des Autos melden (une autre demande), da das ja kein Kauf ist.
  (Unterlagen hochladen: COC, Dte. Papiere, Wohnsitznachweis, QF, Control technique D oder   
  F, Pass, wahrscheinlich Abmeldebescheinigung, cerfa13750)
Alternativ das Ganze bei einer Agentur oder Garage machen.
 
Die WW Zulassung kostet inkl. Schilder ca. 100- 120 € + Versicherung.
Das ist sicher günstiger als ein 3-monatiges Ausfuhrkennzeichen.

Gruß Ralph

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Arbeiten / Re: Auto-Entrepreneur - extrait Kbis - wo und wie?
« am: 20. August 2020, 10:25:49 »
Hallo Moni,

Kann man wohl auch online bekommen - es gibt verschiedene Seiten im Netz.
Hier die offizielle Info inkl. der Gebühren.
https://www.service-public.fr/professionnels-entreprises/vosdroits/F21000

Gruß

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Das mit dem co titulaire weiß ich nicht. Bei uns läuft alles auf mich.
Fahren lassen kannst Du jeden der einen FS hat.
Nur die Versicherung will wissen wer fährt bzw. wie alt die Fahrer sind.
Die Versicherung würde ich da anfragen wo das Haus versichert ist. Gibt meist Rabatt.
Oder bei Deiner Bank falls Du eine in F hast.
Du brauchst auch eine Bestätigung Deiner dte. Versicherung wegen dem Schadensrabatt.
Normalerweise will die Agentur schon eine Vers. Bestätigung bei der WW Nummer.

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Hallo Johannes,

da man selber Autos nur noch online zulassen kann wird es wahrscheinlich sehr schwer für Dich das selber zu tun.
Du brauchst bei France Connect entweder eine französische Steuernummer oder eine französische Sozialversicherung / bzw. Krankenversicherung.
Bei der Post könntest Du Dich auch mit einem deutschen Pass legitimieren.
Dazu mußt du aber unter der französischen Adresse anzutreffen sein.
Zu einer deutschen Adresse kommt die natürlich nicht.
Mit der Grundsteuernummer sollte es gehen - aber Du mußt zuerst beim FA einen Onlineaccount anlegen. Dann ginge das auch mit France Connect.
Aber am einfachsten geht das alles über eine Agentur. Die kümmern sich um alles.
Die meisten Autohäuser oder Werkstätten machen das auch.
Wenn Du in F ein Auto kaufst dauert die Ummeldung 1-2 Tage.
Kommt das Auto aus der EU dauert es im Moment ca. 4-5 Wochen.
In der Zwischenzeit kann man mit einer WW Nummer fahren - das ist das franz. Kurzzeitkennzeichen. Du brauchst dafür aber auch hier in F eine Versicherung.
Die brauchst Du aber sowieso.
Im Grunde genommen lohnt es sich das Auto in F zuzulassen da Du die Steuer nur einmal bezahlst - bei der Zulassung.

Hier gibts Infos https://www.cec-zev.eu/de/themen/autofahren-in-frankreich-praktische-verbrauchertipps/fahrzeugzulassung-in-frankreich/

Wenn Du jemanden kennst der einen Account bei ANTS hat kann er auch das Auto für Dich zulassen. Nachbarn zb.......

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Wohnen / Re: Kabelfernsehen
« am: 13. August 2020, 17:49:43 »
Mit kabel bekommst Du eh nix Deutsches.
Ich würde die Kabel so lassen wie sie sind.
Du bist ja Mieter. Da musst Du fragen ob Du Sat installieren darfst.
Nimm Deine Schüssel und montier die mitsamt den Kabeln .

Dann ist auch der Rückbau beim Auszug möglich.

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Technik / Re: Glasfaser (Fibre) in Bischwiller?
« am: 13. August 2020, 17:45:09 »
Frag doch mal im Rathaus - die können Dir auch sagen wie weit die Glasfaserverlegung ist.
Bei uns wurde es auf der Hauptstraße vor 3-4 Wochen verlegt.
Mehr aber noch nicht.
Dauert halt bis alle versorgt sind.

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W und WW kennzeichen sind dasselbe.
Und seit Dezember 2017 darf man damit in der ganzen EU fahren.
Dazu gab es hier schon einen eigenen thread.

http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/auto-fuhrerschein-motorrad-fortbewegung/ww-kennzeichen-wo-steht-konkret-dass-im-ausland-gefahren-werden-darf/

Steht auch auf der offizielle Seite des Innenministeriums.
Ich war damit letztes Jahr in D/PL/LIT UND LT.
In Polen bei ViaToll war die Dame kurz irritiert wegen der provisorischen Carte gris.
Sie meinte das wäre kein offizielles Dokument.
Als ich widersprochen habe schaute sie auf ihrem Bildschirm nach und fand sie dann doch aufgeführt.


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Arbeiten / Re: Renteneintritt Deutschland / Frankreich?
« am: 09. August 2020, 20:29:44 »
Das ist klar.
Es sind 2 völlig verschiede Systeme mit unterschiedlichen Regeln.
Für den französischen Teil der Rente gelten die französischen Regeln und für den deutschen die deutschen Regeln.

Berufsunfähigkeit wird übrigens auch nicht gegenseitig anerkannt.
Da muss man dann in beiden Ländern extra darum streiten.

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Ja weiß ich....
Hab ich schon mehrmals gemacht.
Damit kann man schnell fahren und in Ruhe ummelden.
Du nimmst die Fahrzeugpapiere (original), COC, einen aktuellen Tüv bericht (<6 Monate),
Deinen Ausweis, den Kaufvertag/ oder eine Rechnung und eine Tel/stromrechnung und gehst damit zu einem Autohaus / Zulassungsagentur und verlangst eine WW - Nummer.
Das dauert 15 Minuten und Du hast Deine Papiere sofort samt Schilder.
Kosten ca.70/ 80 Eur + Schilder.
Dann gehst Du zur Assurance und holst deine carte vert.
Damit kannst Du Dein Auto holen und damit bis zu 3 Monaten in der EU rumfahren.
Privatpersonen können das leider nicht direkt bei Ants selber machen.

Mit einer Kopie der Papiere bekommst Du die Nummer aber nicht. Das müssen schon die Originalen sein.

Zur endgültigen Zulassung brauchst Du noch den Quittus fiscal vom Finanzamt.
Der ist fürs WW - kennzeichen noch nicht erforderlich.