Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Ralph

1006
@Ralph:
Es ist *nicht* möglich, in D einen reinen Zweitwohnsitz behördlich anzumelden, ohne einen Erstwohnsitz zu haben. Frag auf einem Einwohnermeldeamt Deiner Wahl nach.
In F geht das mit reinem Zweitwohnsitz.
Natürlich kannst Du eine Wohnung in D anmieten oder besitzen und Dich dort aufhalten, aber eben nicht anmelden.


ich weiß nicht was ich anderes geschrieben habe.....
Der von Esther gedachte "Zweitwohnsitz" wird von den Deutschen Behörden dann als Erstwohnsitz gesehen.....

Und unter Wohnsitz verstehe ich logischerweiße offiziell gemeldete.

1007
Also so ganz richtig sind die Antworten ja nicht....

Du kannst zwar einen Zweitwohnsitz in D haben - bist aber dann auch kein Grenzgänger und sparst somit auch keine Steuern.
D erkennt nämlich dann Deinen Zweitwohnsitz nicht als solchen an - das heißt Dein Erstwohnsitz für das Deutsche Finanzamt ist nach wie vor in D. Zusätzlich kommen dann aber auch noch Steuern in F dazu (wie die genannte Wohnsteuer)....


1008
In Frankreich ist immer das zulässig was der jeweilige Gendarm akzeptiert....
Jedenfalls alles was nicht dem Originalzustand entspricht.
Deshalb ist nicht alles am deutschen System schlecht - denn hier hat man dann eine Art Bestandsschutz .

Also bist Du bei Veränderungen am Fahrzeug immer auch ein bisschen in der Haftung.
In der Regel geht dies gut...muß aber nicht.
Ich würde auf jedenfall Felgen mit EG zulassung anbauen die ich dann im Zweifelsfall auch vorzeigen kann - da ist die Gefahr dann schon ein bisschen geringer.

Leider halten sich ja auch die Hersteller mit Reifen/Felgengrößen seit den neuen EU Papieren ja auch sehr zurück.
Manche bieten jedoch ein Blatt an mit zugelassenen Rad/Reifenkombinationen - auch das ist sehr hilfreich.
Aber - trotz allem - hast Du kein Anrecht darauf das es die Gendarmerie bei einer Kontrolle auch so sieht.

Auch bei der CT habe ich diesbezüglich schon alle Varianten erlebt....von völlig egal bis zum kurzfristigen Umbauzwang.

1009
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Ummeldung Autos
« am: 08. April 2013, 14:18:13 »
Hallo,

das Finanzamt hat nichts mit der Ummeldung von Fahrzeugen zu tun.
Du gehtst auf Deine zuständige SousPrefecture (natürlich die für den neuen Wohnort zuständige) und meldest Dein Auto um. Oder Du gehst zu einer Privaten Stelle die das auch machen darf (Autohäuser etc. ).
Hat es noch eine alte Nummer bekommst Du eine Neue. Hat es schon eine Neue behälst Du die Nummer und bekommst ein Cert. d.Imatriculation mit Deiner neuen Adresse.
Wolltest Du nicht vor kurzem noch nach Österreich ziehen ?

Gruß Ralph

Und hier siehst Du die Liste der Sous-Prefecturen die Du besuchen kannst /darfst  http://www.vos-demarches.com/lorraine/moselle-57/mairie-de-schwerdorff-57320,,21945.html

1010
Hallo Gabrielle,

auch bei Eures steht eindeutig...."das die Renten im DBA geregelt sind ".....und dem "Kassenstaatsprinzip" unterliegen - ergo also dort zu versteuern sind wo sie ausbezahlt werden.
Das versteh ich dann aber so das er die französische Rente auch in F versteuern muß.
 ?? oder ? Warum machen die das immer so kompliziert.

1011

Ergo: Der Lebensgefährte Deiner Mutter muss seine Rente in D versteuern, wenn er dort wohnt. Ich denke aber, es wäre günstiger, in F zu versteuern....


Hier Auszüge aus dem Artikel bei Infobest http://www.infobest.eu/de/pensions-retraites-indemnites-journalieres-et-autres-pres/?PHPSESSID=4aaf7102677947f249c2c191b2490f9c

►► Pensionen, Renten, Krankengeld und andere Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung: Was gilt für mich?

Für die Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung gilt ebenfalls das Kassenstaatsprinzip nach Art. 14 II DBA D/F. Dabei kommt es allerdings nicht auf die Staatsangehörigkeit an. Das bedeutet, dass französische Sozialversicherungsleistungen in Frankreich und deutsche Sozialversicherungsleistungen in Deutschland zu versteuern sind. Dies gilt z.B. für Krankengeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung.


Desderwegen sind ja auch deutsche Renten leider in D zu versteuern...auch wenn man in F lebt.
Aber da kann Gabrielle sicherlich noch besser Auskunft geben...die ist hier Expertin.

1012
Also - das FA BAD hat mir meinen Grenzgängerstatus gleich wieder entzogen da meine Frau noch in D wohnte (keine kinder) und dort auch berufstätig war. Herr Braun "argumentierte" daß mein Lebensmittelpunkt dort zu sein haben wo meine  Familie wohnt.
Meine Nachweise daß sie nur deshalb dort wohnte weil unser Haus noch nicht verkauft, ich dort alles aufgegeben habe und im Elsasss bereits sozial verknüpft war, dazu meine Frau genausooft on F wie ich umständehalber in D war fand keinerlei Beachtung, im Gegenteil. Verklausuliert warf er mir sogar versuchte vorsätzliche Steuerhinterziehung vor.
Da eine hier recht bekannte Steuerberatungsfirma schon für ein Beratungsgespräch und die Vorbereitung hierzu geschätzte 600€ kassiert hätte hab ich es erst einmal belassen.
Die Steuererklärung 2012 muß ich jetzt noch in D machen - und bin mal gespannt. Ob die frz. Rechtsschutz da wohl einspringt? Leider hatte ich die vorher nicht.

Solche Dinge kann und sollt man nur mit einem Steuerberater bestreiten....als Einzelkämpfer hat man da keine Chance.
Ich hab für ein Grenzgängerfeststellungsverfahren meinem Steuerberater 300 EUR bezahlt....alles komplett (Beratung / Schreiben und Auseinandersetzung mit dem FA).
Du machst da ja schon ewig rum - da wär mir schon lange der Geduldsfaden gerissen....

1013
Sonstiges / Re: Auto Leasing
« am: 21. März 2013, 22:18:06 »
Grundsätzlich spielt es keine Rolle welche Staatsangehörigkeit Du besitzt.
Die Bank oder Leasinggesellschaft schaut nach rein kaufmännischen Kriterien der Absicherung eines Kreditgeschäftes.
Je länger sie Dich kennen umso besser ist es natürlich.

Es stellt sich beim Leasing bei Privatleuten halt immer die Frage nach dem Sinn bzw. dem Preis/Leistungsverhältnis.
Und da tendiere ich als Kaufmann eher dazu zum Kauf zu raten - aber das muß jeder selbst für sich entscheiden.
Die Probleme fangen halt immer schon beim kalkulierten Restwert an - der i.d.R. schon mal häufig zu hoch angesetzt wird um die Leasingraten möglichst klein zu bekommen.
Also auf alle Fälle ein Leasingvertrag auf km - Basis machen. Aber selbst da versuchen sie den kalkulatorisch meist viel zu hohen Restwert dann anderweitig zu kompensieren.
Daher auch das Gerzerve mit den Macken und Steinschlägen etc....


1014
Arbeiten / erstes Deutsch-Französisches Arbeitsamt
« am: 18. März 2013, 12:33:51 »
Hallo zusammen,

seit dem 1.3.13 gibt es in Kehl das erste deutsch-französische Arbeitsamt.
Finde ich eine sehr gute Idee das sich hier besonders um die Grenzgänger gekümmert werden soll.

Hier auch noch mal ein "offizieller" Bericht http://www.ambafrance-de.org/Erstes-deutsch-franzosisches

Gruß Ralph

1015
Sonstiges / Re: Und wie lebt es sich in Frankreich?
« am: 11. März 2013, 12:49:00 »
ich denke nicht das das Leben im Elsass oder in Lothringen "typisch" für Frankreich ist.
Schon gar nicht wenn man im Grenzgebiet zusammen mit 80 % Deutschen wohnt. Dessen muß man sich bewußt sein, ob man das wirklich will.
Ich würde das nicht wollen. (bei uns kann man die "Deutschen" an einer Hand abzählen, und die leben auch alle mehr als 10 oder 20 Jahre schon hier)
Dann spielt es auch natürlich eine Rolle ob man ländlich oder in einer Stadt wohnt.
Auf dem Land ist vieles "um Jahre zurück" - auch die Lebenseinstellungen . Da wird einer auch noch schräg angeschaut wenn er unverheiratet zusammenlebt. Oder nicht in die Kirche geht. Auch das muß man wollen.
Das ist sicherlich in D auf dem Land auch noch so.

Die Frage die man sich stellen sollte ist, warum man hier leben will.
Ist es nur wegen der Steuer sollte man es lassen .
Will man sich wirklich auf Land und Leute einlassen ? Die Elsässer und Lothringer sind keine "verhinderten" Deutschen - sie haben eine eigene Kultur und Lebensart.
Dann muß man auch hier wirklich leben (zu französischen Ärzten gehen, die Kinder in franz. Schulen schicken, aktiv am Gemeindeleben teilnehmen, etc.) und nicht nur "übernachten".

Dann wird man in der Regel nach ein paar Jahren als "Einheimischer" angesehen - da ist die Sprache dann auch nicht mehr ganz so wichtig.
Denn die ist nach-wie-vor der Hauptschwachpunkt vieler hier lebender Deutschen.



1016
Steuern / Re: Sozialversichungsbeiträge fehlen????
« am: 09. März 2013, 17:56:46 »
Entweder - wie schon geschrieben - auf den Abrechnung ausgewiesene Beiträge hernehmen.
Oder mit der Personalabteilung reden und sich eine Jahresbescheinigung ausstellen lassen, die man dann (auf Wunsch und Nachfrage) auch mal dem
französischen FA geben kann. Sieht offizieller aus. Von mir wollten sie das aber noch nie.

Gruß Ralph

1017
Zunächst einmal ist das ja kein Grund zum Verzweifeln wenn man ein Jobangebot hat....da gibts ein Haufen Leute die sich darüber freuen würden.
Selbst wenn Du nicht Grenzgänger wärst oder wirst.
Es gibt mehrere Möglichkeiten einer Konstellation - theoretisch könnte die Firma auch ein Vertriebsbüro in F begründen und Dich hier anstellen. Macht aber nicht jeder AG.
Auch ein reines Homeoffice in F ist möglich (aber auch nicht unstrittig - kommt darauf an wieviel Tage in der Woche Du darin bist).
Das Büro in der Grenzzone in D ist auch möglich aber teurer für den AG und auch mit Fahrtkosten verbunden.
Geh am Besten zu einem Steuerberater der sich damit auskennt. Es gibt in diesem Thema viele Stolperstellen die unschön werden können.

Gruß Ralph

1018
Versicherungen / Re: Auto: Kabelverbiss durch Mäuse
« am: 07. März 2013, 22:55:19 »
Eigentlich ist es egal ob Mäuse oder Marder....wobei ich auch eher auf Letzteres Tippe.

Wie Markus geschrieben hat, hängt das von Deinem Vertrag ab. Unmittelbare Schäden an Kabeln/Elektrik werden normalerweise von der Teilkasko übernommen. Folgeschäden sind dann in der Regel nicht abgedeckt (also Motorschaden aufgrund ausgefallener Kühlung wegen Marderbissen) .

Letztenendes stellt sich dann auch die Frage ob sich das lohnt über diese abzuwickeln (spielt natürlich eine Rolle was für Eigenanteile Du zahlen mußt und ob Du dann hochgestuft wirst).
Haben uns auch schon einiges an Geld gekostet diese Viecher...

1019
Steuern / Re: Weis jemand, was man raus hat?
« am: 28. Februar 2013, 21:03:27 »
Hab ich ja oben geschrieben "die brauchen in F nicht versteuert zu werden"...also sind wir doch einer Meinung.
Das das mit eine französischen AG sicherlich besser abläuft (da dem die Gesetze in F bekannt) als mit einem deutschen AG ist auch klar.
Aber bei Grenzgängern eher nicht die Rege,

1020
Steuern / Re: Weis jemand, was man raus hat?
« am: 28. Februar 2013, 18:38:23 »
Und wo ist da jetzt der Unterschied ?
Der AG weist genau diese 1 % abzgl. Evtl. Eigenanteils aus als Geldwerter Vorteil bzw. Sachbezug....