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Nachrichten - -Helmut-

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Gesundheitswesen / Re: Arztkosten ohne Carte Vital geltend machen?
« am: 11. Dezember 2011, 18:27:26 »
Zur Beantwortung deiner Fragen -Eliott- fehlen ein paar Angaben!

Wo du wohnst spielt zuerst mal keine Rolle, denn wichtiger ist, wo du arbeitest und somit sozialversicherungspflichtig organisiert bist.
Arbeitest du in Deutschland, bist du dort wohl auch krankenversichert.
Richtig soweit?

Nun, wo bist du zum Arzt gegangen, in Frankreich oder Deutschland.
Ich gehe mal von Frankreich aus, denn du könntest wegen deutscher Versicherung sowieso jederzeit zu einem deutschen Arzt gehen.
Den Fall vorausgesetzt greift das Formular E106 für deinen franz. Arztbesuch.

E106 ist eine deutsche bzw europäische Reglung für Arztbesuche in der EU.
Darüber gibt es sozusagen eine Versicherungszusage z.B. in Urlaubszeiten, Auslandseinsätzen deines deutschen Arbeitgebers oder anderen Aufenthalten im Ausland.

E106 kann man zwar keinem franz. Arzt vorlegen und der rechnet seine Leistung dann mit der deutschen Krankenkasse ab.
E106 ist quasi nur ein Dokument einer europ. Vereinbarung dass Artzbesuche im europ. Ausland bei deiner deutschen Krankenversicherung abgedeckt sind.

Das heißt, deine deutsche Krankenversicherung ist zuständig und muss -im Normalfall- den Fall übernehmen.
Ich schrieb -Normalfall- damit deutlich wird, es kann kein Schlauberger sich im Ausland eine teuere Behandlung holen die er in Germany nicht erhalten hätte,
und dann über E106 die Begleichung der Behandlung verlangen.

Darmgrippe ist kein Akt, der in Germany nicht behandelt werden würde, folglich stehen deine Chancen gut, die Abrechnung von deiner deutschen Krankenkasse bezahlt zu bekommen.
Reiche die Arztrechnung dort ein.

Nachtrag: Okay, es wird nicht jeder jeden Tag ins Forum reinsehen und somit besteht die Möglichkeit, dass eingestellte Links in anderem Zusammenhang übersehen oder vergessen werden.
Deswegen hier nochmal der Link, angepasst auf das hier vorliegende Thema Gesundheit.

http://eu-verbraucher.de/de/dies-sind-ihre-rechte/gesundheit/

Noch etwas genauer: http://eu-verbraucher.de/de/dies-sind-ihre-rechte/gesundheit/krankenversicherung/behandlungskosten/

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Behörden / Re: Zweitwohnsitz / 2 Erstwohnsitze
« am: 10. Dezember 2011, 00:05:56 »
Wer redet denn von zwei Hauptwohnsitzen und von Gesetzestexten? Was soll dieser immer wiederkehrende Schwachsinn?

Wenn ich es mir leisten kann, kann ich mir hundert Häuser, Eigentumswohnungen usw kaufen oder mieten, egal wo und wie oft in einem Land.
Man hat nur seinen Obulus zu leisten bei den Abzockern die das eingenommene Geld natürlich nach ihren eigenen Regeln verzocken und rauswerfen dürfen.

Überall ist es so geregelt dass sich selbsternannte Obrigkeiten oder Autoritäten befähigt fühlen per Verordnung oder Regelwerk über andere Leute zu verfügen.
Jedem sind maffiöse Organisationen ein Begriff und werden nicht toleriert, aber ähnlich gestaltete Organisationen die von anderen Oragnisatoren durchgezogen werden ohne weiteres.

Beispiel gefällig? Du sollst nicht töten ist nicht nur eine Anweisung der Kirchen, sondern auch der Justiz. Bestraft wird, wer sich nicht daran hält.
Wird das töten aber befohlen weil eine Organsiation etwas tut was man Krieg nennt, hat man Befehle auszuführen, ist von fast jeglicher Schuld befreit und hat auf Befehl Hunderte oder Tausende zu töten.
Alles irgendwie widersinnig, aber es finden sich immer genug die nicht nur kollegialen und nationalistischen Gehorsam leisten ohne nachzudenken, sich aufzulehnen usw.

Wer meine Worte nicht versteht oder dagegen aufbegehren will, dem empfehle ich dringend mal das Buch von Stanley Milgram zu lesen über sein namentlich benanntes Milgram-Experiment.
Wenn er/sie das getan hat, unterhalte ich mich wieder mit ihm/ihr über solche Dinge, falls dann noch keine eigene Einsicht in verschiedene Dinge und Strukturen erfolgt ist.

Zurück zum Thema. Wie gesagt, wer es sich leisten kann, kann soviele Wohnsitze haben wie er/sie will. Was unter sich leisten kann zu verstehen ist, muss doch nicht erörtert werden.

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Behörden / Re: suche Rechtsanwalt, Arbeitslosenrecht, im Elsass
« am: 08. Dezember 2011, 12:19:29 »
Melanie, Suchfunktion benutzen oder mal im Wiki schauen.

Es macht keinen Spaß, in jedem möglichen Thread die Dinge zu wiederholen.

Maison de Justice et du Droit. Gibt es nicht nur in Forbach/Lorraine. ich habe aber nur deren Adresse und Tel vorliegen.
Rufe mal an 0387886666 und frage, wo es sowas in deiner Region gibt bzw ähnliche Stellen. Europäische Verbraucherzentrale in Kehl. Hat ne Webadresse, mal per Google und Co suchen.

Übrigens, wenn du dich an einen deutschen Anwalt der in Frankreich auch eine Zulassung hat wendest, dürfte er Auskunft darüber geben können ob eine
Rechtsschutzversicherung anwendbar ist. Also nachfragen.

439
Steuern / Re: Taxe d`Habitation bezahlen bei Arbeitslosigkeit?
« am: 08. Dezember 2011, 10:33:05 »
Hmmmm, die Wohnsteuer nicht mehr bezahlen müssen wenn man arbeitslos ist, wäre ja in anderer Sicht noch so ein Ding.

Denn es gibt zwei Arten von Arbeitslosigkeit. Die zweite Art nennt sich Rente.

Nur, irgendwie ist unlogisch davon auszugehen man müsse nicht mehr Wohnsteuer bezahlen, weil im einen Fall man ja einkommensmäßig Arbeitslosengeld, im anderen Falle Rente bekommt.

Oder ist etwa meine diesbezügliche Überlegung unlogisch?

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Behörden / Re: dt. Personalausweis
« am: 08. Dezember 2011, 10:24:20 »
Melanie, die Frage ist interessant, vor allem, weil es in Frankreich normalerweise kein Meldesystem, keine Meldeverpflichtung gibt.

Ich bin mehrmals von der fr. Polizei angehalten und kontrolliert worden. Wo ich wohne hat niemanden wirklich interessiert und wenn jemand fragte und ich sagte sinngemäß dort,
dann wurde nicht weiter gefragt. Wichtig ist denen nur, dass das Auto zugelassen und versichert ist. Wo jemand wohnt ist nebensächlich. So jedenfalls meine Erfahrung.

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Behörden / Re: suche Rechtsanwalt, Arbeitslosenrecht, im Elsass
« am: 08. Dezember 2011, 10:14:43 »
Aufpassen, das mit einem franz. Rechtsanwalt kann richtig ins Geld gehen.

Hatte mal ein Problem mit einer fr. Autowerkstatt, wollte deswegen einen fr. Anwalt einschalten.
Hörte dann, die fr. Anwälte haben keine Rechtsanwaltgebührenordnung sondern können frei nach gut dünken den Preis der Beratung bestimmen.
Oft wird bis zu 3/4 des Monatseinkommens verlangt, ergaben Recherchen.

Alternativ bliebe noch ein deutscher Anwalt mit Zulassung in Frankreich.
Oder Rechtsberatungsstellen in denen ehrenamtliche Anwälte oder Richter arbeiten.
Bzw Verbraucherschutzorganisationen, die gibt es in Frankreich auch.

Also aufpassen auf was man sich bei einem fr. Anwalt einlässt.

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Steuern / Immobilienmakler DE/FR
« am: 05. Dezember 2011, 12:19:08 »

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Sonstiges / Link zu Grenzgängerangelegenheiten
« am: 05. Dezember 2011, 11:49:07 »
Ist zwar schon etwas veraltet, aber immerhin einiges nach zu lesen.

http://www.europarl.europa.eu/workingpapers/soci/w16/summary_de.htm

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Gesundheitswesen / Re: Carte Vital beantragen
« am: 02. Dezember 2011, 17:49:44 »

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Gesundheitswesen / Re: Carte Vital beantragen
« am: 02. Dezember 2011, 08:16:19 »
Wenn du das so auslegst, herzerfrischend freundlich ist das deine Interpretation.
Gemeint war ganz simpel, denk mal drüber nach, oder erkundige dich bei den zuständigen Stellen. Behauptungen aufstellen es sei so oder so kann jeder, jede.

Auszug aus einer Info die solche Fragen beantwortet:

Krankenversicherung der Rentner.
Die Krankenversicherung der Rentner ist -wenn überhaupt- in den Sozialversicherungsabkommen unterschiedlich geregelt.
Einzelheiten erfahren sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger oder bei der zuständigen Krankenkasse.

Die Entscheidung, ob ein Rentenantragsteller oder Bezieher einer deutschen Rente Mitglied der deutschen Krankenversicherung der Rentner wird, trifft die zuständige deutsche Krankenkasse.
-Es wird nur nirgends beschrieben, nach welchen Kriterien die Krankenkasse diese Entscheidung trifft.-

Wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, sollten Sie sich an die für Sie zuständige gesetzliche Krankenkasse wenden.
-Na toll, wenn man in der BRD wohnt.- Wohnt von uns keiner.

Wenn Sie in einem Vertragsstaat wohnen gilt folgendes:
Die Sozialversicherungsabkommen mit Juguslawien, Kroatien, Marokko, der Schweiz, Slowenien, der Türkei und Ungarn enthalten Regelungen zur Krankenversicherung der Rentner.
Für einen Rentenantragsteller, der in einem dieser Vertragsstaaten wohnt, wird der deutsche Rentenversicherungsträger das Meldeverfahren bei der deutschen Krankenkasse einleiten,
wenn Sie im Ausland keinen Anspruch haben oder aber nicht feststeht, ob ein Anspruch auf Leistungen im Falle von Krankheit oder Mutterschaft in der dortigen gesetzlichen Krankenversicherung besteht.

Abkommen mit Bulgarien, Chile, Polen, Israel, Japan, Kanada und den USA enthalten keine Regelungen zur Krankenversicherung der Rentner.
Sollten Sie in einem dieser Länder wohnen, wird der deutsche Rentenversicherungsträger kein Meldeverfahren bei der zuständigen deutschen Krankenkasse einleiten.
Tja, alles schön und gut erklärt in der Broschüre vom Verband Deutscher Rentenversicherungsträger.

Nur hiflt mir und uns das nichts, weil von Frankreich darin keine Rede ist. Somit ist unklar, wie die Regelung für französische Grenzgänger gehalten ist.

Außerdem ist hier die Rede von einer deutschen Krankenversicherung für Rentner. Legt man das Wort- oder Sinngemäß aus, würde das eine deutsche Krankenversicherung speziell für Rentner bedeuten.
In die man entweder auf Antrag oder per Einfluss der bisherigen deutschen Krankenversicherung kommt, oder kommen kann.
Davon war hier bisher nie die Rede.

Also ist entweder die Info in der Broschüre unzulänglich, oder was hier verschiedentlich berichtet wurde für französische Wohnverhältnisse nicht deutlich genug.
Teilweise ist das ja verständlich, denn wer erst in zig Jahren in Rente geht, wird sich kaum um solche Belange hinreichend kümmern.

Grande Madame ist zwar laut eigener Aussage Rentnerin, hat aber wenig hilfreiches zum Thema angegeben.

@Matthias, wenn fast alle keine Karte Vital haben, bedeutet das nicht zwangsweise dass keine nötig ist.
Vielleicht lässt sich hie und da tricksen und solange die Tricks funktionieren braucht man keine Karte Vitale.

Trotzdem wird oft nach dieser Karte Vitale gefragt. Zwar weniger im Zusammenhang mit Rente, aber wenn schon so ein Thema, schadet es nicht das Thema Rente mit zu bearbeiten.

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Gesundheitswesen / Re: Carte Vital beantragen
« am: 01. Dezember 2011, 01:32:21 »
Matthias#28 fang mal an zu denken.Wie läuft es derzeit -in der du noch regulär arbeitest- mit der Zahlung für die Krankenversicherung? Wer bezahlt die, bw über welchen Weg wird das verrechnet?

Wenn du keinen Lohn oder Gehalt mehr beziehst, weil in Rente, glaubst du dann ernsthaft die Rentenkasse wickelt das dann ab?
Die Rentenkasse wird doch wissen wo du wohnst und deine Krankenkasse auch. Glaubst du ernsthaft die beiden Institutionen fühlen sich zuständig für z.B. Krankenversicherung, wenn du in Rente gehst? Rufe mal an oder schreibe die an, dann wirst du es genauer wissen.

447
Gesundheitswesen / Re: Carte Vital beantragen
« am: 30. November 2011, 14:13:28 »
Okay, ihr denkt momentan nicht weiter als ihr sehen könnt. Ich meine damit, ihr denkt nur an einen Fall, Arbeitslosigkeit.
Arbeitslos kann man auf zwei Arten werden. Die andere Art nennt sich Rente.

Wer in Rente geht, in Rente kommt entsprechend sinngemäß ist demnächst auch arbeitslos.
Ist zwar eine andere Art von Arbeitslosigkeit, aber ist sinngemäß arbeitslos.

Matthias#28 bedenkt das noch nicht, er kann ja noch solange auf seine deutsche Krankenversicherung zurück greifen, solange er arbeitet und drüben versichert ist.
Spätestens wenn er in Rente gehen will, kommt für Ihn die Frage nach der sogenannten Carte Vitale.

Wieviele Rentenanwärter haben wir denn momentan im Forum? Keinen?

448
Steuern / Re: zurück nach Deutschland :-(
« am: 24. November 2011, 06:37:47 »
irgendwie scheint es nicht ganz klar zu sein wie das mit dem Anmelden und Abmelden in Frankreich ist.

Deswegen hier mal klar verständlich
In Frankreich gibt es keine Meldepflicht wie in Deutschland. Das heißt, man muss sich bei keiner Marie anmelden, kann das aber tun.

Was anderes gilt für das franz. Finanzamt.
Damit man in den Genuss der deutschen Steuerbefreiung weil Frankreich als Steuerland zuständig ist, musste man sich beim franz. Finanzamt anmelden.
Man bekam dann vom franz. Finanzamt ein Dokument, das dem zuständigen deutschen Finanzamt vorgelegt wurde.
Das deutsche Finanzamt wusste dann, diese Person ist Grenzgänger und muss entsprechend steuerlich behandelt werden.

Da also eine An- und Abmeldung "nur" für das jeweilige Finanzamt in Frankreich und Deutschland nötig war, gilt das weiterhin.
Melde dich beim franz. Finanzamt zum Jahreswechsel ab und in Germany beim Einwohnermeldeamt und zuständigen Finanzamt an.

Fertig ist die Laube.
LG Toyo

449
Wohnen / Re: Wohnung mietetn ohne Makler
« am: 22. November 2011, 12:56:08 »
Ist wie so oft Geschmackssache.
Heißt in anderen Worten, man kann wie so oft Glück oder Pech haben.

Ich glaube, keiner von uns angesprochenen ist im Besitz dieser brühmt berüchtigten Glaskugel.
Selbst wenn ich mit einem Makler Glück gehabt habe, musst du mit dem gleichen nicht zwangsweise auch Glück haben.

Mein Makler suchte für uns keine Wohnung, sondern ein Haus. Und das sehr lange.
Aber er tat es gründlich und sehr zufrieden stellend, er bekam ja auch konkrete Hinweise was er suchen und anbieten sollte.

Heißt, wenn du z.B. jemanden beauftragst er solle ein Auto für dich finden, wird er dir jedes xbeliebige anbieten.
Sagst du genauer welche Klasse, welche Ausstattung du haben willst, bietet er entsprechendes an.

Ich würde sagen, folge deinem ersten Gefühl und leiste deinen Beitrag, dass es für beide ein Erfolg wird.

Viel Glück.

450
Wohnen / Re: Nebenkostenabrechnung
« am: 22. November 2011, 12:25:33 »
So, habe nachgesehen und mal wieder warten müssen bis mein Internet über Livebox2 endlich wieder geht.

Anbieten kann ich Euch diesen Link hier in dem es -in deutsch- um ihre Rechte in Frankreich geht.
http://eu-verbraucher.de/de/dies-sind-ihre-rechte/frankreich-tipps/immobilien/

Habe schon soweit vorgewählt, dass nur noch die Pdf herunter geladen oder angesehen werden muss indem man auf den Abschnitt
wie hierher kopiert klickt. ----> Broschüre Mieten in Frankreich (PDF)

Reingeschaut habe ich selbst nicht. Habe kein Mietverhältnis.
Wie kam ich auf die Seite? Ganz einfach über die Hauptseite der europäischen Verbraucherzentrale in Kehl am Rhein.
Die helfen deutschen in Frankreich in einigen Dingen.
Web-Adresse:  http://eu-verbraucher.de/

Ansonsten gibt es in einigen Orten noch die angesprochene Organisation die sich "Maison de Justice et du Droit" nennt.
Ob und wo es dies in Euerer Nähe gibt, müsstet Ihr nachfragen, in Telefonbuch suchen, oder in Forbach unter Tel 0387886666 anrufen und dort nachfragen.
Es handelt sich um ehrenamtliche Helfer in vielen Fragen nicht nur um rechtliche Dinge. Also meist kostenlos. Fragen kostet eh nix.

Als, wenn es eine französische Verbraucherzentrale gibt, für uns deutsche in Kehl, dann wird es auch entsprechenden Klärungsbedarf
wie z.B. hier im Mietrecht geben. An diese Adresse wenden, bzw in der PDF nachsehen und was dort nicht eindeutig beschrieben ist, per Telefonat oder Brief klären lassen.


MfG Toyo

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