Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - -Helmut-

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Technik / Re: Orange/Internet geht nicht..
« am: 02. Februar 2012, 23:57:41 »
Du musst nicht nach Forbach, Sankt Avold ist für dich näher und dort sprechen einige auch Deutsch.
Nur wirst du weder in Forbach noch St. Avold irgendwas erreichen, denn Orange versucht jeden mit Problemen mit der Livebox zum anrufen dieser Hotlinenummer 3900 zu nötigen.

Probleme hast nicht nur du mit der Livebox. Haben viele, wir auch. Du musst oft nur etwas geduld haben, die Livebox versucht ähnlich wie E.T. laufend nach Hause zu telefonieren,
also die Verbindung wieder her zu stellen. Erledigt sich bei uns nach etlichen Stunden ganz von alleine. Erklären kann es niemand und angeblich liegt es an Kabelproblemen,
was insofern unlogisch ist weil über das gleiche Kabel vorher mit dem Anbieter Free eine völlig störungsfreie Verbindung mit deren Freebox möglich war. Nur mit der Livebox gibt es plötzlich Kabelprobleme.
Angeblich.

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Sonstiges / Re: wer kennt afal ?
« am: 02. Februar 2012, 17:25:50 »
Um unsere "Probleme" kümmern ist ein bissel zu pauschal.

Du sprachst von Verein. Meinst du den Verein der sich Frontalierslorraine.eu nennt, oder den Verein Frontaliers-Moselle.com?
Erstgenannter Verein wurde mir von franz. Arbeitskollegen empfohlen. Meinste den, oder den entsprechenden im Elsass?

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Sonstiges / Re: Stromzähler
« am: 02. Februar 2012, 16:21:58 »
Danke für die Rückmeldung. Jetzt verstehe ich es natürlich besser mit der Neuverkabelung. Wenn die Räumlichkeiten im Haus geändert wurden ist das entsprechend normal.

Wie mein Link zu fehlerhaften Zählern aufzeigt, besteht oftmals schon begründeter Verdacht auf fehlerhafte Strommessung. Lasse mal mit einem Kontrollzähler prüfen ob dein Zähler fehlerfrei misst, oder wie hoch der Fehler mit diesem Zähler ist. In den Beispielen im Video waren es über 20 und über 40 % fehler zum Nachteil des Kunden.
Kommt in der BRD häufiger vor. Wie es sich in france mit dem Zählertausch nach soundso vielen Jahren verhält, entzieht sich meiner Kenntnis.

Wäre deshalb mal interessant für Foristen mit guten französischen Sprachkenntnissen entsprechend zu recherchieren und hier einzubringen.

364
Sonstiges / Re: Stromzähler
« am: 02. Februar 2012, 14:50:48 »
Nochwas interessantes zum Thema, allerdings auf BRD bezogen. Kann hier insofern ähnlich negativ sein, weil es hier keinen Zählerwechsel bzw Eichung nach gewissen Zeiträumen üblich ist.

Bilder sagen mehr als Worte. Also anschauen.

http://www.youtube.com/watch?v=scYOBp4Velo

Gruß Toyo

Genauer hinhören! 22% und sogar 49 % falsche Zählermessungen.

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Sonstiges / Re: Stromzähler
« am: 02. Februar 2012, 14:31:03 »
Lesen können wir wohl! Nur solltest du nicht vergessen dass es hier um einen Mehrverbrauch geht. Also um einen unüblichen Verbrauch. Insofern kann man schon mal überlegen welcher maximale Verbrauch, ob normal oder nicht überhaupt möglich wäre, um zu sehen wie weit man von der Grenze des maximal möglichen -ob normal oder nicht ist vorerst mal egal- entfernt ist. Mit anderen Worten welcher Verbrauch überhaupt technisch möglich ist. Dein Auto kann unmöglich mehr verbrauchen als du im Tank hast, sinngemäß.

Ein dreifacher Verbrauch im Verhältnis zum sonst üblichen Verbrauch ist schon extrem.
Nur gibt es bei dieser Betrachtung ein kleines Problem. Der TE wohnt erst seit einem Jahr in diesem Gebäude. Heißt, es gibt bezüglich der Verbräuche in den Jahren davor keinerlei Anhaltspunkte.
Insofern ist nicht einfach nachvollziehbar ob in den entsprechenden Monaten der Vorjahre ähnliche übliche Verbräuche stattgefunden haben und sich somit der vermutliche Mehrverbrauch ein wenig relativiert.
Nur, ein 3 facher Mehrverbrauch relativiert sich nicht so einfach, das ist schon eigenartig.

Hmmm, mich macht stutzig das Haus ist 89 gebaut worden und 2011 wurde die gesamte Elektrik neu gemacht?
Meines ist ähnlichen Baujahres und elektrisch bedarf es keiner Neuinstallation. Ich habe nur zusätzliche Personenschutz FI eingebaut damit sich der Personenschutz verbessert.

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Versicherungen / Re: Französische Krankenkasse
« am: 02. Februar 2012, 13:02:18 »
Ahja, hier Kaffee zum näheren kennen lernen, drüben Bier oder andere alkoholische Getränke.
Wieviel Kaffee so manch einer wohl getrunken haben mag?

Nunja, mit Kaffee wird so manches Treffen nicht so ausarten wie mit Alkohol.
Meine Nachbarn hatten früher oft untereinander Kontakte, aber seitdem es -vor meiner Zeit hier im Ort- einmal extrem ausgeartet war, reduzierten sich Treffen aufs absolut notwendige.

367
Versicherungen / Re: Französische Krankenkasse
« am: 02. Februar 2012, 11:48:37 »
De Droit bedeutet das Gesetz. Nur ergibt das noch keinen Hinweis auf das was damit an Unterlagen gemeint ist.
Du solltest vielleicht noch ein paar Informationen hier angeben, damit für die Mitleser verständlicher werden kann, wie deine Situation ist und welche Info die Kasse haben will.
Z.B. arbeitest du, oder derzeit arbeitslos etc pp.

368
Sonstiges / Re: Stromzähler
« am: 02. Februar 2012, 11:39:24 »
Wie ich sehe, wird nicht nur bei uns hier nur zwei mal oder drei mal im Jahr tatsächlich der Zähler abgelesen. Ansonsten wird geschätzt und mehr kassiert als tatsächlich verbraucht wurde.
Aufregen kann man sich darüber doch, denn diese Art mehr zu kassieren als nötig ist quasi sowas wie ein gut verzinster Kredit für die EDF. Zumal das ja nicht nur zwei Teilnehmer betrifft sondern Millionen.
Bedeutet also mal so gesehen bereits bei einer Mehreinnahme von 5 Euro pro privatem Teilnehmer und nur 1 Million Rechnungskunden einen positiven Kredit von 5 Millionen Euro zyklisch.

Ich weiß nicht wie es in Frankreich ist, aber voriges Jahr sah ich eine Nachricht wie es in der BRD mit den Stromkunden gemacht wird. Die supergroßen Stromkunden bekommen in der BRD den Strom zum Nulltarif.
Die anderen zahlen eine ganze Menge mehr. Privathaushalte zahlen im Verhältnis zu industiellen Abnehmern mindestens das doppelte. Wenn das kein Grund ist, sich zu ärgern, was dann.

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Sonstiges / Re: Stromzähler
« am: 02. Februar 2012, 02:41:33 »
Versuche bitte mal zu unterscheiden zwischen einem Leitungsschutzschalter -mit anderen Worten einem 16 Ampere Sicherungsautomaten- und der Hauptsicherung.
Ein Leitungsschutzschalter sichert eine Stromleitung von vielen. Zum Beispiel hat der Stromkreis für die Küche einen 16 Ampere-sicherungsautomaten.
Einer fürs Wohnzimmer hat ebenfalls die typischen 16 Ampere für die Leitung abgesichert. undsoweiter.

Die Hauptsicherung, in Deutschland sagt man üblicherweise Panzersicherung dazu hat in den meisten Privathaushalten hier in Frankreich einen Auslösecharakter bei 30 Ampere.
Deswegen Hauptsicherung, weil diese vor allen anderen Leitungssicherungen schaltungstechnisch angeordnet ist.
Mit anderen Worten, wird in Stromkreisen -z.B. Küche, Hauswirtschaftsraum und eventuell einem weiteren Raum jeweils 12 Ampere gezogen, bleiben alle zugehörigen 16 Ampere Leitungsschutzschalter eingeschaltet weil die jeweilige Stromstärke unterhalb von 16 Ampere ist, aber der Summenstrom ist 3 mal 12 Ampere und somit größer als 30 Ampere.
Somit löst alleine die Hauptsicherung wegen Überschreitung deren maximal zulässigem Strom aus. Folglich ist dann das ganze Haus sprichwörtlich dunkel -ohne Strom-
weil die Hauptsicherung ausgelöst hat.

Richtig ist, einen Fachmann ran zu lassen. Der kennt die Zusammenhänge und elektrotechnischen Grundlagen.

370
Sonstiges / Re: Stromzähler
« am: 01. Februar 2012, 23:18:50 »
Ein Fehlerstrom ist, wie hier angesprochen zwar möglich. In der Regel sind die sogenanten Fehlerstromschutzschalter direkt vor dem Sicherungskasten angebracht und lassen einen maximalen Fehlerstrom von 300 oder 500 Milliampere zu, bevor sie sicherheitstechnisch abschalten.
Gehen wir von einem Fehlerstrom unterhalb der Abschaltgrenze aus, dann ist maximal ein Fehlerverbrauch von rund 100 Watt stündlich möglich.
Wären hochgerechnet auf 24 Stunden täglich?

Was die wenigsten wissen ist, dieser sogenannte FI ist kein Personenschutz, sondern lediglich ein Geräteschutz. Denn Ströme über 30 Milliampere können tödlich sein.
Insofern ist so ein hier verbauter FI eine sicherheitstechnisch trügerische Angelegenheit.

Haha, vorgeschlagener Prüfpunkt 2 ist nicht durchführbar. Meist ist der FI vom Haus gleichzeitig auch noch die Hauptsicherung mit einer Strombelastung von oft maximal 30 Ampere. Wenn also 3 Geräte mit einem normalen Verbrauch von 10 Ampere eingeschaltet sind und jemand schaltet dann die Nachttischlampe dazu, wird es dunkel im ganzen Haus.
Also ist nichts mit viel täglich verwendete Geräte einschalten.
Vor allem wer keinen Nachttarif hat, in dem sonst nachts das aufladen vom Boiler stattfindet kann böse Überraschungen mit dunkel im Haus erleben wenn der Boiler am laden ist und ein ähnlich starker Verbraucher eingeschaltet wird.

Die EDF Rechnungen sind mit vorsicht zu interpretieren. Oft wird maximal nur 3 mal im Jahr tatsächlich der Zähler abgelesen. Die übrige Zeit schätzt die EDF einfach den Verbrauch und kassiert dabei manchmal mehr als tatsächlich verbraucht wurde.  Am Jahresende erfolgt eine Zählerablesung und dann relativiert sich kostenmäßig der Jahresverbrauch.

Da durch die Hauptsicherung mit meistens 30 Ampere maximal sind pro Sekunde nur 30 Ampere zu beziehen sind, beläuft sich der maximale Stromverbrauch pro Stunde auf wieviel Kw/h? Ich gehe diesbezüglich von dem in Privathaushalten in F meist üblichen Einphasen Stromnetz aus.

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Behörden / Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
« am: 31. Januar 2012, 22:50:20 »
Wieso ist das der Wahnsinn? Kaum eine Stunde im Forum, schon ist es bei Google gespeichert, über die Googlesuche per Stichwort Verwarnungsgeld abrufbar.

372
Ich bitte darum diese Angelegenheit nicht zu einseitig zu Lasten des Mieters zu sehen. Schließlich hat der Mieter den erneuerten Boiler nicht gesetzt, angeschlossen usw. Das war entweder der Vermieter selbst oder ein von ihm beauftragtes Unternehmen. Wenn beim austausch des Boilers gravierende Mängel gemacht wurden oder Sicherheitstechniken nicht beachtet oder falsch behandelt wurden, ist dafür nicht der Mieter haftbar zu machen, sondern der Verursacher des Malheurs.

Wer gleich einen Vermieter von jeglicher Schuld frei sprechen will, oder garnicht erst versucht dem eigentlichen Übel der Sache auf die Schliche zu kommen, ist selber Schuld.
Ich hatte bei der hiesigen Marie nachgefragt ob es etwas bei Boilerdefekten zu beachten gibt. Ich bekam ein Dokument in dem ein Rückschlagventil in der Kaltwasserzulaufleitung zum Boiler verbindlich vorgeschrieben wird! Ich war überrascht weil es hier im Haus sowas nicht gab und fragte nach dem Grund für dieses Teil.

Antwort, wenn der Thermostat vom Boiler einen Defekt hat und zuviel aufheizt, fängt das Wasser im Boiler an zu kochen. Meist ist dann auch noch das Überdruckventil verkalkt, öffnet nicht und dann drückt sich das heiße Wasser zurück in die Kaltwasserleitung. Was sehr oft zu Leitungsdefekten führte, deswegen soll ein Rückschlagventil zwingend eingesetzt werden.

Mir ist zwar noch nicht klar, wo das -im Fehlerfalle- kochende Wasser sich dann wohl Platz machen wird, zumal wie bei Wikipedia nachzulesen sich kochendes Wasser erheblich ausdehnt.

Angenommen der Boilerthermostat beim TE hatte einen derartigen Defekt dass das Wasser ins kochen kam, dann dürfte ein entsprechender Schaden entstanden sein. Diesen dann auf den Mieter abzuwälzen sollte nicht zulässig sein, denn der Mieter hat an dem Boiler erstens nichts zu suchen, zweitens nichts getan.

Der Vermieter hatte aber mindestens einmal einen Boiler ersetzt. Warum wurde der Boiler breits ersetzt, das blieb noch ungeklärt. (Wenn Boiler im Laufe der Zeit Probleme machen, dann gehört sich eine entsprechende Wartung um Probleme klein zu halten oder zuvermeiden! Wer ist dafür zuständig?
Ebenso unklar blieb ob der Vermieter beim austauschen des Boilers gepfuscht hat oder diese Sache unter normalen Verschleiß zu buchen wäre. Letzeres wäre ein Wartungsmangel der wem anzulasten wäre?

Gruß Toyo.

373
Wie wäre es, mal bei Google und Co diesen Suchbegriff organisation de protection animale einzugeben, und sich die gefundenen Infos durchzulesen?

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Wie definiert jemand normalen Verbrauch und überhöhten Verbrauch?
Von welchen Richtlinien geht diese Person -wer auch immer das ist- aus? Von statistischen Werten des Gesammtverbrauchs der Bevölkerung, in dem zum Teil wohl auch Verbrauchsanteile der Industrie zu finden sind?

Wenn ich eueren Wasserverbrauch mit unserem vergleiche, müsste ich sagen ihr seid wahre Wasserverschwender. Bevor ich mich aber zu solchen Äußerungen hinreissen lasse, würde ich liebend gerne zuerstmal die Dinge vor Ort prüfen. Also ermitteln, ob die Messgeräte tatsächlich den eigentlichen Verbrauch anzeigen, ob es Messfehler gibt oder Dinge bei der Messung berücksichtigt werden die dort nicht hingehören. Z.B Defekte, oft unbemerkte die sich entsprechend auswirken.

Ich würde zu gerne prüfen was an einem wie auch immer angeblich defekten Boiler welchen Wasserverbrauch bewirken kann. In anderen Worten ausgedrückt, was logisch und was unlogisch hinsichtlich unnormalem Wasserverbrauch ist.

Was war angeblich -laut Vermieter- an dem Boiler so defekt dass dieser Defekt einen wie hohen Mehrverbrauch an Wasser verursachte?
Was ist angeblich oder tatsächlich -vom Vermieter- zwischenzeitlich getan worden um diesen Mangel, diesen Defekt zu beheben oder einzudämmen?

Wie erklärt ihr z.B. mir einen derart hohen Wasserverbrauch den ihr noch als für Euch normal befindet? Diese Frage zielt dahin dass ich hinterfragen will ob ihr in anderen Wohneinheiten an anderen Wohnsitzen einen ähnlich hohen Wasserverbrauch hattet.
Was oder wie erklärt der Vermieter einen unbemerkt abgeflossenes Wasser? Auf welchem Wege unbemerkt abgeflossen? Möglichst genau, konkret beantworten lassen.
Ebenso genau erklären lassen wofür genau die Wartungskosten -welchen Zeitraum betreffen diese denn?- verrechnet werden sollen.

lg, toyo

375
Mich erstaunt zuerstmal dass bereits ein Boiler vom Vermieter getauscht werden musste. Hier zielt mein hinterfragen auf den eigentlichen Grund dieses notwendigen austauschens.
Als zweites erstaunt mich die Weitergabe von Störungen die sich wie hier ersichtlich finanziell im -fehlerbedingten- Verbrauch von Wasser oder/und Strom ergeben im Zusammenhang mit dem Eigentum der Sache.

Wenn der Boiler zum Eigentum des Vermieters zählt, kann normalerweise die Verantwortung(en) nicht auf den Mieter abgewälzt werden. Hinzu kommt, die Argumentation ein Mieter hat unverzüglich Mitteilungen an den Vermieter zu machen, wenn der Mieter einen Defekt oder eine Unregelmäßigkeit bemerkt, nur dann tragbar und sinnvoll, wenn die Sache (Boiler) so angeordnet ist dass der Mieter Unregelmäßigkeiten oder Defekte überhaupt bemerken kann. Heißt, wenn der Boiler in einem Raum aufgehängt ist, zu dem der Mieter keinen Zutritt hat oder ähnliches, kann der Schaden nicht auf den Mieter abgewälzt werden.

Soweit die Vorgeschichte. Nun zum Boiler selbst.
Ein Boiler heizt ein gewisses Wasservolumen über einen Thermostat auf eine Vorhaltetemperatur auf.
Da Wasser sich bei Erwärmung bekanntermaßen ausdehnt, gibt es einen Überlauf aus dem das ausgedehnte Wasser abfließen kann. In der Regel sind das gegen Ende der Aufheizzeit einige Tropfen die dort heraus kommen. Also Mengenmäßig sehr wenig.
Sicherheitshalber ist an jedem Boiler ein Überdruckventil montiert. An diesem Überdruckventil ist ein Hebelchen das für die ordnungsgemäße Funktion wichtig ist.

Defekt oder Problematisch an einem Boiler kann folgendes werden.
Der Boiler ist stark verkalkt. Dann wirkt sich dies auf einen schlechten Wirkungsgrad aus. Heißt, man muss wesentlich länger im Boiler aufheizen um auf die Vorhaltetempeartur zu kommen.
Das Thermostat ist defekt. Entweder wird dann nicht mehr aufgeheizt oder viel zu hoch. Im letzteren Fall sogar über 100 Grad was dann verherende Folgen hervor rufen kann. Vor allem wenn der Überlauf und/oder das Überdruckventil nicht orgnungsgemäß funktioniert. In diesem Falle drückt sich das sehr heiße Wasser zurück in die Kaltwassereinspeiseleitungen die für so heißes Wasser nicht ausgelegt sind und führt dort zu Undichtigkeiten usw.

Übrigens, aufgrund solcher Boilerausfälle oder -defekten ist seit einigen Jahren in vielen Gemeinden ein sogenanntes Rückschlagventil in der Kaltwasserzuleitung zum Boiler verbindlich vorgeschrieben!

@nnamgewhcs von meiner Seite empfehle ich eine möglichst genaue Analyse des Zusammenhanges beim Boiler. Dann Termin zur Beratung dieser "Angelegenheit - Vermiter/Mieter-Zuständigkeiten und -verantwortung" bei den ehrenamtlichen Juristen in Forbach machen, sich dort entsprechend beraten lassen. -Ist oft kostenlos- Adresse: Maison de Justice et du Droit, 8 avenue de ',Europe, 57600 Forbach.
Telefon 0387886666. Öffnungszeiten Lundi au vendredi de 9H a 12H30 et de 13H30 a 17H

Wie gesagt, mich macht stutzig dass nun zum zweiten mal etwas mit dem Boiler nicht stimmt. Meiner Vermutung nach hat der Vermieter nicht die wahre Ursache erforscht, sondern einfach einen neuen Boiler montiert und somit ist der eigentliche -damalige- Fehler evtl weiterhin vorhanden. Andererseits, auf welchen zeitraum bezieht sich der Geldmehrbetrag von 1000 Euro und auf welchen Kernverbrauch?
Auf Wassermenge oder Strommenge? Heißt, lag, liegt ein Wasserproblem oder Strom- bzw Heizproblem vor?
Versuche mal mitzudenken! Wieviel m³ Wasser muss so ein Defekt verursacht haben, oder wieviel Megawattstunden Stromkosten um auf einen Mehrkostenfaktor von 1000 Euro zu kommen?
Mich interessiert sowas besonders, deshalb versuche mal mir per P.N. entsprechende Infos zukommen zu lassen.

Nachtrag: Alle technischen Dinge wie Heizungsanlagen usw bedürfen regelmäßiger technischer Wartung die vom Vermieter in Auftrag zu geben ist. Entstehen Schäden wegen mangelnder oder nicht ausgeführten Wartungsintervallen trägt alleine der Vermieter dafür die Verantwortung.
Zwecks Beratung kann die europäische Verbraucherzentrale -Euro Info Kehl- in Kehl zu rate gezogen werden. Per Suche auch hier im Forum kann man an diese Adresse usw kommen.

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