Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - -Helmut-

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Arbeiten / Betriebsrente. Anspruch hat jede(r) darauf.
« am: 11. Juni 2012, 12:36:04 »
Hier ein Link zum informieren was gesetzlich geregelt ist.
Die Betriebsrente bietet jede Menge Vorteile. Das Gute: Jeder festangestellte Arbeitnehmer hat Anspruch darauf. Hier erklären wir Ihnen, wie Sie sich die Betriebsrente sichern.
http://www.stern.de/wirtschaft/geld/bav-betriebliche-altersvorsorge-so-funktioniert-die-betriebsrente-1533265.html

http://www.gesetze-im-internet.de/betravg/index.html   Allgemeines, Übersicht, beachten -->Insolvenzsicher
http://www.gesetze-im-internet.de/betravg/__18.html   Sonderregelungen öffentlicher Dienst

zur gefälligen Beachtung
Toyo


257
Hier Kopie von dem um was es geht.

Bis 2014 will das Auswärtige Amt französischen Medien zufolge das deutsche Generalkonsulat in Straßburg aus Kostengründen schließen. Das Konsulatsnetz in ganz Europa soll verkleinert werden, um ohne Mehrkosten die Zahl der Vertretungen in den Schwellenländern ausbauen zu können.

Französischen Medien zufolge. Hmmm, was kann man davon halten, ist das sowas wie "Bild-Zeitung" oder "Frankfurter-Rundschau" oder "Stern" oder "Focus"?
Übrigens, Angaben -bis- 2014 können alle Zeit dazwischen bedeuten wobei noch offen bleibt ob bis Anfang 2014 oder Ende 2014 was immerhin 12 Monate Differenz sind.

Außerdem, relativieren wir mal. Wer braucht wofür einen Pass? Innerhalb der EU wird keiner gebraucht. Für Fernreisen kommt einiges mehr an Hürden auf einen zu als den überteuerten Pass.
Für kurzfristigen Auslandsaufenthalt gibt es zur Not einen Passersatz.

Ferner wissen manche Behörden nichtmal was sie dürften wenn sie wollten.
Mir wollten sie damals den Perso einziehen, einbehalten weil das angeblich Vorschrift ist. Ruhe war erst als ich auf's Passgesetz hingewiesen habe, sie sollten mal genauer schauen was dort steht.

Nu macht nicht schon Pferde scheu die noch im Stall stehen.

258
Arbeiten / Re: Mit 59 arbeitslos
« am: 07. Juni 2012, 13:09:53 »
Unbeliebt in diesem Alter bei Arbeitgebern stimmt so nicht. Hängt wesentlich vom Job und vom können ab.
Ein älterer Arbeitnehmer ist bereits ausgebildet und hat jahrelange Berufserfahrung.
Ist also im Vorteil gegenüber Berufsanfängern.
Versuch mal dich besser zu verkaufen, die Arbeitgeber zu motivieren indem Argumente kommen über die Sie gerne nachdenken.

Okay, wenn einer 59 ist, kann er quasi nur noch max 6 Jahre beruflich tätig werden. Zeitarbeiter werden kaum länger vorgehalten.
Folglich macht es schon Sinn, einen 59 jährigen für max 6 Jahre zu beschäftigen anstatt einen Zeitarbeiter.
Vor allem wenn eine Stelle zu besetzen ist die Er besser ausfüllt als ein Zeitarbeiter.
Welche berufl. Qualifikation liegt denn vor?

LG Toyo

259
Jetzt frag ich mal in den Raum, warum ich den Kinderreisepass in Deutschland für mein Kind beantragen konnte?! Und das vollkommen ohne Probleme? Auf den Behörden gibt es extra Formulare...

Darauf gibt es eine logisch schlüssige Antwort. Die überwiegende Mehrheit der Deutschen sind keine Grenzgänger.
Für diese Menge gibt es die erwähnten Behörden. Für den Rest der Deutschen meist auch.

260
Es darf wohl wieder spekuliert werden weil eine "Ankündigung" zu einer "möglichen" Änderung führen "kann".

Wie war das noch gleich mit dem können heißt nicht müssen?
Wie läuft es denn wenn einheimische die genannten Papiere brauchen, stellt die irgendeine Behörde her und verschickt die an die Gemeinde, oder kann jede Gemeinde sowas anfertigen?
Dürfte letztlich egal sein, Hauptsache man kann bei einer Gemeinde beantragen und abholen.
So lief das bisher, warum sollte das geändert werden und wo steht eine Änderung dieser Verfahrensweise?

LG Toyo

261
Das einzige was sein muss ist Strassenverkehrszulassung. Also technisch i.O., versichert, gültiges Nummerschild.
Mit deutscher Zulassung darfste hier ja auch rumfahren, hat Polizei nix dagegen.

262
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Radar und so
« am: 31. Mai 2012, 16:10:05 »

Wie sieht denn die verbaute Technik aus. Diese sogenannten Tachos die uns die gefahrene Geschwindigkeit anzeigen. Wie genau oder ungenau sind die denn, bzw wie genau müssen die eigentlich sein?
Herstellern solcher Dinger wird vorgeschrieben, diese Dinger dürfen nie weniger anzeigen. Eher mehr, und sie zeigen in der Regel mehr an als tatsächlich gefahren wurde.
Wer also mit 52 irgendwo geknipst wurde kann tatsächlich nur 48, 49, 50 oder 51 gefahren sein.

Wenn immer nach Tacho gefahrn wird .......   & gilt übrigens auch für japanische Fahrzeuge hätte man sich sparen können, siehe Zitat.
Darin gibt es bereits die Aussage, die hier quasi bestätigt wurde. Danke für diese Bestätigung.

263
Ob dies und das überhaupt geht ist jetzt nicht die Frage!
Sofort Anzeige bei der Polizei machen! Das ist jetzt das wichtigste.
Ob das dann zum Erfolg führt oder nicht, ist eine andere Geschichte und vorerst unwichtig.

Leicht ist es im laufenden Prozess wenn der tatsächliche Eigentümer den Hänger als sein Eigentum ausweisen kann.
Selbst wenn er das nicht könnte, sollte Anzeige gemacht werden.
Notfalls gehts dann vor Gericht und der angebliche Besitzer muss dort Farbe bekennen.
Also eiligst zur Polizei und dort nicht abwimmeln lassen.

264
Steuern / Re: Unterhalt volljähriges "Kind"
« am: 30. Mai 2012, 12:54:07 »
Abzugsfähige Beträge von der Summe der Einkünfte sind u.a.

Unterhalt an Kinder über 18 Jahre mit maximal 5.729,00 Euro pro Jahr unter folgenden Bedingungen:
das Kind darf nicht unter dem Dach der Eltern oder des Elternteils wohnen das den Unterhalt zahlt,
das Kind darf nicht eine Zusammenveranlagung beantragt haben mit den Eltern bzw des Unterhalt zahlenden Elternteils,
das Kind darf selbst keine Einnahmen oder nur geringe Einnahmen haben, die nicht ausreichen zum Leben, was meistens der Fall ist wenn das Kind Schüler, Student oder arbeitslos ist.

Der Unterhalt muss per Bankauszügen nachgewiesen werden aus denen diese Überweisungen ersichtlich sind.

Fraglich bleibt nun, ob das Finanzamt von dir verlangen kann die jeweiligen Einküfte deiner Tochter zu ermitteln und zu berücksichtigen. Vor allem wenn diese Einkünfte erwartungsgemäß gering sind.
Da du die angegebenen Zahlungen tatsächlich geleistet hast, dürften diese auch voll abzugsfähig sein.

Störe dich nicht an den 5729,00 Euro. Der hier genannte Betrag bezieht sich auf die von der Bemessungsgrundlage abzugsfähigen Beträge der CSG. (Contribution Sociale Generalise) und der hier von mir genannte Wert bezog sich auf das Jahr 2010. Den aktuellen Wert kenne ich derzeit nicht. 2010 betrug er 5,80 % bezüglich CSG.

LG Toyo

265
Sonstiges / Re: Gefunden
« am: 30. Mai 2012, 12:15:12 »
Interessant, welchen Verlauf dieses Thema nimmt.

Ich bat um Überprüfung ob der im Wiki an angegebener Stelle befindliche Link noch verfügbar ist und event. Korrektur im Wiki.
Angegeben hatte ich, wie der Link bei einem Aufruf von meinem Rechner bearbeitet, angezeigt wird. Ich habe Hinweise auf mögliche Fehlinterpretationen meines Browsers durch Nutzung von Webseitenfiltern vergessen anzugeben. Ich bat nicht umsonst zur Prüfung dieses Link's. Soll ich mich nun ins Auto setzen, ein Internetcaffee anfahren um von dort die Verfügbarkeit des Links zu prüfen?

Bisher hat niemand konkrete Angaben gemacht ob der Link noch gültig ist oder nicht. Solange ich nicht sicher bin, verändere ich im Wiki nichts.
Der oder das Wiki ist schließlich kein Bierdeckel oder ähnlich gestalteter Notizblock.

In anderen Foren in denen ich unterwegs bin wird auf eine entsprechend gute Pflege des Wiki Wert gelegt.
Für mich ist ein Wiki etwas anderes als ein Blog, indem jeder seine Meinung kund tun darf.


266
Sonstiges / Re: Gefunden
« am: 30. Mai 2012, 09:12:25 »
Okay, dein Einwand ist berechtigt, habe ich schon quasi erwartet.

Ich könnte den Eitrag im Wiki selbst ändern, insofern gebe ich Dir Recht.
Du übersiehst wahrscheinlich dass ich nicht ohne Grund um Überprüfung einer anderen Person gebeten habe.
Auf meinem Rechner laufen außer Virenschutzprogrammen auch sogenannte Webseitenfilter.
Möglicher Weise kommt durch einen Filter so ein Ergebnis wie bei mir zustande, deshalb bat ich um Überprüfung dieses Linkes ob dieser noch verfügbar ist.

Andererseits, wozu gibt es Moderatoren?
Deinen Vorwurf warum ich bisher nicht tätig geworden bin möchte ich an Dich zurück geben.
Wiki ist ne schöne Sache, ähnlich wie ein Duden, ein Katalog. In solchen Dingen sollte nicht jeder xbeliebige rumwerkeln können, obwohl es die Idee die hinter einem Wiki steckt zulässt.

267
Behörden / Re: Patenschein?
« am: 29. Mai 2012, 20:20:09 »
Ich verstehe es manchmal nicht. Wozu gibt es Suchmaschinen?
Meine Suche bei google.de ergab 6970 Treffer die alle was mit dem Patenschein zu tun haben.

Hier mal ein Link davon: http://www.helpster.de/patenschein-beantragen-so-geht-s_61111

http://www.ev-kirche-korbach.de/taufe.htm

Wenn du noch in einer Kirche gemeldet bist, solltest du dort den Patenschein beantragen. In F ist Mitgliedschaft in einer Kirche keine Pflicht, insofern könnte es schwieriger werden in F.

Gruß to

268
Danke Petee01 für diesen Link.

In diesem scheint nicht nur einiges für die Zulassung eines Autos zu stehen.
Ich suchte nach einem Datum das angibt ab wann die Infos in diesem Link gültig sind, bzw ob es eine Neuerung ist.

Interessant war, als ich oben rechts in der Ecke auf DE klickte, wurde tatsächlich ein bissel in deutscher Sprache angezeigt.
Zu finden war dann auch ein Datum und das hier:
Service-public.fr, das offizielle Portal der französischen Verwaltung
Mise à jour le 18.01.2010 - Direction de l'information légale et administrative (Premier ministre)

Ob das als neues Formular im Sinne vom Thread zu sehen ist? Für mich sind es nur Hinweise was bei einer Zulassung zu beachten ist.

269
Gib mal ein bissel mehr Info.
Wo genau wolltest du ein Neu-KFZ anmelden?

Die Unterschrift des Verkäufers war doch vorher auch notwendig, oder nicht? Schließlich gibt es keinen KFZ-Brief wie in D, welcher nur der tatsächliche Eigentümer bekommen konnte und somit klar ersichtlich war wer Eigentümer des Autos ist. Bei finanzierten Fahrzeugen behielt die finanz. Bank meist den Brief ein bis Fahrzeug komplett bezahlt usw.
Insofern waren die Eigentumsrechte in D eindeutig geklärt.

In F gab und gibt es keinen Brief. Insofern sind die Eigentumsverhältnisse nicht eindeutig. Vielleicht sollte diesbezüglich einiges nachgebessert werden oder es gibt eine Auflage die innerhalb der EU umgesetzt werden muss. Dann gäbe es wohl ein neues Formular und entsprechende Neuerungen beim Ablauf damit. Denkbar halte ich dieses neue Formular.
Denkbar ist auch die nötige Unterschrift des Verkäufers, weil du mir ja mal dein Auto leihen und die Carte Grise übergeben könntest und ich renne auf die Prefäktür und melde dein Auto als meines an.
Ohne Nachweise per Unterschrift des Verkäufers sollte das nicht möglich sein, ist also insofern logisch und nachvollziehbar.
Auch, dass keine Ausnahmen möglich sein sollen wie z.B. beim Kauf eines Neufahrzeuges bei dem dann halt der Verkäufer unterschreiben muss.

Betreffend Hersteller gab es eh schon das sogenannte Unbedenklichkeitsformular in dem der Hersteller quasi bestätigt dass das Fahrzeug die üblichen Mindestanforderungen einhält und in Frankreich zulassungsfähig ist. Das gab es vorher schon, meist nur für Fahrzeuge gewisser Herstellungszeiten aber es soll ja wohl dafür gesorgt werden dass kein Hersteller irgendwelche Optionen einbaut die in Frankreich nicht zugelassen werden. Bei Elektrogeräten kennt man das CE Zeichen, vielleicht soll das so was ähnliches sein das der Hersteller zu erbrigen hat.

Willst du nun mit deiner Umfrage eine Art Abstimmung erreichen ob wir mit solchen Neuerungen einverstanden sind oder dagegen angehen sollten, oder wozu eine Umfrage?

270
Steuern / Re: Finanzamt Metz
« am: 28. Mai 2012, 19:39:58 »
Tresor Public Creutzwald wird wohl nicht zuständig sein. Adresse: 47 rue Gare Tel.: 0387824108

Wenn St. Avold zuständig, dann nicht Tresorie Publique sondern Centre des Finances Publiques, 20 r Lac, Entreprises Tel.: 0387292678 bzw Particullers 0387292670

Gruß Toyo

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