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Nachrichten - -Helmut-

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Es ist immer wieder interessant wieviele Falschinformationen bzw -interpretationen es bezüglich E 106 gibt.

E 106 ist nicht auf deutsch/französische Grenzgängerverhältnisse bezogen, sondern auf jede xbeliebige Grenzgängersituation in Europa.
Also gilt die E 106 auch für Grenzgänger von Belgien/Deutschland oder Schweiz/Deutschland.

Es ist eine Krankenkasseninterne Vereinbarung die eine Erweiterung der kassenärtzlichen Versorgung per E 106 auch im Wohnsitzland regelt.
Ohne E 106 gilt die Krankenverscherung nur für das Land in dem einer beruflichen und bezahlten Arbeit bzw Beschäftigung ausgeübt wird.
Sollten auch Arztbesuche usw im Wohnsitzland möglich sein, erfordert dies den entsprechenden Bezug eines Formulares E 106 bei der Krankenkasse.
Mittels E 106 kann auch im Wohnsitzland ein Arzt aufgesucht werden.

Je nach Land unterscheiden sich allerdings die Vergütungen, also die Kosten die die Krankenkasse für Behandlungen verrechnet.
Diesbezüglich sollte man sich länderspezifisch erkundigen, um vor so mancher Erfahrung gewappnet zu sein.

Fazit: nicht nur hier im Forum Ausschau nach solcherlei Informationen (E 106) halten, sondern gezielt seine Krankenversicherung möglichst umfangreich befragen.

deutlich untermauert wird das hier beschriebene durch folgenden Link:

http://www.eu-info.de/sozialversicherung-eu/eformulare/e-100-formulare/e-106/

P.S. das übliche einfügen mit Linkbutton funktionierte mit dem Linuxprogramm mit dem ich augenblicklich unterwegs bin nicht.

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Behörden / Re: Gesetze im Internet
« am: 30. Juli 2012, 17:41:32 »
Interessant wie hier im Forum mit gewissen Fragen gewissen Interessen umgegangen wird.

Braucht man solcherlei Informationen überhaupt wurde gefragt.
Dann gab Mathis schon mal eine entsprechende Seite für recherchen vor, vielen Dank meinerseits dafür,
und schon glaubt eine andere Person damit sei genüge getan, alles weitere sei Sache der Juristen.

Es scheint nur sehr wenige zu interessieren wie das französische Rechtssystem im Verhältnis zum deutschen aufgebaut und gestaltet ist,
und ob sich ähnlich wie in Germany durch geschickte suche auch für den sogenannten Ottonormalverbraucher Informationen finden lassen.

Behauptet wird viel, auch im deutschen Rechtssystem, aber man braucht im benannten nicht unbedingt gleich einen Anwalt oder Rechstkundigen, um an Fakten, Gesetzestexte und -interpretationen zu kommen. Wer der deutschen Sprache mächtig ist, kann im deutschen Rechtssystem an fast jede Information kommen. Sogar Gerichtsurteile usw sind einsehbar.

Meine Frage ging in die Richtung, ist es im französischen Recht ähnlich gut organisiert, kann sich jeder der mit der Sprache zurecht kommt ähnlich gut erkundigen, gibt es auch in diesem Rechtsbereich Gerichtsurteile anhand derer man sich orientieren kann?

Wie gesagt, es gab früher kein Resort für Gesundheitsfragen. Mittlerweile wurden etliche Fragen dort untergebracht und haben einen entsprechenden Bezug.
Für Rechtsfragen scheint sich kaum jemand zu interessieren, und wenn doch, dann leider nur zum polemisieren.

243
Behörden / Gesetze im Internet
« am: 29. Juli 2012, 13:22:44 »
Im Internet sind so gut wie alle Gesetze zu finden und einzusehen. Man muss quasi keine Bücher oder Bücherregale voll Dokumenten vorhalten. Per Suche oder einer zentralen Stelle wie hier im Link kann für deutsche Verhältnisse bzw Zuständigkeiten gesucht und gefunden werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/

Wer der französischen Sprache mächtiger ist als ich, möge bitte auf die Suche gehen und ähnliche Seiten übertragen auf französische Zuständigkeiten hier ins Forum einbringen.
Früher gab es bezüglich Gesundheitswesen u.ä. keinerlei Rubrik hier im Forum. Dies wurde ausgebessert.

Bezüglich Recht und Rechte in Frankreich gibt es keine Rubrik im Forum.
Ich wünsche mir für alle Teilnehmer am Forum einen entsprechenden Resort.
Und bitte alle die in der franz. Sprache besser zurecht kommenden Foristen, ähnliche Gesetze die im Internet verfügbar sind, hier einzubringen.

Bezüglich französischem Recht und Rechtsformen ist hier im Forum entweder nichts, oder zu wenig zu finden.

245
Hi,

der vorliegende Fall spielte sich doch in Frankreich ab, oder?
Wenn ja, solltest Du dich mal erkundigen wie Gerichte mit solchen Fällen umgehen.

Bezüglich ähnlicher Dinge in D habe ich folgende Erfahrungen gemacht.
Ähnlich große Bauarbeiten an der Straße vorm Haus waren geplant und wurden gemacht.
Zuvor allerdings ging ein beauftragter Architekt mit Begleiter von Haus zu Haus und schaute sich die genauer an, machte auch verschiedentlich Fotos.
Als er bei mir klingelte fragte ich wozu er im Haus und ums Haus rumlaufen wolle. Er war nicht sehr redselig, folglich verbot ich ihm auf dem Grundstück rumzulaufen usw.
Nun rückte er mit der Sprache halbwegs heraus, sagte er müsse vor den Straßenarbeiten Notizen und Fotos von den Häusern machen, damit im Streitfalle zu klären ist, was an Gebäudeschäden schon vorher vorhanden war.

Folglich wollte sich irgend eine Institution für eventuelle Streitfälle absichern. Ob das nun die ausführende Baufirma war, oder die Stadt oder sonstiger Auftraggeber blieb unbekannt.
Also hatte irgendjemand am Projekt beteiligter ein Interesse daran, mögliche Schadensansprüche abwehren oder mindern zu können.

Insofern hättest du für deutsche Verhältnisse entsprechende Chancen. Ob diese hier auch gegeben sind entzieht sich meiner Kenntnisse.
Strittig kann auch sein, wer in diesem Fall eine Beweissicherung hätte in Auftrag geben müssen, bzw sollen.
Was Anwälte oder Gutachter schreiben ist vielleicht wichtig. Wenn ein franz. Gericht damit was anfangen will. Letztlich entscheidet ein Richter, kein Anwalt, kein Gutachter.

Relativiere mal Schaden, Kosten, Ansprüche. Was schätzt du ist der dir entstandene Material- und Lohnkostenschaden? (zumal du erwähntest die Fliesen selbst gelegt zu haben)

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@Toyotafan:
Für mich stellt sich halt die Frage warum die Tests mitgeführt werden müßen. Es kann doch nicht sein, das diese 1,50€ Tests jetzt die Geräte der Polizei ersetzen sollen.

Gute Überlegung, warum müssen diese Tests mitgeführt werden. Lassen wir die Qualität der Testgeräte vorläufig einfach mal außen vor.
Warum müssen in jedem Auto ein Verbandskasten mitgeführt werden? Ist eine vernünftige Erklärung dafür einfacher? Warum regt sich niemand über die Mitführpflicht eines Verbandskastens auf, aber über diese Alkoholtests, ist für mich eine wesentliche Frage.

Grundlage für diese Alkoholtests werden wohl Statistiken sein. Egal ob es Statistik über die Anzahl von Fahrten unter Alkoholeinfluss mit oder ohne Unfälle geht, man wird sich wohl ein Prinzip zu eigen gemacht haben, das in anderen Resorts bekannter ist.

Um eine Menge einigermaßen unter Kontrolle zu halten, versucht man sie zu beschäftigen. Beschäftigt man diese Menge geschickt, konzentiert sich die Menge mehr um das womit sie sich beschäftigen soll, als um anderes. Gilt nicht nur für Soldaten, für militärische Bereiche.

Genau das -vermutlich- beabsichtigte ist eingetreten. Man wollte dass sich eine große Menge mit Alkoholaspekten beschäftigt. Ob die eigentliche Absicht damit erreicht werden konnte, ist wohl nebensächlich.
Denn Thematisch wird sich mit der Problematik Alholhol im Strassenverkehr beschäftigt.

Die Absicht, bewusster zu machen dass Strafen drohen, Polizei ihre Aufgaben vornehmen, durchführen wird ist damit bewusster geworden.

Falls diese Aktion den von mir vermuteten Hintergrund hatte, ist einiges erreicht worden.

Schwenken wir nun mal rüber zum Verbandskasten für den auch eine Mitführpflicht besteht.
Was macht die Polizei bei Fahrzeugkontrollen? Prüft sie, ob die Mitführenden überhaupt sinnvoll mit dem mitgeführten Verbandskasten umgehen können, also grundlegende medizinische Kenntnisse vorliegen?
Nein, sowas wird nicht kontrolliert. Wichtig ist nur, der Mitführpflicht wurde genüge getan, das Teil das für gewisse Fälle vorhanden sein soll, soll vorhanden sein.

Bei der mitführungspflicht von Alkoholtests wird meiner Auffassung viel mehr Wert darauf gelegt, dass man einem stark alkoholisierten bei einer Kontrolle u.U. Vorsatz unterstellen kann.
Vorsatz in der Form von Argumenten die darauf lauten können, sie waren im Besitz eines Alkoholtestes und hätten spielend leicht ermitteln können dass sie fahruntüchtig sind. Sie sind trotzdem gefahren, sie sind leichtfertig mit ihrem Leben und dem Leben anderer Verkehrsteilnehmer umgegangen.

Eigentlich müsste man auf so manches von selbst kommen können, wenn man wollte.
Einige reden aber lieber über ungelegte Eier. Muss ich diesbezüglich mal so sagen, auch wenn ich mir damit mehr Feinde mache.

Habe ich nun deine Frage einigermaßen beantworten können, warum vermutlich diese Tests mitgeführt werden sollen?
Habe ich mir nun einen zusätzlichen Feind gemacht, weil ich unbequemes zur Sprache brachte, was andere entweder vermeiden weil sie garnicht so denken oder die sich keine Feinde machen wollen?

247
Nur mal so zur Info.....ist überhaupt nicht egal was für Tests es sind:

Zitat <<<<<<<<<
Die Verkehrssicherheitsabteilung des französischen Innenministeriums (Sécurité routière)
weist darauf hin, dass nur diejenigen Alkotests den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, die
gemäß der französischen Norm / Norme française (NF) zertifiziert sind. Auf chemischer Basis
funktionierende Atemalkoholtestsets müssen hierbei die Referenznorm NF X 20-702 der
französischen Normungsorganisation AFNOR erfüllen. Ein solcher Einwegtest (z. B. des
französischen Marktführers Contralco, besteht im Regelfall aus einer Plastiktüte, in die geblasen werden muss. Die Luft in der Tüte lässt man anschließend in ein Messröhrchen ab, auf dem anhand einer Verfärbung der Alkoholisierungsgrad abzulesen ist. Bei einer Verkehrskontrolle muss ein unbenutzter Einwegtest vorgezeigt werden.>>>>>>>>>> Zitatende

Quelle http://www.adac.de/reise_freizeit/top_news/detail.aspx?ComponentId=18826&ItpId=6126&PagingIds=NachrichtenListe&SourcePageId=62927&ReturnUrl=5gPvA5RvvTX8BuyGBuyq5gTxCBqCB5ZJ5TTvBLN9zzgC05RIy1qjzT6IzTIvzoToB1Hr61z87NXbzgV80TVX0uZv2ugH7mk5smZ

Ich habe gelesen das man bei Tests ohne die NF Norm trotzdem bezahlen müsse....bleibt abzuwarten wie das in der Praxis gehandthabt wird.
Was auch interessant ist - mein vorliegender Test verträgt nur 30 °C....wo bleibt es im Sommer im Auto unter 30 ° ?? Brauchen wir jetzt offiziell einen Kühlschrank ?
Welch ein Blödsinn....

Als Blödsinn empfinde ich momentan diese ganze Geschichte um dieses Thema.
Konkreter: Es wird verschiedentlich auf Eigenschaften des Testgerätes verwiesen, die dieses Testgerät "Vermutlich" haben müsse.
Okay soweit, nur frage ich mich derzeit wie eine gewisse Qualität für diesen Preis möglich sein kann.
Hinzu kommt für mich die Frage, ob die Qualität des vom Fahrer mitzuführenden Testgerätes überhaupt relevant ist.
Ich gehe davon aus, die Polizei benutzt im Zweifel diese Testgeräte überhaupt nicht, sondern verlässt sich ausschließlich auf die eigenen polizeilichen Testgeräte.

Das mitführen müssen solcher Testgeräte ist für mich nur eine erweiterte Mitführpflicht wie sie z.B. für einen Verbandskasten gilt.
Um die Mitführpflicht eines Verbandskasten macht niemand einen so großen Aufwand wie um dieses Teil!
Warum wird um die Mitführpflicht so eine Thematik gemacht? Ich verstehe es momentan noch nicht.

248
Sonstiges / Re: Wasserdichte Uhr?
« am: 23. Juni 2012, 18:38:13 »
Die Wasserdichtigkeit ist immer nur eine Momentaufnahme, die Uhr fällt, man stösst irgendwo an , das Glas hat einen fast nicht sichtbaren Schaden usw...
Was wird das jetzt? Phylosophisch? So wie: Das Teil (Auto, Haus, Kleid, wasserdichte Uhr) ist nicht mehr neu; es wurde gestern schon gebaut oder ich bin nicht besoffen; mein Glas ist doch leer?

Und das ist natürlich ein Klassiker:
Zitat
Rolex hat den Chinesen damals Konkurrenz mit ihrem Werk gemacht, Tudor meine ich hieß das
Rolex hat schon Uhren gebaut, da hat man in China die Zeit noch an den Fingern abgelesen.
Und zum Abschluss denk dir einfach den Satz, den ich an Toyotafan geschrieben habe

Ich greife mal deine eigenen Worte auf. Was wird das jetzt?
Für mich kommt das was hier abläuft vereinfacht gesagt wie ein Glaubenskrieg unter Menschen vor. Die eine Gruppe glaubt dies, die andere Gruppe etwas unterschiedliches.
Ich lasse absichtlich mal weg, dass es auch um Besserwisserei und Macht- und Glaubensfragen gehen kann. Ist für meine derzeitige Betrachtung unwichtig.
Wichtig ist vorrangig nur, dass es um unterschiedliche Meinungen oder unterschiedlichen Glauben geht, im Sinne von ich glaube, es ist so mit diesem Ding.

Glauben ist noch lange kein Wissen! Wissen ist im Grunde genommen nichts weiter als Glauben.
Das Verhältnis dessen was die Menschheit weiß und was sie noch nicht weiß ist, wenn wir alle mal ehrlich sein könnten in welchem Verhältnis?
Was oder wem nützen Glaubenskonflikte, wenn wir die Macht- und Rechthabereien mal außen vor lassen?

Hier geht es um Fragen beim Kauf einer Armbanduhr hinsichtlich der Wasserdichtheit solch einer Uhr.
Eine Gruppe glaubt einfach jede Werbeaussage, eine andere Gruppe glaubt nicht so einfach jede Werbeaussage.

Ich zitiere in diesem Zusammenhang wie folgt:

Eine wasserdichte Armbanduhr ist nie komplett dicht, z. B. wenn sie lange im Wasser liegt oder hohem Wasserdruck ausgesetzt ist. Bei teureren Fabrikaten bzw. bei Taucheruhren wird deshalb angegeben, für welchen Druck und welche Dauer sie ausgelegt sind. Hierbei sollte man aber beachten, dass durch Bewegungen (z. B. Schwimmen) der Druck auf die Uhr ansteigt:

20 bar / 20 atm (200 m) -Taucheruhr- Die Uhr ist auf eine Wasserdichtigkeit bis 20 bar geprüft, was dem Druck einer angenommenen Wassersäule von 200 Metern entspricht. Damit ist sie geeignet für z. B. gerätefreies Freitauchen.

Die Meter-Angabe bezieht sich nicht auf eine Tauchtiefe, sondern auf den Prüfdruck, welcher im Rahmen der Wasserdichtigkeitsprüfung angewendet wurde. (ISO 2281)
Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main handelt es sich bei Prüfdruckangaben in Metern um bewusst irreführende Werbeaussagen.[1] Diese Angaben sind daher nicht erlaubt.

Wasserdichtigkeit ist keine bleibende Eigenschaft, da die eingebauten Dichtelemente in ihrer Funktion und im täglichen Gebrauch nachlassen oder auch durch Stoß und Fall beschädigt werden können.
Salzwasser verursacht eine erhöhte Korrosion - sogar von Gummidichtungen - jeder Uhr, auch von Taucheruhren.  Zitatende.

So, eigentlich hätte jeder an diesem Thema interessierte sowas wie einen gesunden Menschenverstand benutzen können, dann wäre jedem verständlich geworden dass es keine absolute Garantie geben kann.
Wer aber glaubt, dieses und jenes nicht berücksichtigen zu müssen, darf das für sich selbst ruhig weiter glauben. Verschiedene versuchen aber andere zu überzeugen, dass ihr Glaube falsch ist, übersehen dabei aber dass diese Annahme auch für sie selbst gelten müsste.
Mit anderen Worten, es gibt Menschen bei denen immer die Anderen Schuld sind, sie selbst haben keinerlei Anteile an der Schuld bzw Schuldfrage.
Wenn man Teil eines komplexen Systemes ist, hat man eigentlich logischerweise Anteile am System.
Anders ausgedrückt, wer Umgangsformen Anderer kritisiert sollte sich fragen welche Anteile er/sie selbst an diesen Umgangsformen hat.
Man kann etwas tun, man kann etwas unterlassen. Egal was man tut oder unterlässt, es hat Auswirkungen auf das System.
Also kann dies analog verwendet werden auf die Dinge die mit dem Umgang der Menschen untereinander was zu tun haben.

Abschließend noch der Link in dem die zitierten Stellen zu finden sind. http://de.wikipedia.org/wiki/Wasserdichtigkeit
Ich sprach hier von verschiedenen, nannte keine Nicknamen. Es liegt also an jedem Leser selbst, ob er meint sich angesprochen fühlen zu müssen oder nicht.

 

249
Sonstiges / Re: Wasserdichte Uhr?
« am: 23. Juni 2012, 17:40:23 »

Zitat: Du darfst alles bezweifeln. Nur würde ich mir wünschen, dass du dir beim Lesen ähnlich Mühe gibst, wie beim Verfassen deiner Abhandlungen wie hier über die 'Wasserdichte von Uhren'. Zitatende

Meine Mühe beim Verfassen meiner Abhandlungen konntest du erkennen. Ob und wieviele Mühe ich beim lesen verwendete leider nicht. Diesbezüglich unterstellst du mir einfach, wenig getan zu haben.
Ich würde mir wünschen, dass verschiedene mich nicht einfach als Oberlehrer einstufen, weil ich mir beim recherchieren viel Mühe mache.
Ich schreibe zwar viel, aber nicht alles was ich recherchiert habe.
Oft zitiere ich nur einige Abschnitte von Recherchen. Anstatt solche Bemühungen anzuerkennen legen einige wenige dies als Oberlehrerverhalten aus. Wie gesagt, einige wenige.

Zitat: Aber wenn ich schon hier schreibe, vielleicht bist du so nett zumindest mir, vielleicht aber auch allen Anderen die hier mitlesen, zu erklären, warum du bezweifelst, dass alle Rolex-Modelle zumindest bis 10m wasserdicht sind bzw für welches Modell dies nicht zutrifft. Zitatende

Gut, so wie das geschrieben wurde, könnte ich so nett sein auf dein Anliegen einzugehen.
Wäre es für dich auch möglich, dass du so nett bist und davon ausgehst Toyotafan gab sich sicher viel Mühe und fand mit hoher Wahrscheinlichkeit etwas das Zweifel bei ihm aufkommen ließ?

Nur weil ich nichts weiter zu meinen Zweifeln geschrieben habe, bedeutet es nicht automatisch ich fand keine Zweifel, bzw sonst hätte ich die bei meiner Antwort mit angeführt.
Ich bin so nett und liefere dir und allen Anderen die Zweifel nach. Bist du so nett und versuchst mal davon auszugehen dass Toyo viel mehr überlegt und recherchierte als er beantwortet hat?

Zitat:  Und Toyotafan (nix gegen dich, Liliputania, ich weiß ja, wie es gemeint ist) wenn du hier schon den Oberlehrer gibst und darauf wohl sogar stolz bist, erkläre doch bitte auch gleich, wie eine Uhr '10 Bar' haben kann. Zitatende

Den Oberlehrer will ich garnicht geben. Meine entsprechende Formulierung ist lediglich ein Versuch, Mitlesern den Wind aus den Segeln zu nehmen (sie also emotional ruhig zu halten) die mich einfach eh als Oberlehrer empfinden. Sinngemäß gebe ich solchen die mich aus eigener Sichtweise eh als Oberlehrer sehen wollen Recht.
Du und Andere mögen dieses verhalten von mir vielleicht als dummen Versuch ansehen, emotionale Auswüchse im Rahmen zu halten indem ich versuche für die, die mich eh als Oberlehrer sehen, entsprechend stimmig rüber zu kommen. Ist für mich das kleine Übel.
Soviel zum Thema Oberlehrer. Stolz bin ich wie gesagt nicht darauf, für mich ist es nur ein Mittel die wenigen Leser die mich ohnehin als Oberlehrer empfinden in ihrem empfinden zu bestätigen.
Dann ist von solchen Mitlesern Ruhe zu erwarten.

Enttäuscht bin ich nun ein wenig von dir, weil du vorher von mir gewünscht hast, ich solle beim lesen besser aufpassen.
Hättest du beim lesen aufgepasst, hättest du bemerken müssen dass nicht ich gesagt habe eine Uhr kann 10 Bar haben.

Zitat: Man, man, man, weniger ist manchmal mehr. Wenn man von etwas keine Ahnung hat : einfach mal die Klappe bzw die Finger still halten Zitatende

Diesen Quatsch hättest du dir eigentlich sparen können. Damit hast du dir bei genauer Betrachtung keinen Gefallen getan.
Diese von Dir gemachte Aussage kann jederzeit gegen dich selbst verwendet werden, ähnlich dem Satz der in juristischen Kreisen Anwendung findet und lautet: Alles was sie von nun an sagen, kann gegen sie verwendet werden.

Zum Verständnis, alles ist relativ! Auch Ahnung ist relativ!
Es sollte zumindest Dir einleuchten dass das was Du oder ich im Augenblick noch nicht wissen durchaus mit einigem Aufwand ein bissel später erworbenes Wissen werden kann.
Außerdem, wie vorher schon angedeutet gibt es nicht nur Glaubenskriege in bekannter Form. Es gibt Formen von Glaubenskonflikten die erkennbar wären, wenn man sich damit mal beschäftigen würde.

Im Klartext, wieso kannst du dir erlauben mir zu unterstellen ich hätte von diesem oder jenem keine Ahnung?
Für mich ist sowas eine idiotische Denkweise weil diese denkweise gewisse Ähnlichkeit hat wie folgende, die ich zur Erklärung einbringen will.
Wenn jemand sagt, ein Mensch mit 2 Lebensjahren ist ein Volltrottel weil es eine ganze Menge noch nicht kann, dann ist so eine Aussage für mich unakzeptabel.
Dieser 2 jährige Mensch könnte Albert Einstein gewesen sein, also war zum Zeitpunkt der Meinungsbildung über Fähigkeiten die ein Mensch im Laufe seines Lebens erwerben kann noch garnicht möglich.

Menschen die Andere pauschal angreifen mit ---> wenn man keine Ahnung hat ..... sind für mich Leute, die es sich sehr einfach machen.
Einfach machen diese Leute es sich auch noch mit ihren Worten, man kann alles in einem oder zwei Sätzen erklären.
Ich würde mir wünschen, dass Menschen sich untereinander akzeptieren, auch in ihrer Andersartigkeit usw akzeptieren.

250
Sonstiges / Re: Wasserdichte Uhr?
« am: 22. Juni 2012, 14:33:39 »
Da jeder das gelesene ganz unterschiedlich "interpretiert", wird es jetzt wieder ein Paar Leute geben die wieder meinen der Oberlehrer hat wieder geschrieben.
Diesen Personen "könnte" auffallen oft werden nur wenige Worte gemacht und dabei einfach etwas stillschweigend voraus gesetzt wird, was bei genauerem hinsehen eine andere Aussage zulässt.

Konkret, um was geht es hier? Wasserdichte Uhr wird verlangt.
Okay, was ist wasserdicht wenn ein Oberlehrer mal einfach in den Raum sagt, alles ist relativ.

Eine vernünftige Antwort auf die Frage nach einer wasserdichten Uhr ist objektiv nicht möglich, weil keinerlei Angaben gemacht wurden,
unter welchen Umständen die Uhr wasserdicht sein soll.

Lilipuntania machte eine bessere Aussage als WolfS. Letzterer behauptet alle wären mindestens bis 10 m dicht. Das darf bezweifelt werden.
Angaben auf der Uhr oder im Beipackzettel sagen was über die Dichtigkeit der Uhr aus.
Wasserresistent bedeutet noch lange keine Druck-Dichtigkeit, sondern nur spritzwassergeschützt. Sie sind quasi Regenfest, mehr nicht.

Kommen wir zu den bis 10 Bar Druck dichten Uhren. Theoretisch kann man damit tauchen bis 10 m Wassertiefe. Theoretisch.
Eigentlich kann man damit nur schwimmen, denn technisch sollte immer eine gewisse Sicherheit vorhanden sein. Je mehr desto besser.
Gehen wir mal von 3 facher Sicherheit oder 5 facher Sicherheit aus, dann reduziert sich die noch garantierte Dichtheit auf welche Wassertiefen?

Bleiben wir beim relativieren. Eine absolut dichte Uhr gibt es nicht. Relativ dicht eher.

Ich kaufe meine Armband-Uhren gerne mit ähnlicher Argumentation. Wasserdicht sollte sie sein.
Wasserdicht wofür, wie lange und zu welchem Preis?
Zum schwimmen und tauchen bis zu 3 m. Tiefer wird selten getaucht. Dicht sollte sie bis zum nächsten Batteriewechsel sein.
Dann stellt sich die Frage, ist nach diesem Batteriewechsel die Dichtigkeit noch garantiert.

Betrachten wir mal das Preis/Leistungsverhältnis. Was kostet eine bis 10 m Wassertiefe dichte Uhr und wie lange hält die Batterie darin.
Diese Frage sollte für die Kaufentscheidung mit eine Rolle spielen.
Denn wenn der Batteriewechsel u.U. im Verhältnis zu einer neuen Uhr unverhältig teuer ist, lohnt das kaum und nach dem Batterietausch dürfte die Dichtheit der Uhr nachteiliger sein.

Da weder ein preislicher Rahmen für die Uhr noch genauere Angaben bezüglich dicht bis soundsoviele Meter Wassertiefe angegeben wurde,
lässt sich nur pauschal sagen was Liliputania schon angedeutet hat. Die Uhr sollte bis 10 Bar dicht halten, dann taugt sie wenigstens sicher zum schwimmen.

251
Einen kleinen Nachtrag möchte ich noch einbringen. Vor allem für Personen die tatsächlich glauben jedes Gesetz, jede Richtlinie die deutsche Behörden heraus gegeben haben seien unanfechtbar und in jeder Form verbindlich.

In dem hier beschrieben Falle geht es um ein Urteil des EuGH das ein deutsches Urteil aushebelt.
Wer sich für genaueres interessiert kann die entspechenden Stellen und Urteile selbst recherchieren. Ich bringe jetzt nur kurze Ausschnitte ein, um vielleicht interessierte zu motivieren.

Vorschau, um was geht es: http://www.straffrei-mobil.de/681-eu-fuehrerscheine-ab-dem-19-1-2009-hoffmann-entscheidung-des-eugh-spricht-klartext
Wesentliche Auszüge hier: Die Luxemburger Richter haben dieser strikten Rechtsprechungstendenz nunmehr in aller Deutlichkeit einen Riegel vorgeschoben und den deutschen Gerichten und Behörden zum wiederholten Male attestiert, Europarecht in zahlreichen Fällen falsch angewandt zu haben:

Fehlurteile der Strafgerichte treten zutage
Im Bereich des Strafrechts wird durch die klare Ansage aus Luxemburg auch deutlich, dass es durch die fehlerhafte Auslegung des EU-Rechts zu zahlreichen Fehlentscheidungen beim Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gekommen ist.

Für die Opfer dieser juristischen Fehleinschätzungen ist der vom Gerichtshof nunmehr gesprochene Klartext allerdings nur ein schwacher Trost. Für sie bleibt für immer ein fader Beigeschmack. Denn sind ihre Strafverfahren einmal rechtskräftig beendet, bleibt wegen  der fehlenden Möglichkeit einer Wiederaufnahme ihres Verfahrens (keine Fallgruppe der §§ 359 ff. StPO), der Weg zu einer Rehabilitierung versperrt.

Was will ich damit sagen, es gibt neben nationalem Recht und nationalen Gerichten ein Europäisches Recht und entsprechende Gerichtsbarkeit. Je nach Fall kann es durchaus lohnen sich entsprechend zu infomieren usw. Zusätzlich will ich damit auch sagen, nicht jedes vermeindliche Urteil ist unangreifbar rechtsgültig sowie, nicht immer haben Behörden Recht sondern in einigen Fällen sind sie genauso unwissend wie die Beklagten selbst. Das dürfte zumindest durch die angeführte Hoffmannentscheidung des EuGH deutlich geworden sein. (Rechtssache C-419/10)
Deutlich wird hiermit aber auch, wer zu spät oder falsch reagiert darf sich zu den Opfern im vorigen Absatz einordnen lassen.

252
Sonstiges / Re: Dubiose Nummer!
« am: 18. Juni 2012, 13:16:45 »
Mal abgesehen davon, dass heute fast jeder per (Smart-)Telefon Mails vom Handy aus schickt und es bestimmt auch Festapparate gibt, die das können, gibt es schon folgenden Ansatz:
Der Anrufer muss erst eine PIN eingeben, erst danach wird der Anruf signalisiert. Doof für Erstanrufer ohne PIN....

Ich bezweifle mal deine These dass heute fast jeder Mails vom Handy oder Festnetzapparate aus schickt.
Mails schreibe und versende ich und alle die ich kenne ausschließlich per PC.
Theoretisch und technisch ist versenden und empfangen von Mails per Handy möglich, wenn man es entsprechend eingerichtet hat.
Somit ist auch der Empfang von Spammails auf dem Handy möglich, theoretisch. Aber dann taugt der Spamfilter beim Mailprovider wohl nichts, wenn sowas weitergeleitet wird.
-Meine Meinung-

253
Sonstiges / Re: Welches Privatkonto soll ich eröffnen?
« am: 18. Juni 2012, 12:56:00 »
Das Forum hier ist eines für deutsch-französische Grenzgänger.

Du schreibst, du bist seit einem Monat in die Schweiz gezogen. Deine Fragen beziehen sich auf ein Privatkonto und wahrscheinlich darauf ob es besser in D oder in der Schweiz eingerichtet werden sollte.

Diese Fragen können dir wohl am besten von einem Forum für Grenzgänger der Schweiz beantwortet werden. Deshalb der Hinweis von mir, versuche es mal in einem entsprechenden Forum.

Hier: --> http://www.grenzgängerforum.de/

LG

254
Heute morgen bekam ich einen Anruf von der Polizei in F das ich bitte vorbei kommen sollte wegen Umschreibung meines deutschen Führerscheines in einen französischen, wäre eine Anordnung vom französischen Gericht.

Gibt es da Probleme mit der Punkteverteilung? 4 Punkte würden mir in F noch zu zustehen.
Patrik

Es werden sich garantiert wieder einige aufregen weil ihnen meine Sichtweise nicht gefällt.
Also Punkt 1, einen Führerschein einziehen kann nur die ausstellende Behörde. Folglich sollst du deinen deutschen Führerschein in einen französischen umschreiben lassen, damit das dann tatsächlich geschehen kann. Die Franzosen dir deinen franz. Führerschein einziehen bzw entziehen können.
Punkt 2, wenn du ein deutsches Nummernschild am Auto hast und von der franz. Polizei bei einem Verkehrsdelikt erwischt und angehalten wirst, was passiert in der Regel dann?
Können die dir dann den Führerschein kassieren, Punkte vergeben? Nein! Diese Punkte sind nicht übertragbar in die Flensburger Datei. Du musst wahrscheinlich eine Geldbusse zahlen.

Nun fährst du aber mit franz. Nummernschild rum und dann sieht die franz. Polizei das bissel anders. Argumentiert so wie du es kennen gelernt hast.
Aber, hast du diesen angeblichen Gerichtsbeschluss gesehen, konntest du diesen verstehen, prüfen?

Nun mal konkret: Zitiert, Link dazu folgt danach.
- Fahren in Frankreich mit einer Fahrerlaubnis eines EU-Mitgliedstaates

Sie wohnen in Frankreich und sind Inhaber eines Führerscheins,
der a) in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellt wurde
     b) in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes ausgestellt wurde.

- Austausch der Fahrerlaubnis
Wurde die Fahrerlaubnis in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des EWR im Austausch gegen die eines Nicht-EU-Staates oder Nicht-EWR-Staates ausgestellt, so muss der Inhaber dieser Fahrerlaubnis innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt seiner Niederlassung in Frankreich den Austausch dieser Fahrerlaubnis beantragen.


Ebenfalls erforderlich wird der Austausch Ihrer Fahrerlaubnis gegen eine französische, wenn Sie auf französischem Territorium gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen haben und dieser Verstoß eine der folgenden Maßnahmen zur Folge haben könnte:

- Führerscheinentzug, eingeschränkte Fahrerlaubnis, Aufhebung der Fahrerlaubnis

- Punktabzug (in Frankreich werden bei Verstößen gegen die StVO Punkte abgezogen; das Konto beträgt anfangs 12 Punkte).

Zum Austausch ihrer Fahrerlaubnis verpflichtet sind Sie,
- wenn Sie in Frankreich gegen die StVO verstoßen und dies den Entzug, die Einschränkung der Gültigkeit, deren Aufhebung oder einen Punktabzug zur Folge hat.

Soweit diese Zitate. Woher habe ich diese, wo kann jede(r) dies nachlesen, recherchieren?
Hier: http://www.ambafrance-de.org/Fuhrerschein-fur-Kfz

Inwie weit dies nun für Alle maßgeblich ist, kann ich derzeit noch nicht beurteilen. Von Anordnung eines franz. Gerichts fand ich hier nichts.

L.G.

Anmerkung von mir an Nutellalein. Aus der hier zitierten Seite geht einiges hervor. Umschreiben lassen musst du deinen EU-Führerschein nicht unbedingt!
Solange dir die Polizei noch keinen Punkteabzug hätte verpassen können, musst du nicht umschreiben lassen. Ist meine Auffassung, aber du kannst anhand der verlinkten Seite für dich selbst entscheiden was du tun willst.

255
Rund um's Kind / Re: Wohnsitz Deutschland Schule Frankreich
« am: 16. Juni 2012, 12:21:27 »
Gibt es überhaupt eine sogenannte "Schulpflicht" oder ist es eher eine Unterrichtspflicht?

http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht
Wie bekannt dürfen auch private Schulen unterrichten. Walddorfschulen und Monetsorieschulen sind ein Beispiel und schneiden besser ab als die staatlichen Schulen hinsichtlich Pisa.
Macht euch mal frei von der Vorstellung nur staatliche Schulen seien gut, ratsam, notwendig.
Es gibt eine Bildungspflicht, keine nationale Schulpflicht.

In der Schweiz (bis auf 2 Kantone), Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Australien und den USA besteht anstatt der Schulpflicht eine Bildungspflicht oder Unterrichtspflicht, die statt durch Schulbesuch auch durch Hausunterricht oder Unschooling (selbstständiges Lernen) erfüllt werden kann.

http://de.wikipedia.org/wiki/Montessorip%C3%A4dagogik
http://de.wikipedia.org/wiki/Waldorfp%C3%A4dagogik

http://blog.montessori.fr/ nachträglich hinzugefügt

http://www.infobest.eu/de/en-france43113-de/ hier gibt es einiges lesenswerte.

http://translate.google.de/translate?sl=fr&tl=de&js=n&prev=_t&hl=de&ie=UTF-8&layout=2&eotf=1&u=http%3A%2F%2Ffr.wikipedia.org%2Fwiki%2FEnseignement_priv%25C3%25A9_en_France&act=url ist die übersetzte Seite von hier --> http://fr.wikipedia.org/wiki/Enseignement_priv%C3%A9_en_France

Das franz. Schulsystem als solches erklärt hier: http://www.eurorai.org/PDF/pdf Seminar Karlsruhe/Karlsruhe-Situation in Frankreich-definitiv.pdf

P.S.  Eigentlich bedarf es keiner weiteren Erklärung. Da verschiedentlich meine Meinung als was anderes interpretiert wird als eine Meinung die zu einem anderen Zeitpunkt ganz anders sein kann,
weise ich ausdrücklich darauf hin, was hier steht ist meine derzeitige Meinung. Nichts anderes.

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