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Nachrichten - -Helmut-

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Ist das so schwer zu verstehen, eine "Angelegenheit" die in Deutschland geschah kann nur die deutsche Justiz für Deutschland bearbeiten. Ein franz. Führerschein kann zwar in D einbehalten werden, -vorübergehend- aber nicht entzogen werden. Entziehen kann nur das Land in dem der Führerschein gemacht, bzw behördlich ausgestellt und genehmigt wurde.

Eine Fahrerlaubnis-Einbehaltung ist nicht überall in der EU gleichzeitig ein Fahrverbot. Das Fahrverbot gilt in dem Land, das den Führerschein einbehielt. Übernimmt der Führerschein-Ausstellerstaat das Fahrverbot, muss eine entsprechende Mitteilung gemacht werden. Diese gilt als Hinweis, per Gerichtsentscheidung die Angelegenheit dingfest oder für ungültig erklären zu lassen. Recht sprechen dürfen in den EU Ländern nur die Richter.

Soweit das Formale Nr. 1. Formalie Nr. 2 besagt, jegliches fahren ohne Fahrerlaubnis ist untersagt! EU weit.

Wird jemand ohne Fahrerlaubnis angehalten und sagt aus, hab ich nicht dabei etc, macht sich strafbar wenn ihm/ihr bekannt war dass Fahrerlaubnis einbehalten.

Nochwas zum auf- oder abregen: Hört doch mal auf mit eueren pauschalen heilen Weltgedanken.
Alles ohne Ausnahme ist relativ und hat gleichzeitig Vorteile und Nachteile.
Soll heißen, Rechtsanwälte sind keine Universalgenies, können garnicht alle Gesetze, deren Auslegung und vor allem nicht alle Gerichtsurteile kennen!
Selbst bei Anwälten ist es ähnlich wie bei den Weißkitteln.
Hausarzt, Allgemeinmediziner, Spezialist für ... usw.

Ferner kenne ich aus eigener beruflicher Erfahrung dass kollegen zwar die gleiche Ausbildung hatten und die Prüfungen bestanden. Was aber noch lange nicht bedeutet dass sie den Lernstoff verstanden haben.
Manche kamen mit gutem Gedächnis durch die Prüfung weil sie per Fragenkatalog vieles auswendig lernten.

Kann ja mal solche Prüfungsfragebücher und Antwortlisten zum Grillfest mitbringen. ;-)
Ähnliches kennt man bei Führerscheinprüfungen. Womit wir wieder, nach einem Umweg beim Thema sind.

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D hat in F erstmal null zu sagen, die D-Behörde hat keine EU-Befugnisse.  :police: :winkerwinker:

Ist doch logisch. Besuche ich dich, oder du mich sind das Besuche und beinhalten keinerlei Hausrecht.
Das einzige was greifen kann, sind EU-Gesetze. Da muss einiges noch bearbeitet werden und einfach ist das nicht.

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Technik / Re: ASDL-Modem-Router muss ersetzt werden
« am: 05. Juni 2013, 18:24:23 »
In welcher Ecke dieser jemand etwa wohnt, ersiehst du im Profil.

Naja, man kann sich auch einen Mercedes zulegen, um an der Ecke Zigaretten kaufen zu fahren.
Warum keine Livebox, das wäre die billigste Kaufversion.
Einfache DSL Modems würden für Internet genügen. Man müsste auf telefon per Internet verzichten oder über SIP-Provider gehen.

Lohnt nicht wirklich, weil Orange kaum einen Tarif ohne Telef. anbietet der wesentlich günstiger wäre.
Ist also schon geschickt kalkuliert von den Inet-Providern, damit bevorzugt ihr Zeugs gekauft, geordert wird.
Wozu über 200 Euro für Fritzbox ausgeben?

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Im beschriebenen Fall bezieht sich der Vorwurf auf §315c. Gefährdung des Straßenverkehrs.
Gesetzetext lautet:
1.)Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er
  a.) infolge des genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
  b.) infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder

2.) grob verkehrswidrig und rücksichtslos
  a. die Vorfahrt nicht beachtet,
  b. falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
  c. an Fussgängerüberwegen falsch fährt,
  d. an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt
  e. an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
  f. auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder,
  g. haltende oder liegen gebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erfoderlich ist,


und dadurch Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutetem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 (2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr 1 ist der Versuch strafbar.
 (3) Wer in den Fällen des Absatzes 1
  1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder
  2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,
  wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Soweit der Gesetzestext zu § 315c.

Nun schreibe ich den § 316 noch hinzu! -Ich sags mal so, intelligente Leute könnten versuchen .....-

 §316. Trunkenheit im Verkehr.
 (1) Wer im Verkehr (§§315 bis 315 d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in §315a oder §315c mit Strafe bedroht ist.
 (2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.
---- Ende §316. ------------------------------------------------------------- Merkst du was?

Wie immer Auslegungssache. Ein Anwalt könnte einiges erreichen, u.U. die Vorwurfsbegründung verändern auf § 316.

Wie lautet nun der genaue Vorwurf, auf welchen Abschnitt des §315 bezieht sich die Anklage?
Auf 1 oder 2 und welchen Unterpunkt von 1 oder 2?

Wenn jemand eine Vollbremsung machen musste, kann noch lange nicht solch eine Anklage erhoben werden.
Angsthasen, unsichere Autofahrer oder solche mit wenig Fahrpraxis reagieren schon mal mit Vollbremsung obwohl nicht erfoderlich.

Ich kann und will hier aber nicht spekulieren, ich kenne weder Fahrer, noch Beteiligte noch den tatsächlichen Ablauf der Angelegenheit. Ein Richter spricht Recht, kein Staatsanwalt und kein Anwalt.
Das hätten die -angeblichen- Größen von damaligen Rechteverdrehern wissen müssen, die hier abgetreten sind.

Derzeitige Grundlage für den Franzosen ist, ihm wurde die Fahrerlaubnis enzogen. Punkt.
Fährt er in Frankreich, wird angehalten und kontrolliert, kann keine Fahrerlaubnis vorweisen usw, wird das Folgen haben. Welche, weiß ich nicht, habe die Gesetzesbücher nicht vorliegen.

Ob der Franzose sich nun einen Anwalt nimmt, oder den Herren die "Bühne" überlässt ist seine Sache.

Nachtrag: ich habe die Unterpunkte des §315 a, b und d ausgelassen.
315d bezieht sich auf Schienenbahnen im Straßenverkehr.
315a bezieht sich auf Bahn-, Schiffs-, und Luftverkehr.
315b bezieht sich ähnlich wie 315c die gleichen Dinge, dort ist von alkohol- oder anderen berauschenden Mitteln keine Rede. Deshalb ließ ich diese Paragrafen weg.

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Einbehalten darf eine ausländische Polzei einen Führerschein nicht! Sie hat diesen an die zuständige Landesbehörde in Frankreich weiter zu leiten. Diese entscheidet dann ob das "Vergehen im Ausland" weiter verfolgt wird.

Fahren darf der Franzose nun nicht mehr, er kann keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen, diese wurde ihm vorübergehend entzogen!
Was der Franzose auf jeden Fall machen sollte ist, sich um seine "Rechte" zu kümmern!

In Deutschland gilt das Vertragsrecht! Man kann also beliebig die Dummheit -oder sagen wir besser- Unwissenheit der Bürger ausnutzen, jeden über den sinngemäßen Tisch ziehen, solange dies nicht sittenwidrig ist, oder gesetzliche Regeln verletzt.
Gesetzeslücken gibt es an Masse, weiß kaum jemand -es sei denn man ist Fachanwalt wie einige Berühmtheiten-.

Wer sich nicht wehrt, ist selber Schuld. Behauptungen sind kein Beweis!
Die Messmethoden können fehlerhaft sein.

In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung solange, bis eine Schuld gerichtlich nachgewiesen ist.

In diesem Falle liegt ein begründeter Verdacht auf eine Fahrt mit einem Alkoholpegel über dem in diesem Land erlaubten Wert.
Deshalb wurde der Führerschein einbehalten und wird mit entsprechendem Begleitschreiben an die franz. Polizei weiter gereicht.

Unabhängig davon, ob die franz. Polizei den Fall weiter behandelt oder es eine Anklage in D geben wird, die Fahrerlaubnis ist er für eine Zeit lang los.

Man müsste sich erkundigen, welche Regeln es im europäischen Recht für solche Fälle gibt. Zumal ein Vergehen im Ausland nicht ein vergehen im Wohnsitzland ist, vor allem wenn dort andere Regeln gelten.

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Sonstiges / Re: Uebersetzungshilfe: Zeltverleih und Puhlfrosch
« am: 04. Juni 2013, 17:44:01 »
ich habe ein bissel mit mir gehadert, ob ich nachfolgende Info öffentlich mache, oder nur gewissen Freunden per PN zur Verfügung stelle. Warum gehadert kann jeder nach eigener Facon sich überlegen.

Zum Thema: Es gibt in Frankreich vieles was besser bzw besser organisiert ist als in D.
Hinsichtlich deines Wunsches -Matthias'28- möchte ich dich -u evtl Andere- auf die franz. Tauschringe aufmerksam machen.
Da können nicht nur Waren und Artikel getauscht, geliehen werden, sondern auch unentgeltliche Dienstleistungen und Fähigkeiten.

Diese Tauschringe laufen unter dem Begriff mit Namen SEL, also ähnlich dem Salz.
Per entsprechender Suche wird sich manches finden lassen und mancher könnte seine Fähigkeiten im Tauschring anbieten, falls das jemandem zusagt.

Matthias, schau dich also mal in Tauschringen um, ob jemand in deiner Nähe ein Zelt verleiht, oder stelle ein entsprechendes Gesuch in so einem oder mehreren ein.

In diesem Sinne ... viel Glück.

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Technik / Re: Drosselung auch in Frankreich?
« am: 25. Mai 2013, 10:42:44 »
Die spinnen doch in Deutschland.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das in Frankreich kommt.
Denn halb Frankreich schaut über das Internet Fern, und da wären die 75 Gig schnell weg.

Das ist mal wieder ein Hirnfurz eines Managers um sich zu profilieren und seinem Konzern mehr gewinne zu bescheren.
Die Arroganz kennt bei den jungen Managern heutzutage keine Grenzen mehr (ich spreche aus eigener Erfahrung).

Grüße

Muss das in Frankreich so kommen? Geht etwas nur auf eine einzige Art?
Schon mal überlegt wie diese Technik funktioniert? Wer die Netzhoheit hat, im Besitz der Kabel ist die verwendet werden, und somit in gewissem Sinne Hausrecht ausüben kann, könnte.

Wie funktionieren denn diese Zeit, bzw Volumenverträge? Glaubst du da sitzen Leute die beobachten wer noch wieviel Volumen gut hat um dann zu drosseln oder zu stoppen? Läuft alles automatisch.

Schon mal überlegt dass viele angeblich technische Störungen, Leitungsfehler und sonstige Begründungen für kurze oder lange Internetausfallzeiten nichts anderes sein können als programiert gewolltes Limit setzen.

Ohne dass es als solches auffällt, reklamiert werden könnte?

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Sonstiges / Re: Stimmungsmache ........
« am: 25. Mai 2013, 10:20:55 »
Aha, Jauno lebt in Frankreich und ist völlig frei von Gesetzen die in D beschlossen und verabschiedet werden.
Okay das stimmt soweit, aber wie lange noch?
Zwar werden deutsche Gesetze nicht sofort in Frankreich wirksam werden. Wird aber nur eine Frage von Zeit sein, bis es nicht nur in
Frankreich üblich wird, sondern in ganz Europa.
Wir leben in der europäischen Union. Das bedingt Regelwerke für alle europäische Staaten.

Übrigens, wieso kannst du als Frontaliers manches deutsche Gesetz aushebeln wenn du doch garnicht in D lebst?
Und wie sieht es bezüglich Mitbestimmung in Frankreich für dich bzw die Frontaliers aus?
Genau genommen bist du, sind wir staatenlose Bürger. Genauer betrachtet haben wir den Status eines Besuchers im Land.
Trotzdem gelten die entsprechenden Gesetze bei jedem Besuch.

Besuchen tun sich auch gewisse Leute die in den jeweiligen Ländern die Gesetze vorbereiten. Vergessen, übersehen?
Wieviele Gesetze oder Regelwerke wirken hier schon, die ihren Ursprung in Amerika haben? Mit welchem Gepäckinhalt,
Reiseproviant darfst du fliegen? Meinst du die Staatsoberhäupter treffen sich mit Gefolge nur zum Kaffeklatsch oder um Wirt-
schaftsbeschlüsse abwickeln zu können?

Übrigens, die jeweilige Polizei muss an der Grenze nicht stehen bleiben, kann über die Grenze hinaus verfolgen, festnehmen und der Landespolizei übergeben. War vorher anders. Ich erlebte deutsche Polizei hinter Grenzübergang auf franz. Seite und umgekehrt.
Die übten da schon vor Jahren. Und die deutsche Polizei schulte die französische in Sachen Drogentests.

Vieles ist nur eine Frage von Zeit. Wir leben in Europa. Nationale Regeln werden nach und nach angepasst.

Außerdem, du, wir sind gebürtige Deutsche. Gewisse Interessenvertreter interessiert nicht wo du lebst, sondern wie man den größten
Nutzwert aus dir, aus uns erzielen kann. Vereinfacht gesagt. Dem deutschen Finanzamt wäre z.B. völlig egal wo du wohnst, gäbe es da nicht gewisse Interessen des Landes in dem du wohnst.

Übrigens, wenn du in Rente bist, kannst du ruhig in F wohnen, dann zählt das Finanzamt in D wieder für dich!
Dann kannst du dich wieder freuen, denn die hier oft gestellte Frage nach zweitem Wohnsitz ist irrrelevant fürs Finanzamt.

Wenn du mal genauer hinschaust erkennst du problemlos welche Regeln wann gelten, welche fast überall gelten usw.

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Wohnen / Re: Kaminofen einbau Schornsteinfeger
« am: 24. Mai 2013, 13:41:22 »
Moin,
also bei uns ist es mit der Versicherung genau anders herum,offen ist günstiger angeblich weil dieser dann nur unter Aufsicht befeuert wird,im geschlossenen ist es Teurer da angeblich
auch ohne Aufsicht der Kamin befeuert wird.Denke das muß man nicht verstehen.Wie schon geschrieben gibt es wohl viele Regeln im Elsass,die Reinigung ist bei uns ein muß 1mal pro Jahr.
Gruß
Micha

Wahrlich interessant wie vieles je nach Interessenlage ausgelegt werden kann, es keine festen stabilen Regeln gibt anhand derer man sich orientieren könnte.
Im Falle eines Falles wird man vermutlich eh der/die Gelackmeierte sein, wenn Versicherung sich irgendwie aus der Affäre zieht.

Kann nur von mir in Lothringen berichten. Auf Nachfragen von mir bezüglich Schornsteinfeger, Kaminofen usw bekam ich überwiegend Antworten in Form von:
Schornsteinfeger muss man nicht, kann man viel selber machen. Pflicht ist nicht, wer einen rufen will findet einen. Bezirksschornsteinfeger wie in D usw gibts hier nicht.
Hab mir einen gerufen, meine Kamine kontrollieren und reinigen lassen, weil unbekannt blieb, ob Vorbesitzer überhaupt jemals was tun ließ und ich selbst seit 6 Jahren
nichts in Sachen Schornsteinfeger unternahm.

Ich hatte mal ein Erlebnis das in Erinnerung blieb. Auf Heimweg von Arbeit sah ich einen Kamin- also Schornsteinbrand. Hielt an, alamierte die Hausbewohner und Feuerwehr.
Es kann also nicht Schaden, auf Nummer Sicher gehen zu wollen.
Oder anders gesagt, wenn man einen Versicherungsfall vermeiden kann, erspart man sich einige Überraschungen. (Falls man die überhaupt noch erlebt)

Ich stehe also mit auf der Seite derjenigen, die trotz unklarer Regelwerken vernünftig sein wollen. Es macht Sinn.

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Sonstiges / Re: Stimmungsmache ........
« am: 24. Mai 2013, 13:23:15 »
naja das mit deinem hineinschallt ist wiedermal relativ, einseitig und vom Typ Vorurteil, vorschnelle Auffassung.

Bezüglich Auffassung ist das angesprochene im Thema Kaminofen ein Beispiel. Dort wird vermerkt, offen angesprochen was alles wo wie "Auslegungssache" ist, bzw sein kann.
Klar ist, je nach Interessenlage kann vieles nach belieben aufgefasst, ausgelegt werden. Schuldzuweisungen sind auch Auslegungen. Manche sind extrem egoistisch,
brauchen es wohl für ihr Seelen- Gefühls- oder Geschäftsleben.

Entschuldige, wenn ich mal wieder ungefragt laut gedacht habe. ;-)

161
Wohnen / Re: Kaminofen einbau Schornsteinfeger
« am: 24. Mai 2013, 00:25:36 »
Gibt es nur den Kaminofen, oder gibt es da noch eine Gas-, Öl- oder sonstige Heizung?

Frage wird deshalb getellt, ich kenne Leute die sich nicht nur einen einfachen Kaminofen hingestellt haben, sonderen einen sogenannten wasserführenden Kaminofen.
Der hat den Vorteil, man kann später wenn man finanzieller flüssig ist daran Rohre anschließen und die Heizung, Heizkörper damit zusätzlich betreiben.
Bedeutet mehr Wärmegewinn der ohne Wasserführung quasi ungenützt verloren geht.

So ein wasergeführter Kamiofen macht natürlich nur Sinn, wenn sich die Rohre für die Heizungsverwendung akzeptabel verlegen, einbinden lassen.
Kenne die Örtlichkeiten nicht, deshalb nur die Ansage, es kann eventuell eine sinnvolle Option des Ofens geben.

MfG Toyo

162
Sonstiges / Re: Stimmungsmache ........
« am: 23. Mai 2013, 23:53:30 »

........ .......... Neuigkeiten treffe ich mich vorzugsweise in lauten Restaurants oder gehe mit meinen Lieben in den Wald.

Liebe Grüße und einen schönen Feierabend Gabrielle


Tja, wo triffst du dich mit den dir un-lieben?
Versteh mal einer manche Leute. Sagte jemand was unbequemes, wurde ihm alles gekündigt.
Nun sagte besagter jemand wieder was unbequemes und jetzt wird auf einmal darüber vernünftig geredet?
Muss mal zum Psychologen, vielleicht erklärt der mir einiges was ich nicht kapiere.


@Matthias28 du wurdest nach diesem angesprochenen Newsletter gefragt.
Würde mich auch interessieren.

MfG Toyo

163
Wohnen / Re: Solar - definitiv zu wenig Sonne
« am: 20. Mai 2013, 20:09:10 »
geeicht und kalibriert ist schon ein sehr wesentlicher Unterschied. Eichen kann und darf nur das Eichamt, und das ist sehr sehr teuer.
Kalibriert bedeutet auf ein Modell bezogen das vorher mal beim Amt war. Autotachos, käufliche Metermaße z.B. sind kalibriert. Sonstige Messgeräte auch.
Kalibrierung bedeutet, eine gewisse Genauigkeit auf Zeit. ---> kalibriertes müsste alle x Monate oder Jahre kontrolliert und wenn nötig angepasst werden.

Egal, so genau wollen wir es hier nicht nehmen.
Die Messuhr der ES-Strassburg dient dem Vergleichzweck, gilt also als Richtgröße.
Richtgrößen sind ähnlich wie Politik, Gesetze, Regelwerke, Lobbysmus ;-) Man müsste hinterfragen wem dient das.

Du kannst mich ruhig als Genauigkeitsfanatiker oder Zweifler beschimpfen, steh ich drüber.
Geeicht ist z.B. unsere Atomzeit der physikalisch technischen Anstalt in Mainflingen die unsere verbindliche Zeit generiert und per DCF77 usw verfügbar macht.
Kannst dich ja selbst mal genauer informieren wann unsere supergenaue Atomuhr neu geeicht werden muss. Eichen ist nix unveränderbares.

Andere Nationen haben auch so eine Atomuhr mit gewisser Genauigkeit, aber meines Wissens sind nicht alle anderen Atomuhren der Welt miteinander synchonisiert.
Das nur mal so nebenbei um auf die Relativitäten gewisser Eichungen hinzuweisen.

Wie lange währt denn dein Entgeldvergütungsvertrag der dir einen 5 fach höheren Gewinn ermöglicht als du für eine von der EDF bezogene kwh Leistung zahlen musst?
Hat sich dann wenigstens theoretisch deine Anlage nach 6-7 Jahren bezahlt gemacht, falls sie ohne Mucken bis dorthin durchhält?
In D hat sich die Vergütung sehr reduziert im Verhältnis zu früheren Vertragsgestaltungen. Heutzutage würde sich so eine Anlage in D kaum noch rechnen.

Mehr zum Themenkomplex per P.N.

164
Wohnen / Re: Solar - definitiv zu wenig Sonne
« am: 20. Mai 2013, 14:40:53 »
Du hast 11 Photovoltaikmodule mit einer maximalen Leistung von 280 Watt pro Modul.
Die maximale Strahlungsenergie der Sonne beträgt bei Wolkenlosem Himmel 1000 Watt/m²
Nur wenn die Sonne ihre höchste Energie auf die Erde wirken lassen kann, leistet eines deiner Module 280 Watt.
Das auch nur, wenn nicht verdreckt oder technisch defekt oder teilweise defekt.
Meistens sind die Sonnenstunden nicht wolkenfrei, folglich kann von ca 300 W/m² Sonnenenergie auf Solarmodul ausgegangen werden.
Das ergibt eine Modulleistung von rund 90 Watt. Werden bei 7 Modulen 630 Watt.
Damit könntest du nichtmal Kaffee kochen, höchstens Brot schneiden mit einem elektr. Brotschneider.
Deswegen wird die gewonnene Energie ins Stromnetz eingespeist, weil dann über die Menge der Teilnehmer ein ganz anderer
Energiegewinn machbar ist. 1000 Teilnehmer a 630 Watt ergeben -rechnerisch- 630 Kilowatt, bzw 0,63 Megawatt. Das ist schon was.

Ideal ist ein Energiegewinn über solche Photovoltaikmodule ohnehin nicht. Die Module müssten mit sogenannten Sonnenfolgern ausgestattet sein,
um mehr nutzbare Energie gewinnen zu können. -Leistungsoptimierung!- Heißt im Umkehrschluss die fest montierten Module erreichen ihr Leistungsmaximum
nur innerhalb relativ kurzer Zeit. Ca 2 bis 3 Stunden von 6 bis 8 Stunden Sonnenschein am Tag und das nur in sonnenreichen Monaten. -siehe Wikipedia AMI-

Ob dein Solarlog die echte Abgabeleistung deines Inverters ins Stromnetz abbildet, oder das nur gerechenete Idealwerte sind, die aus den vom Wetteramt
zur Verfügung gestellten Sonnenstundenzeit und -intensität bedeutet ist unbekannt. Ich gehe von letzterem aus, denn wer will sich -privat- Anlagenkosten
aufhalsen, um zu sehen was die Anlage tatsächlich leistet. Das macht erst ab gewisser Anlagengröße Sinn, kostet entsprechend mehr.

Wie unschwer zu erkennen ist macht erst eine gewisse Menge an Teilnehmern mit diesen Modulen Sinn.
Rechnet man da aber die Anlagenerstellungskosten richtig ins Verhältnis, wird erkennbar mit was man alles gut Geld verdienen kann obwohl man
Anlagen mit nichtmal 20% Wirk-/Nutzungsgrad verkauft.

Apropos Wirkungsgrad. Stell mal ein Weinglas vor einen Lautsprecher. Schließe an den Lautsprecher einen Frequenzgenerator an, der von 50 Hertz bis 10000 Hertz
Töne abgeben kann. Nun drehst du den Frequenzregler langsam hoch bis an die Stelle, wo du hörst jetzt fängt das Glas an mitzuschwingen. Diesen Punkt nennt man
Resonanzfrequenz. Du müsstest jetzt nur die Lautstärke ein bissel erhöhen, dann zerspringt das Glas.
Bedeutet sinngemäß, die Energieverhältnisse sind nur auf der Resonanzfrequenz ideal! Auf allen anderen Frequenzen ist der Wirkungsgrad sehr schlecht, bzw minimal.

Umgesetzt auf die Energiegewinnung aus der Sonnenenergie wäre ein Energiegewinn um das zigfache und mehr möglich, wenn eine Technik benutzt werden würde
die aus dem Spektrum der Lichtfrequenzen mehr als einen sehr kurzen Abschnitt, bzw einen größeren Nutzen erzielen könnte. Das nur mal am Rande erwähnt. Sinn davon ist, eine gewisse
Komplexität der Zusammenhänge zu vermitteln. Wer sich ein Bild davon machen möchte kann die grobe Zusammenfassung bei Wikipedia studieren. Link anbei.
http://de.wikipedia.org/wiki/Solarzelle

Dich, Matthias#28 wird wohl mehr interessieren was unter Technischen Merkmalen zu lesen ist.
Laut Datenblatt eines deiner Module ist nachfolgendes relevant für dich.

Vergleich der Materialsysteme
Materialsystem              Wirkungsgrad (AM 1,5)    Lebensdauer    Modul-Kosten (Okt. 2012)
Silicium (amorph)             5–10 %                           < 20 Jahre            < 0,6 EUR/W
Silicium (polykristallin)     14–20 %                           25–30 Jahre    < 0,9 EUR/W
Silicium (monokristallin)     16–22 %                           25–30 Jahre    < 0,9 EUR/W   <-------- deine Module (max 16-22% bei höchststehender Sonne ohne Wolken)

Wer aufmerksam diese komplexe Wikiinfo durchstöbert, wird erkennen können es gibt mehr Möglichkeiten an Energiegewinnung als mit diesen Solarzellen.
Ferner wären ganz andere Nutzeffekte erzielbar, würde man die Quantentechnik mehr einbeziehen.

Bezüglich Umweltaspekte müsste man rigoroser die Umweltverschmutzung bei der Herstellung in die Nutzeffekte der Module einbeziehen.
Aber man ist es ja schon von Atomkraftwerken gewohnt, es zählt immer nur der finanzielle Gewinn, bei dem die Beschaffungs-, Herstellungs- und vor allem Entsorgungkosten des
atomaren "Abfalls" niemals berücksichtigt werden. Würde man die Abfallentsorgungkosten und daraus resultierenden Gesundheitskosten und -gefahren berücksichtigen, wären
Atomkraftwerke totaler Unsinn. Aber die Finanzbranche die nur Gewinne interessiert denkt doch, nach mir die Sintflut. Wenn es kracht, leben wir lange nicht mehr.

So, noch kurz was zu deinen 4 L/100km. Was machst du da für eine Milchmädchenrechnung auf?
Wenn dein BLHKW vor der Tür oder in der Garage steht, wieviel Liter werden dann verbraucht um 160 Grad und mehr -z.B. Öl- Temperatur im Motorblock zu erzeugen?
Per Wasser- und Luftkühlung wird das Temperaturmaß auf materialunschädlichere Werte gesenkt. Zum aufheizen des Innenraumes vom Auto selbst bei -10 Grad
Außentemperatur reicht es dicke und dafür muss das Auto nichtmal einen Millimeter bewegt werden! Was also ist ein Auto, ein -fahrbares- Blockheizkraftwerk.
Eines das auch heizt, ohne einen Millimeter bewegt zu werden. Es verbrennt wie andere Kraftwerke nur organische Chemie. Wirkungsgrad? na?

Man sollte also Autos nicht einfach verschrotten, sondern wesentlich nutzbare Teile davon weiterverwenden um sich ein BLHKW zuhause zu gönnen ;-)
Da aber alles reglementiert ist und dafür gesorgt wird dass Abhängigkeiten möglichst lange weiter bestehen um Kohle sprich Geld zu machen, dürfte dies etliche
Generationen weiter kein Thema sein.

Autos mit E-Antrieb hätten zwar einen besseren Wirkungsgrad was die Antriebstechnik betrifft. Aber bezieht man die nötige Heizenergie zum wärmen des Fahrgastraumes
mit ein, sieht es wieder ganz anders aus. Dementsprechend weniger wäre dann die Reichweite pro Akkuladung. Alles was nicht publikumswirksam vermittelt werden kann
wird sowieso verschwiegen oder geschönt. Nicht nur was technische Dinge betrifft.

Gruß Toyo

165
Wohnen / Re: Solar - definitiv zu wenig Sonne
« am: 19. Mai 2013, 13:57:11 »
Nun im Prinzip nur mal von allgemeiner Info.
Ich wurde immer mal wieder angemailt wegen der Solaranlage.
Jetzt habe ich erstmals amtliche Werte. Jeder kann damit machen was er will oder auch nicht.

oder
<Ironie an>die allgemeine Erderwaermung ist ein Fake </Ironie aus>

nana, nur weil du solch schlechte Zahlen vorweisen kannst, darfst du doch die globale Erderwärmung nicht anzweifeln ;-)
Fahr mal in die Alpen oder zum Nord- Südpol, schau mal wieviel Schnee und Eis dort noch vorhanden, oder nicht mehr vorhanden ist.
Außerdem, wieviele fahrbare BLHKW gibt es auf der Welt und wohin strahlen die ihre Wärme ab? ;-)

Verkauf also mal eines deiner BLHKW, leiste einen Beitrag zur Abwendung der Erderwärmung ;-) nööö, bitte nicht hauen, war doch nur Spaß.

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