Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - grenzgängerin

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Rund um's Kind / Re: deutschsprachiger Anwalt
« am: 14. April 2011, 12:59:36 »
hallo meljae,
da könnte meiner Meinung nach besser ein frz. Notar weiterhelfen. Er kennt die rechtliche Situation und wenn eine familienrechtliche Vereinbarung geschlossen werden muss, ist er eh zuständig.
Die Notare in Lothringen und Elsass sprechen fast alle auch deutsch,  persönlich kann ich den Notar in Creutzwald empfehlen.
meint die grenzgängerin

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hallo Emchen,
Überziehungsfrist gibt es in F nicht, soweit ich mal gehört hab ist es sogar tag-genau, ansonsten wirds teuer.
mal so zur info:
"Le certificat de contrôle technique

Il est obligatoire pour tout véhicule de plus de quatre ans et doit être renouvelé tous les deux ans. Il doit être apposé sur le pare-brise. Amende encourue : 135 euros."

gefunden bei http://www.dossierfamilial.com/auto/droits-demarches/auto-les-vignettes-obligatoires,801
meint die grenzgängerin

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Steuern / Re: Eheähnliches Verhältnis
« am: 19. März 2011, 00:45:25 »
hallo,
diese "anrechnung" eines eheähnlichen Verhältnisses nennt sich PACS. Dazu wurde hier schon etliches geschrieben. suche einfach mal mit diesem Stichwort. auch möglich hier
http://www.paris.diplo.de/Vertretung/paris/de/04/Konsular__Dienst__Paris/Familien-Erbrecht/Familienrecht.html

meint die grenzgängerin

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hallo,
wie hast du denn das Haus gekauft? durch einen Makler? dann muesste der dir weiterhelfen.
Oder du fragst den Notar, in F sind die auch Vermittler zwischen Verkaeufer und Kaeufer.

meint die grenzgaengerin

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hallo Wolfgang,
noch geht die grenzüberschreitende Abbuchung noch nicht. Es wird dran gearbeitet... :rolleyes:
Barzahlung ist in F nicht üblich, Auslandsscheck zu teuer, Überweisung ? da brauchst du viel Überredungskunst um die Kontonr. zu bekommen.
bleibt also  nur Konto in F.   :eijoo:

meint die grenzgängerin

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Bitte das Schriftstück mal posten!


hallo,
ich habs im www wieder gefunden:
http://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000000392330&dateTexte=

also ausdrucken und ins Handschuhfach legen, bei Bedarf vorzeigen und... ordentlich fahren  :police: ..sieht vieles
meint die grenzgängerin

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Technik / Re: Orange-Vertrag kündigen
« am: 21. Februar 2011, 13:44:09 »
hallo Frank,
willst du "einfach" kündigen also Tel. abmelden oder willst du zu einem anderen Anbieter wechseln? In letzterem Fall kündigt der neue Anbieter den Vertrag.
meint die grenzgängerin

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Die franz. Polizei darf den dt. Führerschein nicht entziehen. Im Falle eines gravierenden Fehlverhaltens wird sie den FS beschlagnahmen und kann höchstens ein Fahrverbot für F ausprechen. Der FS wird an die dt. Behörden weitergeleitet, die dann über einen Entzug entscheiden.

Das ist der Grund, warum die franz. Behörden gerne hätten, dass man den FS umschreibt. Es gibt keine Verpflichtung - weder mit noch ohne Polizei - den FS umzuschreiben.

hallo, die Ausssage von banjo stimmt genau mit denr Aussage der deutschen Botschaft in Strassburg überein. Diese hatten wir angefragt zu diesem Thema. Und, sie hatten auch empohlen dieses Schriftstück mitzuführen wo genau dies auch in frz. drinstehet.
Seither keine Probleme mehr bei Kontrollen. Dieses Schriftstück gabs es hier auch mal als Link, falls nicht mehr da, postet es und ich kopiere es wieder rein.
Das ganze gilt solange Mann/Frau die frz. STVO beachtet!
meint die grenzgängerin

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Steuern / Re: Kapitalertragsteuer
« am: 31. Januar 2011, 12:01:51 »
Hallo Chris,
du erwähnst Tagesgeld. Sehr viele Banken, die solche Konten führen, lehnen ausländische Adressen ab. Sobald man diese mitteilt und die Steuerfreistufe will, wird gekündigt. Ist für diese halt "mehr Arbeit"  :eijoo:
meint die grenzgängerin

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Hallo Gabrielle,
du hast die verzwickte Doppelbesteuerung bei den Renten gut erklärt.  :Hands:
Vielleicht verstehen hier ja jetzt einige mehr die Problematik die mit dem Rentenbezug kommt. Als ich vor Monaten auf die Demo "Steuerregeln für Grenzgänger" aufmerksam gemacht habe, glaubten viele, das betrifft mich nicht, NUR die Franzosen die in D gearbeitet haben und dort das viele Geld verdienten  :xc:
meint die grenzgängerin

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Steuern / Re: Kapitalertragsteuer
« am: 24. Januar 2011, 19:58:16 »
Bei Kapitalanlagen in Deutschland und Wohnsitz in Frankreich, wo müssen Kapitalerträge versteuert werden?
Falls die Versteuerung in Deutschland erfolgt und es besteht eine eingetragene Lebenspartnerschaft, kann dann ein Freistellungsantrag für Ehepartner beantragt werden.
Wenn einne Versteuerung in Deutschland erfolgt, müssen die Kapitalerträge bei
der Steuererklärung in Frankreich angegeben werden?

Hallo Lucky,
von wem willst du eine Freistellung bekommen, vom frz. Fa. für D? oder wie hast du das gemeint?  :anixwissen:
Wenn du in F die Steuerklärung machst, werden alle Daten wie Kontonummern, Versicherungsschein Nr etc. aufgelistet. (Schmummeln/vergessen  kann teuer werden..). In F gibt es auch eine Freigrenze, glaube die liegt irgendwo bei € 1000 pro Jahr. Kannst du auch gut , sicher und preiswert beim FA selbst erfahren, einfach mal dort vorsprechen od anrufen. Wenn du in F wohnst, und das der deutschen Kapitalgesellschaft mitgeteilt hast, du also auch in F versteuerst. ziehen die keine Pauschalbeträge mehr ab.
meint die grenzgängerin

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Steuern / Re: Partnerin zieht zu mir, was beachten ?
« am: 24. Januar 2011, 19:44:14 »
Hallo,
auf der Mairie anmelden - ja, wegen Personenzahl-abrechnung ets. und, falls sie mal eine Wohnbescheinigung braucht, sollte dort bekannt sein, wo sie wohnt.
TV: da wird auf der Steuererklärung ein Kreuzchen gemacht od. auch nicht, jedenfalls zahlen wir 1x, für den Haushalt.
Gut wäre es, wenn eine Abrechnung, Tel. od Strom auf ihren Namen läuft. So eine Rechnung wird immer wieder gebraucht als Wohnungsnachweis (ist quasi der frz. Ausweis  :eijoo:)
Zitat: aber kein PACS machen,da wir fast das selbe Gehalt haben. Zitat Ende.  das hat nichts mit den deutschen Steuerklassen zu tun.
Mal so eine kleine Beispielrechnung:
in D zahlst du als Junggeselle bei € 50.000 Einkommen vielleicht 12.000€, in F ca 5.000,-.  Gleiches Einkommen und als Ehepaar in D ca 7.000,--, in F zählt Pacs wie Trauschein fürs FA. ca. 2.400,--.  Ohne Pacs ist jeder Junggeselle und zahlt entsprechend.
meint die grenzgängerin

Übrigens, ein Schelm der böses dabei denkt:
Muss ich mit ihr auf die Marie und Sie in meine Anmeldung die ich damals gemacht habe mit dazuschreiben lassen ? Marié ist der Bräutigam  =D

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Steuern / Re: PACS
« am: 08. Januar 2011, 18:39:30 »
Beispiel? :)

selbst meine bekannten aus frankreich kennen es nicht so richtig, meinten "dann geh doch eher heiraten das scheint einfacher zu sein " :-D

Hallo Christian,
schau mal hier:
http://www.paris.diplo.de/Vertretung/paris/de/04/Konsular__Dienst__Paris/Familien-Erbrecht/Familienrecht.html

ich hab nicht alles wieder  ;) durchgelesen, hoffe aber dass die Angaben aktuell und aussagefähig sind.

Ansonsten, heiraten ist so ne G'schicht, zu mindest die Scheidung kostet mehr. Und nicht jedes Paar will/kann heiraten - hat ja eine viel größere Bedeutung. Pacs ist da nur die "kleine Variante" fürs Finanzamt in F. Und, ein Pacs ist doch einfacher.

meint die grenzgängerin

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Steuern / Re: PACS
« am: 04. Januar 2011, 15:23:08 »

Und ich habe in Erinnerung gelesen zu haben, dass man sich erst 3 Jahre nach dem Pacseb steuerlich zusammenveranlagen kann? Stimmt dies nicht?
[/quote]

hallo Frank,
diese 3 Jahre waren mal, jetzt ist es ab sofort bzw. was Mathis gestern schrieb zu Neuerrungen sogar fürs ganze Jahr.
meint die grenzgängerin

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Versicherungen / Re: Versicherungspflicht?
« am: 31. Dezember 2010, 00:07:38 »
Hallo Lillllye,
zu diesem Thema wurde hier auch schon einiges geschrieben, schau mal in der Rubrik Gesundheitswesen.
Generell wenn du in D arbeitest und dort zum Arzt gehst, brauchst nichts weiter. Aber was ist, falls du mal z.B. zuhause einen Unfall hast, oder Blinddarm, Schlaganfall, Herzinfarkt (passiert halt häufiger)? Dann nach D das könnt u.U. zu lange dauern?
Diese frz. KV Karte wäre in diesem Fall doch hilfreich. Als Grenzgänger bist du eh in D versichert, zahlst also nicht noch was extra für die frz. Versicherung. Du hast quasi 2 Karten und kannst dir aussuchen, wann du in D zum Arzt gehst oder in F.  :eijoo:
meint die grenzgängerin

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