Grenzgaenger Forum

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Nachrichten - grenzgängerin

Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 »
226
Sonstiges / Re: Solaranlage "ENERGIE PHOTOVOLTAIQUE"
« am: 07. Dezember 2007, 13:06:23 »
Hallo Klaus,
aus der Praxis kann ich dir nichts sagen, aber vielleicht was aus dem Grossen www  ;-)
schau mal hier, vielleicht bekommst du da noch Infos:
http://www.protection-planete.org/modules/news/article.php?storyid=15
meint die grenzgängerin

227
Neue Infos auf
http://www.euroinfo-kehl.eu/DE/fra1_de.htm

weiter zu Presse (obere Reihe), dann Immobilien, danach Mieten im Elsass


17.10.2007
Anspruch auf Auskunft zur Energiebilanz: Mieter-Rechte in Frankreich - Regelung gilt ab November / ab August 2008 auch Bleirückstände Thema

„Mieten in Frankreich“: aktualisierte Publikation der EU-Verbraucherschützer in Kehl / Kostenloser Leitfaden mit Tipps nicht nur für Studierende, Berufstätige und Ruheständler


Kehl - Von November an hat, wer in Frankreich einen neuen Mietvertrag abschließt oder seinen alten erneuert, Anspruch auf eine Bescheinigung über die Energiebilanz der Wohnung. Ähnliches gilt bei Hauskauf und –verkauf.

Das dossier de diagnostic technique getaufte Papier gleicht insofern dem Energieausweis, der bei uns im nächsten Jahr bei Neuvermietungen schrittweise verpflichtend wird.

Allerdings soll in Frankreich in dem Papier, wenn nötig, auch auf technische Risiken und Gefahren durch Naturereignisse hingewiesen werden, wie der neu erschienene Leitfaden „Mieten in Frankreich“ erläutert, den die Europäischen Verbraucherzentren Frankreich und Deutschland in Kehl jetzt gemeinsam auf Deutsch erstellt haben.

Demnach müssen in Frankreich Vermieter und Hausverkäufer ab August nächsten Jahres Interessenten außerdem schriftlich über eventuelle Bleirückstände in der Mietwohnung informieren.

Unverzichtbare Hilfe für die Internet-Suche, bei Übergabe, Mietvertrag und Kündigung

Der Leitfaden, der gegen frankierten Rückumschlag in Kehl bestellt oder kostenlos online abgerufen werden kann, richtet sich mit zahlreichen Tipps z.B. an all diejenigen, die von Berufs wegen oder zum Studieren nach Frankreich ziehen wollen oder die sich im Alter links des Rheins zur Ruhe setzen wollen.

Beginnend mit mehreren, hilfreichen Internet-Adressen für die Wohnungssuche enthält der Leitfaden auf gut einem Dutzend Seiten wohl alle wesentlichen Informationen zum Verständnis des französischen Mietrechts. Das betrifft das état des lieux genannte Übergabeprotokoll bei Einzug sowie Kaution, Bürgschaft, Mietvertrag und Kündigung.

Jutta Gurkmann, die Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland, hebt hervor, dass die von den meisten Vermietern in Frankreich verlangte Kaution zwei Monatskaltmieten nicht übersteigen dürfe:

„Und eine Kaution darf gar nicht verlangt werden, wenn der Mieter vereinbarungsgemäß ohnehin mehr als zwei Monatsmieten im Voraus zahlt – es sei denn, es wird später auf monatliche Zahlweise umgestellt.“

Was viele, so die Juristin, nicht wüssten oder nicht einmal ahnten: „Anders als in Deutschland muss ein Vermieter allerdings die ihm überlassene Barkaution nicht anlegen und zu einem Mindestsatz verzinsen, der Mieter verliert also durch die Inflation“.

Zurückzahlen müssten Vermieter die Kaution übrigens spätestens zwei Monate nach der Schlüsselrückgabe, unter Abzug eventuell fälliger Zahlungen.

Mieterhöhung nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete / Wohnsteuer-Regelung

Ein Tipp nicht nur für Studierende und Praktikanten: Man braucht die in Frankreich erhobene und für das ganze Jahr anfallende Wohnsteuer nur dann zu zahlen, wenn man auch am 1. Januar offizieller Mieter der Wohnung ist bzw. war. Das ist der von den Gemeinden und Départements bestimte Stichtag für die taxe d’habitation, die am Ende des Kalenderjahres fällig wird.

Dieses Datum bei der persönlichen Planung des Aufenthalts im Blick zu halten, ist nur einer der wichtigen Tipps, die sich aus dem Leitfaden „Mieten in Frankreich“ ableiten lassen.

Wichtig zu wissen, nicht nur für Berufstätige: Vermieter können ungeachtet eines Einkommensnachweises eine Bürgschaft verlangen. Außerdem: Es gilt bei Arbeitsplatzverlust eine verkürzte Kündigungsfrist von nur einem Monat, unabhängig vom zuvor Vereinbarten.

Schließlich ein Hinweis nicht nur an Senioren, die in Frankreich zur Miete wohnen oder – im Gegenteil - eine eigene Immobilie vermieten wollen: Bei Eigenbedarfskündigungen gilt es eine Frist zu beachten:

„Benötigt der Eigentümer die Wohnung für sich oder Angehörige seines Hausstandes, muss die Kündigung mindestens sechs Monate vor dem angestrebten Vertragsende ausgesprochen werden“, heißt es in dem Leitfaden, den das Europäische Verbraucherzentrum Frankreich herausgegeben hat. (qui)


zur Online-Version des Leitfadens „Mieten in Frankreich" (pdf)

Um an ein Druckexemplar der Publikation zu kommen, reicht es, den europäischen Verbraucherschützern einen mit 1,45 Euro frankierten und natürlich adressierten Rückumschlag in DIN A 5-Größe zu schicken – Stichwort: „Mieten in F“.

Bestelladresse:

Europäisches Verbraucherzentrum Frankreich
c/o Euro-Info-Verbraucher e.V.
Stichwort: „Mieten in F“
Rehfusplatz 11
77694 Kehl

Informationen der DENA in Berlin zum bedarfsbasierten Energieausweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) in Deutschland: http://www.dena-energieausweis.de/

Zusammenfassung der Regelungen in Deutschland unter
http://www.zukunft-haus.info/fileadmin/zukunft-haus/energieausweis/Die_neue_Energieeinsparverordnung_Infotext_der_dena.pdf


Ansprechpartner für die Presse in Kehl:

Christian Quiring, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland – Kehl
c/o Euro-Info-Verbaucher e.V.
Rehfusplatz 11, 77694 Kehl
Tel. 07851 / 99148-23, Fax: -11
eMail: quiring@euroinfo-kehl.eu
www.euroinfo-kehl.eu

228
Wohnen / Re: Neues Schloss und Deutscher Mietvertrag
« am: 07. Dezember 2007, 10:30:26 »
Hallo Zaren,
deine Schilderung des Mietvertrages zeigt, dass bisher kein rechtlich einwandfreier frz. Mietvertrag bestand. Wozu dann die Absicherung wegen des Schlosses? In D darf!der Vermieter nicht !!! ohne Zustimmung des Mieters in die Wohnung, ich kann mir nicht vorstellen, dass  die Franzosen dulden dass jemand in ihre Wohnung käme. Also sofort Schloss austauschen (hab ich eigentlich immer gemacht, keiner weis ja wer wirklich noch Schlüssel dazu hat...Vertrauen ist gut, Gewissheit ist besser). Und da dein Vermieter mit dem Mietvertrag schon nicht auf der sicheren Seite ist, müßte er schon einiges tun. Er müßte ja quasi nachweisen, dass er in die vermietete Wohnung muß und das ist bestimmt nicht einfach vor Gericht.
Ansonsten empfehle ich dir, druck dir folgende Datei aus:
http://www.euroinfo-kehl.eu/DE/fra1_de.htm

weiter zu Frankreich-Infos, dann Immobilien, danach Mieten im Elsass

Da sind etliche gute Infos rund um  Mietverträge.
Schöne Grüße
die grenzgängerin

229
Hallo,
heute ist folgender Artikel in der SZ:


bekomme das Bild nicht "lesefähig" hier rein. Die angegebene Info.tel. ist 00496898-40117.
Oder schickt mir ein PN, dann sende ich dir diesen Ausschnitt aus der Saarbrücker Zeitung.
die grenzgängerin

230
Gesundheitswesen / Re: Unfälle, Krankenkassen und Co.
« am: 30. November 2007, 00:44:16 »
Hallo Zaren,
genau aus diesen Gründen ist es besser einen frz. Hausarzt zu haben. Weder bringen dich die Franzosen nach D noch holen dich die Deutschen in F ab - du kommst in ein frz. Krankenhaus.
Da du in D versichert bist, hast du quasi eine doppelte Versicherung, eigentlich kostenlos (Das was ich schon mehrmals schrieb mit der frz. Versicherungskarte beantragen) Damit kannst du dir für die normale Behandlung aussuchen wo du hin willst. Außerdem zu beachten, dass du dann diese Zusatzversicherung abschließen kannst. Dadurch gibt es mehr für Brille und Co., auch wo es in D gar nichts mehr gibt.
Zum Thema frz. Gesundheitswesen: im Jahr 2000 wurde von der WHO das frz. Gesundheitssystem als eines der weltweit besten Systeme eingestuft. z.B. ist die Überlebensrate und der Behandlungserfolg bei Krebserkrankung in F wesentlich besser als in D. Deutsche Ärzte kommen nach F zur Fortbildung. Und wegen der Sprache brauchst du dir auch keine Sorgen zu machen, gerade in unserer Region. Es arbeiten einige deutsche Ärzte hier und die anderen suchen dir im Krankenhaus einen Arzt, der dir alles erklärt auf deutsch.
schöne Grüße
die grenzgängerin

231
Aktuelles aus Frankreich / Französische Sprache
« am: 28. November 2007, 00:23:23 »
Und noch was:
http://www.voila-la-france.de/Vokabeln/franz.htm
Interessantes aber auch komisches rund um die französische Sprache
viel Spass wünscht
die grenzgängerin

232
Salut,
hier mal ein informativer, umfangreicher Link
http://www.botschaft-frankreich.de/rubrique.php3?id_rubrique=75

Auszug von der 1. Seite:
Lernen Sie Frankreich besser kennen. Unter Frankreich von A-Z finden Sie Stichworte zu den verschiedensten Themen. Eine kleine Enzyklopädie sozusagen.

Die Artikel sind von der Botschaft, dem Informationsamt der Regierung oder den Fachressorts verfasst. Hinzu kommen Links zu Artikeln auf den Webseiten von Institutionen in Frankreich.

Die Informationsblätter sind stark faktenorientiert und sollen dem Leser einen schnellen Überblick über ein Thema geben. Die Serie zielt darauf ab, neben den Sachinformationen die Eigenheiten und den Charakter Frankreichs abzubilden, ohne dabei die Dynamik von aktuellen Entwicklungen zu vernachlässigen.

- Index von A-Z der publizierten Artikel
- Frankreich im Überblick
- Frankreich im Portrait

Vor allem die Index-Seiten sind interessant, von SMIG über Arbeitslosigkeit, Bildungssystem, Feiertage, Rechtssystem, Strassenverkehrssordnung, Wahlen uv.m.
Aber auch die anderen Seiten über die Startseite zu erreichen.
Und, das ganze in DEUTSCH!.und sehr aktuelle Beiträge.
meint die grenzgängerin
 

233
Behörden / Personalausweis
« am: 27. November 2007, 00:02:50 »
Hallo Ralph,
das mit dem Personalausweis stimmt nicht. Man mußte ihn wohl früher zurückgeben aber heute nicht mehr. Du bist als EU-Bürger auch nicht  unbedingt verpflichtet einen Reispass machen zu lassen bzw. den auch mitzuführen. Wie soll man daher sonst belegen, dass man die deutsche Staatsbürgerschaft hat?
Zum Thema Personalausweis: den brauch ich eigentlich relativ oft. Wenn ich z.B. in F mit einer deutschen Kreditkarte (Unterschrift) bezahle, heißt es schon öfter, bitte Ausweis.
Und das Noch:
Personalausweis ohne Wohnsitz in Deutschland? - Ja, es geht!

Es gibt auf diversen WWW-Seiten (bis vor kurzem auch auf den Seiten des Auswärtigen Amts) eine Falschinformation, und zwar dass Bedingung für den Erhalt eines deutschen Personalausweises neben der deutschen Staatsbürgerschaft auch ein Wohnsitz in Deutschland sei.

Das ist nicht richtig.

Wie mir vom (hierfür zuständigen) Bundesministerium des Innern bestätigt wurde, ist vielmehr richtig:

    * Auch ohne Wohnsitz in Deutschland kann man einen Personalausweis erhalten. .....ff
zitiert und gefunden bei

http://www.lennart-meier.org/personalausweis/

Hallo Eli, noch ein kleiner Tip zum überdenken: habt ihr entsprechend ausreichend (Anzahl) deutsche Bankkonten? Jetzt vor dem Umzug ist das noch leicht, später sehr schwierig.
meint die grenzgängerin

234
Behörden / Re: Langsam wirds ernst
« am: 26. November 2007, 18:07:16 »
Hallo Eli,
ja das ist einfacher den Reisepass noch in D zu beantragen.
Aber - auch an dich Michael - im Reisepass steht keine Wohnadresse drin, jedenfalls nicht in den älteren. Als Nachweis der Adresse braucht man in F eigentlich "nur" eine Telefonrechnung oder eine EDF-Rechnung.
meint die grenzgängerin 

235
Wohnen / Passivhaus
« am: 24. November 2007, 23:56:04 »
Hallo Markus,
hab den Artikel aus der Zeitung noch. Es ist die rl vom 10.nov. Die Überschrift lautet: Chauffer sa maison avec l'air du temps.
Die Tel. nr. werd ich hier nicht posten. Schau in deine Mitteilungen. Vielleicht erfährst du ja einiges und !! du lässt uns auch an dem Wissen teilhaben.javascript:void(0);
Zwinkernd
schönes Wochenende
die grenzgängerin

236
Wohnen / Photovoltaïque und mehr...
« am: 24. November 2007, 01:31:46 »
hallo, mache für dieses Thema mal einen neuen Thread auf (obwohl es zum thema hausbauen passen würde..). Denke aber dass es dort vielleicht untergeht in den persönlichen Fragen. Und ich schätze mal dass das hier doch für einige interessant ist:
http://fr.enerbuilding.eu/

Das hier ist ein kleiner Auszug dazu:
Contexte

Les questions environnementales et la facture énergétique prennent de plus en plus de poids dans la vie des ménages.
Les citoyens, même conscients des problèmes, ne savent pas toujours comment agir concrètement.
Lire la suite...
 
Dernieres Nouvelles

    * Solaire thermique 2
    * Solaire thermique 1
    * Eolienne
    * Isolation
    * Photovoltaïque

Plus Lus

    * Le projet : ENERBUILDING
    * Eolienne
    * Solaire thermique 2
    * Photovoltaïque
    * Isolation

meint die grenzgängerin

237
Wohnen / Re: Haus bauen
« am: 24. November 2007, 00:28:41 »
Hallo Markus,
soweit ich weiß ist der Markt in F noch nicht ganz soweit in dieser Baurichtung. Deswegen liefern auch etliche Baufirmen im sogen. Ökobau (Bau-Fritz z.B.http://www.baufritz.de/ auch nach F.
Letzte Woche war u.a. in der hiesigen Zeitung (muss sehen ob ich sie noch hab..) ein Artikel über ein Passivhaus. Es sind Franzosen, der Mann lebte einige Jahre in D und lernte da diese Art zu bauen kennen. Also musste es hier auch "sowas" sein. Es gab dazu auch eine Tel. Nr., sie hatten letzte Woche Tag der offenen Tür.
Zur Förderung weiß ich nur soviel, dass du dazu etliches als Steuerermäßigung kannst geltend machen, ähnlich wie es in D die 7bAbschreibung gab. Das frz. Finanzamt hat dazu extra Infomaterial.
meint die grenzgängerin

238
Hallo Ricky,
hab mal nachgeschaut was die europ. Verbraucherorganisation Kehl dazu sagt.
Schau unbedingt selbst mal rein:
http://www.euroinfo-kehl.eu/DE/fra1_de.htm

Dort anklicken: Frankreich-Infos, Immobilien, dann das Merkblatt "Mieten im Elsass" runterladen.
Dort steht eindeutig: es ist in F nicht erlabt mehr als 2 Wohnungsmieten als Kaution zu verlangen!
Und der Mietvertrag muss in frz. sprache sein, auch wenn Mieter und Vermieter z.B. deutsch sprechen.
nachschauen empfiehlt die grenzgängerin

239
Behörden / Re: Frage: Ummelden von D nach Creutzwald. WO????
« am: 22. November 2007, 12:16:50 »
Hallo Pesup,
für die "örtliche" Anmeldung zum Konsulat? Da halte ich für nicht so ganz richtig. Dort melden ja, Könnt ja sein, dass mal alle Deutschen die in F wohnen informiert werden müssen oder so ähnlich.. javascript:void(0);
Huch ???
Das reicht auch wenn du denen ein Fax schickst oder einen Brief und hat auch Zeit.
Auf die marie in Creutzwald zu gehen macht eher Sinn, schließlich wollen die vielleicht auch Geld von dir..Wassergeld o.ä. javascript:void(0);
Ärgerlich
Melde dich in D ab, (Abmeldebescheinigung gut aufheben!) und geh in Creutzwald mit dem Mietvertrag zur marie. Alles weitere findet sich dann.
meint die grenzgängerin

240
Hallo Sonja,
warum schaust du nicht in D nach einem solchen Auto? Wenn das Auto ab Bj 95 gibt es keinen Unterschied in den Zulassungskosten in F. Ist das Auto vor Bj 95 (in dem Jahr wurde eine EU-Bestimmung geändert) brauchst du vom Hersteller einen "Wisch" der meistens was kostet.
meint die grenzgängerin

Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 »