Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - grenzgängerin

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Sonstiges / Re: Einfuhr Silvesterkracher nach Frankreich
« am: 27. Dezember 2007, 16:44:14 »
hallo zusammen,
die rechtliche Grundlage ist folgende: Feuerwerkskracher gehören zu den "problematische« Produkten".
schau mal hier:
http://www.fifoost.org/produkte/export_buch-html/node113.php
und umgekehrt auch hier;
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_und_beschraenkungen/a0_oeffentliche_ordnung/b0_feuerwerkskoerper/index.html

trotzdem guten Rutsch
meint die grenzgängerin

212
Vorstellungen / Re: Vorstellen
« am: 23. Dezember 2007, 00:29:15 »
Hallo Joe,
bienvenue en France!
und natürlich auch hier im Forum. Aber, deine Frage stellst du besser unter das der entsprechenden Thema.
Ich glaube, Kinder lernen eine andere Sprache viiiiiel schneller als "ältere Menschen" (meine natürlich älter als 13j.. ::))
Würde dann bedeuten, den Jungen in eine frz. Schule oder in eine zweisprachige schicken. Die Kosten die das tägliche rumfahren kostet, würde ich lieber in frz. Nachhilfe stecken. Stell dir mal vor, ihr würdet nach Spanien oder USA auswandern, dann müsste und würde das auch gehen.
meint die grenzgängerin

213
Wohnen / Re: Umzug nach Lauterbourg
« am: 23. Dezember 2007, 00:20:43 »
Hallo Zaren,
zum Umfang der Versicherung: schau dir mal die Info aus Kehl an. da gibts ein Merkblatt Hausrat- und Gebäudeversicherung, vielleicht gibt es dir die gewünschte Auskunft.


Hallo pit,
die taxe d'habitation hat nix mit der Grenzgänger-Bescheiniung zu tun, die zahlt jeder, der in F wohnt, mal mehr mal weniger, je nach Gemeinde.
meint die grenzgängerin

214
Behörden / Re: Facture
« am: 22. Dezember 2007, 18:27:05 »
hallo Martin,
naja ne Rechnung von edf oder ft ist halt ein Nachweis, dass du da, also vor Ort bist, du verbrauchst Strom oder benutzt Tel. Ein Maklervertrag sagt ja nur, dass du eine Wohnung gemietet oder gekauft hast und nicht dass du dort lebst. Das ist der Hintergrund zu der Geschichte. Es wird auch das erste sein, was du tust, Strom und Tel anmelden. Und bis zur 1. Rechnung nimmst du diese Anmeldungkopie, dies müsste reichen.
meint die grenzgängerin

215
Sonstiges / Re: Frohe Weihnacht
« am: 22. Dezember 2007, 18:07:26 »
Allen hier,
ein frohes und friedliches Weihnachtsfest!

wünscht
die grenzgängerin

216
Wohnen / Re: Umzug nach Lauterbourg
« am: 22. Dezember 2007, 18:05:03 »
hallo grinsbacke,
zum Thema mieten und auch sonst schau auch bei
http://www.euroinfo-kehl.eu/DE/fra1_de.htm
vorbei.
Zur Hausratversicherung: das macht z.B. jede Bank, an "jeder Ecke" ist ein Versicherungsbüro, also nachfragen, wie in D auch.
In F beinhaltet die Hausrat auch die private Haftpflichtversicherung. Sie muss bei Schlüsselübergabe abgeschlossen sein.
Für die taxe d'habitation ist der Stichtag eigentlich immer der 1. Jan., wenn du also am 3. jan. einziehen würdest, wäre die Steuer nicht von dir zu zahlen. Ob es sich ändert bei Erstbezug müsste vielleicht die Mairie sagen können. Aber vielleicht weiß es ja auch noch ein andrer von HIER...
meint die grenzgängerin

217
Behörden / Mietvertrag
« am: 19. Dezember 2007, 00:12:07 »
hallo Pit,
in dem link steht drin wo man den Mietvertrag bekommt - also durchlesen.
meint die grenzgängerin

218
Wohnen / Re: französischer Mietvertrag
« am: 18. Dezember 2007, 00:05:02 »
hallo Pit,
das kommt davon wenn die Frage an 2 versch. Plätzen gestellt wird... ???
in dem anderen Beitrag hatte ich dir einen Weg beschrieben. Und im wiki gibt es diesen link eigentlich auch.
meint die grenzgängerin

219
Behörden / Re: Bürgermeister
« am: 15. Dezember 2007, 15:07:32 »
Hallo Jeje,
was meinst du mit "wie laufen die ab".. :rolleyes:??
Falls du meinst wie daran teilnehmen, dann ab, schnell noch auf die Mairie und in die Wählerliste eintragen lassen. Müssen Alle, auch die F. Die Wahlen selbst sind im kommenden Frühjahr.
Soweit meint Infos.
die grenzgängerin

220
Behörden / Anmeldung F
« am: 15. Dezember 2007, 15:02:05 »
Hallo Pit,
ob bzw. wie der Mietvertrag reicht, weiß ich leider auch nicht  :|
zum Thema Mietvertrag an sich, da  empfehle ich dir, druck dir folgende Datei aus:

http://www.euroinfo-kehl.eu/DE/fra1_de.htm

weiter zu Frankreich-Infos, dann Immobilien, danach Mieten im Elsass (ist aber soweit ich weiß in ganz F so)

Da sind etliche gute Infos rund um  Mietverträge und mehr.

Personalausweis: den brauche ich oft, zum "ausweisen", da wäre mir der Reisepass "zuviel" zum mitnehmen. Auch wenn du in D was erledigen willst, z.B. dir ne deutsche prepaidkarte kaufen (o.ä.), mit nem Reisepass gucken die mehr.. ::) komisch. Also ich finds einfacher mit nem Personalausweis.

Schöne Grüße
die grenzgängerin
weiter zu Frankreich-Infos, dann Immobilien, danach Mieten im Elsass

Da sind etliche gute Infos rund um  Mietverträge.
Schöne Grüße
die grenzgängerin

221
Wohnen / Re: Völklingen
« am: 14. Dezember 2007, 14:09:31 »
Hallo,
da du  den Raum Forbach - Saint Avold anpeilst, verkehrsmäßig gesehen - ist schnelles Internet, meist von versch. Anbietern überall. Da wäre die Wohnungssteuer der Gemiende schon eher was zum "hingucken". Andererseits sind die Unterschiede auch nicht so riesig, also schau dir die Wohnung und die Verkehrsanbindung an, was passt.
meint die grenzgängerin

222
Wohnen / Re: französischer Mietvertrag
« am: 14. Dezember 2007, 14:04:43 »
ins wiki schauen

223
Behörden / Re: Was braucht das franz. Finanzamt??
« am: 14. Dezember 2007, 14:03:41 »
Hallo Pit,
zu erst mal die Frage, warum hängst du dich an die andere Frage dran - da kann dein Anliegen leicht "untergehen". Ist meine persönliche Meinung.
zur Beantwortung deiner Fragen folgendes:
1. ich empfehle noch in D einen Personalausweis zu beantragen.
2. wenn ihr EDF und Tel. anmeldet, macht dies auf versch. Namen, also z.B. EDF du und Tel. deine Freundin. Diese Rechnung braucht ihr häufig zum Nachweis, dass ihr in F wohnt.
3. zum Mietvertrag schau mal ins Wiki, dort ist ein Link zum Thema Mieten.
Ansonsten,
 bienvenue en France
die grenzgängerin

224
Vorstellungen / Re: Hallöchen
« am: 08. Dezember 2007, 12:44:23 »
Bienvenue ici,
schön das du den Weg ins Forum auch gefunden hast - unser Kreis vergrößert sich ...
Wegen der Wohnungssuche  event. den gewünschten Rahmen genauer beschreiben in "Biete und Suche", vielleicht weiß jemand hier was passendes.
Schönes Wochenende und eine gute Zeit hier
wünscht die grenzgängerin

225
Steuern / Re: Arbeitgeber SLS - Einsatzort Leipzig
« am: 08. Dezember 2007, 12:35:00 »
Hallo DIva,
in der Regelung heißt es, dass die Grenzgängereigenschaft verloren geht wenn:
der An .....in einem Jahr höchstens an45 ArbeitsTAGEN! nicht zum Wohnsitz zurückkehrt....
oder falls der AN nicht während des ganzen Kalenderjahres in der Grenzzone beschäftigt ist - die Tage der Nichtrückkehr oder der Tätigkeit außerhalb der Grenzzone 20 % der ges. Werktage bzw. Arbeitstage ...nicht übersteigen, jedoch in keinem Fall mehr als 45 Tage im Kalenderjahr betragen.
Hierbei zählen Krankheits- oder Urlaubstage nicht als Tage der Nichtrückkehr.

Also ist rechnen angesagt und event. ein Gespräch mit dem Chef ob oder wie diese Beschäftigung angepasst werden kann.
Mein Text ist übrigens aus dem Heft der Arbeitskammer des Saarlandes (kann dort angefordert werden oder es liegt in den Betrieben aus): Ratgeber für Grenzgänger aus Deutschland und Frankreich.
schönes Wochenende wünscht
die grenzgängerin

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