Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - grenzgängerin

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Steuern / Re: Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« am: 02. Januar 2008, 22:40:45 »
zu 1. du musst an deinem Wohnort !! gemeldet sein.
zu 2. das war einmal..
zu 3. nein, wenn du Grenzgänger bist, schau mal ins Wiki wieviel Tage das sind wo du nicht nach F zurückkehren musst, dann wärst du in D voll steuerpflichtig

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Behörden / Re: Umzug innerhalb Frankreich
« am: 02. Januar 2008, 20:09:11 »
Hallo Fra,
in F gibt es keine Meldepflicht im deutschen Sinn, dass du bei der Mairie vorstellig wirst wegen den Abgaben, ja.
Und dem FA reicht das, wenn du auf/mit der Steuererklärung das mitteilst. Es gibt glaub ich, auch online die Möglichkeit dort die Adresse zu ändern, es war vor kurzem hier mal so eine Angabe - schau mal ob der Link im Wiki ist, ansonsten müßtest du den hier suchen, es ging in dem Thread darum, dass das FA die Adressänderung ständig ignoriert.
meint die grenzgängerin

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Steuern / Re: Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« am: 02. Januar 2008, 19:55:34 »
zu 1. wieso?
zu 2. der VM gibt seine Einkünfte an - fertig.
zu 3. wo lebst du denn, seit einiger Zeit kann sich jeder ! irgendwo anmelden, sogar dass es der VM nicht erfährt, so kam schon vor, dass in einer Wohnung 20 Leute gemeldet waren, ohne Wissen des VM.
zu 5. die werden Nachweise verlangen wieviel Strom/Tel. etc verbraucht wurde. Event. mußt du dann sogar eine Art Fahrtbuch führen, wie oft du wo übernachtet hast.  Von solchen Überprüfungen blieb sogar Borris Becker nicht verschont.

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Steuern / Re: Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« am: 02. Januar 2008, 10:59:34 »
Hallo,
wenn du im Ausland einen Erstwohnsitz hast, kann das deutsche Einwohnermeldeamt nix "melden". Wenn ja; ist  der Erstwohnsitz wieder da.
Außerdem hab ich noch nie gehört, das Strom/Tel. Lieferant die gemeldetet Anschrift überprüft hätten. und dann sagen, eh du bist ja hier gar nicht gemeldet... ;-) Dann hätte Schäuble und Co. das mit der Überwachung etwas leichter.
Und wenn das deutsche FA von dieser Wohnung erfährt, ist das wenn das alles so ist wie du schreibst, kein Problem, dann kannste denen das beweisen.
meint die grenzgängerin

200
Steuern / Re: Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« am: 01. Januar 2008, 22:11:58 »
Hallo,
du mußt in D einen Hauptwohnsitz anmelden - wenn da dein Lebensmittelpunkt ist. Ist der dort nicht, ist keine Anmeldung erforderlich. Es ist auch nicht möglich in F, Hauptwohnsitz und in D 2. Wohnsitz, das geht nicht. Und in dem Moment wo du mit der Grenzgängerbescheinigung auf deutsche FA kommst wissen die das. Und wenn sie ihre Zweifel haben ob das stimmt, melden sie sich bei dir. Und dann musst du nachweisen, dass in F dein Lebensmittelpunkt ist und nicht in D.
Die Pfalzwerke, den Tel.Anbieter und CO, die interessiert ob und dass sie ihr Geld bekommen.
meint die grenzgängerin

201
Steuern / Re: Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« am: 01. Januar 2008, 19:10:45 »
wo steht das mit der Meldepflicht?
Angenommen du hättest genug Kohle und könntest dir in 5 Ländern Wohnungen anmieten/kaufen. Wo bleibt da die Meldepflicht?
Aber !! wenn z.B. deine sogenannte 1. Wohnung klein ist, nur 1 Bett und ein paar Anzüge, aber die "Ferienwohnung" in D groß ist, alles vorhanden, viel Strom und Tel.verbrauch, Mitgliedschaft in 3 Vereinen, usw. Dann wirst es schwer haben das den deutschen FA klarzumachen.
meint die grenzgängerin

202
Steuern / Re: Redevance audiovisuelle - GEZ
« am: 01. Januar 2008, 19:04:37 »
hallo diego,
frag mal auf der mairie nach, es gibt auch Anmeldeformulare.
meint die grenzgängerin

203
Wohnen / Re: Hilfe bei Wohnungssuche Umgebung Lauterbourg
« am: 31. Dezember 2007, 13:03:27 »
Hallo Miocat,
also ich empfinde die Nebenkosten weniger.
Aber, hast du dir das "Offizielle" zum Thema Mietvertrag auch angesehen?
europ. Verbraucherorganisation Kehl

http://www.euroinfo-kehl.eu/DE/fra1_de.htm

Dort anklicken: Frankreich-Infos, Immobilien, dann das Merkblatt "Mieten im Elsass" runterladen.
Hilft hoffentlich ein bisschen weiter.
meint die grenzgängerin

204
Steuern / Re: Redevance audiovisuelle - GEZ
« am: 31. Dezember 2007, 12:43:15 »
Hallo diego,
1. ja es gibt Kontrollen.
2. keine automatische Anmeldung.
3. da du kein TV hast wäre eine Kontrolle auch kein Problem.
4. Auf dem Formular zur EKSt.Erklärung ist ein "Kästchen", ankreuzen, und ab dann zahlst du das frz gez mit der Steuer.
meint
die grenzgängerin

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Steuern / Re: Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« am: 31. Dezember 2007, 10:49:50 »
Hallo Joker,
schau mal diese Diskussion hier an:
Thema: Umzug Frankreich!! (unter Wohnen), http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/umzug-frankreich-t858.0.html
ich denke hier ist es ähnlich.
Wenn du in D eine Wohnung anmietest und zur Ferienwohnung erklärst, deinen Lebensmittelpunkt in F hast, dich in D NICHT mit irgendeinem Wohnsitz anmeldetst, diese Grenzgängertage-Regelung beachtest, dann bist du in F steuerpflichtig. Möglicherweise wird das deutsche FA das auch überprüfen, anzweifeln, daher streng auf die richtige Handhabung und event Nachweisbarkeit achten!
meint die grenzgängerin

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Behörden / Re: Umzug innerhalb Frankreich
« am: 31. Dezember 2007, 10:39:26 »
Hallo,
in F ist nix mehr mit an- oder abmelden bei der Mairie. Wenn du im Frühjahr die Formulare vom FA bekommst, trägst du dort deine neue Adresse ein - fertig.
meint die grenzgängerin

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Steuern / Re: PACS - Rechte & Pflichten?
« am: 31. Dezember 2007, 10:35:30 »
Hallo FF,
hier sind offizielle Infos dazu:
http://www.botschaft-frankreich.de/article.php3?id_article=915
meint die grenzgängerin

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Wohnen / Re: Umzug Frankreich!!
« am: 30. Dezember 2007, 16:54:28 »
Hallo Mark,
so ganz verstehe ich dein Problem auch nicht. Seit wann muss jemand für die Anmeldung beim deutschen Strom/Wasser/Tel Verbrauch auch wohnsitzmäßig gemeldet sein? Wenn du die Zahlungen an diese Unternehmen gewährleistest kann doch da nix schief gehen. Im Prinzip hast du dann eine Ferienwohnung in D, andere haben eine in Spanien oder sonst wo. Beachten mußt du nur die Aufenthaltstage in D, sonst kommt das deutsche FA doch und sagt du wohnst da.
Zum Thema  Auto ummelden: solange du keine neue Kfz-Zulassung beantragst könntest du das Auto in D belassen - Knöllchen, Steuerbescheid für Kfz kommen ja richtig - in der Ferienwohnung - an.Rechtliche müsste dies auch gehen, andere haben z.B. in Südfrankreich eine Ferienwohnung plus frz. Auto vor Ort. Ob es allerdings Sinn macht, sich rechnet ist ne andere Frage. In F kostet zwar die Anmeldung mehr, dafür keine Kfz-steuer, Versicherung ist meiner Erfahrung nach billiger, also rechne selbst.   
meint die grenzgängerin

209
Sonstiges / Neujahrswünsche
« am: 29. Dezember 2007, 16:46:32 »
Allen hier   
                                                                               


wünschen euch
toyotafan und die grenzgängerin


und es kann hier auch ein Feuerwerk sein...

210
Wohnen / Re: Haus bauen
« am: 27. Dezember 2007, 17:11:09 »
Hallo Markus,
ja es gibt solche "Steuergutschriften" ähnlich wie in D mal die 7bAbschreibungen waren.
In dem Begleitheft zur Steuererklärung steht einiges drin (war auf Seite 17 falls es noch vorhanden ist..).
Oder schau mal hier, unter:
Crédit d'impôt pour dépenses d'équipement de l'habitation principale.
http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/actualite;jsessionid=TTWRLEAGF3DSDQFIEMQCFE4AVARW4IV1?pageId=actualite&sfid=03
(ist fast unten).
meint die grenzgängerin

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