Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - grenzgängerin

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ich hab meine Unterlagen durchgesehen, kann aber einiges nicht zuordnen. Hast du die Möglichkeit zu einem frz. Fordhändler zu fahren/tel.? bze. in welcher Region wohnst du? event PN.

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Hallo Tina,
doch, bei Ford den Schein holen/beantragen und dann zur DRIRE. Bei meinem 1. Auto ( Bj ca 1987) wurde eine Untersuchung gemacht, ähnlich wie bei der TÜV. Bei dem 2. Auto (ca 1990) wurde von der DRIRE nur ne Bescheinigung ausgefüllt. Bei meinem jetzigen, auch FORD, BJ 1998, hat die DRIRE gar nix mehr gemacht, konnte also gleich zur Zulassung.
die grenzgängerin

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Hallo Tina,
genauso hatte ich das vor einigen Jahren mit meinem älteren Toyota machen müssen. War auch kein Problem, alles lief gut und ich hatte bald die frz. Zulassung.
meint die grenzgängerin

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Steuern / Re: Buch zum frz. Steuerrecht - auf deutsch
« am: 26. November 2009, 15:56:43 »
Hallo Saarbrücker,
mit dem Ansichtbuch ist es in diesem Fall gar nicht so einfach. Warum? Weil das Buch nur auf Bestellung gedruckt wird. Wahrscheinlich ist es deshalb auch "etwas teurer".
Aber ich hatte Glück. Als ich bei dem Buchhändler "meines Vertrauens" nachfragte, hatten die ein Buch bereit liegen zur Auslieferung und ich konnte es mir ansehen.
Zu erst bin ich schon etwas erschrocken, die Größe entspricht etwa den Büchern/Heften der Arbeitskammer.
Der Inhalt war allerdings sehr interessant. Der Preis hielt mich davon ab das Buch sofort zu bestellen. Inzwischen habe ich es doch bestellt. Dürfte in etwa 2 Wochen da sein.
schöne Grüße wünscht
die grezngängerin

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Hallo blue,
ich hab auch mein Konto bei frz. Post und die einfache Karte von denen. Und getankt damit z. B. bei Leclerc (7/7) hab ich damit schon, ist zwar schon ne Weile her (weil ich da meistens kaum Geld auf diesem Konto habe), funktioniert hat es aber.
Zur deutschen ec Karte: diese funktioniert oft im Ausland nicht und wird daher "umgerüstet". Sie heißt in Zukunkt Girocard. Damit ist bezahlen auch im Ausland problemlos möglich. Frag mal bei deiner deutschen Bank dannach, vielleicht gibt es die dort schon.
meint
die grenzgängerin

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Steuern / Re: Buch zum frz. Steuerrecht - auf deutsch
« am: 02. November 2009, 13:47:00 »
Hallo Saarbrücker,
der hohe Preis ist schon eine reife Überlegung wert.
Persönlich finde ich die frz. Steuererklärung nicht so schwierig wie in D. Eben weil die meisten Sachen, die in D gebraucht werden zum Steuersparen hier nicht gebraucht werden, zumindest bei nur normalem Gehalt.
Was anderes könnte sein, wenn jemand z.B. in D Gehalt bezieht und in F auch Einkommen erzielt durch Wohnungsvermietung z.B., oder durch die "Hausfirma". Allerdings weiß ich nicht ob und wie in diesem Buch darauf eingegangen wird.
Hier wird immer wieder mal nach einem Steuerberater gefragt, für diese Personen könnte dieses Buch bestimmt dem  Preis wert sein als 1. Info zu vielen Fragen.
Ich werd mal versuchen einen Buchhändler zu überzeugen, das Buch zur Ansicht zu bestellen und rein zu schauen.
schöne Grüße wünscht
die grenzgängerin

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Technik / Re: Internet im Urlaub ausserhalb Frankreich
« am: 02. November 2009, 13:37:56 »
Hallo blue,
jeder pc der ins internet geht hat ja "seine Livebox" irgendwie. Also die Leute im Hotel in Spanien, Ägypten od Deutschland gehen ja auch ins internet. Du nutzt diesen Weg ins Internet und wählst statt grenzgaenger-forum oder eb.., orange.fr-perso. (oder wie die Adresse halt genau heißt). Und schon bist du in deinem emailfach.
Du arbeitest doch in Deutschland. Hast du da mal in deine Emails geschaut? Brauchtest du dafür deine Livebox?
Schöne Grüße
von der grenzgängerin

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Steuern / Buch zum frz. Steuerrecht - auf deutsch
« am: 31. Oktober 2009, 19:08:36 »
Hallo zusammen,
hab heute in der Saarbrücker Zeitung folgendes gefunden:
So können Grenzgänger Steuern sparen
Deutsche, die in Frankreich wohnen und diesseits der Grenze arbeiten, müssen sich
mit dem Steuerrecht des Nachbarlandes gut auskennen, um bei ihrer Steuererklärung möglichst
viel Geld vom französischen Finanzamt zurückzubekommen.
Doch es ist für den deutschen Laien schwer, sich in diesem fremden Rechtsgebiet zurechtzufinden.
Hier bietet in neues Buch umfassende Hilfe. Es trägt den Titel
 „Steuererleichterungen – Das Praktikerhandbuch für Grenzgänger Deutschland- Frankreich“.
 Autorin ist die Völklinger Steuerberaterin Ingrid Reichertz. Sie ist seit rund 20 Jahren selbstständig und beschäftigt sich seit dieser Zeit mit dem französischen Steuerrecht und seinen Auswirkungen für
diejenigen, die täglich über die Grenze zur Arbeit fahren. Zahlreiche Zahlenbeispiele ergänzen
ihre Ausführungen.
_ Ingrid Reichertz: Steuererleichterungen
– Das Praktikerhandbuch für Grenzgänger
Deutschland-Frankreich, VDM, Verlag Dr. Müller, Saarbrücken, 49 Euro.

schönes Wochenende wünscht
die grenzgängerin

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Bonsoir Sven,
ich befürchte fast, dass du kaum eine Maternelle mit Mittagsessen findest. Meiner Beobachtung und nachbarschaftlichen Gesprächen nach gibt es dafür Tagesmütter. Eine Frau hier in der Nachbarschaft holt mittags 2 (fremde) Kinder in der Maternelle ab,  bringt sie zum Nachmittag wieder hin und holt sie zum Tagesschluss ab. Die Kinder werden dann meist gegen 18h bei ihr abgeholt. Ist für die Eltern auch nicht ganz so stressig zum abholen.
Vielleicht überlegt ihr mal in diese Richtung.
Bonnne chance
die grenzgängerin

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Steuern / Grenzgänger müssen doppelte Steuer zahlen
« am: 27. August 2009, 12:30:52 »
auszug aus der SZ von heute:
Grenzgänger müssen doppelte Steuer zahlen
Grenzgänger müssen es hinnehmen, wenn ihre Altersvorsorge doppelt besteuert
wird. Dies verstoße nicht gegen europäisches Recht, heißt es in einem gestern veröffentlichten
Urteil des Bundesfinanzhofs. Er wies damit die Klage einer Grenzgängerin zwischen Deutschland und
Frankreich ab (Az: X R 57/06).
Die Französin hatte geklagt, weil sie in Deutschland jetzt teilweise ihre Beiträge zur Altersvorsorge
versteuern und bei Rentenbezug nochmals Steuern an den französischen Staat zahlen muss

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Hallo Christian,
bei uns war es ähnlich, gegen Ende des Jahres, Grenzgängerbescheinigung hat "ewig" gedauert, Arbeitgeber hat normal die deutsche LSt einbehalten. Als die Grenzgängerbescheinigung vorlag konnte der AG nicht mehr alles korrigeren - die haben nur eine 2-Monatsfrist. In F war auch der Termin zur Abgabe schon um. Als auch guter Rat gesucht und gefunden.
Mit den entsprechenden Unterlagen zum frz. FA, wurde probemlos geholfen. Bei uns war in D durch das Weihnachtsgeld schon eine erhebliche Differenz steuerlich relevant.  Mit dem deutschen FA mußten wir uns etwas "rumschlagen", die wollten natürlich nicht auf diese Steuer verzichten. Wir mußten den frz. Steuerbescheid vorlegen und nach etwas rechtlichen Debatten hat alles so geklappt. Die deutsche Steuererklärung haben wir in etwa gleichzeitig gemacht, mit dem Ergebnis, dass das deutsche FA diese Zeit auch versteuert hat. Dann Einspruch in D, zwischenzeitlich war der frz. Steuerbescheid da und es konnte gekärt werden bzw. nachgewiesen, dass diese Zeit bereits versteuert ist. Das ist wichtig, ansonsten müßte man event. doch in D versteuern. Aber so rum hat alles geklappt, frz. Steuer deklariert, wir zufrieden, das deutsche FA "mußte" sich auch zufrieden geben.
Also ran die 2 Erklärungen und viel Erfolg
wünscht die grenzgängerin

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hallo kembser,
hatte vor einigen Monaten ein ähnliches Problem, Das Auto stand aber nicht sooo weit weg. Nach etlichen Recherchen und Rücksprachen holten wir das Auto mit dem roten Händlerkennzeichen ab, dadurch ist es ja auch versichert. Damit fuhren wir in F direkt zur Auto-sur, dann nachhause. Der Händler erzählte, dass das schon öfter so gemacht wurde. Bin auch an frz. Flics vorbei gefahren, ohne Probleme. 
Frz. Kurzkennzeichen gingen auch, (auf Sous Prefecture erkundigen wie) dazu brauchst du aber den Brief.
meint die grenzgängerin

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Hallo,
sei 1.7. gilt eine neue Vorschrift in F: Sicherheitsweste und Warndreieck müssen vorhanden sein.
Hab in den letzten Tagen auch schon Kontrollen dazu gesehen.
Näheres ist hier nachzulesen:
http://www2.securiteroutiere.gouv.fr/vos-infos/presse/communiques/2-2008/CP_14-04-08.html
meint die grenzgängerin

180
hallo,
ich bin dabei :eijoo:.
die grenzgängerin

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