Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Mathis

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541
Sonstiges / Arbeiten in Frankreich / Wohnen in Deutschland
« am: 10. November 2006, 09:16:08 »
Hallo!

Die Liste der Orte, die zum jeweiligen Grenzgebiet zu rechnen sind, kann dem BMF-Schreiben vom 11.06.1996 entnommen werden (Fundstelle: Bundessteuerblatt 1996, Teil I Seite 645 ff).

Leider habe ich diese Liste nicht, und habe sie auch nicht im Internet gefunden. Vielleicht hat sie hier im Forum jemand? Mich würde das jedenfalls auch interessieren. Da Freiburg im Breisgau nur 18 km Luftlinie von der Grenze entfernt ist, ist es in jedem Fall in der 30km Zone und zählt zu den Orten der Grenzgängerzone.

MfG Mathis

542
Sonstiges / Na, ist ja leider noch ein bisschen leer hier....
« am: 08. November 2006, 15:04:51 »
Hi!

Zitat von: mercedes
wer kann mir sagen op man das Auto in Frankreich anmelden kann, aber in deutschland versichern. Gibt es sowas
Ich habe mal gelesen, dass es im Prinzip gehen würde, weil der europäische Versicherungsmarkt seit einigen Jahren liberalisiert worden ist. Aaaaber: es soll keine Versicherung geben, die das macht, da sie ja nach den franz. Vorschriften versichern müsste. Also: theoretisch ginge es, aber praktisch nicht.

MfG Mathis

543
Steuern / Wohnsteuer auch für die Garage???
« am: 07. November 2006, 15:21:32 »
Hallo!

Ich häng mich hier mal an die Frage dran...

Ich hab ja inzwischen auch meinen Wohnsteuerbescheid (mit der TV-Gebühr... stöhn...) bekommen. Da ich den Betrag als für mein recht kleines Haus als etwas hoch empfinde, wollte ich mal fragen, wie die grundlegenden Werte (valeur locative brute et valeur locative moyenne) eigentlich genau zustande kommen. In den Erläuterungen auf der Rückseite steht etwas davon, dass der Wert von der Steuerbehörde nach der Fertigstellung der Immobilie durch eine Erklärung des Eigentümers festgelegt wird. Aber es können sich doch Dinge ändern? In meinem Haus z.B. gibt es eine nicht als Wohnfläche nutzbare Werkstatt und nach dem Einbau der Ölheizung wurde ein Nebenraum als Öltankraum umgebaut. Kann so etwas mindernd wirken? Kann es sich lohnen, Wiederspruch einzulegen, oder ist man da eher chancenlos? Wo bekomme ich genauere Infos dazu?

MfG Mathis

544
Vorstellungen / blueocean aus Saargemünd/Zetting
« am: 30. Oktober 2006, 17:24:48 »
Hallo Matthias,

Zitat von: matthias
ich wohne 12 km nördlich von Bitche, ein Treffen könnte mich auch mal interessieren
Dann müssen wir ja sogut wie Nachbarn sein :)


Gruß Mathis

545
Vorstellungen / blueocean aus Saargemünd/Zetting
« am: 30. Oktober 2006, 15:54:12 »
Hallo Blueocean,

ich bin aus dem Bitscherland (10km nördlich von Bitsch) und damit auch aus dem Großraum Saargemünd. Ich mache mal den Vorschlag, ob man nicht für die hier schreibenden Grenzgänger aus dem Dep. 57 einen Treff in der Region Saargemünd (wäre relativ zentral) machen könnte. Im Raum Saarbrücken oder so geht's natürlich auch. Jemand eine Idee?

Gruß Mathis

546
Steuern / Umzug zum 01.11.06
« am: 30. Oktober 2006, 15:46:55 »
Hallo MarcoL,

mir hat man das so erklärt:

Die Grundsteuer (impôt foncier) zahlst Du für jedes Jahr, wo Du Besitzer des Hauses bist. So gegen Oktober kommt der Bescheid an den Besitzer, und der hat dann zu zahlen. Wenn der Vorbesitzer schon gezahlt hat, oder wenn Du noch nicht im Grundbuch eingetragen bist, dann wird erst nächstes Jahr ein Bescheid kommen. Der Vorbesitzer kann aber verlangen, dass Du einen Anteil für das laufende Jahr zahlst, und zwar vom Tag der Eigentumsübertragung an.

Die Wohnsteuer (taxe d'habitation) - die es leider auch noch gibt  -, zahlt die Person, die zum 1. Januar eines Jahres die Wohnung / das Haus auch wirklich bewohnt. Wenn das Haus zum 1. Januar noch nicht bewohnt sein sollte, dann wird für das ganze Jahr keine Wohnsteuer fällig, auch wenn es ab dem 2. Januar bewohnt werden sollte. Es ist aber wichtig, dass Du auf dem Rathaus sagst, dass Du das Haus erst NACH dem 1. Januar benutzt (z.B. aber dem 15 Januar oder so), sonst kann es passieren, dass sie die Steuer doch verlangen. Hinterher kann man sich nur viel schwerer dagegen wehren.

So hab ich das jedenfalls bei meiner Notarin verstanden... keine Garantie, dass es 100% stimmt.

Gruß Mathis

547
Wohnen / Kleine Eigentumswohnung nähe Saarbrücken
« am: 16. Oktober 2006, 06:29:27 »
Hallo Charlotte,

Zitat von: charlotte
hat einer einen Tip für mich wie ich in Frankreich in der Nähe von Saarbrücken an eine wirklich günstige Eigentumswohnung komme?
In der Nähe von Saarbrücken ist es erfahrungsgemäß eher teuer, und es gibt auch noch den "Deutschen-Zuschlag", weil sich das hartnäckige Gerücht hält, alle Deutschen hätten viel mehr Geld als die Franzosen. Wenn es nicht unbedingt eine ETW sein muss, und Du evt. auch größere Renovierungsarbeiten machen (lassen) kannst, dann kannst Du mal etwas weiter im Land suchen. Dort findest Du oft sehr kleine Häuschen in renovierungsbedürftigem Zustand für unter 20T Euro. Mach vielleicht mal hier eine Suche:

http://www.snpi.fr/index.htm?lang=de

z.B. so:

http://www.snpi.fr/REP_1/recherche.htm?euro=1&idtt=2&idtypebien=1,2,9&lang=de&nb_pieces=1,2&urlonerror=ventes.htm&cp=,,,57&cp=&ci=&

Vielleicht findest Du was in erreichbarer Nähe...

Übrigens: die Preise in den Anzeigen sind in der Regel nur die Wünsche der Makler oder Besitzer, aber nicht unbedingt realistisch. Man sollte sich gründlich informieren und einen fairen Preis aushandeln.


Gruß Mathis

548
Steuern / Grenzgänger mit mehr als 30 km Weg?
« am: 26. September 2006, 07:14:13 »
Hi Marco,

Zitat von: Marco
schreibst du mir mal per email die adresse des steuerberaters? ich kriege öfter mal anfragen nach kompetenten steuerberatern :).
Würde ich gern, aber ich hab nicht mal ne Adresse... Es ist der Steuerberater, der in unserer Firma kommt, und in der Regel keine Einzelberatungen macht. Er hat sich auf Bitten meines Chefs in das Thema eingelesen, und berät sonst nur größere Firmen. Sorry...


Gruß Mathis

549
Steuern / Grenzgänger mit mehr als 30 km Weg?
« am: 25. September 2006, 16:21:33 »
Hallo!

Ich habe zum Thema: „wohnen in Frankreich und arbeiten außerhalb der Grenzgängerzone“ gerade mit einem recht kompetent wirkenden deutschen Steuerberater gesprochen. Kurz zusammengefasst: man kommt nicht aus der (ungünstigen) deutschen Besteuerung heraus. Es gibt nur 2 Möglichkeiten. 1.) völlige Selbstständigkeit und 2.) arbeiten innerhalb der Grenzgängerzone. Bei gemischten Einkünften kann es, wie hier schon geschrieben, sogar noch ungünstiger werden, wenn die frz. Einkünfte 10% der Gesamteinkünfte übersteigen.

Befragt zu einem Heimarbeits- oder Telearbeitsvertrag meinte er, dass das keinerlei Unterschied für die Besteuerung macht, da hier nur der Sitz des Arbeitgebers zählt.

Die Kosten durch das Pendeln zur Arbeit kann ich derzeit mit bis zu 4500 Euro jährlich absetzen, auch wenn der Wohnort im Ausland (Frankreich) liegt. Falls ich höhere Kosten habe, will das Finanzamt genaue Belege (Werkstatt / Wartung o.ä.) über die gefahrenen Kilometer.

Gruß Mathis

550
Rund um's Tier / Tierarzt
« am: 05. September 2006, 16:02:13 »
Hallo!

Nein, einen in der Region empfehlen kann ich nicht, aber als langjähriger Hundehalter habe ich leider viele schlechte Erfahrungen mit TAs machen müssen. Daher hege und pflege ich die Kontakte zu den wenigen guten die ich kenne. Mein Favorit ist in Frankfurt und hat da eine kleine Praxis. Für größere Sachen fahre ich auch ohne weiteres ein paar hundert Kilometer. Beim Impfen und Impfass ausfüllen kann man nicht so viel falsch machen, da kannst Du ja auf den Gassi-Runden einfach andere Hundehalter ansprechen, ob es in der Region einen gibt. Ich habe per Internet einen in Rittershofen (Nachbarort von Hatten) gefunden:

Clinique Vétérinaire d'Outre Forêt    
144A rue Hatten
67690 RITTERSHOFFEN
Tel.: 03 88 80 03 87
Tel: 03 88 80 06 00
Fax : 03 88 80 15 28

Die Preise sind (soweit ich mitbekommen habe) etwas günstiger als bei uns, wobei es sicher auch ein Gefälle Stadt - Land gibt, genau wie bei uns auch.

Gruß Mathis

551
Behörden / Grenzgänger-Zone
« am: 05. September 2006, 09:37:32 »
Hi Marco,

Zitat von: Marco
Ich kann dir aber seine Kontaktdaten gerne per E-Mail auch mal zukommen lassen.
Das wäre sehr nett! Danke!

Gruß Mathis

552
Behörden / Grenzgänger-Zone
« am: 04. September 2006, 14:22:00 »
Hi Dieter,

Zitat von: Dieter12
Mit Steuervorteil meinst Du wohl nur die Einkommensteuer
Ja, genau die. Bei der Gesamtsumme der Steuern hat Frankreich, wie Du richtig schreibst, natürlich auch Negatives. Die taxe d'habitation, die es in Deutschland nicht gibt, und die Grundsteuer, die deutlich teurer ist. Auch ist die TVA höher (aber in D steigt die ja auch bald).

Zitat von: Dieter12
da wird die Bilanz extrem negativ für diejenigen, die ihre Einkommensteuer in Deutschland bezahlen
Tja, das ist genau der Grund, warum ich nach Möglichkeiten suche, meine Steuerlast zu verkleinern. Wenn es aber nur so geht, dass ich mir einen Job in Grenznähe suche, dann würde ich das zumindest ins Auge fassen.

Zitat von: Dieter12
Und Achtung für diejenigen, die Einkommensteuer in Deutschland bezahlen dürfen und wegen Einkünften in Frankreich (Mieteinnahmen in Frankreich, Ehepartner der in Frankreich arbeitet, ....) dort Steuern bezahlen; der deutsche Fiskus legt dich unter die "guillotine" wenn deine französische Einkünfte minimale Grenzen übersteigen.
Kannst Du da was näheres dazu schreiben? Wieso interessiert sich der deutsche Fiskus dafür, was ich mit französischen Wohnsitz in Frankreich dazuverdiene? Eigentlich sollte das doch nur die dortigen Finanzbehörden interessieren.

Wie schon an andere Stelle geschrieben suche ich einen Finanz- und Steuerberater, der sich gut mit diesen grenzüberschreitenden Steuerfragen auskennt. Irgendjemand einen Tipp?

Gruß Mathis

553
Sonstiges / Nach Frankreich ziehen
« am: 08. August 2006, 15:24:02 »
Hallo!

Mit 18 hast Du Deine Volljährigkeit, da kann Dir das keiner untersagen. Problem mag allerdings sein, dass man es als 18-jähriger in Frankreich u.U. etwas schwer hat, eine Mietwohnung zu finden.

Ich würde nicht versuchen mich vor dem Wehrdienst zu drücken, evt. wirst Du gar nicht mal eingezogen. Die aktuelle Regelung kenne ich nicht, aber es kann sein, wenn Du Dich in Deutschland vor dem Wehrdienst drückst, dass Du auch in Frankreich verhaftet werden kannst (EU-Haftbefehl). Ich würde jedenfalls keine Experimente machen.

Mit dem abgemeldeten Fahrzeug: wenn es ein Motorrad ist, dann kannst Du es vielleicht mit einem geliehenen Kombi oder Transporter befördern, ein Auto vielleicht mit einem Anhänger. Es fahren zwar so manche übergangsweise in Frankreich mit entstempelten deutschen Nummern durch die Landschaft, aber ich würde das nicht machen, denn wenn es dummerweise knallen sollte, dann wird es sehr, sehr teuer. Wenn Du es in Frankreich anmelden willst, dann gibt es dafür bei uns Exportkennzeichen. Mit deutschen roten Nummern (oder Kurzzeitkennzeichen) darf man in Frankreich nicht fahren, das ist meines Wissens nur in Holland und Österreich möglich.

MfG Mathis

554
Behörden / Grenzgänger-Zone
« am: 08. August 2006, 14:54:07 »
Hallo!

Zitat von: Sky1972
Hallo!
Ich habe gerade herausgefunden, das die Zone, die für die Einkommenssteuer relevant ist, sich nach den Postleitzahlen richtet.

Diese sind die 57xxx, 67xxx und 68xxx.

Auf der deutschen Seite scheint es auch eine Begrenzung zu geben. Jedenfalls gehört Graben Neudorf noch dazu.
Ja, das ist auch genau mein Problem. Ich arbeite in einer Zone, die nicht mehr in den Grenzgänger-PLZs liegt, so dass das Finanzamt mir wohl keinen Grenzgängerstatus zubilligen wird. Wenn ich in der Region Karlsruhe, Landau, Zweibrücken oder im Saarland arbeiten würde, hätte ich das Problem nicht. So werde ich - zumindest ist das der aktuelle Stand - trotz Wohnsitz in Frankreich in Deutschland voll versteuert werden. Also keine Steuervorteile. Doof das...

Gruß Mathis

555
Steuern / Hundesteuer
« am: 08. August 2006, 14:25:58 »
Hallo Sylvia,

Zitat von: Sky1972
Der Züchter war früher hier in der Nähe ansässig, irgendwo bei Roppenheim, hat dann wegen der Anzahl der Hunde ein neues Anwesen bei Faverney gekauft.
Das ist nicht zufällig der hier:

http://www.canecorso.de

Zitat von: Sky1972
Naja, Vespa ist eine CaneCorso, bei uns auf keiner Liste zu finden, aber der Rotti ja auch nicht. Naja, ich frag mal meinen TA, gute Idee, wäre ich garnicht drauf gekommen.
Oder einfach beim Züchter. Die haben oft schon Infos, wenn offiziell noch nichts entschieden ist. Wie gesagt, Frankreich plant die Liste zu erweitern. Für wichtig halte ich es aber in jedem Fall, immer den Impfpass und eine Kopie der Rassepapiere dabei zu haben. Ich hab gehört, dass es, selten zwar, aber ab und zu vorkommt, dass Kontrollen gemacht werden. Und wenn die Flics Deinen Hund als Mastiff oder Tosa Inu erkennen, musst Du das Gegenteil beweisen können, sonst sitzt er erst mal im Tierheim.

MfG Mathis

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