Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Mathis

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Behörden / Re: Gültigkeit Personalausweis
« am: 08. Februar 2021, 14:22:52 »
Hallo,

also ich habe das damals (18 Jahre her) so gemacht: ich habe die alte Adresse einfach stehen lassen, da es noch nicht möglich war, eine Adresse aus Frankreich eintragen zu lassen. Der nächste Ausweis kam dann mit dem Eintrag "ohne Wohnsitz in der BRD" oder so ähnlich. Das führte natürlich zu mehr oder weniger lustigen Situationen, wenn man im Hotel eincheckt oder sonst wo einen Ausweis braucht. Da gab es so einige abfällige Kommentare Richtung "was will dieser Penner hier".

Aber seit einiger Zeit kann man ja auch die französische Adresse auf den Ausweis eintragen lassen, das kann wie schon geschrieben das Generalkonsulat in Straßburg machen. Ich würde sagen, das wäre die beste Lösung.

Ich würde das an eurer Stelle aber nicht zu wichtig nehmen, mit der alten deutschen Adresse im Ausweis konnte ich prima leben. Sollte es aber mal relevant sein, kann man ja das mit Frankreich erklären, das ging bei mir auch immer ohne Probleme. Der Ausweis "ohne Wohnsitz" hat allerdings nur Ärger gemacht...

Gruß Mathis

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Hallo,

so, nun steht es auch auf der Seite des Ministeriums, hier:

https://www.ecologie.gouv.fr/emmanuelle-wargon-annonce-prolongation-treve-hivernale-et-des-mesures-exceptionnelles-proteger-plus

Verlängerung bis zum 1. Juni...


Gruß Mathis

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Hallo,

also die Ministerin Emmanuelle Wargon hat es verkündet, der Premierminister hat zugestimmt, es gibt haufenweise Pressemeldungen dazu, ich sehe keinen Grund, das in Zweifel zu ziehen. Bis Du so etwas auf den Seiten der Regierung findest, dauert er immer etwas.

Ich würde auf jeden Fall mit dem zuständigen Anwalt oder Gericht Kontakt aufnehmen. Die müssten das zwar auch selbst wissen, aber ob sich das automatisch ohne Beantragung verlängert, das kann ich nicht sagen.

Gruß Mathis

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... und gleich eine Ergänzung: der Trêve hivernale 2021 wurde heute gerade verlängert.

@EmmWargon: "J'ai proposé de reporter la trêve hivernale jusqu'au 1er juin" pic.twitter.com/3MBlODVzYn
 — BFMTV (@BFMTV) February 2, 2021

also darf man keine Wohnung zwangsräumen vor dem 1. Juni 2021. Würde ich gleich dem Vermieter mitteilen, dass er keine Chance hat, euch früher rauszubekommen. Es sei denn, die Wohnung wäre baufällig, vergiftet, usw...

Gruß Mathis

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Hallo,

wegen Räumung im März: Du kennst den Trêve hivernale? Räumungen dürfen nicht vom 1. November bis zum 31. März durchgeführt werden, das ist ungesetzlich. Ausnahmen gibt es nur, wenn das Gebäude nicht mehr sicher bewohnbar wäre. Im Jahr 2020 wurde diese Periode wegen Corona verlängert, und zwar bis zum 10. Juli. Vermutlich wird es auch dieses Jahr so werden, das hängt von der Entwicklung der Pandemie ab. Ich würde mich an Deiner Stelle wegen des "Trêve hivernale" informieren. Dein Vermieter ist aus Deutschland, habe ich das richtig gelesen? Vielleicht kennt er die Gesetze in Frankreich nicht so genau, aber das gilt auch dann.


Gruß Mathis

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Hallo,

das ist natürlich ohne die Details zu kennen sehr schwer zu beurteilen, warum die Bank da zurückgetreten ist. Ich habe leider bisher nichts positives über die Caisse d’Epargne gehört, auch nicht über die Crédit Agricole. Ich persönlich würde bei denen nichts finanzieren.

Sollte die Finanzierung nicht zustande kommen, kommt man in Frankreich in der Regel wieder aus der Sache raus. Aber dazu schreibe nicht nichts, denn ihr wollt ja das Haus haben.

Wenn ich an eurer Stelle wäre, würde ich ab Montag (oder Dienstag, Banken haben oft Montags zu) telefonieren:

1.) mit dem Verkäufer, ob er noch ein paar Tage Zeit akzeptieren würde, wegen Finanzierungsproblemen
2.) mit dem Notar, und fragen, ob man noch ein paar Tage schieben kann
3.) mit den Banken vor Ort, besonders welche, die gern mit Grenzgängern arbeiten
4.) mit dem Finanzmakler, und dem ein Termin setzen, bis wann er ein verbindliches Angebot beibringen kann. Wenn nicht, ist er raus.

Zur Info: bei meinem Hauskauf vor fast 20 Jahren hatten die Verkäufer große Probleme, das Einverständnis der Erbberechtigten beizubringen. Die lebten teils in den USA oder waren minderjährig... Jedenfalls verstrich zwischen Vorvertrag beim Notar und der eigentlichen Beurkundung 10 Monate. Der Notar und ich als Käufer haben das akzeptiert, und es ging. Die Fristen sind also nicht unbedingt in Stein gemeißelt. Also würde ich primär mit dem Verkäufer und dem Notar sprechen, und wenn die einverstanden sind versuchen, eine Finanzierung selbst auf die Beine zu stellen.

Aber das sind nur so meine Gedanken, ohne alle Details zu kennen.

Gruß Mathis

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Hallo,

da kann ich mich den Vorrednern nur anschließen. Als erste Frage würde ich nachdenken, ob ihr die Immobilie auch wirklich wollt. Falls ja, würde ich ab nächste Woche direkt die Banken in der Region abklappern. Die Crédit Mutuel ist zwar nicht immer die günstigste, aber den deutschen Kunden und Grenzgängern gegenüber positiv eingestellt. Mit deutschen Banken wird es wohl eher nicht funktionieren. Bekannte von mir haben es vor vielen Jahren mal mit Wüstenrot hinbekommen, aber das war kompliziert.

Gruß Mathis

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bei franceinfo ist ein Artikel zu dem Thema. Offenbar sind sie etwas zurückgerudert. Es stand, dass die Maßnahme nur die Reisenden betreffen soll, die per Luftverkehr oder Schiff in Frankreich ankommen. Kontrollen auf der Straße soll es derzeit nicht geben. Die Verordnung dazu wird morgen (Sa. 23.01.) veröffentlicht. Ist also noch nicht endgültig.

Gruß Mathis

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Hallo,

leider ist auf der Seite des Innenministeriums noch nichts zu finden. Soll ab Sonntag 0:00 Uhr gelten. Richtig, Warenlieferung und Grenzpendler bzw. Grenzgänger wären ausgenommen. Ich habe von privaten oder medizinischen Gründen noch nichts gesehen. Vermutlich (wie so oft bei solchen Änderungen) findet man die Dokumente dazu erst ab Sonntag oder gar Montag im Netz.

Für mich klingt das wie eine Grenzschließung durch die Hintertür. Wer "mal schnell" über die Grenze will, kann keinen PCR Test machen, der dauert, und kostet (glaube so 60 Euro oder mehr?).

Gruß Mathis

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Behörden / Re: Neue Coronaregeln Frankreich ab 15.12.20
« am: 22. Dezember 2020, 18:38:27 »
Richtig, von einer Schließung wie z.B. mit UK war nicht die Rede. Aber auch im Frühjahr waren die Grenzen nicht völlig zu, nur stark kontrolliert. Ich traue der Bande nicht mehr, da die Zusicherungen immer nur eine Halbwertszeit von wenigen Tage haben.

Gruß Mathis

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Behörden / Re: Neue Coronaregeln Frankreich ab 15.12.20
« am: 22. Dezember 2020, 18:07:23 »
Habe ich auch gerade gelesen, bei SWRAktuell / Südbaden. Es liest sich so, als würde das definitiv ab morgen kommen. Ziel: vermeiden, dass BaWü'er aus touristischen Gründen, oder zum Einkaufen nach F oder CH fahren. Das war ja abzusehen. Schon seit einigen Tagen haben Abgeordnete aus der Region Südbaden darüber gesprochen, dass die Grenzen "leider, leider" wohl wieder kontrolliert werden müssten. Deja-Vu?

Gruß Mathis

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Wohnen / Re: Scheck einlösen - wo genau?
« am: 12. November 2020, 11:15:31 »
Hallo,

mittlerweile geht das an vielen Automaten der CM. Hier ist das Erklärvideo:

https://www.youtube.com/watch?v=RO19g4x1UEo (für Scheck und Bareinzahlung am Automat)

Normalerweise gebe ich Schecks in meiner Niederlassung ab, oder werfe die in den Nachtbriefkasten.

Gruß Mathis

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Arbeiten / Re: Renteneintritt Deutschland / Frankreich?
« am: 07. August 2020, 15:17:33 »
Habe mal meinen Nachbarn gefragt. Der ist seit 15 Jahren Rentner, und hat in beiden Ländern eingezahlt. Er meint, die deutsche RV zahlt erst ab dem Renteneintrittsalter in Deutschland. Könnte man nicht ändern. War bei ihm mit 63. So gesehen blöd für die Leute, die nur in Deutschland eingezahlt haben. Er ist der Meinung, dass man nicht viel länger als bis 60 arbeiten sollte, das reicht. (Ist wohl überwiegende Meinung ist Frankreich).

Selbst mit 60 zu kündigen und die Jahre zu überbrücken würde nicht funktionieren. Nur wenn der Arbeitgeber aus wirtschaftlichen Gründen dichtmacht oder abbaut, bekommt man ALG. Gut wäre, wenn man irgendwie berufsunfähig würde, das ginge dann ohne Probleme.

Seine Einschätzung: wer nur in Deutschland eingezahlt hat, muss auch bis zum deutschen Renteneintrittsalter arbeiten. Wenn das in ein paar Jahren auf 70 hochgesetzt wird, dann auch bis 70.

Gruß Mathis

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Arbeiten / Renteneintritt Deutschland / Frankreich?
« am: 04. August 2020, 15:06:10 »
Hallo,

mal ne Frage in die Runde wegen dem Rentenregime in D versus F. Ein Kollege hat mich gefragt, ob er in Frankreich schon früher in Rente gehen kann, auch wenn er sein ganzes Berufsleben nur in Deutschland eingezahlt hat. Meine erste Antwort war: nein, die deutsche Rentenkasse wird nicht zahlen, bis er 67 (oder eben Rentenalter) ist.

Aber was ist, wenn er mit z.B. 60, 61 Jahren arbeitslos wird, und sich in Frankreich arbeitslos meldet? In dem Alter wird man in F doch nicht mehr vermittelt? Übernimmt dann Frankreich die Rente bis zum Renteneintritt in Deutschland, oder wie ist das geregelt?

Gruß Mathis

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 12. Juni 2020, 23:01:08 »
Es geht sicher nicht nur um diese 23h59m in diesem Fall. Es ist eine lange Liste von unabgesprochenen Entscheidungen und Maßnahmen, die bei der Grenzbevölkerung, die das Europa ohne Barrieren seit vielen Jahren im Alltag lebt, sehr schlecht angekommen sind. Und der Herr Seehofer hätte doch hier die Größe haben können zu sagen: ja, wir haben das soweit europäisch abgestimmt, am 15.06 um 00:00 Uhr sind die Beschränkungen weg. Warum er jetzt einen Tag dranhängen muss, das kapiere ich nicht. Erinnert mich an so ein trotziges Kind, das sein Spielzeug nicht aus der Hand geben will, auch wenn alle anderen es schon weggelegt haben.

Gruß Mathis

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