Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Mathis

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Steuern / Re: Adressänderung für Steuerbescheide?
« am: 01. September 2008, 10:34:32 »
Hallo,

langsam tut sich was, seit 2005 versuche ich nun, die Steuerbescheide an meine französische Adresse senden zu lassen, und siehe da, der erste Bescheid (Grundsteuer) an die von mir gewünschte Adresse kam am Samstag. Mal sehen, ob auch die weiteren Bescheide richtig kommen, und ob sie die Drohbriefe an den 2004 verstorbenen Vorbesitzer inzwischen aufgegeben haben. Ich glaube, man braucht bei solchen Dingen extrem viel Geduld.

Gruß Mathis

347
Steuern / Re: Grenzgängerstatus
« am: 27. August 2008, 08:02:57 »
Hallo Hexchen,

Allerdings besteht der Grenzgängerstatus in Deutschland nicht nur aus der Kilometerbegrenzung, nicht unerheblich ist die Tatsache, wenn jemand täglich an seinem Wohnort zurückkehrt.

vielleicht liegt der Grund für die verschiedenen Ansichten darin, dass es 2 Definitionen für Grenzgänger gibt, und zwar die Definition im sozialrechtlichen Bereich, sowie die Definition im steuerrechtlichen Bereich. Für den Bereich der Sozialversicherung spielt die Entfernung zum Arbeitsort keine Rolle, sondern der Wohnort und das in der Regel tägliche zurückkehren zu diesem. Ich zitiere die EURES Broschüre:

Zitat
Die Definition eines Grenzgängers ist unterschiedlich, je nachdem ob man sich im Bereich der Sozialversicherung oder im Bereich des Steuerrechts befindet. In der Verordnung 1408/71 der Europäischen Gemeinschaft über die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer ist Folgendes festgelegt:

• Grenzgänger ist jeder Arbeitnehmer oder Selbständiger, der seine berufliche Tätigkeit im Gebiet eines Mitgliedstaates ausübt und im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates wohnt, in das er täglich, mindestens aber einmal wöchentlich zurückkehrt.
• Ein Grenzgänger behält bis zu vier Monaten seinen Status, wenn er zur Ausübung seiner Tätigkeit in einen anderen Mitgliedstaat entsandt wird, auch wenn er während dieser Zeit nicht mindestens einmal wöchentlich an seinen Wohnort zurückkehren kann. (…)


Aber im Bereich des Steuerrechts abweichend (wieder Zitate aus der EURES Broschüre:)

Zitat
Steuerrechtlich gesehen ist man nur dann Grenzgänger, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Der Grenzgänger muss innerhalb einer definierten Grenzzone arbeiten und wohnen.
Grenzzone für in Frankreich wohnende Grenzgänger:
Französische Seite: Alle in den Départements Bas-Rhin, Haut-Rhin und Moselle liegenden Gemeinden (erkennbar an den mit 57, 67 und 68 beginnenden Postleitzahlen).
Deutsche Seite: Alle Städte und Gemeinden innerhalb einer etwa 30 km breiten Zone ab der Grenze.
(…)

Die Liste derjenigen Städte und Gemeinden, die zum Grenzgebiet gehören, ist im deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommen aufgeführt.
Diese Listen liegen den Finanzämtern sowie den EURES-Beratern von EURES-Transfrontalier Oberrhein vor.
(…)

Dein Arbeitsort ist nicht in der Liste aufgeführt, daher handelt das Finanzamt im Sinne des DBA korrekt. Ich befürchte, dass mit rechtlichen Schritten Deinerseits da nichts dran zu ändern wäre. Das deutsche Finanzministerium will (laut diverser Pressemeldungen) alle für Deutschland negativen Doppelbesteuerungsabkommen überprüfen lassen, da dem Fiskus ja einiges an Steuereinnahmen verloren geht. Da diese Devise von Herrn Steinbrück schon einige Male verkündet wurde, dürften die Finanzämter meiner Einschätzung nach keine Flexibilität beim Auslegen des DBA zeigen.

Gruß Mathis


348
Steuern / Re: Grenzgängerstatus
« am: 26. August 2008, 08:21:50 »
Hallo,

bei mir ist die Situation vergleichbar, nur dass die Entfernung noch größer ist. Das Finanzamt in Frankreich meinte auch, ich sollte es doch mal versuchen, vielleicht könnte ich doch in Frankreich versteuert werden. Klar, an ihrer Stelle würde ich das auch sagen. Sie haben Arbeit mit mir, müssen meine Steuererklärung bearbeiten, und bekommen keinen Sou von mir. Das Finanzamt an der Arbeitsstelle hat es natürlich abgelehnt (mit Verweis auf die Liste vom DBA) und damit war das Thema erledigt. Wenn der Arbeitsort nicht in der Liste ist, wird der Grenzgängerstatus üblicherweise nicht erteilt.

Es gibt aber Ausnahmen: wenn der Arbeitsort irgendwo im Saarland ist, dann spielt die Entfernung keine Rolle, man ist trotzdem Grenzgänger. Wenn der tatsächliche Ort der "Erbringung der Arbeitsleistung" in der Grenzzone ist, kann man, abweichende vom Firmensitz der Arbeitgebers, auch den Grenzgängerstatus bekommen. Wenn man "Home-Office" macht, und zwar überwiegend (mehr als die Hälfte der Arbeitszeit), dann kann man auch in F versteuert werden.

Ich habe übrigens erst nach der Entscheidung nach Frankreich zu gehen etwas über den Grenzgängerstatus und das DBA erfahren, und habe das nicht zur Grundlage meiner Entscheidung gemacht, das hatte ganz andere Gründe.

Gruß Mathis


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Hallo,

im Wikipedia Artikel über das Cyclomoteur ( siehe http://fr.wikipedia.org/wiki/Cyclomoteur ) ist zu lesen, dass:

Pour conduire un cyclomoteur, il faut avoir plus de 14 ans et avoir suivi la formation de BSR si l'on est né après le 1er janvier 1988. Aucun titre n'est exigé si l'on est né avant cette date.

Also braucht man kein BSR, wenn das Geburtsdatum vor dem 1. Januar 1988 liegt. Lies Dir einfach mal den Wikipedia Artikel dazu durch.

Soweit ich gehört habe, kann man unter den französischen Voraussetzungen auch in Deutschland fahren, sofern man den nachweisbaren (einzigen) Wohnsitz in Frankreich hat, und das Mofa entweder eine Nummer hat (seit 1. Juli 2004 Pflicht für Neufahrzeuge), oder, falls keine Nummer angebracht ist, muss ein F Länderzeichen angebracht sein. Wie gesagt, dass habe ich vom Hörensagen, da kann Dir vielleicht die Versicherung oder die Gendarmerie genaueres sagen.

Gruß Mathis

350
Hallo Ute,

das ist eine schwierige Frage, denn beim damaligen Umtausch hast Du ja den deutschen FS "freiwillig" zurückgegeben, d.h. er wurde Dir nicht durch Gerichtsbeschluss entzogen. Ob Du aber das Anrecht auf die damals eingetragenen Klassen noch heute durchsetzen kannst ist mir nicht so klar. In D hast Du Bestandsschutz, und es fällt beim Umtausch des "grauen Lappens"  nichts weg. Es gibt doch einen Beauftragten bei der EU, der sich um solche Fälle der Benachteiligung von EU-Bürgern durch nationale (in diesem Falle französische) Vorschriften kümmert. Vielleicht wäre das ein Ansprechpartner für diese Frage? In jedem Fall müsste die alte deutsche Führerscheinstelle noch die Daten haben, und Dir eine Bescheinigung über die damals enthaltenen Klassen ausstellen können. Wenn es keine äquivalenten Klassen im frz. Führerscheinrecht gibt, dann sollte Dir die nächst höhere, und nicht die nächst schlechtere gegeben werden. Aber vielleicht weiß da jemand was genaueres.

Gruß Mathis


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Hallo Christin,

also wenn Dein Arbeitgeber eine Niederlassung im Grenzbereich (z.B. KA, oder Rastatt) hätte, und Deinen Arbeitsplatz dorthin verlegen könnte, dann wäre das kein Problem. Mit dem Außendienst ist das etwas komplizierter, da könnte vielleicht Ralph was dazu sagen. Ich habe allerdings gehört, dass Außendienstler einer Chemie-Firma in Ludwigshafen den Grenzgängerstatus bekommen haben, die ihren Außendienst nur in der Grenzzone entlang der Rheinschiene machen. Aber leider kenne ich da keine Details.

Gruß Mathis

352
Hallo Christin,

auch ich arbeite außerhalb der Grenzzone, und habe schon alles mir mögliche versucht, aber ohne Erfolg. Für die Finanzämter sind wir Melkkühe, die nicht weggegeben werden. Es soll (?) zwar ein paar Konzerne mit großer wirtschaftlicher Macht geben, die für Ihre Mitarbeiter eine Sonderregelung erreichen konnten, aber offiziell ist da nichts zu erfahren. Welche Möglichkeiten hast Du?

1.) Du zahlst (wie ich auch) Deine Steuern weiterhin in Deutschland, musst aber auch eine Steuererklärung in F machen.

2.) Du verlegst Deinen Arbeitsort in die Grenzzone (anderer Arbeitgeber, andere Niederlassung usw.).

3.) Du  arbeitest in Frankreich (Home-Office, od. anderer Arbeitgeber). Dann bist Du allerdings kein Grenzgänger, sondern gleichgestellt mit allen anderen rein französischen Arbeitnehmern (Sozial- und Rentenversicherung, Mindestlohn, Arbeitszeit, Arbeitsschutz usw).

Einen Trick kenne ich leider nicht, auch keiner der von mir befragten Steuerberater konnte da was machen...

Gruß Mathis

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Hallo Pero,

danke für die Erinnerung, aber leider... Samstag der 14.6 wird bei mir nicht klappen. Meine Samstage sind praktisch bis September verplant. Aber vielleicht gibt's doch mal wieder einen Treff an einem Freitag oder Sonntag.

Gruß Mathis

354
Steuern / Re: Straßbourg-Freiburg
« am: 16. Mai 2008, 06:27:09 »
Hallo,

es gibt bei CRD-Eures 2 Listen. Eine Liste für die Grenzgänger, die in F arbeiten und in D wohnen, und eine für (den häufigeren) ungekehrten Fall. Diese Listen unterscheiden sich, da sich auch die Regelungen unterscheiden. Wenn jemand in Freiburg arbeitet, und in Straßburg wohnt, dann ist er, gemäß der Liste http://www.crd-eures-lorraine.eu/site/etre_liste_fr_all.php ein Grenzgänger.

Gruß Mathis

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Steuern / Re: Adressänderung?
« am: 14. Mai 2008, 09:50:45 »
Hallo Marco!

Siehe mein altes Posting http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/adressaenderung-fuer-steuerbescheide-t753.0.html

Ich habe schon seit Jahren Spass mit dem Finanzamt, was die Adressänderung für die Steuerbescheide angehen. Im Herbst werde ich sehen, wo die Bescheide für Grund- und Wohnsteuer hingesendet werden. Vielleicht das erste mal richtig, seit 2005.

Gruß Mathis

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Salut,

habe gerade in der "Dernières Nouvelles d'Alsace" gelesen, dass ab dem 1.7.2008 in Frankreich die Pflicht für Autofahrer eingeführt wird, immer ein Warndreieck und eine reflektierende Weste mitzuführen.

Gruß Mathis

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Steuern / Re: Jetzt mal Tacheles - Wo muss ich mein Geld lassen?
« am: 29. April 2008, 06:46:26 »
Hallo Frankenthaler,

schau doch mal hier:

http://crd-eures-lorraine.eu/site/de_etre_form.php

dort gibst Du ein:

Sie sind wohnhaft in: - Deutschland
Sie arbeiten in: - Frankreich

und wählst dann: Steuerwesen.

Nun kommt die Frage:

Sie wohnen im Saarland oder weniger als 20 Km von der französischen Grenze entfernt und arbeiten in Frankreich weniger als 20 Km von der deutschen Grenze entfernt.

- Liste der in dieser Zone eingeschlossenen Gemeinden -

Schau Dir diese Liste an. Dein deutscher Wohnort ist drin, aber ist es auch Dein französischer Arbeitsort?
Angenommen, der ist nicht enthalten, dann gilt (Zitat):

Sie zahlen die französische Lohnsteuer für Devisenausländer

Weiteres ist dort auch noch beschrieben.

Gruß Mathis

358
Technik / Re: WLAN Camera Linksys WVC54GC mit Sagem Livebox
« am: 25. April 2008, 08:04:35 »
Hallo Michael,

ich habe das vor einiger Zeit mal mit anderer Hardware konfiguriert. Mir fallen spontan 2 Problemmöglichkeiten ein:

1.) Kamerabilder über Web ansehen: die Livebox gibt der Kamera eine private IP, die von außen nicht zu sehen ist. Also muss man die Livebox so konfigurieren, dass Sie alle Anfragen auf einem Port (sagen wir mal 80) direkt auf die Kamera routet. Leider habe ich keine Livebox, aber das sollte nicht so schwer sein. Wenn das nicht konfiguriert ist, wird sich die Livebox für diesen Port zuständig halten, und Anfragen höchstwahrscheinlich ins Nirwana leiten, also ignorieren.

2.) Benachrichtigung über Mail: in aller Regel will die Kamera die Mail via SMTP (Port 25!) raussenden. Damit hat die Livebox (bzw. der eingebaute Router) erst mal kein Problem, aber in FR blocken die meisten Provider den Port 25 dann, wenn der Ziel-SMTP nicht ein eigener Server des Providers ist. Also, wenn Du z.B. als Ziel-SMTP Server smtp.web.de (oder smpt.gmx.de usw.) angibst, wird die Kamera die Mail nicht rausbekommen. Du hast sicherlich eine Adresse bei Deinem Provider. Versuche mal die Mails an diese Adresse zu leiten, und stelle den eigenen Mailserver des Providers ein. Geht es dann? Wenn ja, kannst Du evt. bei Deinem Provider eine Forwarding-Regel erstellen, falls die Mail zu web.de oder gmx.de (usw.) soll, oder Du kannst auf einen anderen Port ausweichen.

Gruß Mathis

359
Salut,

bei mir wird's leider nicht klappen, auch nicht spontan... Vielleicht beim nächsten mal wieder!

Gruß Mathis

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Aktuelles aus Frankreich / Re: Änderungen zum Jahr 2008
« am: 04. April 2008, 07:27:57 »
Hallo Votan,

solche Gerüchte kursieren seit Jahren. Ich höre es auch immer wieder. Sicher ist, dass das Bundesfinanzministerium alle DBAs (Doppelbesteuerungsabkommen) mit den Ländern neu verhandeln will, die zum Nachteil der BRD sind. Solche Abkommen sind aber zwischenstaatliche Verträge, die nicht einfach von einer Seite gekündigt, sondern nur im Einverständnis geändert werden. Beim DBA Belgien-BRD wurde das so gemacht. Belgische Grenzpendler, die in D arbeiten, zahlen inzwischen auch ihre Steuern in D.

Ob es zwischen D und F eine Änderung geben wird ist mir nicht bekannt, und wenn, würde es sicher nicht lange vorher publiziert. Da ich meine Steuern sowieso in Deutschland bezahle, und nicht aus steuerlichen Gründen nach Frankreich gegangen bin, wäre mir das nicht so wichtig, aber es hätte auf die Grenzregionen eine spürbare Wirkung. Im Moment jedenfalls gibt es nur Gerüchte, und an denen mag ich mich nicht beteiligen.

Gruß Mathis

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